14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Den Menschen im Blick
„Den Arbeitnehmern bietet die Barmenia Lösungen für die Herausforderungen des Lebens.“

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. angestellter Außendienst) sind im Inland beschäftigt, und die Barmenia ist national tätig. Die Barmenia pflegt einen vertrauensvollen und konstruktiven Dialog zu den Arbeitnehmervertretern in den verschiedenen Gremien.

Mit den selbstständigen Vertretern und deren Interessenvertretung (IVB) arbeitet die Barmenia vertrauensvoll zusammen. Die Barmenia Krankenversicherung AG stellt als Generalvertreter die Organisation zur Verfügung, vermittelt für die vertretenen Unternehmen (Barmenia Versicherungen a. G., Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG und Barmenia Lebensversicherung a. G.) Versicherungen, führt den Ausbau und die Betreuung der Bestände sowie Teile der Werbung und Verkaufsförderung durch. Die Barmenia Versicherungen a. G., die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG und die Barmenia Lebensversicherung a. G. haben keinen eigenen Außendienst. Die Unternehmen haben die Barmenia Krankenversicherung AG mit den vertrieblichen Aufgaben beauftragt. Im Rahmen dieser Lösung gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gleichen Grundsätze bzw. Leitlinien.

Umgang mit COVID-19 im Vertrieb (Beratung)

Die COVID-19-Pandemie hat den Vertrieb vor neue Herausforderungen gestellt. Während zu Beginn der Krise starke Unsicherheit bzgl. des zukünftigen Arbeitens herrschte, ist mittlerweile eine neue „Normalität“ eingekehrt. Um dem Vertrieb bestmöglich zur Seite zu stehen, wurden seitens der Barmenia-Hauptverwaltungen zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet:
Ein Signal der Sicherheit wurde dadurch vermittelt, dass ein Hilfsfonds mit einem Volumen von 5 Mio. EUR bereitgestellt wurde. Dieser soll von der Krise stark betroffene Vermittler auffangen.
Zusätzlich wurden externe Hilfsmöglichkeiten auf Bundes- und Länderebene zusammengefasst
und über das Vertriebsportal Barmenia24.de bereitgestellt.

Physische Beratungen wurden auf Grund der Kontaktbeschränkungen kritisch betrachtet. Zur Lösung des Problems wurden Lizenzen des Videoberatungstools verteilt. Auf diese Weise können Beratungsgespräche virtuell durchgeführt werden. Das Videoberatungstool wurde positiv aufgenommen und schnell adaptiert. Die Nutzerzahlen und die Zahl der durchgeführten Online-Meetings stiegen bereits in den ersten Wochen stark an.

Im gleichen Zuge vereinfachte die Barmenia die Antragsannahmebedingungen, somit war eine Beratung über das Videoberatungstool möglich und die Unterschrift des Kunden konnte elektronisch eingeholt werden. Um in den Außenstellen der Barmenia (Bezirksdirektionen, Vertriebsorganisationen, Maklerdirektionen, Agenturen) wieder schnell und sicher arbeiten zu können, wurde ein Hygienekonzept erstellt.

Neben der Beratung führte die COVID-19-Pandemie die Barmenia auch dazu, in anderen Bereichen digitale Lösungen zu finden:
Die jährlich stattfindende Barmenia-Messe musste in ihrer physischen Form abgesagt werden. Stattdessen wurde pro Vertriebsweg eine digitale Messe durchgeführt, um den Austausch von Vermittlern und Führungskräften auch in diesem Jahr zu ermöglichen. Gleiches gilt für die Tagungen der Außendienstführungskräfte, jedoch wurden diese in einer hybriden Form durchgeführt. Ein ähnliches Vorgehen ist für das Meeting im Frühjahr 2021 geplant. Durch die Krise mussten viele Präsenzseminare, welche zur Weiterbildung genutzt werden, abgesagt werden. Um die gesetzliche Weiterbildungspflicht trotzdem erfüllen zu können, wurde das Weiterbildungsangebot der Barmenia-Akademie nochmals erhöht. Aktuell sind 50 Stunden eigener Content (IDD-Konform) abrufbar. Weitere 54 Stunden stehen in Kürze, auf Grund einer Lizenzvereinbarung, zur Verfügung. Durch dieses reichhaltige Angebot kann die gesetzliche Vorschrift von 15 Weiterbildungsstunden p.a. digital erfüllt werden. Dass das Angebot Anklang findet, wird durch die Zugriffszahlen verdeutlicht (2019 = 25.000 Aufrufe; 2020 = 82.000 Aufrufe).

B-Next: The new way of insurance - Versicherung neu gedacht.

Neue Barmenia-Standorte wurden mehrfach mit Designpreisen ausgezeichnet!

Die Barmenia Krankenversicherung AG hat ein Innovationslabor (Innolab) namens „B-Next“ geschaffen. B-Next entwickelt innovative Zukunftsthemen und setzt Ideen kurzfristig und agil um. Nach Erfolg versprechender Umsetzung sollen Projekte und Aktionen fest installiert werden.

Ein erstes großes Projekt von B-Next war die optische Veränderung verschiedener Vertriebsstandorte. Innerhalb von drei Jahren wurde in Pilotprojekten ein Raumkonzept für einzelne Außenstellen geschaffen, dass innovative Wohlfühlatmosphäre schafft. Das Konzept führte neben optischen Veränderungen zur Optimierung von Arbeitsprozessen bei den Mitarbeitern. Durch die Attraktivität der neuen Standorte konnte der Mitarbeiterausbau messbar erhöht und die Fluktuation gesenkt werden.

