14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Als Unternehmen mit Sitz und Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland achtet InWIS selbstverständlich das deutsche Recht.

Die Mitarbeitenden werden in einer offenen Unternehmenskultur in Entscheidungs- und Diskussionsprozesse einbezogen. Mitbestimmungsmöglichkeiten spielen im Unternehmen eine wichtige Rolle. Anliegen der Arbeitnehmerseite sowie der Arbeitgeberseite werden regelmäßig und direkt kommuniziert. Zum regelmäßigen Austausch finden im 1-monatigen Rhythmus Sitzungen der Leistungsbereichsleiter und der Geschäftsführung statt. Ebenfalls monatlich kommen außerdem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der „TrendWerkstatt“ zusammen. Diese bietet nicht nur eine Plattform für Anregungen und Kritik, sondern auch für den Austausch neuer Ideen, wie die unternehmerische Nachhaltigkeit durch die Tätigkeit in den einzelnen Leistungsbereichen und teamübergreifend verbessert werden kann.

InWIS liegt das zukünftige Wohl seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr am Herzen. Für seine zum großen Teil noch junge Belegschaft liegt das Thema „Alterssicherung“ oft noch in weiter Ferne. Trotzdem versucht das Unternehmen, sie frühzeitig dafür zu sensibilisieren. Laut Gesetz kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass Entgelt für seine betriebliche Altersvorsorge (BAV) umgewandelt wird. Bei InWIS geht die Initiative vom Arbeitgeber aus. So gibt es regelmäßig eine Informationsveranstaltung zur BAV. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei der BAV sogar eine Wahlmöglichkeit: Das InWIS bietet zum einen eine Lösung über die sogenannte „Metallrente“ an. Durch die Einbettung in die EBZ-Gruppe kann aber auch eine BAV über das EBZ-Versorgungswerk gewählt werden. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus beteiligt sich InWIS außerdem finanziell an der BAV der Mitarbeitenden.

Durch die auf Deutschland beschränkte Geschäftstätigkeit von InWIS und den einzigen Unternehmenssitz in Bochum gehen aus Sicht des Unternehmens keine wesentlichen Risiken und negativen Auswirkungen in Bezug auf die Arbeitnehmerrechte hervor. Die rein nationale Geschäftstätigkeit ist ebenfalls der Grund dafür, dass über die beschriebenen Maßnahmen hinaus, kein Bedarf für bestimmte Zielsetzungen oder Zeitpunkte zur Erreichung dieser Ziele vorgehalten werden, die über bestehende gesetzliche Regelungen hinausgehen würden.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die InWIS Forschung & Beratung GmbH vermeidet Diskriminierung durch Achtsamkeit und Aufmerksamkeit im Team. Auf Grund des weit überdurchschnittlichen Bildungsniveaus der Belegschaft ist InWIS an dieser Stelle gut aufgestellt. Diskriminierung wird von den Mitarbeitenden nicht toleriert. Vorfälle sind in den letzten Jahren nicht berichtet worden. Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die sie nach Kenntnisnahme verbindlich unterschreiben. Hierzu müssen alle Mitarbeitenden seit 2018 jährlich einen Online-Test absolvieren, welcher auf die Einhaltung und die Kenntnisse über die AGGs ausgerichtet ist. Das InWIS und EBZ tragen damit ihrem gemeinsamen Ziel Rechnung, die allgemeine Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Um das gegenseitige Vertrauen intern zu stärken, finden jährlich ein Betriebsausflug und eine Weihnachtsfeier statt. Bei den Betriebsausflügen werden Formate gewählt, die das gegenseitige Kennenlernen fördern und den Zusammenhalt als Gruppe weiter stärken. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achtet das Unternehmen explizit darauf, dass nicht nur exzellente fachliche Qualifikationen vorhanden sind, sondern auch die Wertevorstellungen übereinstimmen.

Der Anteil weiblicher Mitarbeiter beträgt mehr als 55 Prozent. Auch in der mittleren Führungsebene stehen drei von sechs Leistungsbereichen unter weiblicher Leitung. 

Ein weiteres Ziel liegt in der Steigerung der gesamten Rentabilität neuer Produkte im Beratungssegment. Diese Beratungsprodukte lassen höhere Gewinnmargen, als im bisherigen Produktportfolio möglich, erwarten. Damit soll der Umsatz des gesamten Unternehmens in absehbarer Zeit (innerhalb der nächsten 3 Jahre) um mindestens 50 Prozent gesteigert werden (Stand Berichtsjahr 2016), woraus sich Spielräume für eine adäquate Anpassung von Gehältern oberhalb der üblichen Gehaltssteigerungen ergeben können. Gegenüber dem Berichtjahr 2016 konnte bereits eine Umsatzsteigerung von ca. 30 Prozent erzielt werden. In individuellen Verträgen konnten daher weitere Gehaltsanpassungen realisiert werden. Auch zukünftig wird eine weitere Anpassung der Gehälter ein vordergründiges Ziel des InWIS darstellen.

