14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Das Institut für Nachhaltigkeitsmanagement beschäftigt zurzeit keine MitarbeiterInnen und ist ausschließlich im Inland tätig. Bei der Auswahl der Kooperationspartner wird auf die Einhaltung der o.g. Standards geachtet.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Das Institut für Nachhaltigkeitsmanagement beschäftigt zurzeit keine MitarbeiterInnen und weist daher keine entsprechenden Prozesse auf.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Das Institut für Nachhaltigkeitsmanagement beschäftigt zurzeit keine MitarbeiterInnen und weist daher keine entsprechenden Ziele und Maßnahmen für MitarbeiterInnen auf.

Der Inhaber bildet sich durch Fachliteratur, Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und Tagungen kontinuierlich fort.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.

Es gab keine arbeitsbedingten Verletzungen und Berufskrankheiten.

Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.

Als Einzelunternehmen verfügt das Institut über keine gewerkschaftliche Vertretung.

Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.

Die Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung des Inhabers wird nicht erhoben. MitarbeiterInnen werden nicht beschäftigt.

Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.

Es gibt kein Kontrollorgan und MitarbeiterInnen werden nicht beschäftigt.

Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.

Im Institut für Nachhaltigkeitsmanagement gab es keine Diskriminierungsfälle.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Soweit möglich, wird bei Anschaffungen auf zertifizierte Lieferanten zurückgegriffen.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Nicht relevant, da es keine Investitionsvereinbarungen gibt.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Nicht relevant. Ausländische Geschäftsstandorte werden nicht betrieben.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit ist dieser Indikator nicht relevant. In der Regel wird mit persönlich bekannten und/oder regionalen Lieferanten zusammengearbeitet.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit sind menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette selten und höchstens beim Kauf von elektronischen Investitionsgütern zu befürchten. Diese Produkte werden nur bei rennomierten Herstellern eingekauft (keine in 2016).


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Der Inhaber des Instituts für Nachhaltigkeitsmanagement hat im Jahr 2016 nahezu in Vollzeit für das Deutsche Netzwerk Wirtschaftsethik - EBEN Deutschland e. V. als geschäftsführendes Vorstandsmitglied und Geschäftsführer der ZfW-Compliance Monitor GmbH gearbeitet. Die Tätigkeiten wurde ehrenamtlich ausgeführt. Näheres zur Tätigkeit des DNWE siehe hier.

Daneben engagierte sich Dr. Frank Simon zunächst noch im Lions Club Prague-Heraldic und ab Dezember 2016 im Lions Club Steinfurt. Er ist weiter in der Leitung einer Abteilung des größten örtlichen Sportvereins, dem TVE Greven, aktiv.

Zudem wurden Geldspenden an verschiedene gemeinnützige Organisationen geleistet.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.

Dieser Wert wird nicht berichtet, da das Institut ein Einzelunternehmen ist. In 2016 wurde jedoch nahezu 100 % der Arbeitszeit dem ehrenamtlichen Engagement gewidmet.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

In seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied des Deutschen Netzwerks Wirtschaftsethik (DNWE) hat Dr. Frank Simon an einer Kommentierung des CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetzes mitgewirkt und an Beratungen zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte teilgenommen. Ziel war es, zu einem fairen und für alle Beteiligten tragfähigen Kompromiss zwischen Aufwand, Zumutbarkeit und Nutzen zu kommen.

Als Vorstandsmitglied des DNWE ist er in der Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände verzeichnet. Zuwendungen und Spenden an Politiker und politische Parteien hat es weder direkt noch indirekt gegeben.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

Politische Spenden wurden nicht gezahlt.



20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Institut für Nachhaltigkeitsmanagement lehnt jede Form von Korruption ab und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. Die Einhaltung dieser Position obliegt dem Inhaber und Leiter. Separate Systeme, Prozesse und Schulungkonzepte darüber hinaus existieren nicht, da keine Mitarbeiter beschäftigt werden.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.

Nicht relevant, da Geschäftstätigkeit alleine in Deutschland.

Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.

Es kam zu keinen Korruptionsfällen.

Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Bußgelder und Strafen sind nicht verhängt worden.