14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Über die Bindung an den bundesweiten Flächentarif der Genossenschaftsbanken gewährleistet die VR Bank Rhein-Neckar eG attraktive Arbeitsbedingungen, die für die Arbeitnehmer deutlich günstiger sind als die gesetzlichen Standards (wie z. B. im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn oder gesetzlichen Urlaubsanspruch). Flankiert werden diese Arbeitsbedingungen zusätzlich durch eine Vielzahl von freiwilligen und übertariflichen Leistungen und Maßnahmen. Die rechtskonforme Einhaltung der Arbeitnehmerrechte sowie die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz sind dauerhafte Ziele, die die VR Bank Rhein-Neckar eG durch die Bindung an den Tarifvertrag sowie der Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz sicherstellt. Die VR Bank Rhein-Neckar eG ist aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung nur innerhalb des eigenen Geschäftsgebietes regional aktiv (vgl. Allgemeine Informationen). Wesentliche Risiken ergeben sich hierdurch nicht.
Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte wird u.a. durch regelmäßige Prüfungen durch externe Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfer kontrolliert. Hierbei wurde bisher die Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe festgestellt. Die Vergütung der Mitarbeitenden erfolgt stellenbezogen, d.h. aus dem Stellenprofil abgeleitete erforderliche Anforderungen und somit Kompetenzen werden analytisch bewertet und in die tarifliche Vergütung übertragen. Dies wird jährlich überprüft.
Die Mitarbeiter stellen eine der vier wesentlichen Anspruchsgruppen des Unternehmens dar. Der Umgang mit ihnen wird in der Unternehmensstrategie sowie konkreter in der VR-Personalstrategie dargelegt. Die Ziele, Maßnahmen und die Aktualität werden jährlich durch Vorstand und Aufsichtsrat überprüft (vgl. Kriterium 6). Im Rahmen der Personalstrategie werden durch eine SWOT-Analyse Chancen und Risiken gegenübergestellt. Als wesentliche Risiken sind die demografische Entwicklung und die erhöhten Anstrengungen bei der Gewinnung von geeigneten Mitarbeitern zu sehen. Es findet eine jährliche Überprüfung der strategischen Ziele der Personalstrategie statt. Darüber hinaus stellt die VR Bank Rhein-Neckar eG durch die Führungsgrundsätze sicher, dass die Anforderungen an das Zusammenwirken von Mitarbeitern und Führungskräften klar geregelt sind und einheitliches Handeln gewährleistet wird.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement der VR Bank Rhein-Neckar eG strebt die Balance zwischen menschlichen Bedürfnissen und den unternehmerischen Interessen an. Durch gute Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz wird auf der einen Seite die Gesundheit und das Wohlbefinden nachhaltig gefördert und auf der anderen Seite das Leistungsvermögen im Unternehmen erhöht. Die VR Bank Rhein-Neckar eG steht zur Aussage aus der Unternehmensstrategie „Die Gesundheit unserer Mitarbeiter liegt uns am Herzen“, deshalb wird mit verschiedenen Partnern zusammengearbeitet, um folgende operative und dauerhafte Ziele zu verfolgen:
- Stärkung des Muskel- und Skelettsystems
- Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems
- Vermeidung von psychischen Erkrankungen
- Förderung von Vorsorgeuntersuchungen
- Gesunde Ernährung
Im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbeurteilungsgespräche reflektieren und überprüfen die Mitarbeiter die Einhaltung der Führungsgrundsätze. Wie in Kriterium 9 beschrieben, haben die Mitarbeiter der VR Bank Rhein-Neckar eG jederzeit die Möglichkeit, sich aktiv am Nachhaltigkeitsmanagement zu beteiligen. Der Betriebsrat vertritt die Interessen und Anliegen der Mitarbeiter. Bei neuen Projekten sowie wesentlichen Veränderungen in der Bank wird der Betriebsrat aktiv eingebunden. Weitere Vertreter und Ansprechpartner für Mitarbeiter sind die Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Schwerbehindertenvertretung.