14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Motivierte und kompetente Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kunden und damit der nachhaltige Erfolg der Sparkasse ruhen. Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit ist Grundlage für alle unsere Konzepte mit Arbeitnehmerbezug. Im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Niedrigzinsphase muss die Sparkasse ein ausgewogenes Verhältnis in der Altersstruktur ihrer Mitarbeiter anstreben. Die Suche nach qualifiziertem Nachwuchs sowie das sozialverträgliche Ausscheiden langjähriger Mitarbeiter ist ein Spannungsfeld, in dem die Sparkasse nach optimalen Lösungen sucht. Die Sparkasse Vogtland kann im Durchschnitt für das Jahr 2018 eine Betriebszugehörigkeit von über 20 Jahren aufweisen.

Die Sparkasse Vogtland wird ausschließlich in ihrem regionalen Geschäftsgebiet tätig. Als gemeinwohlorientiertes, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegen wir den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und den deutschen Arbeitsgesetzen. Der Vorstand und die Führungsebene 1 setzen sich gemeinsam für die Einhaltung und Umsetzung von Arbeitnehmerrechten ein. Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Daraus resultierende Prozesse werden im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) regelmäßig geprüft. Zusätzlich nimmt der Personalrat seine Funktion als Arbeitnehmervertretung wahr.  

Im Jahr 2019 führen wir eine Mitarbeiterbefragung in Kombination mit einer psychischen Gefährdungsbeurteilung durch. Hieraus ergeben sich für uns wichtige Indikatoren, um die Zufriedenheit und Belastungsfaktoren unserer Beschäftigten zu erheben. Die Ergebnisse werden in einem Steuerungskreis analysiert und Maßnahmen daraus zur Vernetzung abgeleitet. Zukünftig wird in der Sparkasse Vogtland im Rhythmus von drei Jahren eine wiederkehrende Befragung durchgeführt.


Im Rahmen eines umfassenden Projektes zur Führung in der Sparkasse Vogtland wurde u. a. eine strukturierte Führungsmatrix installiert. Weiterhin finden regelmäßige Vorstands-Führungskräfte-Dialoge zur Förderung einer hierarchieübergreifenden Kommunikation statt. Darüber hinaus können sich Beschäftigte durch Steuerungsgespräche mit ihrer direkten Führungskraft aktiv austauschen und aktuelle Themen besprechen. Auch wird der Mitarbeiter durch vertriebsunterstützende Maßnahmen (Vertriebsgespräche) durch die Führungskraft begleitet und gefördert. Im Rahmen der Strategie gelten die Leitlinien für die Zusammenarbeit in der Sparkasse Vogtland (z. B. Respekt, Verantwortung und Leistung, Kommunikation, Vertrauen, Veränderungsbereitschaft). Weiterhin fördern wir ausdrücklich und aktiv das ehrenamtliche Engagement der Beschäftigten, z. B. durch Freistellungen für Feuerwehreinsätze.

Zur Absicherung der hohen Beratungsqualität und zur Erhaltung einer konstanten fachlichen Kompetenz werden regelmäßig umfassende Schulungsmaßnahmen angeboten.  

Durch Personalcontrolling findet regelmäßig eine Risikoanalyse hinsichtlich der Schlüsselpositionen/-personen statt. Daraus resultierende Maßnahmen können frühzeitig implementiert werden, u. a. Nachfolgeplanung.  

Die Sparkasse Vogtland ist ein Dienstleistungsunternehmen. Wesentliche Risiken entstanden für die Arbeitnehmer nicht. Durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze und Gebäude werden Risiken in Bezug auf die Arbeitssicherheit frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Prävention entwickelt. Die Arbeitnehmer sind in die Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens eingebunden, so z. B. als Erst- oder Brandschutzhelfer. Durch regelmäßige Arbeitsschutzschulungen und Schulungen nach Unfallverhütungsvorschrift Kassen werden die Mitarbeiter auf die ggf. auftretenden Risiken in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit hingewiesen und über Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Reduzierung sowie das Verhalten im Notfall informiert. Der Arbeitgeber bietet allen Mitarbeitern die Möglichkeit an den relevanten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen und trägt die Kosten für speziell notwendige Bildschirmbrillen. Zudem können die Mitarbeiter ausgewählte gesundheitsfördernde Maßnahmen mit finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers i. R. des Gesundheitsmanagements (s. Pkt. 16) individuell umsetzen.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst-Bereich Sparkassen“, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die Auswahl zu Stellenbesetzungen erfolgt unabhängig vom Geschlecht nach persönlicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Ebenso ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität eine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend. Ein Ansprechpartner für Fragen steht den Mitarbeitern der Sparkasse Vogtland zur Verfügung.  