Der „New Way Of Insurance“ wurde auch in Designer- und Architekturkreisen wahrgenommen und mit Auszeichnungen bedacht. Im Jahr 2019 gewann die Bezirksdirektion Siegen den ICONIC Award und im Jahr 2020 den German Design Award. Die Bezirksleitung Freiburg gewann im Jahr 2020 den German Brand Award. Als neuester Standort im neuen Design wurde das Vertriebszentrum Düsseldorf mit dem Germann Design Award 2021 in der Kategorie „Special Mention“ ausgezeichnet.

für die Marke Barmenia
EINFACH. MENSCHLICH. und die räumliche Gestaltung der Bezirksleitung Freiburg
für die räumliche Gestaltung der Bezirksdirektion Siegen für die räumliche Gestaltung des Vertriebszentrums
Düsseldorf

Mitarbeiterbeteiligung weit über gesetzliche Vorgaben hinaus

Mitarbeiterbeteiligung im Ideen- und Innovationsmanagement

Mit "BRAIN" hat die Barmenia eine Plattform für das Ideen- und Innovationsmanagement geschaffen und darüber eine Beteiligung der Mitarbeiter erreicht, die mittlerweile selbstverständlich ist. Mit diesem modernen und transparenten System haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, zu eingestellten Ideen direktes - nicht anonymes Feedback - zu geben und eigene Ideen zu Innovations- und auch Nachhaltigkeitsthemen einzureichen. Es können viele Funktionalitäten genutzt werden, die mittlerweile in Social-Media-Anwendungen üblich sind, wie z. B. die Möglichkeit der Bewertung durch die Vergabe von Sternen, Kommentierungen, Ergänzungen und Diskussion bis hin zur Möglichkeit, Ideen zu folgen und zu teilen. Die Mitarbeiter haben darüber die Möglichkeit, sich mit ihren Ideen und Reaktionen zu eingestellten Ideen zu beteiligen und damit zur Weiterentwicklung der Barmenia beizutragen. In diesem Jahr haben wir eine Kampagne zum Thema Künstliche Intelligenz gestartet, mit der wir aktiv nach Einsatzmöglichkeiten gefragt haben. Die Kampagne wurde erfolgreich mit 16 eingereichten Ideen beendet.

Barmenianer helfen einander - auch in der Pandemie

Seit vielen Jahren bietet die Unterstützungseinrichtung der Barmenia (UE) allen angestellten
Barmenianern Hilfe und Unterstützung an. Angeboten wird ein zinsloses Darlehen und in besonders schweren Fällen eine nicht rückzahlbare Zuwendung.

Diese Unterstützung wird bei finanziellen Schwierigkeiten gewährt, die durch unvorhersehbare Ereignisse entstanden sind (z. B. Erkrankung oder Behinderung eines Kindes, Tod des Partners, Pflege eines Angehörigen).

Die COVID-19-Pandemie hat vielfältige persönliche Schicksale ausgelöst. Deshalb wurde von Mitarbeitern die Idee geboren, dass man einen Teil des eigenen Gehaltes für in Not geratene Barmenianer spenden könnte. Dieser Vorschlag wurde für gut befunden und umgesetzt. Durch den daraus resultierenden Aufruf „Einander helfen - #MachenWirGern“ konnte ein Betrag von 13.000 Euro gesammelt werden. Die Unterstützungseinrichtung verwaltet das Geld und prüft die Anfragen.

Kunden- und Markenbotschafter

Über das Projekt der Kunden- und Markenbotschafter hat die Barmenia eine weitere Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Hier können die Kunden- und Markenbotschafter in die Markenakademie Verbesserungspotenziale aus der täglichen Arbeit einbringen und dabei die Kunden konsequent im Blick behalten. Dabei werden konkrete Maßnahmen wie z. B. Projekte zur Steigerung der Kundenbegeisterung, Reduzierung von Komplexität, Serviceverbesserung etc. abgeleitet.

Mitarbeiterbefragung / eNPS: Barmenia ist attraktiver Arbeitgeber

Die Barmenia hat im Juni dieses Jahres erstmals ihre Mitarbeiter befragt, wie wahrscheinlich es ist, dass sie die Barmenia als Arbeitgeber einem Freund oder Bekannten weiterempfehlen werden. Die Einschätzung sehr vieler Mitarbeiter ist, dass die Barmenia nicht nur als Versicherer gefragt ist, sondern auch als attraktiver Arbeitgeber.

Der eNPS-Wert (Employee Net Promotor Score, also der Net Promotor Score der Mitarbeiter) ist mit 49 sehr gut ausgefallen. Der eNPS-Wert kann zwischen -100 (extrem schlecht) und +100 (perfekt, aber unrealistisch) betragen. Der Durchschnittswert anderer Unternehmen liegt nach Auskunft des betreuenden Kundenerlebnis- und Marktforschungsunternehmens MaritzCX bei 15.
Diese Bewertung durch die Mitarbeiter freut die Barmenia sehr und bestätigt, dass das Gesamtpaket Barmenia als attraktiver Arbeitgeber rundum stimmt.

Viele Stichworte wurden in der Befragung besonders positiv hervorgehoben: Flexibilität bei den Arbeitszeiten, Unternehmenskultur, das kollegiale Miteinander, verantwortungsbewusstes und familienfreundliches Unternehmen, die Möglichkeit des Homeoffice-Arbeitens sowie die Tatsache, dass die COVID-19-Pandemie bisher sehr gut gemeistert wurde.

