14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Kreissparkasse Syke ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger ist der Landkreis Diepholz. Unsere Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Sparkassen, kurz TVÖD-S bezahlt. Die Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen sind hier festgelegt. Die Angestellten wählen einen Personalrat, der die Rechte der Mitarbeiter gegenüber dem Vorstand vertritt. Weiter sind unsere Mitarbeiter im Aufsichtsorgan, dem Verwaltungsrat, der Kreissparkasse Syke vertreten.
Über unser betriebliches Vorschlagswesen können unsere Mitarbeiter aktiv unser Handeln beeinflussen.

Weil das nachhaltige Wirken für uns selbstverständlich und wichtig ist, wurde die Geschäfts- und Risikostrategie in 2021 um den Punkt Nachhaltigkeit erweitert
In unserer Geschäftsstrategie haben wir festgelegt, dass wir qualifiziertes Personal auf allen Ebenen vorhalten müssen, insbesondere die Gewinnung und Bindung von Nachwuchskräften durch Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und gezieltere Förderung der persönlichen Weiterentwicklung.  Dies erfolgt u.a. durch Weiterbildungs- und allgemeine Personalentwicklungsmaßnahmen wie z.B. Berater- oder Fachlehrgänge. Um neue Anreize für potentielle Auszubildende zu schaffen wurde in 2020 erstmals die Bewerbung für ein duales Studium mit dem Abschluss Bachelor of Arts „Banking & Sales“ angeboten, welches die ersten Anwärter in 2021 beginnen werden.
Ein weiteres Ziel in unserer Geschäfts- und Risikostrategie in 2021 ist die Umsetzung des Zielbildes 2025 vom DSGV. 
Einzelne Ziele oder ein spezielles Konzept, die das Nachhaltigkeitsmanagement der Kreissparkasse Syke fördern, sind nicht mit unseren Mitarbeitern vereinbart, so dass auch keine messbaren Auswirkungen vorliegen. In 2020 haben wir eine Nachhaltigkeitsbeauftragte ausgebildet, damit in 2021 mit dem Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements begonnen werden kann. Hierdurch soll dann auch das Nachhaltigkeitsbewusstsein der Mitarbeiter gestärkt werden.

Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer unserer Mitarbeiter beträgt 23 Jahre.

