14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Für unsere knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen wir Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, Potenziale voll auszuschöpfen, den Arbeitsplatz selbst mitzugestalten und die vor allem dazu führen, dass sie sich in ihrem Arbeitsumfeld engagieren können. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir die geltenden Arbeitnehmerrechte nach dem Grundgesetz und dem Arbeitsrecht sowie die Bestimmungen des Tarifvertrags einhalten.
Ein wichtiger Teil unserer Unternehmenskultur ist die Einbindung und Mitbestimmung der Mitarbeiter*innen. Hierzu zählt natürlich die Einbindung des Betriebsrats bzw. der Jugend- und Ausbildungsvertretung sowie die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern am paritätischen Aufsichtsrat. Der Betriebsrat wird an den Ausschüssen zu Arbeitsschutz, Gefahrenstoffe und Bekleidung beteiligt. Darüber hinaus binden wir alle Mitarbeiter*innen über Befragungen oder durch Arbeitsgruppen und Gremien in relevante Unternehmensthemen ein. Hierzu zählen beispielsweise eine Arbeitsgruppe zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf & Familie“ oder auch das Projekt „klIEN“, welches sich mit betrieblichen Klimaschutzaktivitäten beschäftigt hat. Das interne Engagement in solchen bereichsübergreifenden Aktivitäten wird dabei von der Geschäftsführung und den Führungskräften aktiv gefördert.
Das Thema Arbeitssicherheit spielt bei hanseWasser eine wichtige Rolle. Der Arbeitsschutz ist dabei auch Teil der Unternehmenszielkarte und als eine Messgröße für den Unternehmenserfolg definiert. Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzausschuss wird durch weitere Ausschüsse wie den Gefahrstoffausschuss und den Bekleidungsausschuss noch ergänzt. Zudem gibt es im Unternehmen Brandschutzbeauftragte sowie Sicherheitsbeauftragte. Darüber hinaus hat sich hanseWasser für den geleisteten Arbeitsschutz freiwillig nach DIN ISO 45.001 zertifizieren lassen.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbegehungen nehmen wir intern zusätzliche sogenannte MSG (Mit Sicherheit und Gesundheit) Begehungen und Schulungen vor. Die festgelegte Zielgröße für diese zusätzlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit von Standorten, Büroräumlichkeiten, Veranstaltungen etc. wurde dabei in den letzten Jahren immer erreicht oder sogar übertroffen. Der Beauftragte für Arbeitssicherheit erstellt jährlich einen Bericht. Hier werden alle Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aufgearbeitet, bewertet und im Anschluss ergriffene Maßnahmen beschrieben.
Das Thema Gesundheit erhält bei hanseWasser ebenfalls eine hohe Aufmerksamkeit. Hier legen wir den Fokus auf präventive Maßnahmen, zu denen beispielsweise eine Sozialberatung, betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die Förderung von gesunder Ernährung über das Betriebsrestaurant sowie geförderte Bewegung auf dem Arbeitsweg im Rahmen der Aktion „hanseWasser fährt Rad“ gehören. Ergänzt wird das Angebot um vielfältige Aktivitäten im Bereich Betriebssport, die größtenteils von Mitarbeitern für Mitarbeiter angeboten und unternehmensseitig unterstützt werden.
Um dem Thema Gesundheit bei hanseWasser einen noch größeren Stellenwert einzuräumen, wurden die Maßnahmen unter dem Begriff „Gesundheitsindex“ gebündelt, der Teil der Unternehmenszielkarte ist. Weiterhin findet seit 2018 jährlich eine Mitarbeiter*innen-Befragung zur Gesundheitskultur statt.
Da hanseWasser nur national bzw. hauptsächlich regional tätig ist, verpflichten wir uns nationalen Arbeitsnehmerstandards (in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Achtung der Rechte von Gewerkschaften, Arbeitssicherheit). Unser Engagement geht wie oben beschrieben deutlich über die Einhaltung nationaler Standards hinaus.
Zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheit finden sich einzelne Ziele auf der Unternehmenszielkarte. Beides ist integriert im oben genannten Gesundheitsindex: Gesundheitsoutput mit Gesundheitsquote und 1000-MA-Quote, Gesundheitskultur mit Teilnehmerquote, Umsetzungsindex. Teile davon werden in unser zukünftiges Kennzahlensystem Nachhaltigkeit einfließen und dann berichtet. Risiken aus der Geschäftstätigkeit auf Arbeitnehmerrechte liegen nicht vor, da hanseWasser dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes unterliegt.
Die Förderung der Beteiligung der Mitarbeiter*innen am Nachhaltigkeitsmanagement wird in Kriterium 10 beschrieben.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach dem
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt. Ausgenommen hiervon sind die außertariflichen Verträge der Führungskräfte. Ergänzt wird das tarifliche Gehalt mit einem jährlichen, leistungsbezogenen Entgelt sowie weiteren außertariflichen Leistungen wie einem Jobticket, Betriebssport, einem Betriebsrestaurant mit vergünstigen Preisen und vielem mehr.
Zu unserer gesellschaftlichen und insbesondere auch regionalen Verantwortung gehört für uns auch, eine betriebliche
Ausbildung anzubieten. Wir bilden in fünf Ausbildungsberufen und dem dualen Studiengang Bauingenieurwesen aus. Im Bereich der Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik sind wir auch im Prüfungsausschuss aktiv. Die Ausbildung eigener Fachkräfte ist für uns auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels enorm wichtig.
Zur Betreuung der Auszubildenden wurden intern insgesamt 25 Ausbildungsbeauftrage in den verschiedenen Fachbereichen benannt. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit der Auszubildenden durch verschiedene Maßnahmen gefördert. So nehmen die Auszubildenden gemeinsam an Schulprojekten teil oder setzen interne Azubi-Projekte um.
Für Berufseinsteiger nach dem Studium bietet hanseWasser ein
Traineeprogramm an. Hier liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Umwelttechnik, Bauingenieurwesen sowie Wirtschaftsingenieurwesen. Im Rahmen des Programms übernehmen die Trainees nach einer Einarbeitungsphase konkrete Projekte und nehmen an Fachvorträgen und Messen teil.
hanseWasser achtet auf die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Darüber hinaus gibt es intern eine
Betriebsvereinbarung zu partnerschaftlichen Umgangsformen am Arbeitsplatz, die ein Arbeitsumfeld frei von Vorurteilen oder Diskriminierungen schafft. Wir leben einen offenen und kollegialen Austausch über alle Hierarchieebenen hinweg. Zur Unterstützung der Schwerbehinderten im Unternehmen gibt es außerdem eine gewählte
Schwerbehindertenvertretung.
Einen wichtigen Beitrag zur offenen Unternehmenskultur hat zudem die Entwicklung eines gemeinsamen
Leitbilds geleistet. Dieses wurde im Rahmen eines Workshops formuliert und anschließend mit den Mitarbeitern intensiv diskutiert, um Maßnahmen und Handlungsempfehlungen festzuhalten. Ein Beispiel hierfür ist die Maßnahme „Geschäftsführung im Dialog“, bei der sich die Geschäftsführung mit Mitarbeitern zu folgenden Themen austauschte:
Uns ist bewusst, dass Flexibilität vor allem auch im privaten Umfeld wichtig ist. Daher ist es für unsere Mitarbeiter unkompliziert möglich, die Arbeitsbedingungen an die Veränderungen der eigenen Lebensumstände z. B. durch Gleitzeit- und Teilzeitregelungen anzupassen. Dies betrifft die Familienplanung ebenso wie die Pflege von Angehörigen. Für unsere Initiative im Bereich Beruf und Familie haben wir als Unternehmen im Land Bremen das Siegel AUSGEZEICHNET FAMILIENFREUNDLICH erhalten. Für diese Zertifizierung haben wir uns Ziele gesetzt, z. B. zur Flexibilisierung von Arbeit durch moderne Arbeitsformen, die Einrichtung eines Eltern-Kind-Büros sowie die Förderung einer familienbewussten Führung. Diese konnten größtenteils bereits im Rahmen des Rezertifizierungsverfahrens 2018 umgesetzt werden. In 2019 wurde über neue Maßnahmen für den Zertifizierungsprozess 2020 diskutiert.