Es gab auch eine Reihe von Anregungen und Hinweisen zu Verbesserungsmöglichkeiten. So bestehen beispielsweise Wünsche hinsichtlich einer klareren Kommunikation und zu verbindlichen Handlungsweisen, sowohl untereinander als auch zwischen Führungskraft und Mitarbeiter. Häufig wurde die Zukunft des mobilen Arbeitens – mit Blick auf die Zeit nach der COVID-19-Pandemie – angesprochen. Weiterhin erfolgten pragmatische Hinweise zur technischen Ausstattung und Gestaltung der Arbeitsplätze sowie zum Thema hohes Arbeitsaufkommen und Mehrarbeit in vielen Arbeitsfeldern.

Dieses Ergebnis ist ein wichtiges Feedback für die weitere Personalarbeit, die den erhobenen eNPS-Wert als Anreiz nimmt, sich auf dem erreichten hohen Niveau weiterzuentwickeln.

Führungskräfte-Cockpit

Neben den bisherigen Informationskanälen wie z. B. dem Intranet hat die Barmenia mit dem Führungskräfte-Cockpit einen weiteren Kanal - gezielt für Führungskräfte - ins Leben gerufen. Dort stehen gebündelt Informationen zu diversen Themen der Führungsarbeit aus dem Blickwinkel der Führungskraft im Stile von FAQs zur Verfügung. Und es ist dort auch interaktiver Austausch möglich. Dies hat die Barmenia in der Zeit der COVID-19-Pandemie neben gezielter Informationen rund um bestehende Maßnahmen und Regelungen beispielsweise auch dazu genutzt, um einen Ideenaustausch unter den Führungskräften z. B. zu Kontakt und Information zu den Mitarbeitern im Homeoffice anzustoßen. So konnten gute Ansätze und Ideen in den Kreis der Führungskräfte getragen werden.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Den Menschen im Blick

In Deutschland sind Menschenrechte gesetzlich geregelt. Darüber hinaus hat die Barmenia durch eine Betriebsvereinbarung das wichtige Thema fokussiert.

Bei der Barmenia ist es selbstverständlich und in einer Betriebsvereinbarung (BV) festgehalten, dass keine Personen wegen ihrer Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Insbesondere gelten für die Bezahlung der Mitarbeiter die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft. Entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen erfolgten die Eingruppierung und damit die angemessene Bezahlung.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat weiterhin einen hohen Stellenwert. Eine familienbewusste Personalpolitik hat sich als Teil der Unternehmenskultur etabliert. Der Begriff der Familie umfasst alle denkbaren familiären Konstellationen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein Betreuungs- und/oder Fürsorgeverhältnis einbinden und somit Verpflichtung neben dem beruflichen Leben bedeuten. Hierunter fällt nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern z. B. auch die Pflege nahestehender Bezugspersonen. Die Wechselfälle des Lebens sind vielfältig. Deshalb wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Situationen immer eine persönliche Beratung angeboten, um gemeinsam auch individuelle Lösungen zu finden. Wie ernst der Barmenia das Thema ist, spiegelt sich auch in der BV Beruf und Familie wider, die seit 2008 immer wieder an die gesetzlichen und gesellschaftlichen Veränderungen angepasst wurde.

Die Barmenia konnte in der Zeit der COVID-19-Pandemie von der bestehenden und etablierten Möglichkeit des mobilen Arbeitens profitieren. Mobiles Arbeiten ist bei der Barmenia bereits seit 2015 eine mögliche Arbeitsform, die situativ und unregelmäßig genutzt werden konnte. In der Spitze haben ca. 90 Prozent der Mitarbeiter mobil aus dem Homeoffice gearbeitet. So war die Barmenia für Kunden in diesen schwierigen Zeiten wie gewohnt erreichbar.

Mit den Betriebsräten wurde zusätzlich die Möglichkeit zur Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auch auf den Samstag abgestimmt. Die Mitarbeiter haben damit zusätzlichen Spielraum und Flexibilität bei bestehenden Betreuungsschwierigkeiten erhalten.

Durch den ab März deutlich gestiegenen Anteil an Mitarbeitern im Homeoffice war der Casinoservice unmittelbar betroffen. Daher wurden die Mitarbeiter des Bereichs zeitweise in anderen Fachbereichen zur Unterstützung eingesetzt.

audit_bf_z_05_RGB_7_SBereits im Jahr 2005 wurde das Referat Beruf und Familie eingerichtet, um
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie zu unterstützen. Seit 2005 trägt die Barmenia das Zertifikat Beruf und
Familie der Hertie-Stiftung. Im Juni 2018 wurde dieses Zertifikat im Rahmen des Re-Audits für weitere drei Jahre bestätigt. In 2021 wird sich die Barmenia erneut dem Audit unterziehen.

Seit der ersten Zertifizierung haben sich viele Maßnahmen festigen können und einige wurden im Laufe der Zeit noch angepasst. Die verschiedenen Themen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen durch ihre Beständigkeit Verlässlichkeit garantieren. Sie müssen aber auch ständig dem Wandel in der Arbeitswelt angepasst werden. Zahlreiche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren umgesetzt und fördern damit auch die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die innerbetriebliche Kindertagesstätte mit U3-Betreuung, die "Barminis", ist nach wie vor ein wesentliches Aushängeschild der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie bietet bis zu 24 Mitarbeiterkindern eine Betreuung und ermöglicht so qualifizierten Fachkräften einen schnellen Wiedereinstieg in ihr Berufsleben.

Für ältere Mitarbeiterkinder gibt es eine Kooperation mit einer betriebsnahen Kindertagesstätte. Um die Schulferien zu überbrücken, werden Ferienkurse in Zusammenarbeit mit dem Verein Station
Natur und Umwelt und dem Fußballverein Bayer 04 Leverkusen angeboten. Seit 2010 existiert ein Eltern-Kind-Büro, das von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig und gern in Anspruch genommen wird. Kinder haben unabhängig davon die Möglichkeit, zusammen mit ihren Eltern bei der Barmenia im Mitarbeitercasino mittags zu essen.