Die Sparkasse Vogtland ist ein attraktiver Arbeitgeber in der Region. Messbar ist dies durch eine hohe Mitarbeiterbindung. Allein im Jahr 2018 haben 36 Mitarbeiter ihr 25. bzw. 40. Dienstjubiläum gefeiert.

Diese langjährige Verbundenheit unserer Mitarbeiter ist u. a. auf sinnstiftende Arbeitsplätze, ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungen, vielseitige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein umfassendes Angebot zur Gesundheitsförderung sowie gute Sozialleistungen zurückzuführen.

Ziel der Sparkasse Vogtland ist es, dauerhaft Chancengerechtigkeit  zu erhalten und zu fördern.
 

In der Sparkasse Vogtland liegt die Quote der weiblichen Beschäftigten bei 71,1 %. In der ersten Führungsebene sind 42 % und in der zweiten Führungsebene 58 % Frauen tätig.

Der Vorstand der Sparkasse Vogtland besteht aus zwei Herren. Durch einen Wechsel im Vorstandsgremium wird im Jahr 2019 für die zweite Vorstandsposition eine Frau bestellt. Die erweiterte Geschäftsleitung, zu der auch zwei Verhinderungsvertreter gehören, setzt sich aus jeweils drei Damen und drei Herren zusammen. Der Anteil der weiblichen Mitglieder des Verwaltungsrates liegt seit Mai 2017 bei 11 %.

Eine familienfreundliche Personalpolitik und ein kollegiales Miteinander sind wichtige Anliegen für uns. Wir schaffen außerdem für Frauen bessere Voraussetzungen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir Männer ermutigen, Zeit mit der Familie zu verbringen. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen wir als Sparkasse Vogtland durch flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeit und im Bedarfsfall Home-Office. Im Jahr 2018 lag die Teilzeitquote in der Sparkasse Vogtland bei 39,7 %. Wir sind als familienfreundlicher Arbeitgeber von der "berufundfamilie Service GmbH" zertifiziert.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Unsere Personalpolitik zielt darauf, angesichts des demografischen Wandels und sich verändernder Berufs- und Lebensbiografien, die Zukunftsfähigkeit unserer Sparkasse mit sicherzustellen. Die Sparkasse Vogtland legt großen Wert auf gut ausgebildete Mitarbeiter und fördert das lebenslange Lernen. Wir bieten in Zusammenarbeit mit Partnern der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Weiterbildungs-angeboten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven, sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.  

In der Personalstrategie ist die Sicherung der qualitativen und quantitativen Personalausstattung verankert.  Alle Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend des Anforderungsprofiles ihrer Stelle qualifiziert.

Das Ziel der Personalentwicklung ist die Sicherstellung des unternehmerischen und persönlichen Erfolgs. Personalentwicklung ist ein permanenter Prozess in der Sparkasse Vogtland und erfolgt bedarfsorientiert.

Durch verschiedenste Seminare, Schulungen und Workshops werden die Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiter kontinuierlich in der Sparkasse weiterentwickelt. In die Weiterbildung der Beschäftigten haben wir 2018 ca. 400 TEuro investiert. Unsere Ausbildungsquote betrug im Jahr 2018 3,09 %.
Mit einem umfassenden Angebot fördern wir die Gesundheit unserer Beschäftigten u. a. durch betriebsärztliche Betreuung, Betriebssport, ergonomische Arbeitsplätze. Zudem hat die Sparkasse Vogtland eine Betriebsvereinbarung mit der AOK Sachsen geschlossen, wodurch Versicherte zusätzlich einen Gesundheitsbonus i. H. v. insgesamt 600 Euro nutzen können. Die krankheitsbedingte Abwesenheitsquote lag bei 5,1 % im Berichtsjahr.

Die Sparkasse Vogtland unterstützt jeden Mitarbeiter im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements jährlich mit 300 Euro. Die Mitarbeiter können dieses Budget für verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie z. B. Massagen, Sportkurse, EMS-Training, Schwimmen sowie Zuschüsse zu Betriebssportgruppen und Übernahme von Startgebühren z. B. bei Laufveranstaltungen, nutzen.

Risiken werden aktuell in folgenden Bereichen gesehen:  


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.



Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen: 0
Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen: 0

Es wurden 25 arbeitsbedingte Unfälle dokumentiert. Davon wurden 7 beim Unfallversicherungsträger angezeigt, hiervon waren 4 Unfälle Wegeunfälle. Die Arten der arbeitsbedingten Verletzungen stellen sich wie folgt dar:
17 x Prellung/Stauchung/Dehnung
3 x Schürfwunde
1 x Zahnverletzung
1 x Nagelverletzung
1 x Überlastungserscheinung
2 x keine direkte Verletzung, aber gemeldet, da Wegeunfall

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Im Rahmen einer umfassenden Gesundheitsförderung können die Mitarbeiter eine Vielzahl an Kosten für Präventivmaßnahmen abrechnen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters. Darüber hinaus sind mit dem Personalrat Dienstvereinbarungen zu den Themen „Ankauf von Familientagen“, „Betriebliches Präventions- und Eingliederungsmanagement“ und „Alkohol/Suchtmittel am Arbeitsplatz“ abgeschlossen worden. „Beruf und Familie“.  

Im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen durch eine externe Sicherheitsfachkraft bzw. Sicherheitsbeauftragte können Mitarbeiter Anliegen zur Arbeitssicherheit einbringen. Sofern aus Arbeitsschutzgründen relevant, werden in der Folge Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel ergriffen. Informationen zu Themen der Arbeitssicherheit werden in durchzuführenden Schulungen persönlich vermittelt und zudem besteht im internen Anweisungssystem die Möglichkeit, sich zu Themen und Verhaltensweisen selbst zu informieren.  

Es besteht ein Arbeitsschutzausschuss der halbjährlich im großen Rahmen und vierteljährlich im kleineren Rahmen tagt. In diesem Ausschuss sind ein Mitglied der Personalvertretung, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Sicherheitsbeauftragten, ein MA der Personalabteilung sowie ein Beauftragter des Vorstandes mit entsprechender finanzieller Entscheidungsbefugnis eingebunden. Der Ausschuss dient dazu, die betrieblichen Arbeitsschutzakteure organisiert zusammenzuführen, um Arbeitsschutzbelange zu beraten und bei Bedarf Maßnahmen zu beschließen

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Den Beschäftigten steht jährlich ein umfassendes internes Bildungsangebot zur Verfügung mit sowohl fachlich- als auch persönlichkeitsorientierten Seminaren. Darüber hinaus wird das Bildungsangebot der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie aktiv genutzt und der Besuch von Seminaren externer Anbieter im Rahmen individueller Gegebenheiten ermöglicht. 2018 wurden insgesamt ca. 464 externe Seminartage zur Weiterbildung genutzt. Eine Auswertung der internen Seminare sowie eine genaue Kennzahl der durchschnittlichen Jahresstunden pro Beschäftigten steht nicht zur Verfügung.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Am 31.12.2018 waren 526 Mitarbeiter in unserer Sparkasse beschäftigt: 152 männliche (28,9 %) und 374 weibliche (71,1 %). Die Altersstruktur sah folgendermaßen aus:

Altergruppe in Jahre Anzahl Anteil
unter 20 8 2%
20 -29 40 8%
30 - 39 72 14%
40 - 49 190 36%
50 - 59 189 36%
60 und älter 27 5%
Gesamt 526 100%

Die Schwerbehindertenquote für 2018 betrug 7,8 %.
 

Der Verwaltungsrat als Kontrollgremium setzt sich wie folgt zusammen: 2 Damen (11%) und 16 Herren (89%):  

Altersgruppe Ergebnisse Anteil
Unter 20 0 0,00 %
20-29 0 0,00 %
30-39 0 0,00 %
40-49 5 27,78 %
50-59 4 22,22 %
60 und älter 9 50,00 %
Gesamt 18 100,00 %

Die Benachteiligung aufgrund von ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der politischen Anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität widerspricht unserem Selbstverständnis (vgl. Kriterium 15). Wir erheben aus diesem Grund auch nicht, ob unsere Mitarbeiter einen Migrationshintergrund haben oder nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es wurden keine Diskriminierungsfälle gemeldet.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für die Sparkasse Vogtland gehört die Achtung der Menschenrechte zu den Grundwerten. Zwangs- oder Kinderarbeit lehnen wir entschieden ab. Wir vergeben Aufträge vornehmlich an ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen, unter Beachtung einer Kundenbeziehung. Als regionales, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegen wir den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und den deutschen Arbeitsgesetzen, sodass diesbezüglich kein gesondertes Konzept vorliegt. In unserer wesentlichen Geschäftstätigkeit besteht kein Risiko von Menschenrechtsverletzungen. Es wird erwartet, dass die Lieferanten die Menschenrechte anerkennen und einhalten. Grundlegend gelten dabei die Kernarbeitsnormen der ILO.  

