14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Als einer der größten Arbeitgeber in der Stadt Köln mit fast 12.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jahr 2018 (konsolidierte Betrachtung) sind sich die Gesellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns ihrer sozialen Verantwortung bewusst und engagieren sich als faire und attraktive Arbeitgeber über das gesetzliche Maß hinaus. Dabei sind die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitnehmer und die enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten der gesetzlichen Mitbestimmung ebenso selbstverständlich wie die Achtung der tarifvertraglichen Vereinbarungen. Verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer liegen darüber hinaus in einer Vielzahl von Betriebsvereinbarungen der Konzerngesellschaften vor. Darüber hinausgehende Konzernziele liegen nicht vor.

Die Unternehmensleitbilder der Gesellschaften stellen den mündigen Mitarbeiter in den Mittelpunkt und zielen auf ein offenes Miteinander, eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit im Rahmen eines angenehmen Betriebsklimas und eine positive Führungskultur. Ergänzt werden die Unternehmensleitlinien durch Führungsleitlinien, welche die wesentlichen Grundsätze und Werte konkretisieren. Die Leitlinien gelten für alle Mitarbeiter und Führungskräfte. Basierend auf den darin enthaltenen Werten verfolgen alle Gesellschaften das Ziel, Personalprozesse und Personalpolitik so auszurichten, dass die Belegschaft die demographische Vielfalt des Geschäftsumfeldes widerspiegelt und dass sie allen Mitarbeitenden gleiche Chancen bieten und sie motivieren, ihr Potenzial zum Nutzen der Gesellschaft einzubringen.   

Angebote zur Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement sind auf Konzernebene aufgrund der derzeitigen Neustrukturierung des Aufgabenbereichs nicht formal implementiert.  

Es sind keine besonderen Risiken mit Blick auf Arbeitnehmerrechte bekannt. Die Unternehmen sind in Deutschland tätig, daher gelten in Bezug auf Arbeitnehmer Gesetze und Standards von Bund und Land. Die Umsetzung von deutschen Standards im Ausland ist für die Geschäftstätigkeit nicht wesentlich.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns fördern Vielfalt und ihre Belegschaften spiegeln die demografische Vielfalt des Geschäftsumfeldes wider. Um allen Mitarbeitenden gleiche Chancen zu bie­ten und sie zu motivieren, ihr Potenzial zum Nutzen der Gesellschaft einzubringen, pflegen die Unter­nehmen eine Organisationskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behin­derung, Alter, sexueller Orientierung und Identität, geprägt ist.   

Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt haben sich die Unternehmen 2015 ausdrücklich zu einem Klima der Akzeptanz und des gegen­seitigen Vertrauens bekannt.   

Um die persönliche und berufliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Beschäftigten angesichts kurzer technischer und wirtschaftlicher Entwicklungszyklen, die Chancengerechtigkeit sowie die Vereinbar­keit von Familie und Beruf zu fördern, haben die Gesellschaften jeweils eigene Prozesse und Projekte geschaffen.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter wird als wesentlicher Garant für die erfolgreiche Bewältigung der Anforderungen in Zukunft verstanden, wobei kürzere technische und wirtschaftliche Entwicklungszyklen dazu führen, dass lebenslanges Lernen sowie die persönliche Weiterentwicklung für jeden Einzelnen an Bedeutung gewinnen. Eine angemessene Bezahlung der Mitarbeiter gemäß geltender Tarifverträge ist selbstverständlich.

Ein wichtiger Teil des Diversity-Managements in den Gesellschaften ist die Förderung der Chancen von Frauen, insbesondere in Führungspositionen. Um dies zu erreichen, haben die Gesellschaften des Stadt­werke Köln Konzerns als Ziel für die Besetzung der 1. und 2. Führungsebene einheitlich einen Frauenan­teil von 30 %, im Falle der RheinEnergie von 35 %, beschlossen. Erfreulich ist generell die Entwicklung des Frauenanteils in den 2. und zum Teil auch in den 1. Führungsebenen. Der Frauenanteil in den Vorständen und Geschäftsführungen sowie in den 1. Führungsebenen soll kontinuierlich gesteigert werden. In den Aufsichtsräten soll die Frauenquote einheitlich auf die Zielquote von 30 % angehoben werden. Die aktuell Verteilung des Frauenanteils in den Gremien der Stadtwerke Köln ist in der unten stehenden Grafik dargestellt.