Konkrete Ziel- und Kennzahlen werden aktuell entwickelt und zukünftig hier berichtet.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Für ein gesundes Bremen braucht es neben Abwasseranlagen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, vor allem auch das Know-how unserer knapp 400 Mitarbeiter*innen. Wir fördern sie durch eine individuelle und bedarfsgerechte Personalentwicklung. Hierbei setzen wir sowohl auf ein internes und zentral organisiertes Seminar- bzw. Schulungsangebot sowie auf externe Schulungen oder Coachings. Auch Teamschulungen oder Workshops werden angeboten und unterstützt.
Das Fortbildungsprogramm umfasst zum einen Seminare zur individuellen Vermittlung von konkreten Kompetenzen an die einzelnen Mitarbeiter, wie z. B. IT-Kenntnissen oder Soft Skills. Zum anderen werden Mitarbeitergruppen zusammen und häufig auch bereichsübergreifend geschult. In 2019 wurden zum Beispiel potenzielle Nachwuchsführungskräfte intern in einem mehrmoduligen Kurs auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet.
Um aktuellen Mitarbeiter*innen eine langfristige Perspektive zu ermöglichen, unterstützen wir auch mehrjährige Weiterbildungen oder Entwicklungsprogramme. Hierfür fördern wir, fachlich und finanziell, die Absolvierungen Meister- oder Technikerschule, Fachkraftqualifizierungen, die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Studium oder Ähnliches im Falle von späteren Einsatzmöglichkeiten.
Um dem Personalbedarf frühzeitig zu begegnen, haben wir einen Prozess zur strategischen Personalplanung implementiert. Ziel ist die Entwicklung von Zukunftsszenarien und Ableitung der benötigten Kompetenzen in Quantität und Qualität, um daraus die für Beschaffung und Entwicklung passgenaue Strategien abzuleiten. Zusätzlich wird ein zukünftiger Bedarf immer auch den Interessen der aktuellen Mitarbeiter gegenübergestellt, um auch hier frühzeitig und perspektivisch handeln zu können.
Für den Wiedereinstieg nach längerer Krankheit oder den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit im Alter bietet hanseWasser z. B. durch Umschulungen oder das Angebot von Altersteilzeit entsprechende, individuelle Möglichkeiten. Über Mitarbeitergespräche und betriebsärztliche Untersuchungen sollen insbesondere diese Bedarfe frühzeitig erkannt werden, sodass individuelle Perspektiven entwickelt werden können.
In den Themenbereichen (Weiter-) Bildung, Digitalisierung und den Umgang mit Herausforderungen des demografischen Wandels arbeiten wir mit Strategiepapieren, Konzepten und konkreten Maßnahmen und Angeboten. Das beinhaltet z.B. die Themen Wissenstransfer, Führung von Generationenvielfalt, Einarbeitung und Onbording, unterschiedliche Seminarformate, aber auch Arbeitsgruppen zu Themen der Digitalisierung und der Befähigung, neue und bestehende Technologien zu nutzen.
Das wesentliche Risiko der angemessenen Mitarbeiter*innen-Qualifikation für die hanseWasser Bremen GmbH liegt im aufkommenden Fachkräftemangel in den technischen Berufen. Dem begegnen wir mit den oben genannten Mitteln der Personalentwicklung und der strategischen Personalplanung. Darüber hinaus bieten wir neuen Mitarbeiter*innen die Beschäftigung in einer krisensicheren Branche und in einem familienfreundlichen Unternehmen an.