Über Ausschlusskriterien (Depot A, s. Leitungsindikator G4-FS11) haben wir die Möglichkeit von Verstößen gegen Menschenrechte so weit wie möglich eingeschränkt.

Geprüft wird die Einführung von Lieferantenrichtlinien, die in Zusammenarbeit mit dem Ostdeutschen Sparkassenverband entstehen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Unsere Eigenanlagen sind durch den Deka Treasury Kompass gefiltert und ergaben keine Titel, bei denen eines der definierten Ausschlusskriterien vorliegen würde. Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut arbeiten wir mit regionalen Unternehmen zusammen. Eine Prüfung unter Menschenrechtsaspekten wird nicht vorgenommen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Alle unsere Geschäftsstandorte befinden sich in Deutschland, im Vogtlandkreis. Eine Prüfung unter Menschenrechtsaspekten wird nicht vorgenommen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

 Es wird erwartet, dass die Lieferanten die Menschenrechte anerkennen und einhalten. Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette sind nicht bekanntgeworden. Deshalb ergab sich auch nicht die Notwendigkeit, Lieferanten zu überprüfen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

 s. Leistungsindikator GRI SRS-414-1


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Sparkasse Vogtland sichert die Versorgung der Region mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen und stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung der Region, indem sie für alle Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu Bankgeschäften anbietet und die allgemeine Vermögensbildung fördert. Gemeinwohlorientierung ist Teil der geschäftspolitischen Ausrichtung. Die Erträge der lokalen Wirtschaft verbleiben in der Region – eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung vor Ort. Wir beraten unsere Kunden, um wesentliche soziale Risiken, etwa Altersarmut, abzusichern. Mit dem regionalen Engagement achten wir auf die Vielfalt des regionalen Vereinsleben und sichern in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Soziales, Umwelt und Bildung ein breites Angebot für alle Altersgruppen, was wesentlich ist für den sozialen Zusammenhalt in der Region. Dies ist besonders wichtig, denn durch die Entwicklung in der Region und durch Veränderungen der öffentlichen Förderung entstehen für die Vereine und die Gesellschaft Risiken, die es zu beachten und zu bewerten gilt. Hierzu zählen der Wegfall von öffentlichen Geldern und geringere Einnahmen durch sinkende Mitgliederzahlen aufgrund des demografischen Wandels. Dieser führt auch zu Problemen der Nachwuchsgewinnung in den Leitungspositionen der Vereine und Institutionen. Auch zusätzliche Ausgaben für Digitalisierung und veränderte Anforderungsprofil an Vereine können zukünftig Kosten steigen lassen.

Wir verfolgen ein Spenden- und Sponsoringkonzept sowie Stiftungskonzept (Sport-Stiftung der Sparkasse Vogtland, Stiftung der Sparkasse Vogtland, Stiftung Zukunft, Begegnungsstätte der Sparkasse Vogtland), um lokale Gemeinschaften, Vereine oder Initiativen zu unterstützen. Ziel ist es, dabei jährlich wiederkehrend die Belange der Region im sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich sowie in Bildung und Tradition zu unterstützen und zu fördern. Dazu werden Anfragen bewertet und unterstützt, gezielt Projekte ausgewählt, die zukunftsweisend für die Region und das gesellschaftliche Leben sind. Dabei ist es wichtig, dass unter den Regionen eine ausgeglichene Zuwendung herrscht und die Bedeutung der Kategorien (Sport, Kultur, Soziales etc.) entsprechend der Ausprägung Beachtung findet. Dieses sowie die weiteren Maßnahmen werden über die regelmäßigen Jour Fixe-Termine mit der Unternehmensführung stetig abgestimmt. Vorgegebene Budgets unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung (Soll-/Ist-Abgleich, Strategiecontrolling) und werden vierteljährlich controllt. Im Rahmen der Jahresplanung werden Budgets, Mittelvergaben und eine regionale Ausgewogenheit ausgewertet und ggf. neue Strategien und Ziele vereinbart. Im Sommer 2018 wurde die Crowdfundingplattform „99 Funken“ für die Sparkasse Vogtland installiert, um den vogtländischen Vereinen und Institutionen, die Möglichkeit zu geben, auch unter Nutzung der neuen Medien ihre Projekte bekannt zu machen und Spenden zu sammeln. Es wurde in 2018 bereits 7 Projekten zur Umsetzung verholfen.

