14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Geschäftstätigkeit der RSAG ist auf den Rhein-Sieg-Kreis beschränkt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen damit dem deutschen Arbeitsrecht, das unter anderem die soziale Gestaltung von Arbeitsplätzen regelt. Da sowohl die RSAG als auch der Großteil ihrer Auftragnehmer in Deutschland ansässig sind, bestehen keine wesentlichen Risiken für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten. Die gesetzlichen Mindeststandards zu erfüllen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Unsere gesellschaftliche Verantwortung fassen wir deutlich weiter. Unsere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gleichstellung, zur Gesundheitsförderung und zur Personalentwicklung berichten wir in den Kriterien 15 und 16.
Wir motivieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich aktiv an der Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen. Unsere Managementansätze und das Nachhaltigkeitsprogramm sorgen dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Bereichen der RSAG zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele beitragen. Über das Betriebliche Vorschlagswesen können unsere Beschäftigten Wünsche und Vorschläge äußern. Es werden sowohl Umweltschutzmaßnahmen, beispielsweise die Einsparung von Kraftstoffen, Energie oder Verbrauchsmaterialien, als auch Gesundheits- und Unfallschutzmaßnahmen, die die täglichen Aufgaben sicherer gestalten, prämiert.
Ein zentrales Thema in unserer Branche ist die Arbeitssicherheit. In diesem Bereich haben wir uns im Berichtszeitraum mehrere Ziele gesetzt, die größtenteils bereits umgesetzt worden sind. Um Arbeitsunfällen und Erkrankungen vorzubeugen, werden alle unsere Beschäftigten regelmäßig zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen. Ziel ist, dies auch weiterhin konsequent durchzuführen. Außerdem hat die RSAG die Arbeitssicherheit in den vergangenen zwei Jahren weiterentwickelt. Mitte 2017 nahm eine neue Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Arbeit bei uns auf. Die Fachkraft berät die Geschäftsleitung und analysiert gemeinsam mit den Betroffenen die Ursachen von Arbeitsunfällen. Sie untersucht auch Beinahe-Unfälle, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und zu vermeiden, dass es bei ähnlichen Ereignissen in Zukunft tatsächlich zu einem Unfall kommt. Darüber hinaus soll eine interne Kampagne zur Arbeitssicherheit entwickelt und in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Weitere Maßnahmen zu speziellen Themen sollen Schritt für Schritt darauf folgen. Selbstverständlich befolgen wir auch die umfangreichen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, die unter anderem die Sicherheit von Fahrzeugen und Anlagen, gesundheitsbewusstes Arbeiten – zum Beispiel bezüglich Lärm und rückenschonendem Arbeiten – und die arbeitsmedizinische Vorsorge regeln.
Wichtigster Indikator für die Erreichung unserer Ziele zur Arbeitssicherheit ist die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro tausend Beschäftigte. 2018 lag diese Kennzahl hochgerechnet bei 78 pro tausend Beschäftigte (2017: 65 pro tausend Beschäftigte). Damit ist die Arbeitsunfallquote im Vergleich zu den beiden Vorjahren leicht gestiegen. Wir führen den Anstieg hauptsächlich auf die verhältnismäßig große Anzahl der Müllwerkerinnen und -werker zurück, die wir 2018 eingestellt haben – denn auch bei umfangreichem Sicherheitstraining braucht es Übung, um die Arbeitsabläufe komplett zu verinnerlichen.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Respekt, Gleichbehandlung und Toleranz sind zentrale Werte der RSAG-Unternehmenskultur. Die Gleichbehandlung aller Beschäftigten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität, ist für uns oberster Grundsatz. Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierungen und haben uns das Ziel gesetzt, in unserem Unternehmen Umfeld zu schaffen, das frei von Diskriminierung ist. Daher haben wir Antidiskriminierung in unserem Anfang 2019 in Kraft getretenen Verhaltenskodex festgehalten und gemeinsam mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur Antidiskriminierung geschlossen. Zudem haben wir die Broschüre „Respekt für alle“ verfasst und an die gesamte Belegschaft verteilt. Sie soll einerseits für das Thema sensibilisieren und andererseits Betroffene dabei unterstützten, gegen diskriminierendes Verhalten vorzugehen.