Unterstützung bei dem Thema Pflege von Angehörigen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einem externen Dienstleister, dem pme-Familienservice, erhalten. Er berät auch in anderen schwierigen Lebenslagen, wie z. B. bei psychischen Problemen und Sucht.

Die seit Jahren praktizierte flexible Vertrauensarbeitszeit, die Möglichkeit zur Telearbeit und das Mobile Arbeiten sowie die verschiedensten Teilzeitregelungen ermöglichen den Beschäftigten, Arbeits- und Privatleben situationsgerecht zu vereinbaren. Grundlage dafür sind einfache und schnell umsetzbare Regelungen.

Zu all diesen Maßnahmen und zu einer familienbewussten Personalpolitik werden Führungskräfte in Seminaren zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie informiert und sensibilisiert.

Die jahrelange Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat sich während der COVID-19-Pandemie ausgezahlt. Dadurch, dass die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bereits seit einigen Jahren besteht, wurde ein blitzschneller Wechsel ins Homeoffice möglich. Und Eltern, deren Kinder nun zu Hause betreut werden mussten, konnten auf Grund der Arbeitszeitausweitung nun auch auf den Samstag ausweichen. Der selbstverständliche Umgang mit der flexiblen Vertrauensarbeitszeit hat gerade die Mitarbeiter mit Kleinkindern, aber auch mit pflegebedürftigen Angehörigen sehr unterstützt. Der pme-Familienservice ist in Krisensituationen ebenso ein wichtiger Pfeiler. Neben der Hotline für Krisensituationen, bietet der pme-Familienservice auch ein breites Bewegungsprogramm und eine Vielzahl unterschiedlichster Web-Veranstaltungen an, die vor allem aus dem Homeoffice genutzt werden können.

Die Gesundheit der Mitarbeiter ist ein zentraler Aspekt der Personalarbeit.

Aus diesem Grund steht eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) im Fokus. Mit ausgewählten Maßnahmen werden die Mitarbeiter sensibilisiert, mehr Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen. Die Gesundheitstage finden bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein regelmäßig hohes Interesse. Darüber hinaus ist auch der Zuspruch zu anderen Aktionen wie z. B. der Fit-Express für "bewegte" Pausen oder die Inanspruchnahme der Grippe-Schutzimpfung groß. In regelmäßigen Abständen werden für alle Mitarbeiter Gesundheitsinformationen veröffentlicht. Ein Ruheraum mit einem Massagesessel bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, sich zurückzuziehen.

Gesundheitsmanagement erhält „Deutsches Siegel Unternehmensgesundheit" in Gold

Das Barmenia-Gesundheitsmanagement erhielt das
„Deutsche Siegel Unternehmensgesundheit“ in „Gold“.
Dabei wurden 76 von 100 Punkten erreicht. Verliehen wurde das Siegel durch den BKK Dachverband in Kooperation mit der BKK „Die Bergische“ und der TU Chemnitz. Das Siegel beinhaltet drei Teilbereiche, in denen die Barmenia sich prüfen ließ. Anhand von Arbeitgeberfragebögen verschaffte sich der Auditor einen Überblick über die Strukturen und Angebote zur Stärkung der Mitarbeitergesundheit. Ein weiteres Kernelement der Beurteilung ist die Mitarbeiterbefragung. Diese wurde mit Unterstützung der TU Chemnitz durchgeführt. Sie deckt zugleich die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz ab. 1.083 Mitarbeiter haben daran teilgenommen. Zusammen mit der BKK „Die Bergische“ erarbeitet die Barmenia auf Grundlage der Ergebnisse geeignete Gesundheitsmaßnahmen. Auch bei der Bewertung der objektiven Kennzahlen zu Krankenstand, AU-Tagen und Arbeitsunfällen hat die Barmenia mit Gold abgeschlossen.

Geschlechtergleichheit: Anteile weiblicher Führungskräfte deutlich gestiegen

Die Chancengleichheit wird u. a. durch die in den letzten Jahren gestiegene Quote weiblicher Führungskräfte in den verschiedenen Verantwortungsebenen deutlich. Sie beträgt 32,39 %. Auch im Vertrieb der Barmenia Krankenversicherung AG herrscht Chancengleichheit. Es werden keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht. 25 % der ausschließlich für die Barmenia
tätigen Vermittler sind weiblich. Die Vermittler können ihre Arbeitszeit selber bestimmen (s. dazu
"16. Qualifizierung").



16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Barmenia ist seit vielen Jahrzehnten Ausbildungsbetrieb

Im Hinblick auf die demografische Entwicklung bildet die Barmenia seit Jahrzehnten den Nachwuchs in den versicherungsfachlichen und IT-Bereichen überwiegend selbst aus. Sie fördert die berufliche Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Barmenia ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Derzeit bildet die Barmenia in folgenden Berufen aus: 
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Darüber hinaus werden Praktika angeboten. Seit 2009 wird die Barmenia von der Handelsblatt Initiative „Fair Company“ durchgehend zertifiziert, da sie jungen Menschen faire Arbeitsbedingungen und Entwicklungsperspektiven bietet. 

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften im Innen- und Außendienst wird jährlich ein bedarfsgerechtes und umfangreiches Weiterbildungsprogramm angeboten. Darüber hinaus können externe Seminare für Spezialthemen wie z. B. die Ausbildung zum Aktuar (DAV) oder zum internen RevisorDIIR besucht werden. Die Kosten, auch für diese Spezialthemen, werden von der
Barmenia getragen. Für die Mitarbeiter der IT-Bereiche wurde darüber hinaus ein spezielles Weiterbildungsprogramm aufgelegt, das ein Portfolio an Schulungen mit dem Schwerpunkt auf verschiedenste IT-Themen umfasst.

