14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Beschäftigungspolitik
Die Haspa bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Metropolregion Hamburg viele qualifizierte Tätigkeiten in einem modernen und teamorientierten Arbeitsumfeld. Sie unterliegt dem „Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken“, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind.  Durch leistungsgerechte Vergütung, Personalentwicklung und flexible Arbeitszeit unterstützt die Haspa Motivation sowie unternehmerisches Denken und Handeln ihrer Beschäftigten. Über die bankentariflichen Gehaltszahlungen hinaus gewähren wir Sozialleistungen, die die Attraktivität der Haspa als Arbeitgeber stärken. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Haspa werden die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.  

Von den über 5.000 Beschäftigten der Haspa stehen rund zwei Drittel im direkten Kontakt zu unseren Kunden. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten lebt im Geschäftsgebiet, das heißt in der Metropolregion Hamburg.


Aus- und Weiterbildung
Die Haspa bildet hier vor Ort Nachwuchskräfte aus und entwickelt ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich weiter. Mit über 300 Auszubildenden ist die Haspa einer der größten privaten Ausbildungsbetriebe in Hamburg. Wir bilden zu Bankkaufleuten und zu Kaufleuten für Büromanagement aus. Außerdem gibt es ergänzend zur Ausbildung bei der Haspa zwei duale Studienangebote. An der Hamburg School of Business Administration (HSBA) können Auszubildende der Haspa ein duales Studium zum „Bachelor of Science in Business Administration“ oder zum „Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik“ absolvieren.

Die Hälfte unserer Nachwuchskräfte sind junge Frauen. 87 Prozent unserer Auszubildenden haben Abitur, 6 Prozent Fachhochschulreife und 7 Prozent einen Realschulabschluss. Im Rahmen unseres Angebots zur Doppelqualifizierung „DualPlus“ können Realschüler parallel zur Ausbildung ihre Fachhochschulreife erwerben.

Mit unserem Förderprogramm „Top-Azubi-Modell“ eröffnen wir besonders leistungsstarken und engagierten Auszubildenden zusätzliche Bildungsangebote und Karriereperspektiven. So bieten wir unseren Top-Azubis bereits ein Jahr vor Ende der Ausbildung eine Übernahmegarantie ins Angestelltenverhältnis. Die Haspa wurde 2017 von der Handelskammer Hamburg für ihre herausragenden Leistungen in der Berufsausbildung ausgezeichnet. Außerdem erhielten wir zum dritten Mal in Folge in der Befragung „Hamburgs beste Ausbildungsbetriebe“ die höchstmögliche Auszeichnung.

Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Entsprechend der Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Darüber hinaus können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Beschwerderechten, Personalentwicklungsprozessen und Feedbackmechanismen regelmäßig in der Haspa einbringen. Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens kann jeder Beschäftigte Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Haspa beteiligen.

Spezifische Dialogformate ermöglichen ergänzend einen vertiefenden persönlichen Austausch über relevante Zukunftsthemen, zu denen auch Nachhaltigkeitsaspekte gehören. Dazu zählen regelmäßige persönliche Vorstandsdialoge mit Auszubildenden („Azubis beraten den Vorstand“) oder auch mit Beschäftigten aus allen Bereichen der Haspa („Vorstand im Dialog“). Jährlich wechselnd wird darüber hinaus entweder eine Mitarbeiterbefragung oder ein Führungsfeedback, d. h. die Beurteilung des Führungsverhaltens durch die Beschäftigten, durchgeführt.

Bewertung von Risiken im Bereich Arbeitnehmerbelange
Die Ausrichtung der Haspa auf die Zukunft und Effizienzsteigerungen führen zu einem verminderten Bedarf an Beschäftigten. Zur sozialverträglichen Anpassung der Personalkapazitäten stehen Personalinstrumente zur Verfügung, die zugleich die Attraktivität des Arbeitgebers Haspa erhöhen. Hierzu zählen zum Beispiel die Möglichkeit, Gehalt in Urlaub umzuwandeln, Sabbaticals, die Förderung von Teilzeit im Alter sowie Vorruhestandsregelungen.