Zudem haben wir uns das Ziel gesetzt, die Geschlechtergerechtigkeit in unserem Unternehmen, insbesondere in Führungspositionen, zu fördern. Die Abfallwirtschaft ist immer noch eine Männerdomäne, wie unsere Frauenquote von 20 Prozent belegt. Wir wollen vermehrt Frauen für die Abfallwirtschaft gewinnen und schon bei Schülerinnen das Interesse für technisch-handwerkliche, natur- und ingenieurwissenschaftliche Berufe wecken. Daher beteiligen wir uns jährlich am Girls’ Day. Bei den Führungskräften liegt die Frauenquote höher als in der Gesamtbelegschaft: Über ein Drittel der Stabsstellen-/Bereichsleitungen (2018: 29 Prozent, 2017: 25 Prozent), Abteilungsleitungen (2018: 30 Prozent, 2017: 30 Prozent) sowie der Teamleitungen (2018: 39 Prozent, 2017: 42 Prozent) ist mit Frauen besetzt. Um Frauen den Weg in Führungspositionen zu erleichtern, beteiligen wir uns 2019 – wie auch 2017 – zum wiederholten Mal an dem Programm „mentoring4woman“. Ausgewählten Mitarbeiterinnen, die Führungspositionen anstreben, bieten wir an, am einjährigen Coaching-Programm des Kompetenzzentrums Frau und Beruf Bonn/Rhein-Sieg teilzunehmen. In der Verwaltung lag unsere Frauenquote 2018 bei 63 Prozent. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bei uns eine faire Entlohnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Vergütungen unterscheiden sich dementsprechend ausschließlich stellenbezogen und sind für Frauen und Männer gleich. Lediglich Geschäftsführungen und Bereichsleitungen werden außertariflich entlohnt. Die Umsetzung unserer Maßnahmen zur Gleichstellung überprüfen wir regelmäßig und erstellen hierzu einen Bericht.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie genießt innerhalb der RSAG einen hohen Stellenwert. Wir bemühen uns um individuelle familienfreundliche Lösungen für unsere Beschäftigten. Bereits seit zehn Jahren gibt es bei der RSAG flexible Arbeitszeitmodelle. Auch mobiles Arbeiten ist bei uns möglich, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Etwa ein Zehntel unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist teilzeitbeschäftigt (2018: 10,7 Prozent, 2017: 9,8 Prozent). Beschäftigten mit kleinen Kindern helfen wir bei der Kinderbetreuung im Notfall. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern, unterstützen wir mit Informationen und Seminaren. Gemeinsam mit einem professionellen Partner bieten wir innerhalb der RSAG einen telefonischen Beratungs- und Vermittlungsservice an, den alle Beschäftigten kostenfrei in Anspruch nehmen können. Die telefonische Beratung unterstützt bei beruflichen Problemen, wie zum Beispiel Konflikten am Arbeitsplatz, oder in privaten Krisen.
Sämtliche unserer im Berichtszeitraum gesetzten Ziele in Bezug auf Chancengerechtigkeit bei der RSAG sind entweder bereits erreicht, werden fortlaufend umgesetzt oder befinden sich derzeit in Umsetzung. Im Bereich der Chancengleichheit werden fortlaufend neue Projekte zur Entwicklung neuer Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Projekte zur Umsetzung des Gleichstellungskonzepts und Controlling umgesetzt, die jährlich erneuert werden.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Der demografische Wandel hat für die RSAG vor allem zwei Auswirkungen: Zum einen steigt das Durchschnittsalter im Unternehmen, zum anderen stehen weniger Nachwuchskräfte zur Verfügung, die auf aus dem Unternehmen ausscheidende Beschäftigten nachfolgen können. Unser Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an unser Unternehmen zu binden, ihre Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit bis zur Rente zu erhalten und qualifizierte Fachkräfte für die RSAG zu gewinnen.