Weitere Informationen stehen im Nachhaltigkeitsbericht 2018, S. 54-65, und im Online-Bericht unter dem Kapitel „Gesellschaft“ zur Verfügung: https://www.stadtwerkekoeln.de/gb2018/digitaler-jahresbericht-stadtwerke-koeln/nachhaltigkeitsbericht



16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Konzerngesellschaften setzen sich mit den Folgen des demographischen Wandels auseinander und sind sich der Bedeutung lebenslangen Lernens und der persönlichen Weiterentwicklung der Beschäftigten bewusst.  

Die Definition konkreter Zielsetzungen mit Blick auf die Qualifizierung der Mitarbeiter obliegt den Konzerngesellschaften. Um die fachlichen und persönlichen Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stetig zu fördern, haben die Gesellschaften jeweils eigene Prozesse und Projekte geschaffen. Alle Konzerngesellschaften bieten berufsbegleitende Aus-und Weiterbildungen, Tagesseminare oder Inhouse-Schulungen sowie praxisbezogene Seminare und Schulungen an. Dazu gehört auch die Stär­kung der sozialen Kompetenz beispielsweise durch Kommunikationstrainings.  

Weitere Informationen werden im Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert (Nachhaltigkeitsbericht 2018, S. 55-61) und stehen im Online-Bericht unter dem Kapitel „Arbeitnehmerrechte und Chancengleichheit“ zur Verfügung: https://www.stadtwerkekoeln.de/gb/digitaler-jahresbericht-stadtwerke-koeln/nachhaltigkeitsbericht/gesellschaft/chancengleichheit-und-qualifizierung/


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Auf der Ebene des Stadtwerke Köln Konzerns werden Informationen zu diesen Fragestellungen nicht als Gesamtstatistik ausgewertet und veröffentlicht (Wesentlichkeit).  

Alle Gesellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns unterhalten ein internes Berichtswesen zu Unfällen und haben Arbeitsschutzausschüsse eingerichtet, in denen eine regelmäßige Berichterstattung zu allen Unfällen erfolgt.  

Die übrigen Informationen (Berufskrankheitsrate, Rate der Arbeitsausfalltage, Abwesenheitsrate und arbeitsbedingte Todesfälle) werden von den Personalabteilungen erhoben und den Stakeholdern (z.B. den Betriebsräten) berichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Alle Mitarbeiter unserer Gesellschaften sollen vor Gefahren geschützt werden, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen können. Dies zu gewährleisten ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch unabhängiges Unternehmensziel mit höchster Priorität, denn gesunde Mitarbeiter sind eine Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg.   

Es ist die Aufgabe der Geschäftsführung und der mit den Aufgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beauftragten Mitarbeitern, die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen, zu informieren, für gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen Vorkehrungen zu treffen und eine arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen.   

Themen mit Bezug zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind selbstverständlich Teil des Dialogs mit den Arbeitnehmervertretern. Es sind keine formellen Vereinbarungen mit Gewerkschaften bekannt, die Gesundheits-und Sicherheitsaspekte explizit berücksichtigen. Jedoch bestehen Betriebsvereinbarungen, welche Regelungen bezüglich der Themen Gesundheit und Sicherheit enthalten.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Dieser Indikator wird in den Konzerngesellschaften nicht abgefragt (Wesentlichkeit).

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Ein wichtiger Teil des Diversity-Managements in den Gesellschaften ist die Förderung der Chancen von Frauen, insbesondere in Führungspositionen. Um dies zu erreichen, haben die Gesellschaften des Stadt­werke Köln Konzerns als Ziel für die Besetzung der 1. und 2. Führungsebene einheitlich einen Frauenan­teil von 30 %, im Falle der RheinEnergie von 35 %, beschlossen.  

In den Leitungsgremien war im Berichtszeitraum keine Position vakant, somit war der Frauenanteil nicht zu steigern. In Zukunft sollen bei eventuellen Neubesetzungen weibliche Bewerberinnen besonders angesprochen werden.  