Für den Bereich Gesellschaft werden derzeit Ziele definiert. Grundlage dafür ist ein Nachhaltigkeitsverständnis des Unternehmens, deren Beschluss kurz bevorsteht. Die bisherigen Aktivitäten im Bereich Gesellschaft, sowie neue Ziele und Zielbereiche werden dann zusammengeführt und Zielmarken, wo möglich und sinnvoll definiert.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI-SRS-403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen Aufgrund der sehr geringen Unfallanzahl im Jahr in Bezug auf die Gesamtarbeitszeit wird hier an Stelle der Verletzungs-bzw. Berufskrankheitsrate die jeweilige Gesamtanzahl angegeben.
a)
- Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen: 0
- Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen: 0
- Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen: 4
- Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen: Schnittwunde, Prellung, Quetschung
- Anzahl der gearbeiteten Stunden: 563.488
b)
- Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen: 0
- Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen: 0
- Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen: 3
- Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen: Schnittwunde, Quetschung, Platzwunde
- Anzahl der gearbeiteten Stunden: wird nicht erfasst
Leistungsindikator GRI-SRS-403-10 Arbeitsbedingte Erkrankungen a)
- Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen: 0
- Anzahl der dokumentierten arbeitsbedingten Erkrankungen: 0
- Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen: -
b)
- Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen: 0
- Anzahl der dokumentierten arbeitsbedingten Erkrankungen: 0
- Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen: -
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Es gibt bei hanseWasser einen Arbeitssicherheits-Ausschuss, der sich regelmäßig alle sechs Monate trifft und Fragestellungen des Arbeitsschutzes diskutiert und Lösungen erarbeitet, bzw. der Geschäftsführung vorschlägt. Darüber hinaus ist ein einfach zu bedienendes Online-Meldesystem für unfallträchtige Situationen und Örtlichkeiten eingerichtet. Dort eingehende Meldungen gelangen automatisch zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Anforderungen der DIN 45.001-Zertifizierung haben wir 2019 alle erfüllt.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
|
Mitarbeiter gesamt |
Frauen |
Männer |
Mitarbeiter |
Führungskräfte |
Anzahl Personen |
377 |
90 |
287 |
324 |
52 |
Anzahl Weiterbildungstage |
1213,5 |
253 |
956 |
886,5 |
319 |
Anzahl Weiterbildungstage pro Person |
3,22 |
2,81 |
3,33 |
2,74 |
6,02 |
Im Jahr 2019 hatten wir 15 Auszubildende und zwei Duale Studenten. Zudem haben wir ein berufsbegleitendes Studium und zwei Meisterschüler unterstützt.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Der Frauenanteil bei hanseWasser liegt aktuell bei 24 %. Im Bereich unserer vier Führungsebenen stieg der Anteil 2019 auf 23 %. Wir sind bestrebt, bei Neueinstellungen und der Besetzung von Führungspositionen, den Frauenanteil zu erhöhen. Interne Nachwuchsförderungen und Qualifizierungsmaßnahmen wie auch Einstellungsprozesse werden aber weiterhin ohne geschlechtsspezifische Quote vorgenommen.
Altersstruktur der Mitarbeiter:
unter 30 Jahre alt: 10%
30 - 50 Jahre alt: 36%
über 50 Jahre alt: 54%
Aktuell wird die Altersstruktur nicht nach Angestelltenkategorie erfasst.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Durch einen partnerschaftlichen Umgang miteinander, eine transparente Unternehmenskultur, die mit dem Leitbild gefestigt wurde, sowie der Festlegung eines fairen Miteinanders in der Betriebsvereinbarung konnten wir erreichen, dass es in den vergangenen Jahren keine Vorfälle von Diskriminierung im Unternehmen gab.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Grundsätzlich achten wir bei der Beschaffung von Materialien, Energie und Dienstleistungen auf Aspekte der Nachhaltigkeit, wie z. B. Energieeffizienz, Einhaltung der internationalen Arbeitsschutznormen. Bei der Arbeitskleidung beschaffen wir nur solche Produkte, die sozialverträglich hergestellt wurden und möglichst geringe Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben. Dabei orientieren wir uns an den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem EU-Umweltzeichen für Textilerzeugnisse. Wir beteiligen uns am Bremer Bündnis für sozialverantwortliche Beschaffung für Computer-Hardware. In der Rolle des Abfallerzeugers achten wir darauf, dass alle Abfälle, einschließlich der nur in geringen Mengen anfallenden gefährlichen Abfälle, ausschließlich durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe entsorgt werden.