Bei allen Maßnahmen steht die Weiterentwicklung der persönlichen, methodischen und fachlichen Kompetenzen im Vordergrund. Gerade in den letzten Jahren sind immer mehr digitale Kompetenzen gefragt, sodass die Qualifizierungsangebote in diese Richtung erweitert wurden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Beschäftigungsfähigkeit für zukünftige Anforderungen zu erhalten.

Mit dem Inkrafttreten der IDD (Insurance Distribution Directive) fallen auch Mitarbeiter im Innendienst, die unmittelbar und maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt sind, in den Anwendungsbereich der IDD. Diese Mitarbeiter müssen über eine angemessene Qualifikation verfügen und sich regelmäßig weiterbilden (mindestens 15 Stunden pro Kalenderjahr).

Vor diesem Hintergrund sind die Seminarinhalte auf anrechnungsfähige Inhalte und Zeiten umgestellt worden. Diese sind für die jeweiligen Seminarangebote im Weiterbildungsprogramm ausgewiesen. Zur Abwicklung wird die Plattform "gut beraten" der Brancheninitiative der deutschen Versicherungswirtschaft genutzt. Auch für die Vermittler des Exklusivvertriebes wird diese genutzt.

Das interne Weiterbildungsangebot wird ergänzt durch Formate wie eLearnings und Präsenzveranstaltungen.

Die Barmenia ist Mitglied im Dachverband des Berufsbildungswerkes der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V.

Die Barmenia kooperiert mit dem Berufsbildungswerk (BWV Bergisch Land e. V.). Hieraus wird ein ergänzendes Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um die berufliche Bildung in der Versicherungswirtschaft angeboten. Dazu zählen u. a. die Weiterbildung und Qualifizierung zum Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen (IHK), Prüfungsvorbereitungskurse und Vorbereitungsseminare zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO).

Durch die COVID-19-Pandemie sind einige Präsenzveranstaltungen ausgefallen und/oder wurden zu einem späteren Zeitpunkt unter Einhaltung des Hygienekonzeptes der Barmenia durchgeführt. Lernangebote wurden allerdings auch verstärkt digital angeboten.

Auch die erforderlichen Weiterbildungszeiten nach IDD können problemlos digital erreicht werden - insgesamt stehen dafür über 50 Std. an Lerninhalten zur Verfügung.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-9
Arbeitsbedingte Verletzungen.


Arbeits- und Wegeunfälle bewegen sich seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Berufskrankheiten, schwere Verletzungen oder Todesfälle am Arbeitsplatz gab es im Berichtszeitraum nicht.

Bis zum 31.12.2020 wurden dem betriebsärztlichen Dienst zwei Betriebs- und Wegeunfälle gemeldet. Aus den Niederlassungen gingen ebenfalls zwei Meldungen ein.

Diese Zahlen beziehen sich auf die Barmenia-Versicherungsgruppe insgesamt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10
Arbeitsbedingte Erkrankungen

Berufskrankheiten, schwere Verletzungen oder Todesfälle am Arbeitsplatz gab es im Berichtszeitraum nicht. Diese Zahlen beziehen sich auf die Barmenia-Versicherungsgruppe insgesamt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Gibt es bei der Barmenia Lebensversicherung a. G. nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Kalenderjahr 2020 erfolgten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Barmenia-Unternehmen im Innendienst insgesamt rund 2.145 Weiterbildungstage. In Relation zur Mitarbeiterzahl ergeben sich daraus durchschnittlich rund 9,4 Weiterbildungsstunden pro Mitarbeiter und Jahr.

In den IDD-Bereichen im Innendienst sind insgesamt 320 Mitarbeiter in den Hauptverwaltungen beschäftigt. In den Niederlassungen sind es 78. Zusammen sind es 398 Mitarbeiter. Über die Brancheninitiative "gut beraten" wurden für diese Mitarbeiter entsprechende Weiterbildungskonten geführt. Für das Jahr 2020 wurden insgesamt rund 1.142 Tage (bzw. rund 8.681 Stunden) gebucht. Damit ergibt sich ein Durchschnitt von rund 22 Stunden je IDD-Mitarbeiter (verpflichtend sind 15 Stunden für IDD-Mitarbeiter pro Kalenderjahr).

Alle neuen, branchenfremden Vermittler werden von der Barmenia fachlich ausgebildet und für die Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau IHK qualifiziert. Die Vorbereitungszeit beträgt ca. 18 Monate.

Die tätigen Vermittler erhalten die Möglichkeit, sich fachlich und verkäuferisch regelmäßig weiterzu­bilden. Alle Vermittler sind gesetzlich verpflichtet, sich auch nach erfolgreichem Ablegen der Sachkundeprüfung oder einer vergleichbaren Qualifikation regelmäßig, d. h. mindestens 15 Stunden im Kalenderjahr, weiterzubilden. Darüber hinaus hat die Barmenia die gebundenen Vermittler vertraglich verpflichtet, die höheren Barmenia-Weiterbildungsstandards zu erfüllen (30 Stunden Weiter­bildung pro Kalenderjahr). Zu diesem Zweck nehmen die gebundenen Vermittler an der Weiterbildungsinitiative der deutschen Versicherungswirtschaft "gut beraten" teil.

Der angestellte Außendienst der Barmenia Krankenversicherung AG mit 231 Personen bildete sich 1.060 Tage weiter. Im Durchschnitt waren es 34,55 Stunden.