Im Berichtsjahr haben wir mit über 1 Million Euro ca. 500 Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Bildung, Sport und Soziales unterstützt und sind damit der größte Förderer in der Region, z. B. mit der Initiative „Hilfe für Nachbarn“, welche die Sparkasse Vogtland mit den regionalen Wohlfahrtsverbänden und einem regionalen Medienvertreter vor 17 Jahren gegründet hat. Damit werden sozial schwache, hilfsbedürftige Familien, Kinder, Alleinerziehende insbesondere zum Weihnachtsfest oder aber auch bei akuten Notsituationen unterstützt. Die Initiative sammelt dazu Spenden von Vogtländern, die dann Vogtländern zu Gute kommen.


Ein wesentliches Anliegen ist für uns die finanzwirtschaftliche Bildung in der Region. Zu diesem Zweck begleiten wir aktiv das Planspiel Börse für die vogtländischen Bildungseinrichtungen. In enger Zusammenarbeit der Filialen mit den örtlichen Schulen finden Fachvorträge in den jeweiligen Klassen statt. Für die frühkindliche Bildung erfolgen Besuche der Filialen in den Kitas und umgekehrt. Außerdem unterstützen wir die regionale Wirtschaft und fördern den Austausch mit wesentlichen Anspruchsgruppen durch die Mitgliedschaft in den örtlichen Gewerbevereinen, der Industrie- und Handelskammer und dem Tourismusverband sowie durch zahlreiche Veranstaltungen. Wir wissen, dass unsere Mitarbeiter in vielen Bereichen ehrenamtlich aktiv sind. Eine Erfassung erfolgt jedoch nicht, so dass hierzu keine Zahlen veröffentlicht werden können.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Unser unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter Wert (Sparkasse Vogtland, 2018).  

Bilanzsumme 3.250,8 Mio. EUR
Haftendes Eigenkapital 153,7 Mio. EUR (inkl. Vorwegzuführung aus JA 2018)
Gewinnabhängige Steuern 6,9 Mio. EUR
Personalaufwand 33,5 Mio. EUR
- davon Löhne und Gehälter 25,9 Mio. EUR
- davon soziale Abgaben und Aufwendungen 7,6 Mio. EUR  

Ausschüttung und Förderausgaben (gesamt) 3,56 Mio. EUR
Ausschüttung an den Träger 2,41 Mio. EUR
Beiträge für gemeinnützige Zwecke und Einrichtungen 1,15 Mio. EUR davon:
- Bildung, Soziales 0,34 Mio. EUR
- Kunst, Kultur 0,13 Mio. EUR
- Sport 0,68 Mio. EUR


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Der Compliance-Bereich hat zuletzt per Ende 2018 seine Risikoanalysen für Geldwäsche, sonstige strafbare Handlungen, MaRisk- und WpHG-Compliance erstellt und die Ergebnisse an den Vorstand reportet. Im Ergebnis der Überprüfungen gab es im Jahr 2018 keine Hinweise auf unerlaubte politische Einflussnahme

Die Sparkasse Vogtland ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV). Der OSV ist wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der OSV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat den gesetzlichen Auftrag, in seinem Geschäftsgebiet das Sparkassenwesen zu fördern, insbesondere die Sparkassen, ihre Träger und die Sparkassenaufsichtsbehörden der Länder fachlich zu beraten sowie die Jahresabschlussprüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen.

Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Sparkasse Vogtland wird regelmäßig von der BaFin sowie der Deutschen Bundesbank überwacht. Die Sparkasse Vogtland bezieht keine politische Position
.

Aktuell sind insbesondere Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums der Finanzen, wie z. B. der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) für die Sparkasse relevant. Eingaben zu Gesetzesvorhaben erfolgen durch die Sparkasse generell nicht, sondern i.d.R. durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband öK (DSGV) bzw. die Deutsche Kreditwirtschaft (DK).