Wir handeln freiwillig nach dem Bremischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz). Das bedeutet unter anderem, dass Aufträge über Dienstleistungen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten nach Tarifvertrag bzw. den Mindestlohn zu bezahlen. Um die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen, wird der Kontrollprozess des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen implementiert. Erste Stichprobenkontrollen inwieweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Vertragspartner eingehalten werden, sind bereits erfolgt.
Aktuell erarbeiten wir eine Strategie zur Implementierung von weiteren Nachhaltigkeitsaspekten in unseren Beschaffungsprozess. Dazu wird auch die Formulierung von Zielen und die Analyse etwaiger Risiken um Thema Menschenrechte gehören.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Dieser Indikator ist für uns nicht relevant, da keine Standorte außerhalb von Deutschland betrieben werden.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Dieser Indikator ist für uns nicht relevant, da keine Standorte außerhalb von Deutschland betrieben werden.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Wir arbeiten fast ausschließlich mit Lieferanten aus Deutschland zusammen, von der Einhaltung der Menschenrechte kann daher ausgegangen werden. Daher wird eine explizite Prüfung neuer Lieferanten anhand von sozialen Kriterien nicht durchgeführt. Im Rahmen der geplanten Implementierung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte in den Beschaffungsprozess wird geprüft, inwieweit diese Fragestellung zukünftig stärker in den Fokus rücken muss.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Wir arbeiten fast ausschließlich mit Lieferanten aus Deutschland zusammen, von der Einhaltung der Menschenrechte kann daher ausgegangen werden. Daher wird eine explizite Prüfung neuer Lieferanten anhand von sozialen Kriterien nicht durchgeführt. Im Rahmen der geplanten Implementierung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte in den Beschaffungsprozess wird geprüft, inwieweit diese Fragestellung zukünftig stärker in den Fokus rücken muss.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Als Unternehmen der Daseinsvorsorge übernimmt hanseWasser schon aufgrund des Kerngeschäfts als Abwasserunternehmen eine Verantwortung für Mensch, Umwelt und Gesellschaft in Bremen und der Region. Gleichzeitig ist uns das Engagement über unsere Geschäftstätigkeit hinaus wichtig. Hier nehmen wir unsere Aussage „Wir für Bremen“ besonders ernst.
Aufgrund unserer Nähe zu den Themen Umwelt- und Klimaschutz haben wir in unseren Sponsoring Leitlinien den Schwerpunkt auf die Bereiche Umweltbildung, insbesondere für Kinder und Jugendliche gelegt. Darüber hinaus unterstützen wir sozial benachteiligte Jugendliche und Flüchtlinge, wie auch bei Bedarf Aktionen in der Nähe unserer Standorte.
Im Bereich der Umweltbildung für Kinder und Jugendliche bieten wir selbst eine AbwasserTour an, bei der Schulklassen die Möglichkeit bekommen, die Anlagen zur Ableitung und Klärung des Abwassers zu besichtigen. Im Rahmen einer Neugestaltung der Tour wird der interaktive Anteil des Programms zukünftig ausgebaut.
Ein weiteres Kooperationsangebot für die Bremer Schulen bieten wir mit dem hanseWasser Hallenbad an. Ca. 35.000 Kinder und Jugendliche nutzen das Bad pro Jahr. Hiermit möchten wir den Schwimmunterricht als wichtige Maßnahme für die Gesundheit, die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung der Sozialkompetenz fördern.
hanseWasser kooperiert außerdem mit verschiedenen Partnern zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes in Bremen und der Region. Hierzu gehören Partnerschaften mit dem BUND (Kinderwildnis, Biologische Vielfalt auf Betriebsstandorten), der Ökologiestation (Naturerfahrungen für Kinder und Jugendliche), sowie die Bremer botanika (Umweltbildungszentrum und außerschulischer Lernort).