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die Bezahlung der Mitarbeiter der VR Bank Rhein-Neckar eG ist, wie in Kriterium 14 beschrieben, geregelt. Eine Differenzierung nach Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder körperlicher Behinderung ist weder nach der tariflichen noch nach der betrieblichen Vergütungssystematik zulässig. Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind für alle Beschäftigten durch die Betriebsvereinbarung über die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verpflichtend. Durch den Manteltarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank wird dauerhaft eine angemessene Bezahlung aller Mitarbeitenden in der VR Bank Rhein-Neckar eG gewährleistet. Eine ausgewogene Bezahlung aller Mitarbeitenden durch Einhaltung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen konnte als Ergebnis der Überprüfung der gehaltlichen Eingruppierung festgestellt werden. Die Festlegung der Ziele für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen wurde eingehalten. Dennoch arbeitet die VR Bank Rhein-Neckar eG an einer weiteren Verbesserung. Die Zielsetzung wird wieder im Jahr 2022 überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Unter dem Leitsatz „Wir fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ verfolgt die VR Bank Rhein-Neckar eG die Strategie, attraktive und motivierende Rahmenbedingungen für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Dies beinhaltet neben dem Gehalt beispielsweise Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie entsprechende Arbeitszeitmodelle.
Mit Blick auf eine nachhaltige berufliche Einsatzfähigkeit und die Gesundheitsförderung bietet die VR Bank Rhein-Neckar eG ihren Mitarbeitenden ein umfangreiches Angebot an betrieblichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Präventionstage zur Darmkrebsvorsorge oder Hautkrebsvorsorge, Ergo-Beratungen, Körperführerschein oder Grippeschutzimpfungen. Unter dem Motto „VR in Bewegung“ wurde eine Kooperation mit der Pfitzenmeier-Gruppe geschlossen, die darauf abzielt, ein nachhaltig angelegtes Programm, das die Durchführung breit gefächerter Maßnahmen gewährleistet, zu etablieren.
Die vielfältigen Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung erstrecken sich beispielsweise auf Rückengesundheit, Bewegung, Ernährung und Stressprävention. Des Weiteren werden regionale Laufveranstaltungen von der Bank unterstützt und bankeigene Sportgruppen offeriert. Das Angebot wird kontinuierlich überprüft und dem Bedarf entsprechend angepasst.
Im Jahr 2020 hat die Corona-Pandemie das Angebot massiv eingeschränkt. Um dieses weiter aufrecht zu erhalten, wurde „VR in Bewegung“ überwiegend auf digitale Maßnahmen umgestellt. Zudem hat der Kooperationspartner Pfitzenmeier mit Hochdruck daran gearbeitet, allen Sportbegeisterten eine Möglichkeit anbieten zu können, sich zu Hause weiterhin fit und gesund zu halten und entwickelte hierfür eine FirmenFitness-App. Die Mitarbeitenden hatten somit die Möglichkeit, ein vielfältiges Bewegungs- und Entspannungsprogramm zu nutzen. Ein besonderes Erlebnis war hierbei die Live-Übertragung der Kurse aus den Räumlichkeiten von Pfitzenmeier.
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie wurden zudem umfangreiche Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter etabliert. Dabei wurde unter anderem das mobile Arbeiten forciert. Für das Jahr 2021 sind umfangreiche Schnelltestangebote und - sofern behördlich die Möglichkeit besteht – Impfungen über die Betriebsärztin in Prüfung.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert die VR Bank Rhein-Neckar eG durch die Mitgliedschaft in der Familiengenossenschaft eG sowie die Unterstützung bei Themen wie Hochzeit, Elternzeit, Teilzeit, Pflegezeit und Kinderferienbetreuung.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG fordert und fördert alle Mitarbeiter durch Qualifizierungsangebote zur Stärkung ihres Fachwissens und ihrer Sozial- und Methodenkompetenz. Das Personalentwicklungskonzept der VR Bank Rhein-Neckar eG orientiert sich an den jeweiligen Lebensphasen und ist auf eine lebenslange Weiterentwicklung ausgerichtet.