Auch die studentischen Hilfskäfte sind ein wesentlicher Bestandteil des InWIS und müssen, genauso wie festangestellte Mitarbeitende, fair und angemessen für Ihre Tätigkeit bezahlt werden. Zum Ende des Jahres 2018 wurden die Gehälter der studentischen Mitarbeitenden daher um ca. 10 Prozent erhöht.

InWIS achtet die Arbeitsstättenverordnung. Zu Arbeitssicherheit und Brandschutz finden außerdem regelmäßige Begehungen und Schulungen statt. Durch die Einbettung in die Struktur des EBZ steht der Belegschaft außerdem ein Betriebsarzt zur Verfügung. Hier bestehen Impfmöglichkeiten, und die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen (G37) kann durchgeführt werden.

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Rückkehrbereitschaft junger Eltern zu fördern, bietet InWIS Vertrauensarbeitszeit, die Möglichkeit zum Home-Office und Teilzeitstellen auch in der mittleren Führungsebene an.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

InWIS legt viel Wert auf die Nachwuchsförderung. Es besteht ein enger Kontakt insbesondere zur TU Dortmund und zur Ruhr-Universität Bochum (RUB), über die regelmäßig Praktikantinnen und Praktikanten bzw. Studierende als Hilfskräfte eingestellt werden. Ein typischer Karriereweg verläuft über ein Praktikum, das in eine Tätigkeit als studentische/r Mitarbeiter/in mündet und von dem aus eine Übernahme als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in bzw. Consultant erfolgt. In den Einarbeitungsprozess neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden möglichst viele erfahrene Kolleginnen und Kollegen einbezogen.

Die Geschäftstätigkeit des InWIS bewegt sich in einem thematischen Umfeld, dass einem ständigen Wandel unterliegt und somit stetig neue Herausforderungen und Anpassungen mit sich bringt. Dies birgt gewisse Risiken, welchen durch Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen des Personals entgegenwirkt wird. Durch regelmäßige Personalentwicklungsgespräche ermittelt das Unternehmen im Dialog den individuellen Förderungsbedarf und sucht nach passenden Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei greift InWIS zum einen auf das komplette Schulungsprogramm des EBZ zurück, zum anderen wird eine passende Unterstützung bei externen Schulungspartnern gesucht. In den Personalentwicklungsgesprächen des Jahres 2017 wurden für das Berichtsjahr 2018 die wesentlichen Fort- und Weiterbildungsbedürfnisse der Beschäftigten analysiert und geeignete Maßnahmen zur Bedienung der geäußerten Wünsche vorgenommen. So hat der überwiegende Teil der Beschäftigten im Jahr 2018 an einem mehrtägigen Seminar zur Verbesserung der eigenen Verhandlungssicherheit und einem eigens erarbeiteten Moderationstraining teilgenommen. Darüber hinaus wurden Seminarangebote zur fachlichen und teamorientierten Weiterentwicklung einzelner Abteilungen durchgeführt, um sich den Herausforderungen des Arbeitsumfeldes zu stellen und um weiterhin robust und fachlich fundiert wirtschaften zu können.

Für das Jahr 2019 wird im Rahmen eines neuen Qualifizierungsprogramms in Kooperation mit der EBZ-Business School erstmals ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des InWIS den berufsbegleitenden Masterstudiengang „Projektentwicklung“ aufnehmen. Zu vergünstigten Konditionen wird es dem Mitarbeiter dadurch ermöglicht, den beruflichen Alltag mit einer akademischen Weiterqualifizierung zu verbinden. Das InWIS entspricht damit dem Ziel, der eigenen Belegschaft die best möglichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird dadurch ein Ansatz der Verbindung zwischen Wissenschaft und Praxis gewährleistet und sich daraus ergebende Synergieeffekte für die eigene Geschäftstätigkeit generiert.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Jahr 2018 sind durchschnittlich 5,3 Ausfalltage durch Krankheit pro Mitarbeiter/in angefallen.