Diese Zahlen beziehen sich auf die Barmenia-Unternehmen insgesamt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Kontrollorgane
(s. dazu auch unter "Allgemeine Informationen") Barmenia Lebensversicherung a. G.
Mitarbeiterzahlen in Full-Time-Equivalent (FTE)

Der Full-Time-Equivalent (Abkürzung: FTE) gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei ei­ner gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben.

Barmenia Lebensversicherung a. G.
151,04 FTE, davon 73,10 FTE weiblich (48,40 %) und 77,95 FTE männlich (51,60 %)

Barmenia Lebensversicherung a. G.: Hauptverwaltung
  männlich weiblich Ergebnis
Alter TZ VZ TZ VZ  
unter 30 J. 0,60 6,49 2,15 10,08 19,33
30 - 50 J. 1,85 35,83 15,13 22,43 75,23
über 50 J. 4,04 29,14 11,16 12,15 56,49
Gesamt 6,49 71,46 28,44 44,66 151,04

Minderheiten und andere Diversitätsindikatoren werden nicht ausgewertet, da eine Differenzierung nach dem Selbstverständnis der Barmenia Lebensversicherung a. G. nicht erforderlich und nicht zielführend ist. Neben den deutschen Gesetzen ist die Gleichbehandlung in einer Betriebsvereinbarung geregelt (s. „15. Chancengerechtigkeit - Den Menschen im Blick“).  

Vielfalt in Führungsebenen

Innendienst

Versicherungsgruppe gesamt Die Daten wurden zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtsjahr hat es erneut keinen Diskriminierungsvorfall gegeben.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Das Geschäftsgebiet ist Deutschland. Hier werden die entsprechenden Gesetze (z. B. Grundgesetz, Arbeits- und Gesundheitsschutz) eingehalten.

Die Kapitalanlage wird weltweit investiert. Sie gehört zum Kerngeschäft der Barmenia und wird als wesentlicher Einflussfaktor auf internationale Menschenrechte bewertet.

Der Einkauf wird für Versicherungsprodukte als sekundär eingestuft. Dennoch werden auch hier soziale Aspekte berücksichtigt. Diese beiden Themen werden im Folgenden ausgeführt:

Globale Investitionen inkl. Achtung der Menschenrechte

Die Barmenia hat bei Investitionsentscheidungen u. a. Verstöße gegen Menschenrechte und gegen die UN Global Compact als Ausschlusskriterien festgelegt. Die Vorgehensweise bei Investments wird unter Kriterium "10. Innovations- und Produktmanagement" mit der Überschrift "Principles for Responsible Investment (PRI)" erläutert und die Ausschlusskriterien werden benannt.

Einkauf

Die Einkäufer orientieren sich an der Barmenia-Einkaufsrichtlinie, die neben wirtschaftlichen und
ökologischen Aspekten auch soziale Kriterien berücksichtigt. Die Einkäufer sind somit angehalten, Menschenrechte beim Einkauf zu beachten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Kapitalanlage

Seit 2019 unterstützt die Ratingagentur MSCI ESG Research LLC die Barmenia bei der weltweiten Analyse von Unternehmen und Staaten nach den festgelegten ökologischen, sozialen und
kulturellen Ausschlusskriterien. Diese Kriterien werden im internen Anlageprozess entsprechend berücksichtigt, bei extern gemanagten Portfoliobestandteilen wurden die Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fondsmanager über die Barmenia-Ausschlusskriterien informiert und setzen sie entsprechend um. Durch diese Vorgehensweise werden Verstöße gegen Menschenrechte geahndet, indem diese Staaten und Unternehmen bei Neuinvestitionen nicht mehr berücksichtigt werden.

Unter den "Leistungsindikatoren zu Kriterium 10" finden sich die Ausschlusskriterien und der Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine entsprechende positive oder negative Auswahlprüfung durchlaufen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Nicht relevant, da Geschäftsgebiet ausschließlich Deutschland ist.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Wird nicht ermittelt, da Lieferantenmanagement - über die Kapitalanlage hinaus - für ein Versicherungsunternehmen als sekundär eingestuft wird.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wird nicht ermittelt, da Lieferantenmanagement - über die Kapitalanlage hinaus - für ein Versicherungsunternehmen als sekundär eingestuft wird.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Barmenia ist ein regional verwurzeltes und traditionell gesellschaftlich engagiertes Unternehmen. Sie hat hohe Ansprüche und Anforderungen an Qualität, Zuverlässigkeit und ihren Service. Sie steht für Sicherheit, Stabilität und wirtschaftliche Stärke - basierend auf einer gemeinschaftsorientierten
Geschäftsausrichtung.

Lokales Sponsoring in den Geschäftsstellen vor Ort bedeutet ein Engagement an den bundesweiten Standorten der Barmenia Versicherungen.

Mit Spenden werden wohltätige Organisationen oder andere gemeinnützige Zwecke unterstützt.

Die lokalen Sponsoring-Aktivitäten und Spenden der Barmenia Versicherungen sollen sich an den Unternehmenswerten ausrichten. Ziel ist es, die Beziehungen der Unternehmen zu den Stakeholdern zu fördern. Als übergeordnetes Ziel wird die weitere Stärkung der Barmenia Versicherungen in Wuppertal und in den Regionen forciert. Hier wurden beispielsweise im bildenden Sektor die Junior-Uni Wuppertal, die Bergische Universität Wuppertal und das Deutschlandstipendium unterstützt. Im sozialen Bereich hilft die Barmenia zum Beispiel der Wuppertaler Tafel oder der Wuppertaler Hilfe für Kinder in Tschernobyl. Auch viele sportliche Projekte und Vereine sowie Chöre und Theater aus dem Bereich Kunst werden unterstützt.

