14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. angestellter Außendienst) sind im Inland beschäftigt, und die Barmenia ist national tätig. Geltende Gesetze, Tarifverträge und geschlossene Betriebsvereinbarungen werden beachtet. Darüber hinaus pflegen wir einen vertrauensvollen und konstruktiven Dialog zu den Arbeitnehmervertretern in den verschiedenen Gremien.

Mit den selbstständigen Vertretern und deren Interessenvertretung (IVB) arbeitet die Barmenia vertrauensvoll zusammen. Die Barmenia Krankenversicherung AG als Generalvertreter stellt die Organisation zur Verfügung, vermittelt für die vertretenen Unternehmen (Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, Barmenia Lebensversicherung a. G. und Barmenia Versicherungen a. G.) Versicherungen, führt den Ausbau und die Betreuung der Bestände sowie Teile der Werbung und Verkaufsförderung durch. Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, die Barmenia Lebensversicherung a. G. und die Barmenia Versicherungen a. G. haben keinen eigenen Außendienst. Die Unternehmen haben die Barmenia Krankenversicherung AG (BK) mit den ver­trieblichen Aufgaben beauftragt. Im Rahmen der Konzernlösung gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gleichen Grundsätze bzw. Leitlinien.

Mitarbeiterbeteiligung im Ideen- und Innovationsmanagement
Mit "BRAIN" haben wir eine Plattform für das Ideen- und Innovationsmanagement geschaffen und darüber eine Beteiligung der Mitarbeiter erreicht, die mittlerweile selbstverständlich ist. Mit diesem modernen und transparenten System haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, zu eingestellten Ideen direktes - nicht anonymes Feedback - zu geben und eigene Ideen zu Innovations- und auch Nachhaltigkeitsthemen einzureichen. Es können viele Funktionalitäten genutzt werden, die mittlerweile in Social-Media-Anwendungen üblich sind, wie z. B. die Möglichkeit der Bewertung durch die Vergabe von Sternen, Kommentierungen, Ergänzungen und Diskussion bis hin zur Möglichkeit, Ideen zu folgen und zu teilen. Die Mitarbeiter sind weiterhin aufgerufen, sich mit ihren Ideen und Reaktionen zu eingestellten Ideen zu beteiligen und damit zur Weiterentwicklung der Barmenia beizutragen.

Kunden- und Markenbotschafter
Über unser Projekt der Kunden- und Markenbotschafter haben wir eine weitere Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Hier können die Kunden- und Markenbotschafter in unserer Markenakademie Verbesserungspotentiale aus der täglichen Arbeit einbringen und dabei unsere Kunden konsequent im Blick behalten. Dabei werden konkrete Maßnahmen wie z. B. Projekte zur Steigerung der Kundenbegeisterung, Reduzierung von Komplexität, Serviceverbesserung etc. abgeleitet.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Bei der Barmenia ist es selbstverständlich und in einer Betriebsvereinbarung festgehalten, dass
keine Personen wegen ihrer Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Insbesondere gelten für die Bezahlung der Mitarbeiter die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft. Entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen erfolgten die Eingruppierung und damit die angemessene Bezahlung.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat weiterhin einen hohen Stellenwert. Eine familienbewusste Personalpolitik hat sich als Teil der Unternehmenskultur etabliert. Der Begriff der Familie umfasst alle denkbaren familiären Konstellationen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein Betreuungs- und/oder Fürsorgeverhältnis einbinden und somit Verpflichtung neben dem beruflichen Leben bedeuten. Hierunter fällt nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern z. B. auch die Pflege nahestehender Bezugspersonen. Die Wechselfälle des Lebens sind vielfältig. Deshalb wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Situationen immer eine persönliche Beratung angeboten, um gemeinsam auch individuelle Lösungen zu finden.

Bereits im Jahr 2005 wurde das Referat Beruf und Familie eingerichtet, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Seit 2005 trägt die Barmenia das Zertifikat Beruf und Familie der Hertie-Stiftung. Im Juni 2018 wurde dieses Zertifikat im Rahmen des Re-Audits für weitere drei Jahre bestätigt. Seit der ersten Zertifizierung haben sich viele Maßnahmen festigen können und einige wurden im Laufe der Zeit noch angepasst. Die verschiedenen Themen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen durch ihre Beständigkeit Verlässlichkeit garantieren, sie müssen aber auch ständig dem Wandel in der Arbeitswelt angepasst werden. Zahlreiche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren umgesetzt und fördern damit auch die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die innerbetriebliche Kindertagesstätte mit U3-Betreuung, die "Barminis", ist nach wie vor ein wesentliches Aushängeschild der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie bietet bis zu 24 Mitarbeiterkindern eine Betreuung und ermöglicht so qualifizierten Fachkräften einen schnellen Wiedereinstieg in ihr Berufsleben.