Auch aufgrund des demografischen Wandels hat die Haspa jedoch weiterhin Bedarf an qualifizierten Fachkräften und Auszubildenden, damit wir auch künftig sowohl für kompetenten Service und Beratung als auch für Spezialaufgaben in zentralen Unternehmensbereichen über genügend Personal verfügen. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Haspa die Kompetenzen ihrer Beschäftigten systematisch weiter. Die fachliche Weiterqualifizierung ist uns dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten, wie zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit den Interessen der Haspa zu vereinbaren. Dies trägt zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität bei, die für die Bindung und Rekrutierung motivierter und leistungsstarker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig ist.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit

Für die Haspa ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten eine Selbstverständlichkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei ihrer Zusammenarbeit zur allgemeinen Gleichbehandlung und gegenseitigem Respekt ohne Unterscheidung oder Benachteiligung zum Beispiel aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität, Alter, Weltanschauung, Religion, Behinderung, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen Eigenschaften verpflichtet. Diese Erwartung ist im Ethik-Kodex der Haspa festgehalten, der Bestandteil der Rahmenanweisung des Vorstands und damit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bindend ist.

Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend. Im Jahr 2017 wurde eine Eingabe bei der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gemacht. Dabei handelte es sich nicht um einen Diskriminierungsfall. Der Sachverhalt konnte aufgeklärt werden.

Aufgrund geltender tariflicher und interner kollektivrechtlicher Bestimmungen werden in der Haspa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Nähere Informationen hierzu sind im „Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 des EntgTranspG“ enthalten, der im Geschäftsbericht 2017 der Hamburger Sparkasse veröffentlicht wird (www.haspa.de/geschaeftsbericht).

Förderung von Diversität
Die Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit gehört für die Haspa zur Unternehmenskultur. Unsere Auszubildenden sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft und unsere Kunden. Die unterschiedliche Herkunft und Mehrsprachigkeit vieler unserer Auszubildenden und Beschäftigten nutzen wir, indem sie nach Möglichkeit in Filialen eingesetzt werden, die einen fremdsprachigen Kundenkreis haben. Auf diese Weise ist die Beratung unserer Kunden in verschiedenen Sprachen möglich. Außerdem besteht das Angebot von Beratung in Gebärdensprache durch eine unserer Mitarbeiterinnen.

Junge Menschen und Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung arbeiten bei der Haspa kundenorientiert Hand in Hand. Das Durchschnittsalter liegt bei rund 42 Jahren.

Die Vielfalt unserer Beschäftigten sehen wir als eine Berreicherung für die Haspa an. Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ haben wir unser Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen sowie zur Schaffung eines vorurteils- und ausgrenzungslosen Arbeitsumfelds unterstrichen.

Förderung von Frauen in Führungspositionen
Der Frauenanteil in unserer Belegschaft beträgt 55 Prozent. In den Führungspositionen sind Mitarbeiterinnen mit einem Anteil von 18 Prozent jedoch unterrepräsentiert. Deshalb wollen wir verstärkt Frauen für Führungspositionen gewinnen. Wir fördern die Karrieren von Frauen zum Beispiel durch Jobsharing in Führungspositionen, Angebote wie die Seminarreihe „Strategien für Frauen im Beruf“, flexible Teilzeitmodelle und Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den Ferien sowie in Notfällen.

Im Aufsichtsrat der Haspa beträgt der Anteil der weiblichen Mitglieder 12,5 Prozent (2 von 16 Mandaten). Der Aufsichtsrat hat 2017 beschlossen, dass der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 auf 18,75 Prozent (3 von 16 Mandaten) gesteigert werden soll.

Dem fünfköpfigen Vorstand der Haspa gehört eine Frau an. Der Frauenanteil in diesem Organ liegt damit bei den von der Haspa angestrebten 20 Prozent.

Der Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands – Unternehmensbereichsleitung und Abteilungsleitung – betrug 2017 rund 12 Prozent. Bis zum 30. Juni 2022 soll dieser Anteil auf 15 Prozent erhöht werden. Deshalb werden Führungspositionen in der Haspa verstärkt mit Frauen besetzt.

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eine familienfreundliche Personalpolitik ist uns ein wichtiges Anliegen. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Haspa eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist. 

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeit, Jobsharing in Führungspositionen sowie finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung in den Ferien und in Notfällen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung betrieblicher Belange ermöglichen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zudem ein Sabbatical von bis zu zwei Jahren.