In 2019 hat hanseWasser eine Kooperation mit der Initiative JOBLINGE der gAG Hanse gestartet. Wesentliches Ziel der Initiative JOBLINGE ist es, Jugendlichen ohne Anschluss ("Joblinge") durch individuelle Betreuung, Weiterbildung und Qualifizierung die Chance zu geben, sich auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu positionieren. Das geschieht u.a. in Form von Praktika.
Einmal jährlich veranstalten wir einen „Day of Caring“, bei dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem Arbeitstag freigestellt werden, um gemeinsam ein soziales Projekt zu unterstützen.
Weiterhin spendet hanseWasser mindestens zweimal jährlich für gute Zwecke. Hierzu gehört Zum Einen eine Weihnachtsspende (soziale Einrichtungen/Projekte) und die Aktion „hanseWasser fährt Rad“ (Umwelteinrichtungen). Durch "hanseWasser fährt Rad" wird das Radfahren auf dem Arbeitsweg, bei Betriebsfahrten aber auch in der Freizeit gefördert. Die gefahrenen Kilometer der Teilnehmenden werden summiert, die Gesamthöhe bestimmt am Ende die Höhe der Spende.
Zum Erhalt eines Stücks Bremer Industriegeschichte unterstützen wir zudem den Verein Altes Pumpwerk e. V. In dem Museum wird die Geschichte und die aktuelle Arbeit der Stadtentwässerung hautnah vermittelt. Die Räumlichkeiten werden außerdem für verschiedenste Kulturveranstaltungen, z. B. von der Hochschule für Künste in Bremen, bereitgestellt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Erwirtschafteter Wert:
Umsatzerlöse |
96.821.608 € |
Andere aktivierte Eigenleistungen |
3.536.533 € |
Zinserträge |
67.070 € |
Summe Erträge |
100.425.211 € |
- Abschreibungen |
-24.433.438 € |
- Steuern |
-7.059.533 € |
Summe Nettoeinnahmen |
68.922.240 € |
Verteilter, wirtschaftlicher Wert:
Betriebskosten |
26.578.682 €* |
Löhne+Sozialleistungen |
27.386.222 € |
Zahlungen an Kapitalgeber |
8.071.285 € |
Investitionen in die Gemeinschaft
- Altes Pumpwerk
- AbwasserTour
- Sponsoring
- Spenden
|
219.690 €
49.585 € 12.314 € 113.400 € 44.392 € |
Summe Aufwendungen |
62.037.189 € |
* = Materialaufwand + Sonstige betriebliche Aufwendungen – Investitionen in die Gemeinschaft
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit ist bei hanseWasser im Stabsbereich „Unternehmenskommunikation“ organisiert und direkt der Geschäftsführung unterstellt. Der Leiter Unternehmenskommunikation ist gleichzeitig auch Pressesprecher des Unternehmens, daher wird hier die Verantwortung für die interne und externe Kommunikation sowie auch für die politische Kommunikation gebündelt.
Als Abwasserunternehmen für Bremen und die Region sind wir als Betreiber des Bremer Kanalnetzes, der „Stadt unter der Stadt“, untrennbar mit der Freien Hansestadt Bremen verbunden – seit 1999 privatisiert und in Form des „Bremer Modells“, einem Kooperationsmodell mit der Stadt Bremen. Dies hat klare Ziele: Entsorgungssicherheit auf hohem Umweltschutzniveau und nachhaltige Gebührenstabilität für Privathaushalte, Industrie und Gewerbe. Im Rahmen der Kooperation arbeiten wir eng und verantwortungsvoll in einer Partnerschaft mit der Stadt Bremen zusammen.
Im Rahmen dieser Partnerschaft ist es uns besonders wichtig, dass wir unter politischer Einflussnahme verstehen, unsere Expertise immer im fachlichen Zusammenhang mit unserem Kerngeschäft einzubringen. Wir verzichten daher auch auf politische Zuwendungen oder jegliche Form von Lobbyismus. Als Partner arbeiten wir aktiv vor allem zu abwasserwirtschaftlichen und umweltpolitischen Themen in Arbeitsgruppen und Gremien mit. Hier bringen wir unsere Erfahrung und Know-how gezielt ein, bilden und pflegen Netzwerke und begleiten und fördern innovative Ansätze zu einer stetigen Verbesserung der städtischen Infrastruktur. Als Beispiel kann hier unsere Mitarbeit an dem Projekt zu Klimaanpassungsstrategien (KLAS) mit der Stadt Bremen genannt werden.