Bei allen Ausfalltagen handelte es sich um einfache und keine ernsthaften Erkrankungen. Arbeitsbedingte Verletzungen, Unfälle oder gar Todesfälle waren nicht zu verzeichnen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden jährliche Online-Schulungen absolviert. Darüber hinaus sind in jedem Büro Broschüren vom BGN zum Thema Ausgleichsübungen an Büroarbeitsplätzen ausgelegt, in denen die Mitarbeitenden körperliche Übungen für ein gesundheitsschonendes Arbeiten am PC vorfinden. Über die Personalentwicklungsgespräche ist den Mitarbeitenden ebenfalls die Möglichkeit gegeben, Anregungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit zu äußern.

Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist wichtig für den Erhalt der Leistungsfähigkeit und das allgemeine Betriebsklima. Etwa 50 Prozent der Arbeitsplätze sind mit höhenverstellbaren Schreibtischen ausgestattet, der Anteil konnte gegenüber dem Berichtsjahr 2016 also bereits um 20 Prozent erhöht werden. Durch flexible Änderung der Arbeitshaltung sollen Haltungsschäden vorgebeugt werden. Jeden Dienstag und Donnerstag ist „Fruit Day“: ein großer Obstkorb wird ins Büro geliefert und regt zum gesunden Pausensnack an. Gegenüber dem Berichtsjahr 2016 wurde also ein zusätzlicher „Fruit Day“ eingeführt, was auf Wunsch der eigenen Belegschaft und dessen positiven Feedbacks vorgenommen wurde. Mit einem Kicker im Aufenthaltsraum werden die Pausen aktiver gestaltet.

Generell verfolgt das InWIS eine Unternehmenspolitik, in denen Belange und Anregungen stetig geäußert werden können und somit ständig Berücksichtigung finden. Da die Anforderungen an einen sicheren Arbeitsplatz und den damit verbunden Gesundheitsschutz durch die reine Dienstleistungstätigkeit des InWIS nicht mit den Anforderungen eines Unternehmens mit produzierendem Gewerbe entsprechen, werden darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen in diesem Bereich vorgesehen.

Es bestehen keine formellen Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die in Kriterium 16 geschilderten Maßnahmen haben eine durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten der Organisation für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, von ca. 2,5 Tagen ergeben. Weibliche und männliche Beschäftigte wurden dabei gleichermaßen berücksichtigt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die InWIS Forschung & Beratung GmbH wird von drei Geschäftsführern geleitet (alle männlich) von denen ein Geschäftsführer zwischen 30 bis 50 Jahren und zwei Geschäftsführer über 50 Jahre alt sind. In der mittleren Führungsebene stehen drei von sechs Leistungsbereichen unter weiblicher Leitung. Insgesamt sind 27 Personen fest angestellt (plus 11 studentische Hilfskräfte und Praktikanten).

55,5 Prozent der Belegschaft sind weiblich und bewegen sich mit einem Altersschnitt von ca. 33 Jahren ganz überwiegend in der Altersgruppe 25 – 35 Jahre. Der männliche Teil der Belegschaft bewegt sich mit einem Altersschnitt von ca. 37 Jahren hauptsächlich in einer Alterspanne von 30 – 45 Jahren.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es lagen in 2018 keine Diskriminierungsvorfälle vor.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Beachtung von Werten und Menschenrechten ist InWIS wichtig. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist national ausgerichtet. Wie auch seine Geschäftspartner unterliegt InWIS dem deutschen Recht. Internationale Lieferketten bestehen nicht. Eine Prüfung der nationalen Geschäftspartner ist daher nicht vorgesehen. Sollten wider Erwarten Verletzungen offenkundig werden, würde InWIS den Dialog mit den betroffenen Geschäftspartnern suchen und – im Extremfall – die Geschäftsbeziehung abbrechen.

Auf Grundlage der rein nationalen Dienstleistungstätigkeit des Unternehmens werden ebenfalls keine Risiken gesehen, die in Bezug auf die Einhaltung von Menschrechten gegeben wären. Es sind daher keine spezifischen Zielsetzungen und Maßnahmen zu dieser Thematik vorgesehen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Das Unternehmen ist ein national tätiges Beratungs- und Forschungsunternehmen. Alle Geschäfte werden mit Geschäftspartnern innerhalb Deutschlands getätigt, die ebenfalls dem hier geltenden Recht unterliegen. Durch die strenge Gesetzgebung in Deutschland sowie in der EU ist das Risiko für die Nichteinhaltung von Menschenrechtsaspekten bei Investitionsvereinbarungen und -verträgen sehr gering. Eine extra Prüfung findet somit nicht mehr statt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