Da ein Großteil unserer Beschäftigten harte körperliche Arbeit verrichtet, sind die Gesundheitsförderung und die Arbeitssicherheit zentrale Themen für unser Unternehmen. Unser Ziel ist es, in der RSAG auf allen Ebenen gute, gesunde und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu etablieren. Wichtige Inhalte unserer Betrieblichen Gesundheitsförderung sind Bewegung, Ernährung und Rückenstärkung. Beispielsweise bieten wir den Beschäftigten Sport- und Yoga-Kurse in der Mittagspause oder nach der Arbeit an. Unsere Zwischenziele, bis 2017 die Betriebliche Gesundheitsförderung im Unternehmen an zentraler Stelle zu koordinieren sowie bis 2019 eine Fachkraft für Betriebliches Eingliederungsmanagement einzustellen, konnten wir inzwischen realisieren. Zudem haben wir unsere Betriebliche Gesundheitsförderung im Berichtszeitraum weiterentwickelt. Anfang 2018 wurde ein Steuerkreis gebildet, der sich einmal pro Quartal trifft. Zusätzlich wurden zeitversetzt über das Jahr Fokusgruppen gebildet. Diese aus Beschäftigten der RSAG bestehenden Runden besprechen spezielle Themen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und erarbeiten Lösungsvorschläge. Diese Vorschläge werden anschließend im Steuerkreis auf Umsetzbarkeit geprüft. Auch nicht an den Fokusgruppen teilnehmende Beschäftigte können Anregungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung geben. Hierzu haben wir in einer Mitarbeiterzeitung einen Aufruf gestartet.
Neben der Gesunderhaltung ist die Personalentwicklung wichtige Voraussetzung für die Beschäftigungsfähigkeit. Die Kreislaufwirtschaft unterliegt einem ständigen Wandel: Technologien, Prozesse, Richtlinien, Gesetze, aber auch die Ansprüche der Kundinnen und Kunden ändern sich laufend. Für die Beschäftigten ist das ein stetiger Lernprozess, bei dem wir sie durch Weiterbildungen unterstützen. Allen Führungskräften der RSAG ermöglichen wir die Teilnahme an Seminaren zum Thema „Gesunde Führung“.
Um junge Talente zu gewinnen, bieten wir Ausbildungsplätze in gewerblichen und kaufmännischen Berufen an. 2018 beschäftigten wir neun Auszubildende, wovon ein Drittel weiblich war. Unsere Azubis durchlaufen verschiedene Bereiche und erhalten so einen Einblick in viele unterschiedliche Themen und Arbeitsabläufe. Nach dem Abschluss der Ausbildung behalten wir unsere Azubis sehr gerne bei der RSAG. Auch Studierende, die einen Beruf im Bereich Kreislaufwirtschaft anstreben, unterstützen wir und arbeiten dafür mit der Hochschule Bonn/Rhein-Sieg und der RWTH Aachen zusammen. Beispielsweise haben Studierende die Möglichkeit, eine Bachelor- oder Masterarbeit bei uns im Unternehmen zu verfassen und so praktische Einblicke in Themen wie die Verwertung von Grünabfällen aus der Landschaftspflege oder die Aufbereitung und Sortierung von Altpapier und Sperrmüll zu gewinnen. Mit der Hochschule Bonn/Rhein-Sieg haben wir ein Projekt gestartet, in dem sich Studierende aus mehreren Fachbereichen mit der Nachnutzung des Deponiegeländes beschäftigen. Die Zusammenarbeit mit Hochschulen möchten wir künftig weiter ausbauen. Im Rahmen eines Lehrauftrags an der RWTH Aachen unterrichten wir Studierende im Sommersemester 2020 zum Thema Oberirdische Ablagerung von Abfällen.
Mit den genannten Maßnahmen möchten wir den Risiken des demografischen Wandels begegnen. Beim Stakeholder-Dialog 2019 haben wir unsere Stakeholder um eine Einschätzung gebeten, welche Themen aus ihrer Sicht bedeutende Risiken für die RSAG beinhalten. Neben der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften nannten die Stakeholder auch Wissensmanagement und -transfer als Risiko. Damit unternehmensspezifisches Wissen nicht im Zuge von Pensionierungen verloren geht, planen wir künftig sogenannte „Tandems“ einzuführen: Eine erfahrene Angestellte oder ein erfahrener Angestellter vermittelt beim gemeinsamen Lösen eines Problems Know-how an einen „Neuling“. So können neue Angestellte von den Erfahrungen derer profitieren, die bereits lange bei uns arbeiten.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
2018 gab es hochgerechnet auf tausend Beschäftigte 78 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2017: 65 pro tausend Beschäftigte). Damit ist die Arbeitsunfallquote im Vergleich zu den beiden Vorjahren leicht gestiegen. Wir führen den Anstieg hauptsächlich auf die verhältnismäßig große Anzahl der Müllwerkerinnen und -werker zurück, die wir 2018 eingestellt haben – denn auch bei umfangreichem Sicherheitstraining braucht es Übung, um die Arbeitsabläufe komplett zu verinnerlichen. Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage ist zwischen 2017 und 2018 von 12.667 auf 14.293 Tage gestiegen. Pro Person sind die Fehltage allerdings zurückgegangen: Jeder Beschäftigte hat 2018 durchschnittlich 24,2 Tage krankheitsbedingt gefehlt (2017: 26,4).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallsammlung sind aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich gefährdeter für Arbeitsunfälle als die Beschäftigten in der Verwaltung. Arbeitsbedingte Verletzungen entstehen bei der RSAG vor allem in der Logistik, z. B. durch Stolpern, Rutschen und Stürzen in der Abfallsammlung, beim Transport der Abfallbehälter sowie bei der Benutzung des Trittbretts. Auf den Anlagen der Technik liegt das größte Unfallrisiko im Werksverkehr, die gemeldeten Unfälle lassen sich jedoch auf den Umgang mit Maschinen und Werkzeugen zurückführen.