Darüber hinaus sind wir in verschiedensten Gremien bzw. Arbeitsgruppen auf regionaler und nationaler Ebene aktiv. Beispielhaft zu nennen sind unsere Beteiligungen an einer Arbeitsgruppe des Bundesumweltamts zur Erarbeitung von Standards für Industrieemissionen, das Arbeitsgremium bei der Deutschen Wasser- und Abwasserwirtschaft (DWA) im Zuge der Novellierung der Dünge- und Düngemittelverordnung oder auch die Aktivitäten im Fachbeirat von aquabench, einer Allianz zum Benchmarking der Wasser- und Abwasserwirtschaft.
Es ist Teil unserer Kommunikationsstrategie Transparenz über die wichtigen Abwasserthemen und die Aufgaben der Stadtentwässerung zu schaffen. Das Leitmotiv lautet hier: Tue Gutes und rede darüber, aber bitte auch in der Reihenfolge. Daher beziehen wir maßgebliche Multiplikatoren wie Beiräte, Ortsamtsleitungen, Haus & Grund, Handwerkskammer, bauraum, Bremer Aufbaubank, botanika, Umweltdeputation, Parteienvertreter etc. ein und stehen mit diesen immer in Verbindung.
Weiterhin sind wir in verschiedenen Verbänden und Organisationen sowie auf Fachmessen aktiv. Dazu gehört vor allem die DWA, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der lokalen Ingenieur- sowie Industrie- und Handelskammer. Weitere Aktivitäten:
- BWK – die Umweltingenieure
- Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
- Netzwerk Bremen (partner umwelt unternehmen, energiekonsens, bauraum, Bremer Presse Club, Effizienztisch Bremen)
- Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik
- Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
- VDRK Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e.V.
- IRO (Oldenburger Rohrleitungsforum)
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Parteispenden werden von uns nicht vorgenommen, insbesondere vor dem Hintergrund des Parteiengesetzes § 25, welcher regelt, dass Parteien keine Spenden von Unternehmen annehmen dürfen, die zu mehr als 25 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sind beziehungsweise von der öffentlichen Hand betrieben oder verwaltet werden.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Das Thema Antikorruption ist bei der Internen Revision angesiedelt. Es gibt Richtlinien zum Umgang mit Einladungen & Geschenken und zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen (Compliance Themen). Diese Richtlinien sind das Ergebnis einer internen Bestandsaufnahme „Risikolandkarte Compliance Themen“. Die Erhebung erfolgte bereichsbezogen mit den Führungskräften der zweiten und dritten Ebene. Es wurden funktionsbereichsspezifisch Fragen zum Themenkreis Compliance (u. a. Korruption und Datenschutz) gestellt. Die Erhebung ergab, dass Bereiche, bei denen ein erhöhtes Korruptionsrisiko möglich ist, entsprechende Regelungen etabliert haben und so das Risiko vermindert wurde.
Grundsätzlich gilt "für alle Schriftstücke die verpflichtende Merkmale enthalten" das Vier-Augen-Prinzip, bei dem alle Angebote, Verträge und Aufträge von mindestens einer zweiten Person geprüft und unterzeichnet werden müssen. Diese Regelung zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten ist durch eine Geschäftsanweisung geregelt. Sofern für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendig, sind Mitarbeiter mit Zeichnungsrechten ausgestattet. Die jeweiligen Wertgrenzen richten sich nach der Tätigkeit der Mitarbeiter. Des Weiteren dürfen Beschaffungsvorgänge nur durch Mitarbeiter aus Funktionsbereichen erfolgen, die mit einer Einkaufsfunktion ausgestattet sind.