Die Kreissparkasse Syke ist regional tätig. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt im nördlichen Teil des Landkreises Diepholz. Die Einhaltung der für unseren Standort einschlägigen Gesetze und Vorschriften ist für uns selbstverständlich.
Aufgrund der engen tariflichen Vorgaben und unserem guten Mitarbeiterklima leiten wir keine Risiken für die Kreissparkasse Syke in diesem Bereich ab. Aus diesem Grund verzichten wir auch auf eine weiterführende Risikoanalyse.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Kreissparkasse Syke ist als Anstalt des öffentlichen Recht dem TVÖD angeschlossen (s. Kriterium 14). Dieser regelt u.a. die Geschlechtergleichstellung, aber auch die Bezahlung. Engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für unser Unternehmen unverzichtbar. Gleiche Bezahlung für Mann und Frau bei gleicher Arbeit gehören zu unserem Selbstverständnis dazu.
Durch unser Gleitzeitmodell, das mobile Arbeiten sowie der Option zum Kauf von zusätzlichen Urlaubstagen unterstützen wir die Mitarbeiter, Arbeit und Familie in einen optimalen Einklang zu bringen. Aus diesen Gründen haben wir keine Ziele zu diesem Thema eingeführt.
Wir fördern unsere Mitarbeiter und geben ihnen die Möglichkeit, diverse Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe zu besuchen. Um neue Anreize für potentielle Auszubildende zu schaffen wurde in 2020 erstmals das Angebot gemacht, sich für ein duales Studium mit dem Abschluss Bachelor of Arts „Banking & Sales“ zu bewerben, welches die ersten Anwärter in 2021 beginnen werden. Seit dem Jahr 2019 haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, ein Fahrrad zu leasen. Diese gesundheitsfördernde Maßnahme haben bereits 80 Mitarbeiter in Anspruch genommen.
Weiterhin wurde das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt, das unseren Mitarbeitern ermöglicht,  nach schwerwiegenden Erkrankungen langsam wieder in den Arbeitsalltag integriert zu werden.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Wie schon ausführlich beschrieben, unterliegt die Kreissparkasse Syke dem TVÖD-S (s. Kriterium 14). Dieser regelt u.a. auch die Arbeitnehmerrechte. Bei der Kreissparkasse Syke arbeiten zum Stichtag 31.12.2020 651 Mitarbeiter. Soziale Aspekte wie (Alters-)Teilzeit, sowie Wiedereingliederung nach langer Krankheit sind Eckpunkte unserer Personalarbeit. Durch unser Gleitzeitmodell, das mobile Arbeiten sowie die Option zum Kauf von zusätzlichen Urlaubstagen unterstützen wir die Mitarbeiter, Arbeit und Familie in einen optimalen Einklang zu bringen.
Wir fördern unsere Mitarbeiter und geben ihnen die Möglichkeit, diverse Weiterbildungsmaßnahmen im eigenen Haus sowie innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe zu besuchen. Allen geeigneten Auszubildenden wird nach der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung angeboten. Fortbildungsmöglichkeiten bestehen zum Sparkassen-Fachwirt sowie zum Sparkassen-Betriebswirt. Dazu gibt es unterschiedliche Fachseminare, deren Themenschwerpunkte einzelne Stabsbereiche zum Ziel haben. Das Ziel der Kreissparkasse ist es, ein auf Dauer angelegtes Beschäftigungsverhältnis mit unseren Mitarbeitern zu erreichen. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in unserem Unternehmen beträgt per 30.12.2020 23 Jahre.
In unserer Geschäftsstrategie haben wir in 2021 hierzu u.a. die folgenden Ziele definiert:
Ein Personalabbau findet über die normale Fluktuation ohne gesonderte Abbauprogramme statt. Weitere Ziele sind das Vorhalten von qualifiziertem Personal auf allen Ebenen, insbesondere Gewinnung und Bindung von Nachwuchskräften durch Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und gezieltere Förderung der persönlichen Weiterentwicklung sowie das Rollenbild der Führungskräfte schärfen und unterstützen. Des Weiteren sollen weitere Angebote rund um den Arbeitsplatz geschaffen werden wie z.B. Ausbau des Gesundheitsmanagements, Entwicklung eines Konzeptes für Führen in Teilzeit oder die Einführung eines Sabbatical und Job-Sharing.
Unsere Führungskräfte führen in regelmäßigen Abständen Personalentwicklungsgespräche mit ihren Mitarbeitern. Hier werden Stärken und Schwächen jedes Einzelnen bewertet und notwendige Maßnahmen eingeleitet.  Auf Basis dieser Gespräche sollen künftig auch differenzierte Weiterbildungsangebote entwickelt werden.

Risiken sieht die Kreissparkasse aktuell in folgenden Bereichen:

Zunehmender Wettbewerb um geeignete Auszubildende vor dem Hintergrund einer sinkenden Attraktivität der Bankenbranche sowie einer fachlichen Entwicklung unserer Mitarbeiter, die nicht schnell genug erfolgen kann, um das aktuelle Level zu halten. Um neue Anreize für potentielle Auszubildende zu schaffen wurde in 2020 erstmals das Angebot gemacht, sich für ein duales Studium mit dem Abschluss Bachelor of Arts „Banking & Sales“ zu bewerben, welches die ersten Anwärter in 2021 beginnen werden.





  


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Todesfälle gab es im vergangenen Jahr in der Kreissparkasse Syke nicht Die Mehrzahl der acht gemeldeten Unfällen ereignete sich auf dem Arbeitsweg. Für das Jahr 2020 wurde eine durchschnittliche Abwesenheitsquote wegen Krankheit und/oder Unfällen von 3,7% ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen werden durch einen Betriebsarzt durchgeführt.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz wurden verschiedene Ausschüsse gebildet. Ferner hat der Vorstand einen Sicherheitsbeauftragen ernannt.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Jahr 2020 wurden bei der Kreissparkasse Syke 2.247 Arbeitstage für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet (incl. digitale Formate).
Eine Ermittlung der Aus- und Weiterbildung nach Geschlecht und Tätigkeitsbereichen erfolgt bei der Kreissparkasse Syke nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Der Verwaltungsrat als Aufsichtsorgan der Kreissparkasse Syke besteht aus 14 Männern und einer Frau. Davon ist kein Mitglied unter 30 Jahre, 3 Personen sind bis 50 Jahre und 12 Personen sind älter.