Im gewerblichen Bereich liegen die meldepflichtigen Arbeitsunfälle bei 112 Unfällen pro tausend Beschäftigte (2017: 83 pro tausend Beschäftigte), in der Verwaltung bei 5 Unfällen pro tausend Beschäftigte (2017: 30 pro tausend Beschäftigte). Für unsere kaufmännischen Angestellten stellen psychische Belastungen ein Gesundheitsrisiko dar.
Arbeitsbedingte Todesfälle lagen im Berichtszeitraum nicht vor.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Die RSAG befolgt die umfangreichen rechtlichen Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie das umfassende Regelwerk des Hauptverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (DGUV). Die umfangreichen berufsgenossenschaftlichen Regeln gelten für die Abfallsammlung und die Abfallbehandlung. Darin sind unter anderem geregelt: die Sicherheit von Fahrzeugen, Maschinen, Arbeitsmitteln und Einrichtungen, die angemessene Schutzkleidung je nach Tätigkeit, sicherheitsgerechtes Verhalten im Straßenverkehr, die Gefahrenbetrachtung der verschiedenen Arbeitsplätze, gesundheitsbewusstes Arbeiten (z. B. bezüglich Hygiene, Lärm, rückenschonendes Arbeiten) und die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Die RSAG entwickelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch. Der Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) tagt viermal pro Jahr, um aktuelle Themen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu besprechen (z. B. das aktuelle Unfallgeschehen, Ergebnisse von Arbeitsplatzbegehungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Berichte der Betriebsärzte). An den ASA-Sitzungen nehmen die Vorständin, Betriebsärzte, die Personalabteilung, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung teil. Zudem nehmen Sicherheitsbeauftragte und Personalvertretungen teil, die die Interessen der Beschäftigten vertreten.
Die Protokolle der ASA-Sitzungen sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet einzusehen. Auch Unterweisungshilfen für die Führungskräfte sowie Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur betrieblichen Gesundheitsförderung werden im Intranet veröffentlicht.
Alle Beschäftigten werden jährlich zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterwiesen. Darüber hinaus sensibilisieren wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit regelmäßigen Aushängen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (inklusive interner Unfallmeldungen) sowie zu Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Weiterbildungstage |
464 |
542 |
488 |
378 |
443 |
Durchschnittliche Weiterbildungstage pro Beschäftigten |
1,1
|
1,2 |
1,0 |
0,8 |
0,8 |
in Stunden |
8,2 |
9,0 |
7,5 |
6,0 |
6,0 |
Die Daten werden nicht aufgeschlüsselt nach Geschlecht oder Angestelltenkategorie erhoben. Die durchschnittlichen Weiterbildungsstunden sind anhand der durchschnittlichen Stundenzahl der Beschäftigten (Stand 2019) berechnet. Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Führungskräfte: |
|
Vorstand/Geschäftsführung |
1 |
1 |
1 |
2 |
Frauenquote |
100 % |
100 % |
100 % |
50 % |
Stabsstellen-/Bereichsleitung |
8 |
8 |
8 |
7 |
Frauenquote |
25 % |
25 % |
25 % |
29 % |
Abteilungs-/Betriebsleitungen |
9 |
9 |
10 |
10 |
Frauenquote |
33 % |
33 % |
30 % |
30 % |
Team-/Anlagenleitungen |
19 |
22 |
24 |
23 |
Frauenquote |
53 % |
45 % |
42 % |
39 % |
Gesamt: |
|
|
|
|
Gesamtbelegschaft |
457 |
466 |
480 |
590 |
Frauenquote |
23 % |
22 % |
21 % |
20 % |