Gesundheitsförderung und -prävention
Das Thema Gesundheit ist bei der Haspa personalstrategisch in allen Führungs- und Dialoginstrumenten verankert wie zum Beispiel in der Mitarbeiterbefragung und im Führungsfeedback.

Mit einem umfassenden Angebot fördern wir die Gesundheit unserer Beschäftigten. Hinzu kommt ein unabhängiges psychologisch-soziales Beratungsangebot für Beschäftigte in schwierigen persönlichen Lebenssituationen durch ein externes Institut sowie Gesundheitsworkshops für Führungskräfte und Mitarbeiter.

Die Haspa unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, sich gesundheitsfördernd zu verhalten und ihr Bewusstsein zum Thema Gesundheit zu schärfen. Im Fokus steht dabei, die Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiter durch präventive Gesundheitsmaßnahmen zu erhalten und zu verbessern, um den Anforderungen an die moderne Arbeitswelt entsprechen zu können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen die Verantwortung für ihre Gesundheit. Sie berücksichtigen in ihrem Verhalten die allgemein bekannten Empfehlungen für einen gesundheitsgerechten Lebenswandel. Sie können ihre Führungskräfte ansprechen, wenn betriebliche Umstände einem gesundheitsförderlichen Verhalten widersprechen. Die Führungskräfte achten im Dialog mit ihren Mitarbeitern darauf, dass es zu einem angemessenen Miteinander kommt und gesundheitliche Störungen frühzeitig angesprochen und geklärt werden. Der Arbeitgeber sorgt dabei für die passenden Rahmenbedingungen. Das betrifft die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitsschutzregeln, aber auch der innerbetrieblichen Standards für einen gesundheitsorientierten Umgang mit allen in der Haspa beschäftigten Personen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist in einer Betriebsvereinbarung prozessual geregelt.

Zur Gesundheitsförderung in der Haspa tragen zum Beispiel bei: betriebsärztlicher Dienst, Gesundheits-Checks, regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen, ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze, gesundes Essen in Kantinen und dezentralen Standorten, flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit, Vorträge und Seminare zu Gesundheitsthemen für Mitarbeiter und Führungskräfte.

In 2017 wurden 60 Mitarbeiter zu Konfliktnavigatoren qualifiziert, die eine gute Zusammenarbeit in der Haspa fördern und zur Bereinigung von Konflikten beitragen. Durch ihre Tätigkeit ergibt sich eine gesundheitsfördernde Entlastung in Konfliktsituationen.

Die Haspa-Betriebssportgemeinschaft hat rund 2.500 Mitglieder und bietet in über 40 Sparten ein vielfältiges Sportangebot.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Weiterbildung/lebenslanges Lernen
Die Haspa legt Wert auf gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb fördern wir das lebenslange Lernen mit einem umfangreichen Weiterbildungsangebot. Mit der HaspaAkademie haben wir sämtliche Bildungsangebote in einer eigenen Inhouse-Akademie gebündelt. Durch die HaspaAkademie werden Professionalität und Qualität in der Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Haspa bedarfs- und zielgruppengerecht gesteigert. So können Talente noch besser gefördert, fachliche und persönliche Kompetenzen ausgebaut, Managemententwicklung und Trainingsmaßnahmen intensiviert werden.

Die klar strukturierte Bildungsarchitektur der Haspa ermöglicht es allen Beschäftigten sowie Bewerbern, sich umfassend über unser Bildungsangebot zu informieren und mit den aufgezeigten Perspektiven ihre persönliche Karriere zu planen. Das Thema Führung hat in der Haspa traditionell einen hohen Stellenwert. Mit unseren Management-Qualifizierungsprogrammen verfügen wir über bewährte Instrumente zur Aus- und Fortbildung unserer Führungskräfte und des Führungsnachwuchses.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.

In der Haspa werden Daten wie krankheitsbedingte Abwesenheiten kontinuierlich erhoben und ausgewertet, um Handlungsfelder identifizieren zu können und das betriebliche Gesundheitsmanagement bei Bedarf weiter zu optimieren. Diese internen Daten werden von uns nicht veröffentlicht.

Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.

Die Haspa unterliegt dem „Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken“, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die Haspa hat mit dem Betriebsrat, dem auch Vertreter der Gewerkschaften angehören, Vereinbarungen zum Beispiel zu den gesundheitsrelevanten Themen Arbeitszeit, betriebliches Eingliederungsmanagement, Mittagessenversorgung, Nichtraucherschutz, Umgang mit Suchtmittelabhängigkeit getroffen.

Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.

Dieser Indikator wurde aufgrund der Umstellung des Erfassungssystems für das Jahr 2017 nicht erfasst.

Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.

Im Jahr 2017 betrug der Anteil der weiblichen Mitglieder im Aufsichtsrat 12,5 Prozent, im Vorstand 20 Prozent. Der Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands – Unternehmensbereichsleitung und Abteilungsleitung – betrug rund 12 Prozent, auf Ebene Filial-/Center-/Teamleitung rund 22 Prozent. Der Frauenanteil auf sämtlichen Führungsebenen betrug 18 Prozent. Der Frauenanteil in der gesamten Belegschaft lag bei 55 Prozent.

Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.

Im Jahr 2017 wurde eine Eingabe bei der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gemacht. Dabei handelte es sich nicht um einen Diskriminierungsfall. Der Sachverhalt konnte aufgeklärt werden.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Achtung der Menschenrechte
Für die Haspa gehören die Achtung der Menschenrechte, die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie jeglicher Form von Ausbeutung zu ihrem Selbstverständnis als Sparkasse. Da sich unsere Geschäftstätigkeit auf die Metropolregion Hamburg fokussiert und unsere Geschäftspartner weit überwiegend aus der Metropolregion, Deutschland und Europa stammen, ist die Einhaltung der Menschenrechte unternehmerischer Standard und wird von staatlicher Seite überwacht. Entsprechend sind keine Menschenrechtsverletzungen aufgetreten. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung von gesonderten Konzepten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen nicht erforderlich. Wir führen entsprechend auch keine gesonderten Prüfungen zum Thema Menschenrechte bei unseren Geschäftspartnern durch.

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung von Menschenrechten
Die Haspa ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Aufgrund unseres regionalen Geschäftsmodells bestehen keine Risiken im Bereich der Achtung von Menschenrechten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Das Geschäftsgebiet der Haspa ist die Metropolregion Hamburg. Unsere Geschäftspartner befinden sich weit überwiegend in Deutschland. Da die Einhaltung von Menschenrechten hier unternehmerischer Standard ist und von staatlicher Seite überwacht wird, führen wir keine gesonderten Prüfungen zum Thema Menschenrechte durch. Menschenrechtsklauseln sind in Verträgen mit unseren Geschäftspartnern nicht erforderlich.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Die Haspa hat Geschäftsstandorte ausschließlich in der Metropolregion Hamburg. An allen Standorten werden die Menschenrechte eingehalten.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Aufträge vergeben wir weit überwiegend in der Metropolregion Hamburg sowie in Deutschland und Europa. Lieferanten werden nicht gesondert auf die Einhaltung von Menschenrechten geprüft, da Menschenrechtsverletzungen bei unseren Geschäftspartnern bisher nicht aufgetreten sind.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Bei unseren Lieferanten sind bisher keine tatsächlichen oder potenziellen Menschenrechtsverletzungen bekannt geworden. Entsprechend werden von der Haspa hier keine Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen ergriffen.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Beitrag zum Gemeinwesen
Das gemeinwohlfördernde, regionale Geschäftsmodell der Haspa ist in unserer Satzung fest verankert. Aus dem Sparkassenauftrag heraus ist die Haspa die Bank für alle Bürgerinnen und Bürger in der Metropolregion Hamburg. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für jedermann bereit und geben Kredite zu fairen und verlässlichen Konditionen. Mit unserem Geschäftsmodell fördern wir das wirtschaftliche Wachstum, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Weiterentwicklung der Metropolregion Hamburg. Wir tragen verlässlich zum Gemeinwohl und zu einer nachhaltigen Wohlstandsentwicklung bei und engagieren uns für eine hohe Lebensqualität für alle Menschen in der Region.

Dieser strategischen Zielsetzung folgend fühlen wir uns den Hamburgern und einer guten Entwicklung Hamburgs verbunden. Ob Privatperson oder Unternehmen: Unsere Kunden schätzen uns als persönlichen Berater, verlässlichen Geschäftspartner und Förderer der Region. Die besondere Beziehung zu Stadt, Wirtschaft und Menschen ist die Basis für unseren Erfolg und bleibt der Kern unserer Identität als Sparkasse.