Erfreulich ist generell die Entwicklung des Frauenanteils in den 2. und zum Teil auch in den 1. Führungsebenen. Der Frauenanteil in den Vorständen und Geschäftsführungen sowie in den 1. Führungsebenen soll kontinuierlich gesteigert werden. In den Aufsichtsräten soll die Frauenquote einheitlich auf die Zielquote von 30 % angehoben werden.  

Die Gesellschaften haben nur bedingt Einfluss auf den Frauenanteil in den Aufsichtsräten, denn der Aufsichtsrat wird bei mitbestimmten Gesellschaften vom Rat der Stadt Köln und den Arbeitnehmerver­tretern des jeweiligen Unternehmens besetzt.    

Weitere Informationen werden im Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert (Nachhaltigkeitsbericht 2018, S. 55-61) und stehen im Online-Bericht unter dem Kapitel „Arbeitnehmerrechte und Chancengleichheit“ zur Verfügung: https://www.stadtwerkekoeln.de/gb/digitaler-jahresbericht-stadtwerke-koeln/nachhaltigkeitsbericht/gesellschaft/chancengleichheit-und-qualifizierung/

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind gemäß Compliance-Bericht 2018 keine Diskriminierungsvorfälle in den Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns bekannt geworden.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns sind in unterschiedlichen Branchen tätig und bieten den Bürgern Kölns und der Region daher eine Vielfalt unterschiedlicher Produkte und Dienstleistun­gen an.  

Wenngleich also unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen angeboten werden, stehen die Ge­sellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns aufgrund ihres Auftrags zur Daseinsvorsorge bezüglich der Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen unter einer besonderen Verantwortung: Einerseits umfasst diese die dauerhafte Sicherstellung der Leistungserbringung unter ökonomischen Gesichtspunkten, andererseits berücksichtigt sie  gesellschaftliche Anforderungen wie soziale und öko­logische Kriterien.  

In unseren heutigen globalisierten Wertschöpfungsketten sind die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und damit die Absicherung von grundlegenden Menschen­rechten für alle Unternehmen von größter Bedeutung. Dieser Anspruch gilt auch für die Lieferanten und Produzenten von extern beschafften Waren und Dienstleistungen. Aus diesem Grund nehmen die Unternehmen soweit möglich und sinnvoll direkt oder indirekt Einfluss auf nachhaltigkeitsrelevante Sachverhalte entlang der Lieferkette. 

 Aufgrund der vorrangig regionalen Wertschöpfungsketten und der hohen deutschen Standards sind mit dem Themenbereich der Menschenrechte derzeit keine konzernweiten Zielsetzungen verknüpft, die hier berichtet werden sollten (Wesentlichkeit). Die Risiken für menschenrechtliche Auswirkungen in den vorgelagerten Lieferketten wurden konzernweit bisher nicht geprüft.

Weitere Informationen, siehe Kriterium 4.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Für das Jahr 2018 liegen keine Angaben hierzu vor, da dieser Indikator nicht Gegenstand konzernweiter Erhebungen war (Wesentlichkeit).

Aufgrund der vornehmlich regionalen Tätigkeit in Deutschland wird davon ausgegangen, dass eventuelle Investitionsvereinbarungen und -verträge aufgrund der nationalen und Landesgesetzgebung weder zusätzliche Menschenrechtsklauseln noch eine separate Überprüfung erfordern.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Dieser Indikator ist nicht Gegenstand konzernweiter Erhebungen (Wesentlichkeit).

Aufgrund der vornehmlich regionalen Tätigkeit in Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der Gesetzgebung auf nationaler und Landesebene keine weitere Prüfung erforderlich macht.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Für das Jahr 2018 liegen keine Angaben hierzu vor, da dieser Indikator aufgrund der regionalen Geschäftstätigkeit in Deutschland nicht Gegenstand konzernweiter Erhebungen war (Wesentlichkeit).

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Für das Jahr 2018 liegen keine Angaben hierzu vor, da dieser Indikator nicht Gegenstand konzernweiter Erhebungen war (Wesentlichkeit).