Über die eigene VR-Akademie bietet die VR Bank Rhein-Neckar eG ein umfangreiches Bildungsprogramm mit vielfältigen Personalentwicklungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter an. Das Hauptziel aller Maßnahmen besteht darin, die vertrieblichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen zu stärken und dadurch die genossenschaftliche Beratungsqualität nachhaltig zu sichern. Die Qualifizierung der Mitarbeiter zur Erlangung der Sachkunde erfolgt u.a. zur Einhaltung von gesetzlichen Regelungen. Der Bereich Personal übernimmt die inhaltliche und zeitliche Koordination der Entwicklungsmaßnahmen und überprüft die Teilnahme der Mitarbeiter an den Qualifizierungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden Seminare zur Steigerung der Methodenkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung angeboten. Unsere Zielsetzung ist es, dass jeder Mitarbeiter die erforderliche Qualifizierung für die jeweilige Stelle vorweisen kann. Bei der Übernahme einer neuen Stelle erfolgt die Umsetzung der erforderlichen Personalentwicklungsmaßnahmen zeitnah.
Die Anforderungen an die zukünftigen Führungskräfte und Experten steigen aufgrund zunehmender Wissensintensität, Veränderungs- und Innovationsgeschwindigkeit. Im Rahmen des Talentmanagements bietet die VR Bank Rhein-Neckar eG gezielte Förderprogramme (z. B. Führungs- und Expertenpool, Traineeprogramme) für Mitarbeiter an. Mit dem Führungs- und Expertennachwuchspool der
VR Bank Rhein-Neckar eG wird das Ziel verfolgt, talentierte Mitarbeiter auf besondere Art und Weise zu fördern, um den hohen Anforderungen der dynamischen Umwelt gerecht zu werden. Die nachhaltige Personalentwicklung zeigt sich zudem in einer frühzeitigen Nachfolgeplanung für Führungskräfte.
Speziell zum Thema Digitalisierung werden die Mitarbeiter von der Digitalisierungsrunde regelmäßig innerhalb der Rubrik VR-Digital auf der internen Plattform VR-digipedia über aktuelle Themen, neue Funktionen und Entwicklungsphasen der in Arbeit befindlichen Themen informiert und geschult. In Bezug auf die Risiken der Niedrigzinsphase und die Herausforderungen der Digitalisierung setzt die Bank eine zielgerichtete Kommunikationsstrategie ein. Dies bedeutet konkret, dass jährlich ein Mitarbeitergespräch zwischen der Führungskraft und dem Mitarbeiter veranlasst wird. Hier werden unter anderem folgende Themen besprochen: Aufgaben bzw. Tätigkeiten, Feedback zur Leistung und dem Arbeitsverhalten, Verbesserungsvorschläge für künftige Tätigkeiten, Ausblick auf zukünftige Themen, Unterstützung durch Führungskraft und Entwicklung des Mitarbeiters (Weiterbildung, Coaching/ Vertriebsbegleitung, Seminare, Mentoring, ...). In regelmäßigen Abständen werden webbasierte IT-Sicherheitstrainings durchgeführt.
Zufriedene und motivierte Mitarbeiter sind die Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Deshalb ist der Bereich Personal direkt dem Vorstand unterstellt. Die Einbindung der Unternehmensführung in alle personalstrategischen Entscheidungen und Überlegungen ist damit gewährleistet. In der
VR-Personalstrategie sind hierzu die Leitplanken fixiert.
Eine weitere Herausforderung ist das bröckelnde Image der Bankenbranche. Durch die weltweite Finanzmarktkrise im Jahr 2009 hat sich seitdem das Ansehen der Bankenbranche in der Bevölkerung teilweise rasant verschlechtert. Die Folge auf dem Arbeitsmarkt sind fehlende Nachwuchskräfte, qualifizierte Arbeitskräfte und Spezialisten, welche die Bank jedoch für ihre Zukunft benötigt.