Bei der Kreissparkasse Syke arbeiten per 30.12.2020 651 Mitarbeiter. Davon sind 10% jünger als 30 Jahre, 42% sind zwischen 30 und 50 Jahre alt, 48% der Mitarbeiter sind älter als 50 Jahre. Der Anteil weiblicher Mitarbeiter beträgt 65%.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Bei der Kreissparkasse Syke sind im Jahr 2020 keine Fälle von Diskriminierung bekannt geworden.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Als regional tätiges Kreditinstitut mit der Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Diepholz in Niedersachsen ist für uns die Einhaltung der Menschenrechte selbstverständlich.
Aus Wesentlichkeitsgründen, insbesondere da wir grundsätzlich nur uns bekannte Unternehmen beauftragen, haben wir derzeit keine Notwendigkeit darin gesehen, ein Konzept zu erstellen und eine Risikoanalyse vorzunehmen. Aus diesen Gründen verzichten wir auch auf eine qualitative oder quantitative Zielsetzung.
Wir leiten für uns ab, dass keine Risiken für die Kreissparkasse Syke erkennbar sind.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Da die Kreissparkasse Syke als regional tätiges Kreditinstitut nur ein begrenztes Geschäftsgebiet aufweist, sehen wir keine Gefährdung zur Verletzung der Menschenrechte.
 

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Da die Kreissparkasse Syke als regional tätiges Kreditinstitut nur ein begrenztes Geschäftsgebiet aufweist, sehen wir keine Gefährdung zur Verletzung der Menschenrechte.
 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Da die Kreissparkasse Syke als regional tätiges Kreditinstitut nur ein begrenztes Geschäftsgebiet aufweist, arbeitet sie ausschließlich mit ihr bekannten Unternehmen zusammen. Aus diesem Grund verzichten wir auf eine Bewertung anhand sozialer Kriterien.
 

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Da die Kreissparkasse Syke als regional tätiges Kreditinstitut nur ein begrenztes Geschäftsgebiet aufweist, arbeitet sie ausschließlich mit ihr bekannten Unternehmen zusammen.
Sie verzichtet aus diesem Grund auf eine Überprüfung der sozialen Auswirkungen in der Lieferkette.
 


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Wir engagieren uns in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, um die Lebensqualität in der Region zu steigern. Durch unser vielfältiges Engagement für Wirtschaft und Mittelstand, für Kunst und Kultur, für Sport und Soziales geben wir den Menschen hier im nördlichen Landkreis Diepholz die lokale Verbundenheit in einer vernetzten und globalisierten Welt.

Im Jahr 2020 haben wir viele Projekte in unterschiedlichen Bereichen mit einer Summe von rund 739 TEUR gefördert. Hierzu zählen z.B. Umweltprojekte oder die Unterstützung der Tafeln und vieler Vereine in der Region. Zusätzlich zeigt sich das gesellschaftliche Engagement der Kreissparkasse Syke zum Beispiel im Angebot von Praktikumsplätzen für Schüler, so dass diese praktische Erfahrungen in der Kreditbranche sammeln können. Dazu bieten wir seit Jahren ein intensives Bewerbungstraining für alle neunten und zehnten Klassen unseres Geschäftsgebietes an. Dies ist für uns auch Bestandteil des öffentlichen Auftrages, der sich aus dem §4 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes ergibt. Diesem Modell liegt ein internes System zu Grunde, wo einzelne Förderungsmöglichkeiten aufgeführt werden. Aus diesem Grund haben wir diese Punkte nicht zusätzlich in unserer Geschäftsstrategie verankert.

Risiken für die Kreissparkasse Syke sind in diesem Bereich nicht erkennbar, da die Fördermöglichkeiten zentral in unserer Marketingabteilung bearbeitet und bewertet werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Der Zinsüberschuss der Kreissparkasse Syke betrug im Jahr 2020 70,4 Mio. EUR. Dazu kam ein Provisionsüberschuss in Höhe von knapp 17,9 Mio. EUR. Aufwendungen durch Personal (37,8 Mio. EUR) und sonstige Aufwendungen (15,8 Mio. EUR) wurden insgesamt in einer Höhe von 53,6 Mio. EUR geleistet.
Eine weitere Aufteilung ist für die Kreissparkasse Syke als Kreditinstitut nicht möglich.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Als regionales Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt die Kreissparkasse Syke der nationalen Gesetzgebung sowie den Gesetzen und Verordnungen, die durch die Europäische Union erlassen werden.