Es wurden 2018 keine Korruptionsverfahren gegen die Sparkasse Vogtland eröffnet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Sparkasse Vogtland vergibt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundene Einrichtungen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Sparkasse Vogtland lehnt jegliche Form vom Korruption und Bestechung ab. Daher haben wir ein umfassendes Compliance-Konzept, welches den gesetzlichen Ansprüchen genügt und darauf achtet, dass die Mitarbeiter zu den wesentlichen Aspekten kontinuierlich sensibilisiert und auf festgelegte Präventionsmaßnahmen hingewiesen werden. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie rechtskonform handeln, d. h. dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Die Sparkasse Vogtland hat einen Verhaltenskodex für ihre Mitarbeiter erstellt. Darin sind u. a. Regelungen für die Annahme von Geschenken sowie Einladungen zu Veranstaltungen und Geschäftsessen dokumentiert. Der Kodex ist für alle Mitarbeiter der Sparkasse Vogtland sowie der Tochtergesellschaft verbindlich. Das erklärte Ziel der Compliance-Funktion in der Sparkasse Vogtland besteht in der Reduzierung der Risiken aus der Nichteinhaltung von rechtlichen Regelungen und Vorgaben, die unter dem Aspekt der Vermögensgefährdung wesentlich für das Institut sind. Die entscheidende Aufgabe der Compliance-Funktion liegt in diesem Prozess darin, wesentliche Compliance-Risiken zu identifizieren und auf notwendige Umsetzungshandlungen (entsprechende Verfahren und Kontrollen) zur Verbesserung der Compliance hinzuwirken. Der Compliance-Bereich agiert dabei stets strategiekonform.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen der Sparkasse Vogtland sind unter anderem das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Geldwäschegesetz, die Datenschutzgrundverordnung, das Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe (GörK) sowie die erlassene Satzung. Die Überwachung dieser Vorgaben obliegt in der Sparkasse Vogtland folgenden Stellen:
- MaRisk-Compliance-Beauftragter
- WpHG-Compliance-Beauftragter
- Datenschutzbeauftragter
- Informationssicherheitsbeauftragter
- Notfallbeauftragter
- Geldwäschebeauftragter sowie die
- Zentrale Stelle nach § 25h KWG.

Diese Stellen sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Die Beauftragten/Zentrale Stelle stellen durch Vorkehrungen und mit Kontrollhandlungen sowie ggf. Gegenmaßnahmen sicher, dass die Sparkasse im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handelt. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme (Risikoanalyse) und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen (Compliance-) Risiken. Die Beauftragten/Zentrale Stelle identifizieren zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Beauftragtenwesen (Compliance/Geldwäsche) geprüft.

Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Berichte an die Geschäftsleitung, die an die Interne Revision der Sparkasse sowie teilweise auch an den Verwaltungsrat weitergeleitet werden.

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (externes Hinweisgebersystem über eine Rechtsanwaltskanzlei). Alle Mitarbeiter absolvieren einmal im Jahr EDV-gestützte Schulungen zu den Themen Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie Marktmissbrauch. Für die Überwachung der Vorgaben ist der Compliance-Bereich zuständig.

Wesentliche Prüfungsfeststellungen der internen sowie der externen Revision in Bezug auf die Nichteinhaltung gesetzlicher Normen sowie hinsichtlich nicht-richtlinienkonformen Verhaltens ergaben sich im Jahr 2018 nicht.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse durch das Beauftragtenwesen werden Themen wie Geldwäsche, Korruption, Bestechung oder Terrorismusfinanzierung risikoorientiert bewertet. Für 2018 wurden keine wesentlichen Risiken festgestellt. In die Risikoanalyse werden alle 43 Standorte (27 Filialen, 1 Mobile Filiale, 3 Beratungszimmer, 12 SB-Standorte, = 100 %) der Sparkasse Vogtland einbezogen.  

Um Präventivmaßnahmen zur Aufdeckung von strafbaren Handlungen besser koordinieren und optimieren zu können, wurde eine sogenannte „Zentrale Stelle“ geschaffen. Die „Zentrale Stelle“ erfüllt die Anforderungen:

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des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG)
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des Geldwäschegesetzes (GwG)
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des Strafgesetzbuches (StGB)
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sowie der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen in der jeweils gültigen Fassung.

Darüber hinaus gibt es interne Regelungen zur Annahme von Geschenken und weiteren Vorteilen (Verhaltenskodex). Die rechtliche Grenze bildet hierfür das Verbot der Bestechung und Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vermeidung von Interessenskonflikten bei Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es wurden 2018 keine Korruptionsverfahren gegen die Sparkasse Vogtland eröffnet. Es wurden keine Bußgelder verhängt. Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen aufgrund der Nichteinhaltung von Vorschriften in Bezug auf Korruption hat es im Berichtszeitraum ebenfalls nicht gegeben.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

siehe SRS-205-3.