Um diesem Risiko mittel- bis langfristig entgegenzuwirken, ist das Thema in der VR-Personalstrategie bearbeitet worden. Das Personalentwicklungskonzept orientiert sich an den jeweiligen Lebensphasen und ist auf eine lebenslange Weiterentwicklung ausgerichtet. Es wird deshalb grundsätzlich angestrebt, den Nachwuchs an Führungskräften und Spezialisten aus dem eigenen Haus zu entwickeln und entsprechende Stellen intern zu besetzen. Langjährige Betriebszugehörigkeit wird zudem durch eine jährliche Feier mit allen Jubilaren, Vorständen und dem Betriebsrat der Bank gefördert.
Auch in Sachen Arbeitsschutz werden die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit erfüllt und die Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitsplatzbegehungen genutzt. Eine regelmäßige Mitarbeiterbefragung flankiert diese Schritte, um ggf. Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Gesundheit der Mitarbeiter liegt der VR Bank Rhein-Neckar eG am Herzen. Die Bank unterstützt ihre Mitarbeiter, wie bereits beschrieben, durch gesundheitliche Präventivmaßnahmen im Rahmen von „VR in Bewegung“ (Gesundheitskurse, Grippeschutzimpfung im Haus durch den Betriebsarzt, Zuschuss zur Arbeitsplatzbrille, Beratungstermine mit dem Betriebsarzt etc.). Um die Bank sowie die Mitarbeiter auch arbeitsrechtlich zu schützen, ist die VR Bank Rhein-Neckar eG Mitglied im Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und setzt den Tarifvertrag, der viele Arbeitsbedingungen deutlich über gesetzliche Mindestbedingungen hinaus fixiert, korrekt und gewissenhaft um. Der Bereich Personal analysiert darüber hinaus in regelmäßigen Abständen den Personalbestand (Demografie, Geschlechterverteilung, Betriebszugehörigkeit, Fluktuation, Arbeitszeitverteilung usw.) und berichtet an den Vorstand.
Außerdem wird mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens regelmäßig eine Benchmarkanalyse erstellt. Mit diesem umfassenden Managementkonzept sieht sich die Bank sehr gut für die Zukunft aufgestellt.
Im Jahr 2020 hat die VR Bank Rhein-Neckar eG insgesamt 39.630,61 Euro in die Ausbildung investiert und weitere 377.767,75 Euro in die Weiterbildung der Mitarbeiter. Das breit gefächerte Aus- und Weiterbildungsangebot der VR Bank Rhein-Neckar eG wird vom Bereich Personal jährlich überprüft und an aktuelle Gegebenheiten sowie regulatorische Vorgaben angepasst, um Risiken in Bezug auf die Qualifizierung zu vermeiden.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Arbeitsunfälle (inkl. Wegeunfälle): 13
Krankenquote: 8,45 %
Keine arbeitsbedingten Todesfälle.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Gemäß gesetzlichen Vorgaben werden die Unternehmenspflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit sowie von Dritten im Verantwortungsbereich an die jeweils unterstellte Führungskraft übertragen. Neue Mitarbeiter werden am ersten Tag unterwiesen. Die Dokumentation der zweimal jährlich stattfindenden Mitarbeiter-Unterweisung wird systemseitig veranlasst.
Der Arbeitsschutzausschuss der VR Bank Rhein-Neckar eG kommt viermal im Jahr zusammen und besteht aus folgenden Teilnehmern: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, zwei Betriebsratsmitglieder, Brandschutzbeauftragter, Mitarbeiter aus dem Bereich Personal und Mitarbeiter aus dem Bereich Bankeigene Immobilien.