Unsere Geschäftstätigkeit kommt der Metropolregion Hamburg zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir im Jahr 2017 eine Wertschöpfung von rund 618 Mio. Euro in unserem Geschäftsgebiet realisiert.

Um unseren Kunden besonders nah zu sein, haben wir unser Geschäftsgebiet in 28 Regionen untergliedert, die die lokale Wirtschafts- und Stadtteilstruktur in Hamburg und Umgebung widerspiegeln. Unsere Mitarbeiter sind mit den Menschen und Unternehmen, Vereinen und Institutionen vor Ort eng vernetzt, verfügen über genaue Marktkenntnisse und Entscheidungskompetenz in den Regionen. Mit über 130 Filialen, 50 SB-Filialen und 40 Firmenkunden-Standorten bieten wir in der Metropolregion Hamburg flächendeckend Finanzdienstleistungen an. Außerdem sind wir mit haspa.de, unserem Onlinebanking und mobilen Services rund um die Uhr auch über PC, Tablet und Smartphone für unsere Kunden da.

Wir sind gut für Hamburg. Wir unterstützen die Menschen und Unternehmen in unserer Region bei ihrer Finanzplanung und Zukunftssicherung. Damit tragen wir zum Gemeinwohl in der Metropolregion Hamburg bei. Hinzu kommt unser vielfältiges gesellschaftliches Engagement. Die Förderung von Bildung und Sozialem, Kunst, Musik und Sport liegt uns dabei ganz besonders am Herzen. Zum Beispiel vergeben wir einen Bildungs- und einen Lehrerpreis für herausragende pädagogische Arbeit. Wir fördern die Schülerkonzerte in der Elbphilharmonie ebenso wie das Reeperbahn Festival. Wir erhalten Werke Hamburger Künstler in einer eigenen Sammlung und präsentieren diese regelmäßig in Ausstellungen der Öffentlichkeit. Wir fördern das charakterbildende Hochseesegeln für Jugendliche ebenso wie den Haspa Marathon Hamburg. Und gerade die Unterstützung vieler kleiner Projekte gemeinnütziger Institutionen – von der Senioreneinrichtung und dem Sportverein bis hin zum Kulturzentrum oder zur Kita – ist typisch für uns als Sparkasse.

Vier Stiftungen sind ein weiterer wesentlicher Bestandteil unseres gesellschaftlichen Engagements: die Haspa Hamburg Stiftung, die Haspa Musik Stiftung sowie die Peter-Mählmann-Stiftung und die Manni-die-Maus-Stiftung zur Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche.

Ein besonderer Ansatz unseres gesellschaftlichen Engagements ist es, dass wir die Menschen motivieren wollen selbst Gutes zu tun.

Das geschieht bei den eigenen Mitarbeitern z. B. mit dem Ehrenamtspreis, der einmal jährlich an 10 Mitarbeiter verliehen wird. Die gemeinnützigen Einrichtungen, für die sie aktiv sind, erhalten jeweils 1.000 Euro. Außerdem gibt es Freistellungen für soziale Arbeit z. B. im Rahmen „sozialer Tage“, bei denen gemeinsam Gutes getan wird.

Mit der Haspa Hamburg Stiftung sind wir „Anstifter zum Stiften“. Mit dieser Dachstiftung kann bereits mit relativ geringen Beträgen eine eigene Stiftung errichtet werden. Seit Gründung der Haspa Hamburg Stiftung 2005 wurden unter ihrem Dach rund 270 Stiftungen ins Leben gerufen – mit einem Gesamt-Stiftungskapital von mehr als 100 Mio. Euro. Diese haben insgesamt rund 12 Mio. Euro an über 500 gemeinnützige Einrichtungen ausgeschüttet. Mit diesen Geldern werden Projekte und Aktivitäten aus Bereichen wie Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, Sport und Soziales sowie Umwelt- und Tierschutz gefördert.

Auf dem Online-Spendenportal www.gut-fuer-hamburg.de, einer gemeinsamen Initiative von betterplace.org und Haspa, können fürs Gemeinwohl engagierte Einrichtungen Projekte präsentieren und um Spenden werben. Hier erhöhen wir regelmäßig mit Verdoppelungsaktionen die Spendenbereitschaft. Seit Bestehen des Online-Spendenportals gut-fuer-hamburg.de (d.h. seit Juni 2015) wurden rund 5 Mio. Euro für 950 Projekte gespendet. Allein 2017 waren es 1,8 Mio. Euro für 150 Projekte.   