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Unternehmen verstehen sich als Teil einer lebendigen Stadt und unterstützen das Gemeinwesen über ihre eigentliche Geschäftstätigkeit hinaus durch Leistungen im sozialen und kul­turellen Umfeld, in der (ökologischen) Bildungsarbeit oder für den Sport. Die Stadtwerke Köln möchten mit ihrem Einsatz für die Gemeinschaft Beiträge für die soziale Ge­staltung der Zukunft leisten, für eine lebenswerte Stadt und für eine attraktive Freizeit und hohe Lebens­qualität. Diesem Anspruch entsprechen sie in unterschiedlichen konkreten Projekten.  

Bereits seit Jahren unterstützen die drei RheinEnergie Stiftungen mit ihren Förderprogrammen Projekte im wissenschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich in Köln und in der rheinischen Region, wobei Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt des Stiftungsengagements stehen. Die drei Stiftungen verfügen zusammen über ein Stiftungskapital von rund 57 Mio. €, aus dessen Erlösen die Förderungen für gemeinnützige Zwecke vorgenommen werden.  

Darüber hinaus unterstützt die RheinEnergie viele kleine und große Events in Köln und der Region durch Sponsoring. Dazu gehören Großveranstaltungen wie die lit.COLOGNE oder der RheinEnergieMarathon. Zahlreiche Sportvereine unterschiedlicher Größe profitieren ebenfalls von der Unterstützung dieses Unternehmens. Auch die kleineren Unternehmen kümmern sich – je nach ihren Möglichkeiten – um die Unterstützung der Gesellschaft in den unterschiedlichsten Bereichen. Dazu gehören etwa das Engagement im Bildungsbereich oder die Förderung für die Optimierung des Schwimmunterrichts an allen Kölner Schulen mit Primarstufe im Rahmen des Projekts „Sicher schwimmen!“ der KölnBäder und ihrer Kooperationspartner. Mit der Entwicklung und Realisierung des Clouth-Quartiers im Stadtteil Nippes leistet moderne stadt ei­nen wichtigen Beitrag zur sozial nachhaltigen Stadtentwicklung in Köln.    

Weitere Informationen finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2018, S. 62-65, und im Online-Bericht unter dem Kapitel „Gemeinwesen“: https://www.stadtwerkekoeln.de/gb2018/digitaler-jahresbericht-stadtwerke-koeln/nachhaltigkeitsbericht


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Informationen zur Geschäftstätigkeit in den Gesellschaften finden sich im jeweils aktuellen Geschäftsbericht. Die Gewinn- und Verlustrechnung auf der Ebene des Stadtwerke Köln Konzerns befindet sich im Geschäftsbericht 2018 auf S. 59. Dieser ist verfügbar unter: https://www.stadtwerkekoeln.de/service/downloadcenter/


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Stadtwerke Köln GmbH begleitet die Beratung von Rechtsänderungen gemeinsam mit den Konzerngesellschaften.  

Dies erfolgt zum einen über die Fachverbände auf nationaler und europäischer Ebene, denen die SWK-Unternehmen angehören und die ihre Mitgliedsunternehmen bei der Vertretung von gemeinsamen Interessen unterstützen.  

Zum anderen beobachten die Stabsstelle „Politik und Verbände“ und die Stabsstelle „Daseinsvorsorge“ der Stadtwerke Köln GmbH die politischen Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene. Sie bündeln die sparten- und ordnungspolitischen Interessen der Stadtwerke Köln und ihrer Konzerngesell­schaften – zum Beispiel in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr, Abfall – und vertreten sie gegenüber Verwaltung und Politik auf nationaler und europäischer Ebene. Dies geschieht insbesondere durch die Bereitstellung von Informationen an Entscheidungsträger über die praktischen Auswirkungen vorgese­hener Regelungen auf die Konzerngesellschaften.  

Dabei sind die Rahmenbedingungen mit Bezug zur Daseinsvorsorge von besonderer Relevanz, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Energie, Mobilität und Entsorgung. Beispielsweise ist für die Konzerngesellschaft RheinEnergie die Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens des Energierechts sehr wichtig. Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wirken sich oft unmittelbar auf ihre Aktivitäten aus.

Die Stadtwerke Köln sind seit 2016 im Transparenzregister der Europäischen Union registriert. Es sind keine als wesentlich besonders hervorzuhebenenden Eingaben bekannt.