Der Arbeitsschutzausschuss ist kein Beschlussorgan, er besitzt keine zwingende und verbindliche Entscheidungsbefugnis, der Ausschuss kann lediglich Empfehlungen formulieren. Als typische Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind daher zu nennen:
- die Beratung über Fragen der Sicherheitsarbeit
- die Erarbeitung von Sicherheitslösungen und Regelungen
- sowie die Koordinierung von Maßnahmen in Grundsatzfragen der Arbeitssicherheit.
Darüber hinaus finden regelmäßig Arbeitssicherheitsbegehungen in den Filialen statt. Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind ein wesentliches Instrument der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, um Gefahren und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Begehungen dienen in erster Linie dazu, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort zu verschaffen, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundiert beraten zu können. Um dieser beratenden Rolle gerecht zu werden, sind regelmäßige Begehungen unumgänglich. Die Arbeitssicherheitsbegehungen werden von folgenden Personen durchgeführt: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsratsmitglied, Brandschutzbeauftragter, Hausmeister sowie ein Mitarbeiter aus dem Bereich Bankeigene Immobilien. Falls bei diesen Begehungen Mängel festgestellt werden, werden diese protokolliert und von der jeweilig zuständigen Stelle behoben.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die Zahl der Seminartage pro Mitarbeiter bei der VR Bank Rhein-Neckar eG lag im Jahr 2020 durchschnittlich bei 2,2 Tagen. Ein Seminartag beträgt dabei 8 Stunden, sodass die durschnittliche Stundenzahl bei 17,6 Stunden pro Mitarbeiter liegt. Trotz der Corona-Pandemie ist es uns dennoch gelungen nicht alle Maßnahmen gänzlich abzusagen, sondern eine große Anzahl der Seminare auf ein Online-Format umzustellen.
Im Geschäftsjahr 2020 begannen 15 Auszubildende und Studenten ihre Ausbildung bei der VR Bank Rhein-Neckar eG. Durchschnittlich beschäftigte die VR Bank Rhein-Neckar eG 48 Auszubildende und Studenten dualer Studiengänge im Jahr 2020.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Anteil der Frauen im Aufsichtsrat: 25 %
Anteil der Männer im Aufsichtsrat: 75 %
Anteil unter 30 Jahren: 0 %
Anteil 30-50 Jahre: 8,33 %
Anteil über 50 Jahre: 91,67 %
Im Jahresdurchschnitt 2020 beschäftigte die VR Bank Rhein-Neckar eG 624 Mitarbeiter inkl. 48 Auszubildende. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten im Jahr 2020 betrug 46 Jahre.
Anteil an Frauen in der Gesamtbelegschaft: 59,57 %
Anteil an Frauen in der 1. Führungsebene nach dem Vorstand: 7,69 %
Anteil an Frauen in der 2. Führungsebene nach dem Vorstand: 7,14 %
Schwerbehindertenquote: 5,98 %
Teilzeitquote: 39,57 %
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Es sind keine Diskriminierungsvorfälle bekannt.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG pflegt als regionale Genossenschaftsbank langjährige Beziehungen zu Dienstleistern und Lieferanten aus der Region und vergibt viele Aufträge an diese. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach einer internationalen Lieferkette nicht. Der Gesetzesrahmen der Bundesrepublik Deutschland sowie die feste Verwurzelung in der Region unterstützen das Selbstverständnis der VR Bank Rhein-Neckar eG, die Menschenrechte sowie den Ausschluss der Zwangs- und Kinderarbeit zu achten. Die Bank verfolgt hierzu kein eigenes Konzept und verzichtet deshalb auch auf eine Risikoanalyse im Hinblick auf Menschenrechte.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Der Leistungsindikator ist für die VR Bank Rhein-Neckar eG aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung nicht wesentlich. Die Zusammenarbeit erfolgt hauptsächlich mit Geschäftspartnern aus der Region.