Die Daten werden nicht aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht oder Angestelltenkategorie erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Berichtszeitraum 2017/18 gab es bei der RSAG einen Diskriminierungsfall. Nach eingehender Prüfung des Falls unter Einbeziehung beider Seiten zogen wir personelle Konsequenzen. Darüber hinaus trafen wir präventive Maßnahmen, mit denen wir solche Fälle künftig vermeiden möchten. Die Werte Respekt, Gleichbehandlung und Toleranz haben wir in unserem Anfang 2019 in Kraft getretenen Verhaltenskodex festgehalten und gemeinsam mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur Antidiskriminierung geschlossen. Zudem haben wir die Broschüre „Respekt für alle“ verfasst und an die gesamte Belegschaft verteilt. Sie soll einerseits für das Thema sensibilisieren und andererseits Betroffene dabei unterstützten, gegen diskriminierendes Verhalten vorzugehen.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften ist für die RSAG-Gruppe selbstverständlich. Dazu gehört auch, dass sie bzw. die für sie handelnden Personen, die Menschenrechte achten. Darüber hinaus behandelt die RSAG alle Mitarbeiter gleich, sorgt für faire Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und garantiert ihnen Vereinigungsfreiheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine angemessene Altersvorsorge.
Bei allen Auftragsvergaben und im gesamten Einkauf berücksichtigt die RSAG selbstverständlich die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen. Alle unsere Lieferanten und Auftragnehmer haben Mindestlohnregeln und soweit vorhanden einschlägige Tarifverträge bzw. tarifvertragliche Regelungen einzuhalten. Die grundlegenden Sozialstandards der Vereinten Nationen, die Themen wie Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit und Anti-Diskriminierung umfassen, sind zu erfüllen. Unternehmen, die keine Verpflichtungserklärung vorlegen, schließen wir von einer Beauftragung aus.
Die Geschäftstätigkeit der RSAG ist auf den Rhein-Sieg-Kreis beschränkt. Auch der Großteil der Auftragnehmer stammt aus Deutschland, sodass die strengen nationalen Gesetze und Vorschriften hinsichtlich Menschenrechten, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Mutterschutz, Kündigungsschutz etc. gelten. Wesentlichen Risiken hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten oder Arbeitnehmerrechten bestehen somit nicht. Über die oben genannten Verpflichtungen hinausgehende Ziele wurden für den Berichtszeitraum deshalb nicht formuliert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Die RSAG ist ausschließlich regional tätig und hat keine Investitionsvereinbarungen und -verträge geschlossen, bei denen Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die Geschäftstätigkeit der RSAG ist auf den Rhein-Sieg-Kreis beschränkt. Für alle Standorte gelten die nationalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Menschenrechte. Da keine wesentlichen Risiken für die Verletzung von Menschenrechte bestehen, werden keine Prüfungen durchgeführt.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Die RSAG fordert von allen Lieferanten die uneingeschränkte Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (100 %).
Bei allen Auftragsvergaben und im gesamten Einkauf berücksichtigt die RSAG selbstverständlich die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen. Alle unsere Lieferanten und Auftragnehmer haben Mindestlohnregeln und soweit vorhanden einschlägige Tarifverträge bzw. tarifvertragliche Regelungen einzuhalten. Die grundlegenden Sozialstandards der Vereinten Nationen, die Themen wie Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit und Anti-Diskriminierung umfassen, sind zu erfüllen. Unternehmen, die keine Verpflichtungserklärung vorlegen, schließen wir von einer Beauftragung aus.