Wie schon eingangs beschrieben, ist die Kreissparkasse Syke Mitglied im Sparkassenverband Niedersachsen (SVN) und über diesem dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen. Dieser vertritt die Interessen der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Für die Verbände werden jährlich Umlagen erhoben, um die geleistete Arbeit finanzieren zu können.
Die Kreissparkasse Syke vergibt Spenden nach dem Prinzip, dass keine Regierungen, Parteien, die Politik oder mit Ihnen verbundene Einrichtungen durch Zuwendungen gefördert werden. Hierdurch soll unsere strikte Neutralität gewahrt bleiben. Diese Neutralität bewahrt uns auch davor, dass in den genannten Bereichen Risiken durch falsche Einflussnahmen entstehen können. Aus diesem Grund ist die Kreissparkasse Syke in keiner politischen Organisation aktiv.
Gleichzeitig ist der Landkreis Diepholz Träger der Kreissparkasse Syke. Im Niedersächsischen Sparkassengesetz ist geregelt, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates als Aufsichtsorgan der Sparkasse zum Teil durch den Träger, also den Landkreis, bestimmt werden. Diese Mitglieder werden analog zur Sitzverteilung des Kreistages nach Parteien bestimmt. Da diese Dinge gesetzlich geregelt sind, haben wir auf eine zusätzliche Aufnahme in unsere Geschäftsstrategie verzichtet.
Die regulatorischen Anforderungen an Kreditinstitute haben in den vergangenen Jahren sehr stark zugenommen. Für die Kreissparkasse Syke besteht das Risiko darin, dass die Regulatorik weiter zunimmt und das Geschäftsmodell Sparkasse in Frage gestellt wird.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es wurden und werden keine Spendenzahlungen an Parteien getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Unsere (Compliance-) Beauftragten sind zentrale, zuständigkeitsbezogen weisungsunabhängige, direkt an den Vorstand berichtende Mitarbeiter, die unternehmensweit überwachen, dass gesetzliche, aufsichtsrechtliche und bankinterne Vorschriften eingehalten werden, die MaRisk- und WPHG-Compliance sowie Prävention / Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen betreffen. Diese Vorgaben decken unter anderem Missbrauch, Korruption oder Ähnliches ab, so dass keine besondere Antikorruptionsrichtlinie für die Mitarbeiter erstellt worden ist. Die sogenannte Zentrale Stelle erstellt jedes Jahr eine Gefährdungsanalyse, wie wahrscheinlich Betrugsfälle durch unsere Mitarbeiter sind.
In 2020 wurde einige Beauftragte in einer neuen Organisationseinheit zusammengefasst.
Unsere Mitarbeiter werden durch Rundschreiben und Schulungen über Veränderungen informiert. Im Bereich der Geldwäsche, des Datenschutzes sowie Compliance und Informationssicherheit finden jedes Jahr Informationsveranstaltungen statt, zu denen Multiplikatoren aus den Geschäftsstellen und Abteilungen eingeladen werden. Diese Rahmenbedingungen führen insgesamt zu einem Gesamtmanagementkonzept, dass in einzelnen Arbeitsanweisungen niedergelegt ist. Ziele haben wir in diesem Zusammenhang nicht definiert. Auch hier sehen wir die weiter zunehmende Regulatorik als den wesentlichen Risikoaspekt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Der Geldwäschebeauftragte der Kreissparkasse Syke überprüft jährlich eventuell auftretende Korruptionsrisiken. Erhebliche Korruptionsrisiken sind in den vergangenen Jahren nicht bekannt geworden.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Jahr 2020 sind keine Korruptionsvorfälle in der Kreissparkasse Syke bekannt geworden.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Erhebliche Bußgelder hat die Kreissparkasse Syke im Jahr 2020 nicht gezahlt. Nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder anderen Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereichen wurden nicht verhängt.