Ein ausführlicher Überblick über unser gesellschaftliches Engagement und die vielfältigen Förderungen findet sich auf www.gut-fuer.hamburg sowie den Internetauftritten www.haspa-hamburg-stiftung.de und www.haspa-musik-stiftung.de.

Alle gemeinwohlorientierten Aktivitäten werden entlang der vom Vorstand in der Geschäftsstrategie vorgegebenen Ziele regelmäßig von den dafür verantwortlichen Bereichen überprüft und an den aus aktuellen Entwicklungen resultierenden Bedarf angepasst.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen
Als dem Gemeinwohl verpflichtete Sparkasse ist es unsere Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jedem Verbraucher unabhängig von seiner persönlichen Situation, Einkommen, Alter oder Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Von 937.533 Privatgirokonten (933.193 Ende 2016) waren im Berichtsjahr 28.821 Basiskonten (25.373 Ende 2016). Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Einen großen Teil der Basiskonten führen wir für aus ihren Heimatländern geflüchtete Menschen.

Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
Die Haspa bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. 

Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Barrierefreiheit bietet mehr Komfort für jeden Menschen und erleichtert ein selbstbestimmtes Leben. Die Nähe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unseren Kunden hilft dabei, Barrieren zu überwinden. Deshalb schulen wir unsere Beschäftigten im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen.

Insgesamt verfügen inzwischen rund 95 Prozent unserer Filialen über einen barrierefreien Zugang für Rollstuhlnutzer. Alle Geldautomaten sind mit tastbaren Hilfen ausgestattet.
 
Wir bieten Beratung in 14 Sprachen an – konkret in englischer, französischer, spanischer, portugiesischer, türkischer, arabischer, italienischer, russischer, polnischer, kroatischer, serbischer, bosnischer, griechischer und vietnamesischer Sprache –, um die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in unsere Gesellschaft und in das Wirtschaftsleben zu unterstützen. Darüber hinaus bieten wir auch Beratung in Gebärdensprache durch eine unserer Mitarbeiterinnen an.

Auch Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu kommen, werden von der Haspa betreut.

Bewertung von Risiken im Bereich Sozialbelange
Seit unserer Gründung setzen wir uns für die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen für alle Kundengruppen in der Region ein. Dies schließt die Grundversorgung wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungskreise ausdrücklich mit ein. Mit unserem vielfältigen gesellschaftlichen Engagement setzen wir uns in der gesamten Metropolregion Hamburg für die Steigerung der Lebensqualität und Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ein. Dabei haben wir soziale Brennpunkte besonders im Blick. Vor dem Hintergrund dieser gemeinwohlorientierten Ausrichtung unseres Handelns sehen wir keine wesentlichen Risiken im Bereich Sozialbelange.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.

Beitrag zum Gemeinwesen
Volumen in €
Ertragsabhängige Steuerzahlungen90.112.000
Personalaufwand364.300.000
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge4.220.000
Auftragsvergaben an regionale Unternehmen159.000.000
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt:617.632.000


Die Bilanzsumme belief sich 2017 auf 43,7 Mrd. Euro. Im Berichtsjahr wurde ein Jahresergebnis von 80 Mio. Euro erzielt.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Haspa ist Mitglied im Hanseatischen Sparkassen- und Giroverband (HSGV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Außerdem ist die Haspa Mitglied im Verband der freien Sparkassen.

Der HSGV vertritt die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitglieder aus den Bundesländern Hamburg und Bremen. Der Verband dient der Förderung des Sparkassenwesens und seiner Mitglieder, er berät diese in fachlichen Angelegenheiten und unterstützt die Aufsichtsbehörden in Hamburg und Bremen. Der HSGV fördert über die Hanseatische Sparkassenakademie ferner die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter seiner Mitglieder. Seiner Prüfungsstelle obliegt die Prüfung der Mitgliedssparkassen in Bremerhaven, Bremen und Hamburg. Nähere Infomationen unter: http://www.hsgv.de/ 

Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe: die Management-Akademie und die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel der Verein Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutsichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Nähere Informationen unter: https://www.dsgv.de/de/ 