Wesentliche Verbandsmitgliedschaften sind im SWK-Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert (Nachhaltigkeitsbericht 2018, S. 66). Download unter: https://www.stadtwerkekoeln.de/gb2018/digitaler-jahresbericht-stadtwerke-koeln/nachhaltigkeitsbericht


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Parteispenden hat die Stadtwerke Köln GmbH im Berichtsjahr 2018 nicht geleistet.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Grundlegend für eine gute Unternehmensführung sowie eine integrierte Unternehmensentwicklung und -steuerung ist das gesetzestreue und korrekte Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies wird bei den Stadtwerken Köln durch ein System von ethischen und rechtlichen Standards sowie orga­nisatorische Kontrollmechanismen gewährleistet.

Integraler Bestandteil dieses Monitoring-und Kontrollsystems ist der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln. Dieser Kodex definiert Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, um eine gute Unternehmensführung zu gewährleisten.

Die Konzerngesellschaften haben sich 2013 freiwillig den Bestimmungen des PCGK verpflichtet und dokumentieren die Grundlagen ihrer Unternehmensführung jährlich an ihre Anteilseignerin, die Stadt Köln. 2018 wurden erneut weder nennenswerte Verstöße gegen Gesetze noch gegen interne Verhaltensrichtlinien festgestellt.

Zu den Forderungen des PCGK an die Unternehmensführung gehören unter anderem auch die Ein­richtung interner Kontrollsysteme, etwa ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling sowie ein wirksames Revisionskontrollsystem – Kontrollsysteme, über die die Konzerngesellschaften seit langem verfügen.

Um Unternehmensrisiken frühzeitig zu erfassen, zu identifizieren, zu analysieren und außerdem inner­halb der Unternehmen zu kommunizieren, geht die SWK systematisch vor. Die SWK GmbH hat gemeinsam mit den Konzernunternehmen der SWK ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) für ausgewählte Compliance-Bereiche mit Konzernbezug geschaffen. Die Bestimmung der ausgewählten Bereiche für das Compliance-Management erfolgte auf der Grundlage einer Risiko­analyse und erfasst die unternehmerischen Betätigungen, bei denen ein Regelverstoß zu besonders hohen materiellen oder immateriellen Schäden führen kann oder strafrechtlich relevant ist. Diese sind:
Ziel des Compliance-Managements ist es, durch geeignete juristische und organisatorische Maßnahmen die Entstehung von Compliance-Verstößen soweit wie möglich zu verhindern. Das Compliance-Management-System umfasst die Einhaltung der für das unternehmerische Handeln relevanten gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen. Das CMS enthält grundlegende Verhaltensanforderungen zur Beachtung der betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften, wobei die Bekämpfung von Korruption einen hohen Stellenwert hat.  

Ergänzt werden die Richtlinien und Basisregelungen des CMS durch weitere organisatorische Maßnah­men. Zu den Kernelementen der Compliance-Organisation des Stadtwerke Köln Konzerns gehören: Der Compliance-Beauftragte berichtet an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der SWK GmbH. Ebenso berichten die Compliance-Beauftragten der Konzernunternehmen jeweils an die Unternehmensleitung und den Aufsichtsrat des Unternehmens. Die Unternehmensleitung erstellt ihrerseits jeweils einen Compliance-Bericht an die Geschäftsführung der SWK GmbH in ihrer Funktion als Holding.

Über Werte, Regelungen, Prozesse und Organisation des CMS informiert ein Compliance­-Leitfaden, der gemeinsam mit weiteren Informationen zu Compliance und Formularen für die tägliche Arbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet abrufbar ist. Auf den Internetseiten der Konzerngesellschaften wird auf die Person und die Aufgaben des Ombudsmanns hingewiesen.

Weitere Informationen finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2018, S. 20-21, und stehen im Online-Bericht unter dem Kapitel „Kontrolle“ zur Verfügung: https://www.stadtwerkekoeln.de/gb2018/digitaler-jahresbericht-stadtwerke-koeln/nachhaltigkeitsbericht       


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

a. Alle Konzernunternehmen (100%) wurden auf untenstehende Risiken geprüft, darunter sind auch Korruptionsrisiken (vgl. Abschnitt b dieser Frage).

b. Die Risikobereiche, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden umfassen:

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.