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die Geschäftstätigkeit ist auf die Region ausgerichtet. An allen Geschäftsstandorten werden die Menschenrechte eingehalten. Eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte erfolgt aufgrund der fehlenden Wesentlichkeit nicht.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG beschränkt sich bei der Auftragsvergabe im Wesentlichen auf bekannte Geschäftspartner aus der Region. Daher werden die Geschäftspartner nicht anhand von sozialen Kriterien bzw. Menschenrechtskriterien überprüft. Bei der Vermittlung von Finanzdienstleistungen arbeiten wir primär mit den Verbundpartnern der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zusammen. Diese handeln nach den Prinzipien des UN Global Compact. Es liegen im Berichtszeitraum keine Beschwerden hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten vor.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Der Leistungsindikator ist für die Bank als regional ausgerichtete Genossenschaftsbank nicht wesentlich.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Als Teil des unternehmerischen Mittelstands der Metropolregion Rhein-Neckar hat sich die VR Bank Rhein-Neckar eG zum Ziel gesetzt, ihre Mitglieder zu fördern sowie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Region zu leisten. Das umfangreiche Engagement der Bank im sportlichen, gesellschaftlichen und karitativen Bereich zeigt, dass nicht nur wirtschaftliche Werte im Vordergrund stehen. Das Fundament bilden die genossenschaftlichen Werte wie Solidarität, Regionalität, Eigenverantwortung und Hilfe zur Selbsthilfe. Ergänzend zur grundlegenden Positionierung in der Unternehmensstrategie konkretisiert die Bank ihr Engagement in Konzepten für Spenden und Sponsoring. Die Konzepte zielen darauf ab, Handlungsleitlinien für ein einheitliches Auftreten zu definieren, um das Reputationsrisiko zu minimieren. Die Einbindung des Vorstandes erfolgt zum einen über einen regelmäßigen Austausch, zum anderen durch die Festlegung der jährlichen Budgets und die Genehmigung größerer Engagements im Einzelfall.
Die Zusage und Vergabe von Fördermitteln erfolgt anhand festgelegter Kriterien und wird regelmäßig reportet. Aufgrund der festgelegten Kriterien, der regionalen Mittelvergabe und des im Prozess integrierten Vieraugenprinzips nimmt die VR Bank Rhein-Neckar eG aktuell keine Risikoanalyse in Bezug auf Sozialbelange vor. Sie hat ein starkes und nachhaltiges Interesse an der Entwicklung der Region und den dort lebenden Menschen.
Als bedeutender Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb bietet die VR Bank Rhein-Neckar eG ihren Mitarbeitern vielfältige Entwicklungschancen und ermöglicht Auszubildenden den beruflichen Einstieg in die Finanzwelt.
Durch gezielte Fördermaßnahmen wie finanzielle Bildung, den Schulförderfonds, die bankeigene Stiftung und Spenden unterstützt die VR Bank Rhein-Neckar eG dabei konkret regionale Einrichtungen, Vereine, Kindergärten, Schulen und weitere Organisationen. Die Sponsoring-Aktivitäten der Bank unterstützen den Freizeit- und Breitensport, die Kunst und Kulturbereiche, das Gesundheits- und Sozialwesen, die Wissenschaft und Bildung sowie die Kinder- und Jugendförderung. Dabei wird großer Wert auf die persönliche Nähe und auf eine breite und nachhaltige Wirkung der Fördermaßnahmen gelegt. Der VR Bank Rhein-Neckar eG liegt vor allem am Herzen, nach dem genossenschaftlichen Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern. Nur so können in den gesellschaftlich wichtigen Bereichen langfristig existierende Projekte entstehen und Institutionen arbeiten.