Dem Verband der Freien Sparkassen gehören fünf deutsche freie Sparkassen, also kommunal nicht gebundene Institute, sowie eine deutsche öffentlich-rechtliche Sparkasse, die aus einer freien Sparkasse hervorgegangen ist, als ordentliche Mitglieder an. Als außerordentliche Mitglieder sind dem Verband 33 freie Sparkassen aus acht anderen Ländern Europas und der Verband der schwedischen freien Sparkassen, Sparbankernas Riksförbund, angeschlossen. Neben der Förderung des Spargedankens und Sparkassenwesens im Allgemeinen hat der Verband der Freien Sparkassen vor allem die Aufgabe, die besonderen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu unterstützen. Der Verband der Freien Sparkassen vertritt die Interessen seiner Mitglieder sowohl innerhalb des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als auch unmittelbar gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit. Zu den traditionellen Verbandsaufgaben gehört auch die Förderung der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen den freien Sparkassen Europas. Nähere Informationen unter: http://www.verband-freier-sparkassen.de/

Information und Austausch, u. a. auch zu Gesetzgebungsverfahren, erfolgen über die satzungsgemäßen Gremien der Sparkassenverbände, darüber hinaus werden in der Haspa keine gesonderten Konzepte für politische Einflussnahme verfolgt. Die Haspa spendet nicht an Parteien oder Politiker.

Die Korruptionsrisiken und Konzepte zur Bekämpfung von Korruption und zur Überwachung von gesetzeskonformem Handeln werden unter Kriterium 20 dargestellt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

Wir spenden nicht an Parteien oder Politiker.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Grundlagen der Unternehmensführung
Zentrale Handlungsgrundlagen und betriebliche Abläufe sind im Anweisungswesen der Haspa verbindlich geregelt. Die Rahmenanweisung des Vorstands stellt die Grundlage für die Erfüllung der Anforderungen des § 25a Abs. 1 KWG in Verbindung mit u. a. den MaRisk dar und regelt alle wesentlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Haspa. Sie umfasst insbesondere das Kreditgeschäft, das Risikomanagement, die Handelsgeschäfte und die interne Revision. Zudem berücksichtigt sie unter Einbezug von Fachanweisungen Art und Umfang der getätigten Geschäfte sowie die Größe und Organisationsstruktur der Haspa.

Neben der Rahmenanweisung bilden gesetzliche, aufsichtsrechtliche und weitere Regelungen die organisatorischen Grundlagen der Haspa. Diese sind insbesondere die Satzung der Haspa, die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, die Geschäftsordnung und der Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand sowie die Geschäftsstrategie und die Risikostrategie inkl. der Teilstrategien.

Die Rahmenanweisung regelt im Sinne der internen Regelungshierarchie mit Anweisungs- und Steuerungscharakter die operative Umsetzung dieser Strategien durch die entsprechenden Unternehmensbereiche. Die konkrete Ausgestaltung der operativen Aktivitäten wird über diese Rahmenanweisung an die jeweils verantwortlichen Unternehmensbereiche delegiert, die ihrerseits für die Erstellung entsprechender Fachanweisungen verantwortlich sind.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, d. h. dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen.

Auf die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorgaben wirkt in unserem Haus die Compliance-Funktion hin. Sie ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen z. B. zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Compliance-Funktion wirkt darauf hin, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird.

Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen. Die Compliance-Funktion identifiziert zudem mögliche Interessenskonflikte bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen sowie Wertpapiernebendienstleistungen. Weiter unterstützt und berät sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Die Compliance-Funktion erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Diese Informationen werden an den Aufsichtsrat weitergeleitet. In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Sämtliche betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder die Compliance-Funktion zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Gemäß § 25h KWG identifiziert und bewertet die Zentrale Stelle zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie sonstigen strafbaren Handlungen innerhalb der Compliance-Funktion die möglichen Risiken aus (internen und externen) strafbaren Handlungen im Rahmen einer jährlich zu aktualisierenden Risikoanalyse und führt unter Einbeziehung aller Geschäftsstandorte risikobasiert Kontrollen durch.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.

Im Berichtsjahr wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken für die Geschäftsstandorte der Haspa ermittelt.

Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.

Im Jahr 2017 wurden keine Korruptionsverfahren gegen die Haspa eröffnet und es hat keine Strafen aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften gegeben.

Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Im Jahr 2017 hat es keine Strafen aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften gegeben.