Weitere Informationen befinden sich in Kriterium 17.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Alle unsere Lieferanten und Auftragnehmer haben Mindestlohnregeln und soweit vorhanden einschlägige Tarifverträge bzw. tarifvertragliche Regelungen einzuhalten. Die grundlegenden Sozialstandards der Vereinten Nationen, die Themen wie Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit und Anti-Diskriminierung umfassen, sind zu erfüllen. Unternehmen, die keine Verpflichtungserklärung vorlegen, schließen wir von einer Beauftragung aus. Da die RSAG ausschließlich im Rhein-Sieg-Kreis tätig ist und auch der Großteil der Auftragnehmer aus Deutschland stammt, gelten für sie die strengen nationalen Gesetze und Vorschriften hinsichtlich Menschenrechten, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Mutterschutz, Kündigungsschutz etc. Eine gesonderte Prüfung der Lieferanten in Form von Audits fand im Berichtszeitraum deshalb nicht statt.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Unsere Geschäftstätigkeit trägt erheblich zur wirtschaftlichen Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis bei. Durch unsere Gewerbesteuern stärken wir die kommunalen Finanzen, durch die Zahlung von Löhnen und Gehältern erhöhen wir die Kaufkraft im Kreis. Aufträge vergeben wir – soweit es vergaberechtlich möglich ist – gerne regional und fördern damit Betriebe aus dem Rhein-Sieg-Kreis und der Region Köln/Bonn, die wiederum Arbeitsplätze schaffen und zur Kaufkraft vor Ort beitragen. Wir beschäftigen auch viele Angestellte ohne formalen Bildungsabschluss. Gesellschaftliches Engagement bedeutet für uns in erster Linie, unser Wissen rund um die Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und die Schonung von Ressourcen weiterzugeben. Einen Schwerpunkt legen wir auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wir bieten Projektarbeiten, Unterrichtsbesuche und Exkursionen für Schulen und Kindergärten an. In Kooperation mit dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband nutzen wir den außerschulischen Lernort :metabolon in Lindlar (Oberbergischer Kreis). Dort schaffen wir auf spielerische Weise von klein auf ein Bewusstsein für Abfallvermeidung und den Umgang mit Wertstoffen. Schon seit Jahren bringen unsere Umweltberaterinnen und -berater Kindern, Schülerinnen und Schülern das Papierrecycling näher und bieten Führungen auf unseren Entsorgungsanlagen an. Zusammen mit den 19 Städten und Gemeinden des Kreises organisieren wir jährlich den größten Frühjahrsputz der Region unter dem Motto „Wir räumen den Kreis auf“. Im Rahmen der Aktionswoche helfen uns Freiwillige – vor allem aus Kindergärten, Schulen und Vereinen – das Kreisgebiet auf Hochglanz zu bringen, indem sie Grünflächen, öffentliche Plätze, Gehwege und Gewässer von achtlos weggeworfenem Abfall befreien. Die Aufräumaktion ist Teil der EU-weiten Kampagne „Let’s Clean Up Europe“, die in Deutschland vom Bundesumweltministerium begleitet wird. Um auf das Problem der Plastik- und „Bioplastik“-Tüten aufmerksam zu machen und die Trennung von Bioabfall zu verbessern, beteiligt sich die RSAG seit 2017 jährlich an der „Aktion Biotonne Deutschland“. Die bundesweite Kampagne wurde vom Handelskonzern REWE, dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem Bundesumweltministerium initiiert. Im Rahmen der Aktion informieren unsere RSAG-Umweltberater in Supermärkten Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, was in die Biotonne gehört und was nicht. Auch mit Hochschulen arbeiten wir zusammen, was wir künftig weiter ausbauen möchten. In einem Kooperationsprojekt mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erarbeiten Studierende aus verschiedenen Fachbereichen im Sinne eines Planspiels gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten Möglichkeiten für die Nachnutzung einer Altdeponie. Im Rahmen eines Lehrauftrags an der RWTH Aachen unterrichten wir Studierende im Sommersemester 2020 zum Thema Oberirdische Ablagerung von Abfällen. Studierenden bieten wir zudem die Möglichkeit, ihre Abschlussarbeit in unserem Unternehmen zu verfassen. Mit unserer Online-Nachhaltigkeitskarte unterstützen wir die zahlreichen Engagierten aus unserer Region, die sich für Abfallvermeidung einsetzen. In der Nachhaltigkeitskarte stellen wir interessante Spots rund um das Thema Nachhaltiger Lebensstil in