14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH ist im Berichtszeitraum nicht international tätig. Bevorzugtes Einsatzgebiet ist die Metropolenregion Rhein-Main-Neckar. Die Einhaltung deutscher Standards im Ausland sowie die Einhaltung internationaler Regeln wird selbstverständlich sein bei Ausweitung der geschäftlichen Aktivitäten über die nationalen Grenzen. 

Allgemein ist ein eher unfreundliches Klima für Solo- und Kleinstunternehmen in Deutschland wahrnehmbar, insbesondere hinsichtlich Gesetzgebung und potenzieller Ausbeutung durch Auftraggeber. Es ist geboten, aufmerksam und wachsam zu sein, in Kooperationen die Kräfte zu bündeln und Synergien zu schaffen. Die persönliche und finanzielle Unabhängigkeit ist zu sichern, private und unternehmerische Vorsorgemaßnahmen gehören zum verantwortungsvollen Unternehmertum.

Die Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH bezieht im Rahmen ihres ehrenamtlichen und unternehmerischen Engagements deutlich Position, gibt Impulse und stärkt Kleinunternehmen durch Vernetzung und Förderung von Wissensallianzen sowie durch die Unterstützung des VGSD e.V., der die Interessen von Gründern und Selbständigen sowie kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern vertritt. 

Ich beschäftige aktuell keine Mitarbeiter/-innen.

Risiken und negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte, die sich aus meiner Geschäftstätigkeit, aus meinen Geschäftsbeziehungen und aus den erstellten Produkten und erbrachten Dienstleistungen ergeben, sind nicht bekannt. 



15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Das Unternehmen hat keine Angestellten; daher gibt es keine direkten internen Auswirkungen. In seiner Geschäftstätigkeit fördert das Unternehmen die Sensibilisierung für das Thema sowohl durch Integration in die Vorlesungen mit Studierenden als auch in Beratungsprojekte mit Kunden. 


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die geschäftsführende Gesellschafterin bildet sind regelmäßig fachlich und persönlich weiter; somit werden Kunden und Studierende kontinuierlich auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft, Forschung, gesellschaftlicher und gesetzlicher Entwicklung beraten, geschult und qualifiziert. Der geregelte Austausch in Expertennetzwerken ergänzt das eigene Know How. Ziel ist ein möglichst aktueller Wissensstand und eine interdisziplinäre Vernetzung.

Die Aktualität meines Wissens zur Sicherung und Förderung meiner Einsatzfähigkeit überprüfe ich regelmäßig: Umgang mit Digitalisierung, Wahrung der Gesundheit, Weitergabe von Wissen und strategische Planung der kommenden Jahre. Ziel ist körperliche Fitness und mentale Beweglichkeit. 

Im Berichtszeitraum beschäftige ich keine Mitarbeiter/-innen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Die Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH hat keine arbeitsbedingten Verletzungen, Berufskrankheiten oder Todesfälle zu verzeichnen. 

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Gesundheits- und Sicherheitsthemen sind im höchsten eigenen Interesse der Geschäftsführung. Aufgrund der Unternehmensgröße existieren keine Vereinbarungen mit Gewerkschaften. Das Unternehmen ist Mitglieder der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.

Im Berichtszeitraum beschäftige ich keine Mitarbeiter/-innen. 

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Für die Geschäftsführerin ist die Teilnahme an bis zu acht Fort- und Weiterbildungstagen p.a. geplant. In 2017 wurden realisiert: Fünf Tage.

Im Berichtszeitraum beschäftige ich keine Mitarbeiter/-innen. 

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH hat eine Mitarbeiterin als geschäftsführende Gesellschafterin. Im Berichtszeitraum beschäftige ich keine Mitarbeiter/-innen. 

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es wurden seit Bestehen der Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH keine Diskriminierungsfälle festgestellt. 


Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Keine Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Keine Ergänzungen.

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Das Unternehmen ist geschäftlich in Deutschland engagiert. Produkte und Dienstleistungen werden vorzugsweise aus der Region bezogen; bei der Beschaffung wird auf relevante Siegel und die Einhaltung von Standards sowie die Zahlung von Mindestlöhnen geachtet. Damit ist die Wahrscheinlichkeit eines Verstosses gegen Menschenrechte gering. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die Transformation zur Nachhaltigkeit GmbH hat keine Investitionsvereinbarungen abgeschlossen und dem entsprechend keine Überprüfung auf Menschenrechtsaspekte vorgenommen bzw. veranlasst. 

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Das Unternehmen hat seinen einzigen Geschäftsstandort in Wiesbaden, Landeshauptstadt von Hessen. Hier werden die Menschenrechte entsprechend der Charte der Grundrechte der EU und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der EU eingehalten. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Alle bestehenden Lieferanten wurden überprüft. Neue Lieferanten, sofern zutreffend,  werden dem entsprechend ebenfalls überprüft. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Alle Lieferanten werden anhand der verfügbaren Informationen überprüft. Seit Bestehen des Unternehmens wurden keine tatsächlichen oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte festgestellt. 


Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Keine Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Keine Ergänzungen.

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Über das Kerngeschäft hinaus engagiert sich das Unternehmen ...

... in der Vernetzung von Akteuren zur Förderung der regionalen Zukunftsfähigkeit, u.a. mit dem Konzept des "Wiesbadener Salon". Die geschäftsführende Gesellschafterin lädt ein zum generationenübergreifenden und interdisziplinären Dialog über zukunftsrelevante öko-soziale Themen. Damit ist eine Plattform für den konstruktiven Austausch und sinnstiftende Begegnungen gegeben. Der Wiesbadener Salon findet bis zu viermal im Jahr statt, u.a. auch als Filmabend mit relevanten Beiträgen. 