Beispielhaft lassen sich für das Geschäftsjahr 2020 folgende Initiativen und Projekte nennen:
Im Rahmen des Schulservice bietet die VR Bank Rhein-Neckar eG speziell für Schulen diverse Leistungen an. Das neu entwickelte VR-Zirkeltraining wurde bereits 2019 gut angenommen und auch für das Jahr 2020 waren bereits 17 Termine vereinbart, von denen jedoch - bedingt durch den Lockdown, Kontaktbeschränkungen und den weiteren Verlauf der Pandemie nur vier Termine stattfinden konnten. Eine digitale Lösung als Ersatz für das in Präsenzform konzipierte Bewerbungstraining wurde erarbeitet und wird 2021 finalisiert und an die Schulen verteilt. Bei der Vergabe von Spendenmitteln setzte die VR Bank Rhein-Neckar eG auf Kontinuität, das heißt insbesondere Sportvereine, aber auch kirchliche, kulturelle und soziale Einrichtungen erhielten während der Corona-Pandemie mindestens die Unterstützung des Vorjahres auch wenn die Projekte aufgrund der Einschränkungen teilweise nicht statfinden konnten.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG unterstützt bereits seit der Einrichtung im Jahr 2016 die Stiftungsprofessur CSR an der Betriebswirtschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim finanziell.
Im Rahmen der Kooperation der VR Bank Rhein-Neckar eG mit der mg: mannheimer gründungszentren gmbh unterstützen Mitarbeiter der Bank verschiedene Start-ups in zielgruppenspezifischen Existenzgründungszentren. Um die Frühfinanzierungsphase von Start-ups zu sichern, vermittelt die VR Bank Rhein-Neckar eG auch aktiv den Kontakt zwischen Start-ups und den Venture Capital Fonds Vorderpfalz und Rhein-Neckar.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Bilanzsumme: 4.720,6 Mio. Euro*
Bilanzielles Eigenkapital: 379,6 Mio. Euro*
Jahresüberschuss: 10,7 Mio. Euro*
Personalaufwand: 35,1 Mio. Euro*
Sachkosten: 20,9 Mio. Euro*
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: 7,9 Mio. Euro*
Fördermittel: 526,4 TEuro**
* Stand: vorläufige Zahlen per 12.02.2021 und vorbehaltlich des Beschlusses der Vertreterversammlung.
** Davon 281.615,25 Euro Gewinnsparen.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG unterliegt als Kreditinstitut einer Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen. Dabei sind das KWG, WpHG und GwG sowie zahlreiche weitere Gesetze und Bestimmungen relevant, die einen Bezug zum Finanzdienstleistungssektor oder -geschäft aufweisen.
Als Spitzenverband nimmt der Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) die Interessenvertretung der Genossenschaftsbanken, insbesondere bei geschäftspolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen, gegenüber der Politik und zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene wahr. Auf Landesebene wird die VR Bank Rhein-Neckar eG durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) vertreten. Ein eigenes Konzept der VR Bank Rhein-Neckar eG zur politischen Interessensvertretung ist daher nicht vorhanden.
Im Sinne des Förderauftrags engagiert sich die VR Bank Rhein-Neckar eG als Genossenschaftsbank und unterstützt die Mitglieder und Kunden unter anderem auch finanziell. Bei der Spendenvergabe wird bewusst auf eine breite Verteilung und Unterstützung unterschiedlicher Bereiche geachtet, wie beispielsweise Jugend, Sport, Soziales, Umwelt, Bildung, Kunst und Musik. Die VR Bank Rhein-Neckar eG ist in keiner politischen Organisation Mitglied. Zudem werden grundsätzlich keine Spenden an politische Parteien getätigt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Spendenvergabe an politische Parteien oder Verbände.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Compliance wird als die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie bankinternen Anforderungen verstanden. Dauerhaft ein solches Verhalten sicherzustellen, ist das Ziel des Compliance-Konzeptes der VR Bank Rhein-Neckar eG, welches als Teil eines umfassenden Geschäftsprinzips zu verstehen ist.