der Region zusammen: Wo kann ich in meiner Nähe Werkzeug leihen? Wo bekomme ich günstige Möbel, Bücher oder Klamotten aus zweiter Hand? Wo ist das nächste Repair-Café? Die Karte lässt sich nach verschiedenen Kategorien filtern, zeigt weitere Informationen über die Geschäfte und Initiativen sowie ihren Standort an. In unserem Tausch- & Verschenkmarkt auf unserer Webseite können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr benötigte Möbel, Haushaltsgegenstände oder Kleidungsstücke unkompliziert und kostenfrei inserieren. So bekommen die ausgedienten Sachen ein zweites Leben, anstatt auf dem Müll zu landen. Bei all diesen Maßnahmen stehen wir im Kontakt mit den zahlreichen Menschen, die durch unsere Tätigkeit betroffen sind: Einwohnerinnen und Einwohner unseres Entsorgungsgebiets, unsere Beschäftigten, Geschäftspartnerinnen und -partner, regionale Politik und weitere. Wie wir diesen Austausch führen, ist in Kriterium 9 erläutert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen wir in unserem Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2018 (S. 48-50). Als Messgröße für unseren ökonomischen Wertbeitrag haben wir außerdem zwei weitere Indikatoren definiert:
- Auftragsvolumen der RSAG in der Region (Rhein-Sieg-Kreis, Köln und Bonn): ca. 10,5 Mio. Euro (2018)
- Summe gezahlter Gewerbesteuern: ca. 1,6 Mio. Euro (2018)
Anzahl Reinigungskilometer und Anzahl Räumkilometer (Zusatzindikator aus dem Branchenleitfaden für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung)
Dieser Zusatzindikator ist für die RSAG nicht relevant, da sie nicht mit Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes beauftragt ist.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Wir sind überzeugt, dass die Abfallsammlung und -entsorgung aus privaten Haushalten am besten kommunal gelöst werden kann. Aufgrund der Orientierung am Gemeinwohl geraten langfristige Überlegungen bei kommunalen Unternehmen nicht zugunsten von marktwirtschaftlichen Gewinnen in den Hintergrund. Zudem wird die wichtige Funktion für die öffentliche Daseinsvorsorge bei kommunalen Unternehmen von gewählten politischen Gremien kontrolliert.
Aus diesen Gründen setzen wir uns in der nationalen und europäischen Politik für den Erhalt der kommunalen Daseinsvorsorge ein. Zudem engagieren wir uns in Bereichen, in denen wir unsere fachliche Expertise in der Politik einbringen können – zum Beispiel im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, die unsere Geschäftstätigkeit betreffen. Dies geschieht über unsere Arbeit in Verbänden, darüber hinausgehende direkte Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren haben wir im Berichtszeitraum nicht vorgenommen. Daneben dient die Verbandsarbeit in erster Linie dazu, um sich fachlich mit den anderen Mitgliedsunternehmen auszutauschen.
Relevante Gesetzgebungsverfahren sind beispielsweise die Einweg-Kunststoff-Richtlinie, das EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft, die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die unter anderem eine einheitliche Berechnungsmethode für die Recyclingquote vorsieht, oder das Verpackungsgesetz (VerpackG), das seit dem 1. Januar 2019 rechtskräftig ist.
Im Sinne der Transparenz legt die RSAG ihre Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen offen:
- Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
- Entsorgungsgemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE)
- Interessengemeinschaft Deutscher Deponiebetreiber (inwesD)
- Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE)
- Wirtschaftsförderungszentrum Ruhr für Entsorgungs- u. Verwertungstechnik e.V. (WFZruhr)
- Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD)
- kivi e.V.
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. (GVNW)
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
- Bonner Medien Club
- Bundesverband deutscher Pressesprecher
Die RSAG ist nicht parteipolitisch aktiv und tätigt keine politischen Spenden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die RSAG tätigt keine politischen Spenden.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir als öffentliches Unternehmen eine Vorbildfunktion übernehmen. Dazu gehört, dass alle Beschäftigten der RSAG bestehende Gesetze und Regeln einhalten. Um dies sicherzustellen, haben wir eine umfassende Compliance-Organisation im Unternehmen aufgebaut.