InWIS hat seinen alleinigen Geschäftssitz in Bochum im Herzen des Ruhrgebietes. Daher ist der einzige Standort innerhalb Deutschlands und handelt im Sinne der Menschenrechte.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

InWIS ist ein national tätiges Beratungs- und Forschungsunternehmen für die nationale Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Durch seine Tätigkeit ist das Unternehmen nur in sehr geringem Maße auf Lieferanten angewiesen. Dies betrifft die Büroinfrastruktur und Verbrauchsgüter (insb. Bürobedarf). Auch solche Geschäfte werden mit Geschäftspartnern innerhalb Deutschlands getätigt. Daher beachten alle Stakeholdergruppen und das Unternehmen die Menschenrechte ohne besondere Menschenrechtsklauseln in den Verträgen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Auf Lieferanten ist das Unternehmen durch seine Tätigkeit nur in sehr geringem Maße angewiesen. Darüber hinaus ist InWIS ausschließlich national tätig und arbeitet lediglich mit Partnern zusammen, die ebenfalls dem hier geltenden Recht unterliegen. Demnach gibt es keine erheblichen tatsächlichen oder potentiellen negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette. Daher wurden auch keine Maßnahmen ergriffen.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Als Unternehmen mit Firmensitz in Bochum fühlt sich InWIS seiner Heimatstadt und dem Ruhrgebiet sehr verbunden. Hier beteiligt sich das Unternehmen an Aktivitäten der z.B. durch fachliche Vorträge oder die Ausrichtung von Konferenzen und Fortbildungen sowie Seminaren mit räumlichem und wohnungswirtschaftlichem Bezug zur Region. Durch die Forschungs- und Beratungstätigkeit trägt das InWIS in vielerlei Hinsicht zu relevanten Thematiken des Gemeinwesens in der Region bei. Ein überregionales Beispiel kann hier unter anderem das „Landesbüro altengerechte Quartier.NRW“ aufzeigen, welches InWIS im Auftrag der Landesregierung NRW betreut. In Kooperation mit den nordrhein-westfälischen Städten wird hierbei aktiv auf eine nachhaltige und altersgerechte Quartiersentwicklung und- steuerung hingearbeitet. InWIS schafft dabei hilfreiche Transferleistung aus Forschung und Wissenschaft hinzu einer stetigen Anpassung und Verbesserung der Stadtquartiere mit Bezug auf die sich verändernden Lebensbedingungen einer alternden Gesellschaft.

Darüber hinaus richtete das InWIS unter anderem eine Konferenz zum Thema „Genossenschaften stiften Mehrwert“ in Kooperation mit der Ruhr-Universität und der Emscher Gesossenschaft aus, was die nachhaltigen Bemühungen der engeren Vernetzung zwischen Wissenschaft und Praxis ein weiteres Mal unterstreicht. Auch die Projektkoordination und Projektsteuerung eines Studienprojektes der TU Dortmund, der Ruhruniversität Bochum und der EBZ Business School zu Nutzungsperspektiven, Gestaltungsperspektiven und Projektentwicklungsansätzen in der Quartiersentwicklung wurde im Jahr 2018 vom InWIS durchgeführt.

Ein weiteres Beispiel, wie sich die Geschäftstätigkeit des InWIS positiv auf das Gemeinwesen auswirkt, kann anhand des Projektes „Gutes Wohnen für Familien im Kreis Unna 2018“ dargelegt werden. Hierbei wurden eine Reihe von Best-Practice Beispielen recherchiert, aufbereitet und prämiert, die in besonderem Maße familienfreundliches und sozialverträgliches Wohnen in den Vordergrund stellen und somit die Wohnsituation des Familien im Kreis Unna verbessern sollen.

Durch die InWIS-Produkte werden im Ruhrgebiet – aber auch in ganz Deutschland – soziale Projekte angestoßen (z.B. Quartiersmanagement oder Stadtteilmanagement als ein Verfahren der Stadtentwicklung), wodurch das InWIS ständigen Einfluss auf die Entwicklung ganzer Stadtteile ausübt. Eine nachhaltige, sozial verträglich und auch ökologisch schonende Herangehensweise wird dabei als wichtiger Bestandteil eines fundierten Stadtentwicklungsmanagements betrachtet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Der Umsatzerlös bei der InWIS Forschung & Beratung GmbH beläuft sich auf 1.660.066,51€ (31.12.2018). Der Personalaufwand (Löhne & Gehälter, soziale Abgaben) liegt bei insgesamt 1.298.465,28€ (31.12.2018). Das Konzernergebnis beträgt 32.468,87€ (31.12.2018).