Die Compliance-Kultur der VR Bank Rhein-Neckar eG wird geprägt durch die Grund-einstellungen und Verhaltensweisen des Managements sowie durch die Rolle des Aufsichtsorgans. Die Compliance-Kultur beeinflusst die Grundhaltung, die die Mitarbeiter des Unternehmens der Beachtung von Regeln beimessen, und damit die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten. Die hohe Reputation hat einen wesentlichen Anteil am geschäftlichen Erfolg der VR Bank Rhein-Neckar eG. Ein guter Ruf ist die Grundlage für das Vertrauen der Kunden in die Dienstleistung der Bank. Dieses Vertrauen geht einher mit dem Vertrauen in die Integrität und Fachkompetenz der Mitarbeiter sowie in die hohe Qualität der Dienstleistungen und Produkte. Deshalb sind für die VR Bank Rhein-Neckar eG die dauerhafte Sicherung der Integrität der Mitarbeiter und die Erhaltung der hohen Qualität von Dienstleistungen und Produkten wesentliche Grundlagen für die Zufriedenheit ihrer Kunden. Zur Aufrechterhaltung der Reputation ist es daher für die Bank sehr wichtig, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Die Compliance-Standards der VR Bank Rhein-Neckar eG sind in verschiedenen Richtlinien und Anweisungen dokumentiert, die von allen Mitarbeitenden beachtet werden müssen. Insbesondere sind hier die Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen, die Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie unsere Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte zu nennen.
Das Compliance-Konzept ist präventiv ausgerichtet. Es umfasst auch interne Kontrollmaßnahmen, mit denen die umfassenden organisatorischen Vorkehrungen der Bank auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und die Einhaltung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und bankinternen Anforderungen überwacht werden. Hierzu leiten wir auf Basis von Risikoanalysen regelmäßig und ggf. anlassbezogen Überwachungshandlungen ab, welche systematisch in Überwachungsplänen dokumentiert werden. Des Weiteren sind Berichtswege an Vorstand und das Aufsichtsorgan implementiert, um regelmäßig und ggf. anlassbezogen über Risiken sowie die Ergebnisse der Überwachungshandlungen zu reporten.
Wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit, aus Geschäftsbeziehungen sowie aus Produkten und Dienstleistungen mit negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung liegen nicht vor. Es wurden keine bestätigten Korruptionsfälle oder Bußgelder wegen der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verzeichnet (vgl. Leistungsindikatoren GRI SRS-205-3 und GRI SRS-409-1), wodurch das Ziel des Compliance-Konzeptes erreicht wird. Durch die Einbindung von Compliance in Projekte, Arbeitskreise sowie interne Veränderungsprozesse wird gewährleistet, dass aufbau- und ablauforganisatorische Veränderungen zeitnah bewertet und überwacht werden können. Darüber hinaus ist Compliance gegenüber der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern auch in beratender Funktion tätig.
Die wesentlichen Compliance-Funktionen sind in der VR Bank Rhein-Neckar eG in der Abteilung Compliance angesiedelt, die ihre Aufgaben unabhängig wahrnimmt und direkt dem zuständigen Vorstandsmitglied unterstellt ist.
Im Einzelnen sind dies:
- Geldwäschebeauftragter bzw. Zentrale Stelle zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen
- Compliance-Beauftragter (WpHG/MaComp)
- Compliance-Beauftragter (KWG/MaRisk)
- Meldestelle im Rahmen des Hinweisgebersystems gemäß KWG (Whistleblowing)
Neben der Abteilung Compliance gibt es zusätzliche Beauftragte für die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Darüber hinaus ist es der VR Bank Rhein-Neckar eG wichtig, dass sich alle Mitarbeiter ihrer Verantwortung und ihrer Handlungsspielräume bewusst sind. Dies wird unter anderem durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen zu den Themen Geldwäscheprävention, Betrugsprävention, Marktmissbrauchsrecht, Insidersachverhalte, Mitarbeitergeschäfte, IT-Sicherheit und Datenschutz gefördert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
In die Risikobetrachtung werden sowohl das VolksbankHaus als auch unsere 41 Filialen einbezogen, was insgesamt 100 % unserer Organisationseinheiten entspricht. Wesentliche Risiken konnten in der VR Bank Rhein-Neckar eG nicht ermittelt werden.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es liegen keine bestätigten Korruptionsfälle vor.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es sind keine Bußgelder und nicht-monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu verzeichnen.