14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Gemeiner Architekten hat seinen Sitz in Hilden und achtet deutsches Arbeitsrecht.
Das Unternehmen ist bislang ausschließlich in Deutschland tätig und hat keine Zweigstellen, Filialen und Tochterunternehmen außerhalb von Deutschland.
Die Beschäftigten tauschen sich in regelmäßigen Abständen über strategische Ziele im betrieblichen Nachhaltigkeitsmanagement aus.
In Zusammenarbeit mit Dritten wird in der Beurteilung der Angebote sowie der Eignung auf die Einhaltung von geltendem Arbeitsrecht geachtet. Um Dumpingangeboten auszuschließen, werden die Aufwandsschätzungen kritisch geprüft und mit Erfahrungswerten verglichen.
Regelmäßig tauschen sich die Mitarbeitenden untereinander über ihre Projekte, innovative Ideen und Nachhaltigkeitsaspekte im Alltag aus. Eine jährliche Klausur ermöglicht den Austausch über die Struktur und Arbeitsabläufe innerhalb des Unternehmens.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Bei Gemeiner Architekten wird interdisziplinäre Teamarbeit gelebt. Die Arbeits- und Wertekultur ist weltoffen und unterscheidet weder nach Geschlecht und Herkunft noch nach Religion.
Für angestellte Beschäftige in Architektur-/Ingenieur- und Planungsbüros gilt grundsätzlich keine Tarifpflicht. Bei der Vereinbarung von Gehältern ist immer der Zusammenhang mit der konkreten Arbeitsleistung herzustellen, da eine Vergütung, die den Wert der Arbeitsleistung in erheblichem Umfang unterschreitet, sittenwidrig und damit nichtig ist.
Als Orientierungsgrundlage für Gehalts- und Vertragsfragen nutzen wir neben den Informationen zu den Tarifverträgen des Statistischen Bundesamtes die vom Arbeitgeberverband Deutscher Architekten und Ingenieure veröffentlichte unverbindliche Gehaltstarifempfehlung oder die Gehaltsumfragen der Architektenkammern der Länder herangezogen werden.
Im Unternehmen werden die Grundsätze der Fachinformationen zum Thema "Arbeitsstätten sicher planen und gestalten", herausgegeben von der gesetzlichen Unfallversicherung für freie Berufe, VBG und der Bundesarchitektenkammer, umgesetzt. Möglicherweise vorhandene Gefährdungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren werden so vermieden.
Durch die Deregulierung im Bereich der Gesetze und Arbeitsschutzvorschriften ergeben sich für Architekten neue Herausforderungen. Bauherren erwarten von ihrem Fachmann für die Planung der Arbeitsstätte rechtssichere Beratung. Daher wird häufig die Realisierung der Schutzziele, wie sie der Gesetzgebeber zum Beispiel in der neuen Arbeitsstättenverordnung oder der Betriebssicherheitsverordnung formuliert, zur Aufgabe der Architekten. Viele Forderungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz berücksichtigen wir deshalb bereits in der Planung der Arbeitsstätte, da spätere Korrekturen nicht möglich sind oder nur mit erheblichem Kostenaufwand realisiert werden können.
Diese Forderungen halten wir selbstverständlich auch beim Betrieb unseres eigenen Unternehmens ein.
Um die telefonische Erreichbarkeit der Beschäftigten auf die Arbeitszeit zu konzentrieren, werden Mobiltelefone mit Doppelkarten für private Telefonate nach Feierabend ausgegeben.
Bei Gemeiner Architekten werden Überstunden konsequent vermieden. Die Beschäftigten planen und realisieren gemeinsam einen jährlichen Betriebsauflug. In der Vollküche wird gemeinsam gekocht.
Je nach Aufgabe und Neigung wird entweder dynamisch in kleinen Guppen oder konzentriert allein gearbeitet. Für diese unterschiedliche Prozesse stehen den Beschäftigten entsprechend konzipierte Räume mit unterschiedlichen Arbeitsatmosphären zur Verfügung.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird Arbeit im Homeoffice angeboten.
Zur Erhaltung der Gesundheit können Beschäftigte kostenfrei den Fitnessraum im Unternehmen nutzen. Die Kosten für spezielles Rückentraining werden vom Unternehmen übernommen.
Der Unternehmenssitz von Gemeiner Architekten hat vom Ministerieum für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Auszeichung "Vorbildliche Arbeitsorte in der Stadt 2016" erhalten. Auszug aus der Begründung der Jury: "... Die Arbeitsplätze profitieren zum einen durch die Nähe zur Innenstadt, zum anderen wird den Mitarbeitern eine hohe Arbeits- und Aufenthaltsqualität geboten. Das Angebot einer Vollküche, eines Ruheraums, eines Fitnessraums, einer Bibliothek sowie von Außenbänken im Hof wird als bemerkenswert beurteilt. ... "
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Alle Beschäftigten nehmen regelmäßig und mehrfach pro Jahr an qualifizierte Fort- und Weiterbildungen teil. Die Kosten pro Jahr und Beschäftigten übernimmt Gemeiner Architekten.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.
Im Berichtszeitraum wurden keine berufsbedingten Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie arbeitsbedingten Todesfälle festgestellt.
Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.
Im Unternehmen existiert kein Betriebsrat und eine Gewerkschaft ist ebenfalls nicht vertreten.
Entsprechend sind im Berichtszeitraum keine förmlichen Vereinbarungen behandelt worden.
Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.
Die durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter beträgt 30 Stunden. Alle Beschäftigten sind männlich, zwei der Mitarbeiter sind in der Ausbildung.
Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht,
Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.
Das Unternehmen wird als GmbH von dem geschäftsführenden Gesellschafter Christof Gemeiner geführt. Ein gesondertes Kontrollorgan existiert nicht.
Alterstruktur der Beschäftigten
20 bis 30 Jahre: zwei Mitarbeiter
30 bis 50 Jahre: ein Mitarbeiter
50 plus: zwei Mitarbeiter
Alle Beschäftigten sind männlich.
Die Arbeits- und Wertekultur ist weltoffen und unterscheidet weder nach Geschlecht und Herkunft, Religion noch nach Diversitätsindikatoren. Entsprechend können hierzu keine Angaben gemacht werden.
Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.
Für das Unternehmen liegen im Berichtszeitraum keine Diskriminierungsvorfälle vor.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Da Gemeiner Architekten operativ ausschießlich in Deutschland tätig ist, Güter und Dienstleistungen am Standort Deutschland bezieht und bei der Beschaffung auf Zertifizierungen geachtet wird, wird die Wahrscheinlichkeit von Verstößen gegen die Menschenrechte, Zwangs- und Kinderarbeit als sehr gering eingeschätzt.
In der Lieferkette wird nach Nachhaltigkeitskriterien eingekauft. Lieferpartner werden aktiv zur Nachhaltigkeit in der eigenen Tätigkeit angehalten und die Fortschritte werden kontrolliert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
100 Prozent aller signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge werden vom Unternehmen hinsichtlich Menschenrechtsklauseln geprüft.
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
100 Prozent aller Geschäftsstandorte wurden und werden ausnahmslos hinschtlich der Einhaltung von Menschenrechtsklauseln und Menschenrechtsaspekten geprüft.
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
100 Prozent aller neuen Lieferpartner wurden und werden hinschtlich der Einhaltung von Menschenrechtskriterien geprüft.
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.
Es wurden im Berichtszeitraum keine tatsächlichen und potenziellen negativen menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette festgestellt und entsprechend keine Maßnahmen ergriffen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Das Unternehmen Gemeiner Architekten bringt sich durch ehrenamtliche und uneigennützige Arbeit für das Gemeinwesen in der Region ein.
Beispiele:
- Kostenfreie Planung von barrierefreien Toilettenanlagen im denkmalgeschützen Gebäude des gemeinnützigen Vereins Haus Hildner Künstler e. V.
- Ehreamtliche Tätgkeit in der Architektenkammer NRW Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Ehreamtliche Tätgkeit beim gemeinnützigen Bund Deutscher Architekten e. V.
- Ehreamtliche Tätgkeit beim gemeinnützigen Verein Haus Hildner Künstler e. V.
- Ehreamtliche Tätgkeit beim gemeinnützigen Verein forummühle e. V.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.
Über diesen Indikator bei Gemeiner Architekten wird aus wettbewerblichen Gründen nicht berichtet.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Für das Unternehmen Gemeiner Architekten sind keine aktuellen Gesetzgebungsverfahren relevant.
Das Unternehmen betreibt keinerlei Lobbying und nimmt keinen Einfluss auf die Politik. Entsprechend gibt es keine Spenden, Zuwendungen oder ähnliches an Politiker, Regierungen oder Parteien.
Gemeiner Architekten ist Mitglied in folgenden Organisationen und zahlt je nach Regelung dafür festgesetzte Mitgliedsbeiträge:
- Architektenkammer NRW
- Bund Deutscher Architekten
- Haus Hildener Künster
- forummühle
- Gutachterausschuss für Grundstücksbewertung im Kreis Mettmann
Gemeiner Architekten wirkt durch beratende Tätigket in den genannten Berufsorganisation zu Fragen der Bauordnung, Bautechnik sowie zur Preisbindung mit.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
Es sind im Berichtszeitraum keine Zuwendungen an Parteien, Politiker oder deren verbindende Organisationen erfolgt.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Gemeiner Architekten wendet die Handlungsempfehlungen der ICC, International Chamber of Commerce für Unternehmen im Bereich der Korruptionsprävention und -bekämpfung an.
Diese Vorgaben werden allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Kunden- und Lieferpartnerkontakten erläutert und ausgehändigt.
Die Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten ist bei Gemeiner Architekten Chefsache und deswegen trägt der Unternehmer selbst dafür Verantwortung.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.
Gemeiner Architekten hat einen Geschäftsstandort in Deutschland.
Dieser wurde im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft.
Erhebliche Risiken wurden im Berichtszeitaum nicht erkannt und entsprechend nicht geprüft.
Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.
Es gab im Berichtszeitraum keine Klagen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopolbildung.
Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
Es gab im Berichtszeitraum keine Bußgelder oder Strafen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften, weil keine festgestellt wurden, bzw. vorgefallen waren.