Die Führungskräfte sind angehalten sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter*innen interne Reglungen beachten. Schulungen können nach eigenem Ermessen durchgeführt werden. Eine zentral organisierte Schulungsmaßnahme zum Thema Korruption/ Einhaltung interner Regelungen hat 2019 nicht stattgefunden.
Mögliche Verstöße gegen interne Regelungen können durch Hinweise von Mitarbeitern und Kunden, durch Stichproben von Vorgesetzten oder durch die interne Revision festgestellt werden. Das Unternehmen behält es sich vor die gesamte Bandbreite arbeitsrechtlicher Sanktionen von einer Abmahnung bis hin zur Entlassung zu nutzen. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nicht ausgeschlossen.
Sponsoring Maßnahmen liegen im Verantwortungsbereich der Unternehmenskommunikation. Sponsoringverträge müssen von beiden Geschäftsführern unterschrieben werden. Der Schwerpunkt unseres aktuellen Sponsoring Engagements liegt auf Projekten, die das Umweltbewusstsein
der nachfolgenden Generationen fördern und entwickeln. Im Jahr 2018 wurden die Sponsoringleitlinien noch einmal konkretisiert um damit noch mehr Transparenz zu schaffen. Die finale Abstimmung erfolgt in 2019.
Im Jahr 2019 hat hanseWasser das Thema „Compliance“ für sich wie folgt bewertet:
- Erstellung einer hanseWasser-Compliance-Definition: Der Begriff „Compliance“ (oder „Regelkonformität“) bedeutet die Einhaltung aller vom Unternehmen und seinen Mitarbeitern zu beachtenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen), Verträge und sonstigen Geschäftsgrundlagen, externen und internen Richtlinien und Regeln, freiwilligen Vereinbarungen und Kodizes, der maßgeblichen gesellschaftlichen Wertvorstellungen sowie von Moral und Ethik.
Die Sicherstellung von Compliance soll daher Regelverstöße vermeiden, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden und diesem erhebliche Nachteile durch strafrechtliche Verantwortung und zivilrechtliche Haftung oder Ansehensverlust des Unternehmens, seiner Organe und seiner Mitarbeiter bringen können.
- Compliance-Vorschriften oder das Compliance-System sollen daher u. a. dazu dienen:
- präventiv Regelverstöße zu verhindern,
- erfolgte Regelverstöße schnell zu identifizieren,
- Verstöße im Unternehmen zu kommunizieren und
- ein angemessenes Reaktionsinstrumentarium zu schaffen, zum Beispiel Ermahnung, Abmahnung oder auch Kündigung des betreffenden Mitarbeiters.
Compliance-relevante Informationen sollten über interne Systeme des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.
- Es wurde alle Instrumente bei hW erfasst, die das Thema Compliance abdecken, um den Aufgaben nachkommen zu können.
Fazit:
Verantwortungen für Compliance-Risiken sind zugewiesen (z. B. iMAS, Beauftragtenwesen, Rechtskataster/Rechtsreview, Risikomanagment, Revision)
Das Leitbild, Führungsverständnis, Mitarbeiterverständnis und Expertenverständnis definieren die zusätzlich zur fachlichen Anforderung wesentlichen Aspekte im Hinblick auf Einstellung und Verhalten
Eine Compliance-Richtlinie „hW Umgang mit Einladungen Geschenken“ ist vorhanden
Noch Handlungsbedarf besteht bei der Überwachung der Regeln
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Im Rahmen der internen Bestandsaufnahme zur Risikolandkarte wurden funktionsbereichsspezifisch Fragen zum Themenkreis Compliance (u.a. Korruption, Datenschutz) gestellt (Antwortmöglichkeit im Ampelsystem: rot, gelb, grün). Rückschlüsse auf Standorte sind möglich, eine standortbezogene Auswertung dazu erfolgte jedoch nicht. Aufgrund der Aufbauorganisation von hanseWasser ist eine funktionsbereichsspezifische Erhebung sinnvoller als eine standortbezogene.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Berichtszeitraum 2019 gab es keinen bestätigten Korruptionsvorfall.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es wurden keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen
Gesetze oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich verhängt.