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Das InWIS agiert überparteilich und ist im Hinblick auf Weltanschauungen oder Konfessionen nicht gebunden. Als Forschungs- und Beratungsunternehmen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist es Teil des Geschäftsmodells von InWIS, systematische Verbindungen zu immobilienwirtschaftlichen Verbänden aufzubauen und zu unterhalten und diese auch durch Studien und Beratungsprojekte in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Projektbezogen kann es dazu kommen, dass durch Forschungs- und Beratungsprojekte und durch fachliche Expertise mittelbar Einfluss auf Politik auf kommunaler oder auf Landes- und Bundesebene genommen wird. Dieses Verfahren erfolgt im Interesse des jeweiligen Auftraggebers (bspw. Verbandes oder politischen Akteurs) und in der Regel transparent für die Öffentlichkeit. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden im Regelfall durch Forschungs- und Beratungsvorhaben veröffentlicht und sind somit transparent und für jeden einsehbar.

InWIS ist Mitglied:

- Kuratorium Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen Nordrhein-Westfalen e.V.
- Gesellschaft zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet des Siedlungs- und Wohnungswesens e.V. - Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. - Wissenschaftsforum Ruhr e.V.
- Ruhrkonferenz Pflege (Zusammenschluss von Wirtschafts- und Sozialunternehmen aus der Pflegebranche)

Die Geschäftstätigkeit des InWIS bringt eine Reihe von gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen und Veränderungen mit sich, die im täglichen Geschäftsalltag Berücksichtigung finden. So sind stetige Anpassungen der Bau- und Mietgesetzgebung sowie die Datenschutzgesetzgebung auch als Grundlage der Forschungs-, Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit des InWIS anzusehen.

Darüber hinaus erfolgen durch InWIS keine Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die InWIS Forschung & Beratung GmbH leistet keine politischen Spenden an Parteien, Politiker oder damit verbundene Einrichtungen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Für das gesetzes- und richtlinienkonforme Verhalten der InWIS Forschung & Beratung GmbH ist die Geschäftsführung verantwortlich. Für das Unternehmen existiert eine strukturierte Abfragematrix, um persönliche Verstrickungen der Geschäftsführer und ihrer Angehörigen zum Unternehmen, aber auch zum Gesamtkonzern (EBZ) aufzudecken. Diese Abfragematrix wird im Rahmen des Jahresabschlusses eingesetzt und von den Wirtschaftsprüfern untersucht.

Die Geschäftsführung der InWIS-Gesellschaften ist eingebunden in die Compliance-Systematik des EBZ, wonach bspw. vertragliche Verbindungen und Honorarzahlungen jenseits der bestehenden Arbeitsverträge regelmäßig angezeigt und den Wirtschaftsprüfern vorgelegt werden.

Alle Mitarbeiter sind gehalten, sich bei auffälligen Anfragen bspw. von Seiten der Kunden an die Geschäftsführung zu wenden. Über das Organisationshandbuch stehen ihnen darüber hinaus alle relevanten Regelungen des Unternehmens zur Verfügung. Bei Neueinstellungen wird jeder Mitarbeiter auf diese Regelungen hingewiesen und verpflichtet.

Die hat das EBZ als Gesellschafter im Berichtsjahr eineallgemeingültige Compliance-Richtlinie eingeführt, die Gültigkeit für alle InWIS-Gesellschaften hat. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Compliance-Richtlinie ist ein eigens berufener Compliance-Beauftragter, der jedem Mitarbeitenden als Ansprechpartner sowohl bei der Beantwortung von Fragen als auch als Berater im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Verfügung steht. Auch bei Zweifelsfragen soll er stets kontaktiert werden.

Durch die Einhaltung der generellen gesetzlichen Vorgaben und Verhaltensgrundsätze, welche im InWIS durch die Compliance-Richtlinie verpflichtend sind, gehen keine wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und Dienstleistungen des InWIS im Bereich von Korruption und Bestechung hervor. Es werden über die getätigten Maßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen, Standards und Systeme vorgesehen, die für die Einhaltung eines rechtskonformen Verhaltens als notwendig angesehen werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Unternehmensgröße des InWIS und der Unternehmenssitz in Deutschland (einziger Standort) bieten keine Veranlassung den Geschäftsstandort, neben den genannten Kontrollsystemen, zusätzlich auf Korruptionsrisiken hin zu prüfen.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtsjahr liegen keine bestätigten Korruptionsfälle vor.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Signifikante Bußgelder oder monetäre Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften sind nicht angefallen.