Schwerpunktthemen des kommerziellen Sponsorings sind Ressourceneffizienz, gesellschaftliches sowie sichtbares Engagement als Mitglied und Partner in Verbänden, die in direktem oder mittelbarem Zusammenhang mit den Barmenia Versicherungen stehen. Der geschäftliche und gesellschaftliche Nutzen ist in sämtlichen Projekten zu bewerten und zu messen.

Die gesellschaftliche Rolle des Barmenia-Konzerns in der Region ist groß: Durch das Interesse und die Verantwortung gegenüber dem Unternehmensstandort sorgt die Barmenia für ein positives Bild und fördert die Akzeptanz der Wirtschaft in der Gesellschaft. Mit ihrem sozialen Engagement macht die Barmenia sich nicht zuletzt zu einem attraktiven Arbeitgeber für vielversprechende Nachwuchs-talente. Die Barmenia leistet insbesondere einen Beitrag an Projekten mit kulturellen, sozialen, sportlichen, wissenschaftlichen oder bildungsrelevanten Inhalten. Durch Spenden oder durch Aktionen werden diese unterstützt. Besonders hervorzuheben ist eine im Haus Barmenia bereichsübergreifende Initiative des Personalbereiches und der Öffentlichkeitsarbeit: Die Aktion "Rest-Cent-Spende - Barmenianer helfen" läuft seit Juli 2014. Mit den Rest-Cents übernehmen die Mitarbeiter gemeinsam gesellschaftliche Verantwortung. Die Barmenianer schlagen jährlich vor, welche gemeinnützigen Organisationen in Zukunft unterstützt werden sollen und stimmen dann über die Vorschläge ab. Der Vorstand der Barmenia erhöht die Spende am Ende des Jahres um eine Unternehmensspende.

Im Jahr 2009 wurde das Azubi-Sozialprojekt ins Leben gerufen. Ziel des Projektes ist es, sich für die Arbeit einer sozialen Einrichtung - sowohl finanziell als auch persönlich - einzusetzen. Seit Mai 2016 unterstützt das Azubi-Sozialprojekt die Chance! Wuppertal. Die Chance! Wuppertal, welche durch den Träger Vision:teilen e.V. gefördert wird, gibt Kindern aller Altersklassen und Nationalitäten die Chance, an einer Hausaufgabenbetreuung teilzunehmen, lesen zu üben, für Klausuren zu lernen und lädt diese auch zu Ausflügen ein.

Auch beim Klimaschutz werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden. Seit 2016 stimmen sie jährlich über das Klimaschutzprojekt ab, über das unvermeidbare CO2-Emissionen des Hauptstandorts kompensiert werden sollen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Für das Jahr 2020 (Vorjahr 2019)

Gebuchte Brutto-Beiträge 262,0 Mio. EUR (2019: 264,4)
Aufwendungen für Versicherungsfälle 176,1 Mio. EUR (2019: 176,9)
Kapitalanlagen 2.680,5 Mio. EUR (2019: 2.608,6)
Verträge 260.984 (2019: 255.385)

Detaillierte Finanzkennzahlen unter www.geschaeftsbericht.barmenia.de In 2020 spendete die Barmenia Lebensversicherung a. G. insgesamt 13.000 Euro für gemeinnützige Zwecke.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Barmenia Lebensversicherung a. G. ist Mitglied im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Der GDV sieht Nachhaltigkeit als einen Megatrend, der den gesamten Finanzsektor in den kommenden Jahren prägen wird. In einzelnen Arbeitskreisen wird u. a. dieses Thema behandelt. Die Barmenia beteiligt sich aktiv in den Arbeitskreisen zu Nachhaltigkeit, Kapitalanlage und CSR-Reporting. Der Barmenia-Vorstandsvorsitzende nahm am Arbeitskreis Nachhaltigkeit teil, in dem die Nachhaltigkeitspositionierung der deutschen Versicherer erarbeitet wurde. Die Barmenia bekennt sich ausdrücklich zu dieser Positionierung. www.gdv.de

Die Barmenia-Vorstände sind in einzelnen Ausschüssen der Verbände vertreten. Die Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen - auch gegenüber der Politik. Die Stellungnahmen der Verbände können eingesehen werden unter
https://www.gdv.de/de/themen/politische-positionen/stellungnahmen bzw. http://www.pkv.de/politik/.

Die Mitgliedschaft im Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e. V. (www.baumev.de) betrifft nachhaltige Themen.

Weitere Mitgliedschaften gibt es im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV), im Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V. und in der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid (IHK W, SG, RS). Es gibt weitere Mitgliedschaften, die aber an dieser Stelle von untergeordneter Bedeutung sind.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Politische Spenden der Barmenia Lebensversicherung a. G. liegen weit unter der Grenze der Veröffentlichungspflicht des Parteiengesetzes und werden deshalb als nicht wesentlich angesehen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Geschäftsleitung trägt jeweils die Gesamt- und Letztverantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Die Compliance-Zuständigkeit ist innerhalb des Vorstands auf den Vorsitzenden gebündelt worden. Die Bündelung lässt jedoch die Verantwortung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des gesamten Vorstands unberührt. Der Vorstand kann die Gesamt- bzw. Letztverantwortung nicht delegieren. Zur Unterstützung bedient er sich der Compliance-Funktion.

Der verantwortliche Inhaber dieser Funktion trägt die operative Verantwortung dafür, dass die Schlüsselfunktion ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt.

Im Berichtsjahr sind keine Korruptionsfälle und/oder in diesem Zusammenhang stehende Strafen bzw. die Zahlung von Ordnungsgeldern bekannt geworden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für Korruption wird insofern und auf Grund der o. g. Vorkehrungen als gering eingestuft.