... wird die geschäftsführende Gesellschafterin eingeladen, z.B.:
- Podiumsrunden, z.B. Nacht der Kirchen, Business Professional Women
- Moderation und Impulsgeberin im Matrix-Programm von Common Purpose, in dem etablierte Führungskräfte über ihren beruflichen Zuständigkeitsbereich hinaus Verantwortung übernehmen und Veränderungen unter Betonung von Gemeinsinn anstoßen wollen.
- Vortragsrednerin im Netzwerk der Wissenschaft
- Hessischer Nachhaltigkeitstag der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie (Aktion in 2017 zum Thema Nachhaltiger Konsum: Bistum Limburg, Gesellschaft für Wiederverwertung)

... als ehrenamtliches Mitglied:
- Arbeitskreis Fair Trade University der Hochschule Fresenius
- Arbeitskreis Nachhaltigkeit der IHK Frankfurt am Main
- CSR-Ausschuss der IHK Wiesbaden
- CSR-Netzwerk der IHK Rhein-Neckar
- Vollversammlung der IHK Wiesbaden
- CSR Konkret-Sprechstunde, die in Kooperations-DNK-Schulungspartnerschaft mit Drooghmans Int. Ltd. monatlich im Haus der IHK Wiesbaden angeboten wird

... für die Förderung von Kunst, Kultur und Sport:
- Die Kunstwerker e.V., einem Zusammenschluss freischaffender Künstler, die es sich bei der Gründung 2004 zur Aufgabe gemacht haben, mit sozial- und bildungsbenachteiligten Kindern künstlerisch zu arbeiten.
- VC Wiesbaden mit Erstellung von Fan-Bags aus Bannern des Sportvereins

... Themengeberin für Projektarbeiten von Studierenden, z.B. für den Bildungswettbewerb für Nachhaltigkeit  "Zukunft, fertig, los" des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) zur Bekanntmachung der Sustainable Development Goals.

In eine ganz andere Richtung geht das praktische, sozusagen händische Engagement. Es ist bewiesen: Nähen tut gut. Deshalb nutzen wir unsere Kompetenzen auch für gemeinsame Aktionen von Aktiven für die Herstellung von Herzkissen (in Handarbeit) für Brustkrebspatientinnen. Gesammelt werden als Spenden: Hochwertige Stoffe und Garne, waschbares Füllmaterial, Verpackung zum Schutz der Kissen. Die erstellten Kissen werden ehrenamtlich erstellt und an Patientinnen kostenfrei übergeben. In dieses Projekt werden auch Frauen mit Fluchterfahrung eingebunden. Mit diesem Engagement ist die geschäftsführende Gesellschafterin offizielle Partnerin des "Heart Pillow Project".


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Bilanzzahlen für den Berichtszeitraum wurden noch nicht veröffentlicht. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung stehen sie im Bundesanzeiger zur Verfügung. 

Bis dato wurden die Aufwände für das gemeinwohlorientierte Engagement nicht systematisch erfasst.


Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Keine Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Keine Ergänzungen.

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Es werden weder Lobbyisten, Parteien noch Politiker durch Dienstleistungen, Spenden oder Mitgliedsbeiträge unterstützt. Die geschäftsführende Gesellschafterin ist in keinerlei Gesetzgebungsverfahren involviert. 

Das Unternehmen wird sich nicht für einzelne Parteien oder Organisationen engagieren. Äußerungen, Stellungnahmen und Engagement zu einzelnen Themen erfolgen nur in sachlichem Kontext und im Sinne der Weiterentwicklung von Gesellschaft und Wirtschaftsweise hin zur Nachhaltigkeit. 

Das Unternehmen ist Mitglied:
DNWE - Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Null.


Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Keine Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Keine Ergänzungen.

20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Unternehmen wirtschaftet zum Berichtszeitpunkt ausschließlich in Deutschland und hält die hier geltenden Rechte und Gesetze ein: Keinerlei Verstöße oder Verdachtsfälle. Das ist auch von den Zulieferern und Kooperationspartnern gefordert und wird anhand der aktuellen Berichtslage und mittels Abgleich in Gesprächen (Checkliste und Dokumentation) überprüft. Wichtige Grundlagen für die Zusammenarbeit sind Wertschätzung und Fairness.

Meine eigenen Handlungen und Entscheidungen orientieren sich an allgemein gültigen ethischen Werten und Prinzipien, vor allem an Respekt vor dem Leben, Offenheit für Weltanschauungen, Nichtdiskriminierung von Religion, Herkunft, Geschlecht, Alter. Korruption und Bestechung werden abgelehnt. Sofern Vorfälle oder Verdachtsfälle bekannt wurden endete die Zusammenarbeit bzw. Geschäftsanbahnung, wenn ich eine Einsichtung und Veränderung des Verhaltens nicht erwirken konnte. Die Erreichung geplanter Ziele war bislang dadurch nicht beeinträchtigt. 

Das Thema Compliance verantwortete ich. Wesentliche Risiken für gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten, die sich aus meiner Geschäftstätigkeit, aus meine Geschäftsbeziehungen sowie Produkten und Dienstleistungen ergeben könnten, sind nicht bekannt. 

Im Berichtszeitraum beschäftige ich keine Mitarbeiter/-innen. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Keine Prüfungen, keine Verdachtsfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Null.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Null.


Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Keine Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Keine Ergänzungen.