Zur Korruptionsvorbeugung haben wir unter anderem folgende Instrumente umgesetzt:
- Funktionstrennung bei sensiblen Vorgängen (Vergabestelle)
- Einrichtung einer Vergabestelle für „Großaufträge“ in der Stabsstelle Recht
- Integritätsvertrag für Bieter (Transparency International)
- Einrichtung der Stabsgruppe Korruptionsvorbeugung
- Schaffung einer externen Stelle für Hinweise auf Compliance-Verstöße (Vertrauensanwalt)
- Vergaberichtlinien mit Handlungsanweisungen
- Geschäftsordnung der RSAG-Gruppe
- Ehrenkodex für Aufsichts- und Verwaltungsrat
- Klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Stellenbeschreibungen mit der Delegation von Aufgaben
- Einführung Vier-Augen-Prinzip und Unterschriftenregelung
- Systematische Dokumentation aller wesentlichen Verträge (Vertragskataster)
- Compliance-Risikoanalysen in allen Geschäftsbereichen durch externe Experten
Durch verschiedene Leitlinien helfen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich in ihrem Arbeitsalltag richtig zu verhalten. Anfang 2019 haben wir unseren neuen Verhaltenskodex veröffentlicht. Die dort vermittelten Regeln und Werte gelten für alle Beschäftigten der RSAG-Gruppe, unabhängig von ihrer Funktion und ihrem Aufgabenfeld. Er ergänzt die bestehende Geschäftsordnung, die unter anderem Befugnisse und Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung regelt. Zudem gibt es betriebliche Regelungen, wie zum Beispiel Dienstvereinbarungen oder Richtlinien zu fachspezifischen Themen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei Eintritt ins Unternehmen zur Korruptionsvorbeugung geschult und erhalten ein Infoblatt mit Aufgaben und Kontaktdaten des Vertrauensanwalts. Bei Änderungen, wie dem Wechsel des Vertrauensanwalts, werden die Beschäftigten umgehend informiert, beispielweise über einen Anhang zur Gehaltsabrechnung. Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten, bieten wir Schulungen zu Compliance und Anti-Korruption bei einem externen Vertrauensanwalt an. 2019 haben wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Compliance geschult.
Die Verantwortung für Compliance liegt bei der Vorständin. Zudem gibt es zwei Ansprechpartnerinnen in der RSAG-Gruppe. Den externen Vertrauensanwalt können die Beschäftigten, Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner auch kontaktieren, um Compliance-Verstöße vertraulich und auf Wunsch anonym zu melden oder einen Verdacht zu äußern. Sollte sich der Verdacht erhärten, werden entsprechende Sanktionen eingeleitet.
Auch in Zukunft gehen wir weiter proaktiv und präventiv gegen Korruption und Compliance-Verstöße vor. Für den Berichtszeitraum haben wir uns zwei konkrete Ziele gesetzt. Es sollten eine externe Analyse von Compliance- und Korruptionsrisiken in verschiedenen Geschäftsbereichen sowie Schulungen zu Compliance und Anti-Korruption für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden. Beide Ziele sind im Berichtszeitraum umgesetzt worden.
In den Risikoanalysen wurden mögliche Compliance-Verstöße bzw. Risiken für Compliance-Verstöße identifiziert. Konkret ging es um Verstöße und Risiken, die beispielsweise eine Geldstrafe oder den Entzug von Genehmigungen nach sich ziehen würden. Dabei wurden folgende Geschäftsbereiche und Abteilungen geprüft: Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Logistik und Technik, Unternehmenskommunikation, Finanzen und Verwaltung sowie die Tochtergesellschaft ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH. Auch die Unterbreitung von Präventivmaßnahmen und von wirksamen Gegenmaßnahmen zur Behebung festgestellter Compliance-Verstöße sowie Maßnahmen zur Abwendung der identifizierten Compliance-Risiken waren Gegenstand der Prüfung.
Unsere Stakeholder haben das Thema Integre Unternehmensführung und Compliance im Vergleich zu anderen Themen als nicht sehr risikobehaftet bewertet.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Im Berichtszeitraum haben wir Compliance- und Korruptionsrisiken in verschiedenen Geschäftsbereichen extern analysieren lassen. In die Prüfung waren zunächst alle Geschäftsbereiche und Abteilungen der RSAG einbezogen. In den dabei als korruptionsgefährdet eingestuften Bereichen (zum Beispiel Einkauf, Vertrieb, Werkstatt) wurden anschließend detaillierte Risikoanalysen durchgeführt. In den Risikoanalysen wurden Sachverhalte ermittelt, die bei Verstößen beispielsweise eine Geldstrafe oder den Entzug von Genehmigungen nach sich ziehen würden. Es wurden folgende Geschäftsbereiche und Abteilungen geprüft: Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Logistik und Technik, Unternehmenskommunikation, Finanzen und Verwaltung sowie die Tochtergesellschaft ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH. Das entspricht etwa 80 Prozent des Unternehmens.
Unsere Stakeholder haben das Thema Integre Unternehmensführung und Compliance im Vergleich zu anderen Themen als nicht sehr risikobehaftet bewertet.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Berichtszeitraum 2017/18 gab es bei der RSAG keinen Korruptionsfall.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Im Berichtszeitraum 2017/18 erhielt die RSAG keine Bußgelder.