Zur Prävention von rechtswidrigem Verhalten, Korruption und sonstigen strafbaren Handlungen hat die Barmenia eine Reihe organisatorischer und personeller Maßnahmen ergriffen. Zentrale Elemente sind das auf einer Risikomatrix basierende Verfahren zur Identifizierung/Bewertung von Compliance-Risiken und die unternehmensweit für den Innen-/Außendienst geltenden Verhaltensrichtlinien sowie der Personalauswahlprozess.

Das Verfahren zur Identifizierung/Bewertung von Compliance-Risiken wurde von der Compliance-Funktion unter Beachtung der Hinweise der Risikomanagementfunktion entwickelt.

Die fachbereichsbezogenen Compliance-Beauftragten lokalisieren hiernach die zu beachtenden
externen Vorgaben, identifizieren risikobehaftete Geschäftsprozesse und schätzen die Eintritts-
wahrscheinlichkeit für Compliance-Fälle und deren Schadenauswirkungen ein. Den so ermittelten
Risiken werden im Anschluss die fachbereichsbezogenen Risikominderungsmaßnahmen (IKS)
gegenübergestellt.

Die fachbereichsbezogenen Ergebnisse werden von der Compliance-Funktion ausgewertet und ggf. um weitere Erkenntnisse und/oder Rückmeldungen der Internen Revision angereichert. Die Risikomanagement-Funktion erhält den Gesamtbericht. Nach abschließender Einschätzung des Risikomanagements gab es im Berichtszeitraum keine wesentlichen Compliance-Risiken.

Insbesondere durch die Beachtung der Verhaltensrichtlinie sollen Fehlhandlungen - unabhängig davon, ob sie aus Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen - vermieden und die Mitarbeiter geschützt werden. Auf Fachbereichsebene achten die Führungskräfte und dezentrale Compliance-Beauftragte auf die Umsetzung der Richtlinienvorgaben. Darüber hinaus dienen sie den Mitarbeitern als Ansprechpartner für weitergehende Fragestellungen. Auch wirken die unternehmensweit eingesetzten Compliance-Lernprogramme und die Hinweise/Empfehlungen der Internen Revision, z. B. im Rahmen ihrer Prüfungen, positiv auf die Umsetzung hin.

Jeder Mitarbeiter, der illegale Handlungen oder Verstöße gegen interne/externe Regelungen entdeckt oder etwas über sie erfährt, soll über diese Informationen berichten. Eine Liste der hierfür neben dem Inhaber der Schlüsselfunktion Compliance und der Internen Revision zur Verfügung stehenden Ansprechpartner ist im Intranet veröffentlicht. Kein Mitarbeiter, der in begründeter Absicht Hinweise gibt, muss Nachteile befürchten. Auch dann nicht, wenn sich die Mitteilung als unbegründet herausstellt. Es besteht auch die Möglichkeit der vertraulichen und anonymen Beschwerde.

Bei der Personalauswahl für den Innendienst wird neben der fachlichen Eignung auch die persönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter, der Mitglieder von Verwaltungs-/Aufsichtsorganen und der Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen gemäß VAG tätig sind, geprüft.

Die Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern erfolgt auf Grundlage der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgesehenen Zuverlässigkeitsprüfung. In diesem Zusammenhang werden auch die von der Auskunftstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e. V. (AVAD) vorgehaltenen Daten genutzt.

Ziel der teilweise seit Jahren unternehmensweit geltenden Vorkehrungen ist es, Situationen vorzubeugen, die die Integrität der agierenden Personen in Frage stellen könnten. Über Lernprogramme/ Schulungsveranstaltungen und entsprechende Intranet-Inhalte werden alle Mitarbeiter fortlaufend informiert. Der Umgang mit Hinweisen auf Verstöße ist in einer Leitlinie beschrieben und sieht die notwendigen Ermittlungs-, Eskalations- und Berichtsverfahren vor. Ein zusammenfassender Bericht wird auch dem Aufsichtsrat vorgelegt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Das Risiko für korruptes Verhalten besteht grundsätzlich in allen Unternehmensbereichen und in nahezu allen Geschäftsprozessen. Erhebliches Risikopotenzial wurde auf Grund verschiedener hierauf präventiv ausgerichteter personeller und organisatorischer Maßnahmen nicht identifiziert.

Zum Regelungsumfang der über das Intranet unternehmensweit für alle Innendienstmitarbeiter verfügbaren Compliance-Richtlinie gehören auch Ausführungen zur Korruptionsvermeidung.
Anzumerken ist in diesem Kontext, dass zum Innendienst auch alle Mitarbeiter der Barmenia-
Bezirks- und -Maklerdirektionen im Bundesgebiet zählen. Geschäftsstandorte bzw. Divisionen mit individuellen Regelungen zur Korruptionsvermeidung existieren nicht. Alle Mitarbeiter werden zu Tätigkeitsbeginn vom Personalbereich auf die Richtlinie hingewiesen.

Die vertraglichen Regelungen mit den gebundenen/ungebundenen Vertriebspartnern stellen sicher, dass der Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Beachtung findet. Darüber hinaus werden die für die Barmenia tätigen Einfirmenvertreter zusätzlich zur Umsetzung der in der Verhaltensrichtlinie getroffenen Regelungen vertraglich verpflichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtsjahr sind keine Korruptionsfälle und/oder in diesem Zusammenhang stehende Straftaten bzw. die Zahlung von Ordnungsgeldern bekannt geworden.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Die Zahlung von Bußgeldern oder die Verhängung nicht monetärer Strafen infolge der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist im Berichtsjahr nicht bekannt geworden.