Für ältere Mitarbeiterkinder gibt es eine Kooperation mit einer betriebsnahen Kindertagesstätte. Um die Schulferien zu überbrücken, werden Ferienkurse in Zusammenarbeit mit dem Verein Station
Natur und Umwelt und dem Fußballverein Bayer 04 Leverkusen angeboten. Seit 2010 existiert ein Eltern-Kind-Büro, das von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig und gern in Anspruch genommen wird. Kinder haben unabhängig davon die Möglichkeit, zusammen mit ihren Eltern bei der Barmenia im Mitarbeitercasino mittags zu essen.

Unterstützung bei dem Thema Pflege von Angehörigen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einem externen Dienstleister, dem pme-Familienservice, erhalten. Er berät auch in anderen schwierigen Lebenslagen, wie z. B. bei psychischen Problemen und Sucht.

Die seit Jahren praktizierte flexible Vertrauensarbeitszeit, die Möglichkeit zur Telearbeit und das
Mobile Arbeiten sowie die verschiedensten Teilzeitregelungen ermöglichen den Beschäftigten,
Arbeits- und Privatleben situationsgerecht zu vereinbaren. Grundlage dafür sind einfache und schnell umsetzbare Regelungen.

Zu all diesen Maßnahmen und zu einer familienbewussten Personalpolitik werden Führungskräfte in Seminaren zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie informiert und sensibilisiert.

Die Gesundheit der Mitarbeiter ist ein zentraler Aspekt der Personalarbeit. Aus diesem Grund steht eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) im Fokus. Mit ausgewählten Maßnahmen werden die Mitarbeiter sensibilisiert, mehr Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen. Die jährlichen Gesundheitstage finden bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein regelmäßig hohes Interesse. Darüber hinaus ist auch der Zuspruch zu anderen
Aktionen wie z. B. der Fit-Express für "bewegte" Pausen oder die Inanspruchnahme der Grippe-Schutzimpfung groß. In regelmäßigen Abständen werden für alle Mitarbeiter Gesundheitsinformationen veröffentlicht.

Die Chancengleichheit wird u. a. durch die in den letzten Jahren gestiegene Quote weiblicher Führungskräfte in den verschiedenen Verantwortungsebenen deutlich. Sie beträgt 32,39 %.

Dies ist sicherlich auch ein Bestandteil, der zur Auszeichnung "TOP-Karrierechancen für Frauen" durch FOCUS-MONEY führte.

Auch im Vertrieb der Barmenia Krankenversicherung AG herrscht Chancengleichheit. Es werden keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht. 25 % der ausschließlich für die Barmenia tätigen Vermittler sind weiblich. Die Vermittler können ihre Arbeitszeit selber bestimmen (s. dazu "16. Qualifizierung").


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Im Hinblick auf die demografische Entwicklung bildet die Barmenia seit Jahrzehnten den Nachwuchs in den versicherungsfachlichen und IT-Bereichen überwiegend selbst aus und fördert die berufliche Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Barmenia ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften im Innen- und Außendienst wird jährlich ein bedarfsgerechtes und umfangreiches Weiterbildungsprogramm angeboten. Darüber hinaus können externe Seminare für Spezialthemen wie z. B. die Ausbildung zum Aktuar (DAV) oder zum internen RevisorDIIR besucht werden. Die Kosten, auch für diese Spezialthemen, werden von der Barmenia getragen. Für die Mitarbeiter der IT-Bereiche wurde darüber hinaus ein spezielles Weiterbildungsprogramm aufgelegt, das ein Portfolio an Schulungen mit dem Schwerpunkt auf verschiedenste IT-Themen umfasst.

Bei allen Maßnahmen steht die Weiterentwicklung der persönlichen, methodischen und fachlichen Kompetenzen im Vordergrund. Gerade in den letzten Jahren sind immer mehr digitale Kompetenzen gefragt, sodass die Qualifizierungsangebote in diese Richtung erweitert wurden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Beschäftigungsfähigkeit für zukünftige Anforderungen zu erhalten.

Mit dem Inkrafttreten der IDD (Insurance Distribution Directive) im Februar 2018 fallen auch Mitarbeiter im Innendienst, die unmittelbar und maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt sind, in den Anwendungsbereich der IDD. Diese Mitarbeiter müssen über eine angemessene Qualifikation verfügen und sich regelmäßig weiterbilden (mindestens 15 Stunden pro Kalenderjahr).

Vor diesem Hintergrund hat die Barmenia die Seminarinhalte auf anrechnungsfähige Inhalte und Zeiten überprüft. Diese werden für die jeweiligen Seminarangebote im Weiterbildungsprogramm ausgewiesen. Zur Abwicklung wird die Plattform "gut beraten" der Brancheninitiative der deutschen Versicherungswirtschaft genutzt, die bereits für die Vermittler des Exklusivvertriebes genutzt wird.

Das interne Weiterbildungsangebot wird ergänzt durch Formate wie eLearnings und Präsenzveranstaltungen.

Darüber hinaus bietet die Barmenia in Kooperation mit dem Berufsbildungswerk (BWV Bergisch
Land e. V.) ein ergänzendes Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um die berufliche Bildung in der Versicherungswirtschaft. Dazu zählen u. a. die Weiterbildung und Qualifizierung zum Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen (IHK), Prüfungsvorbereitungskurse und Vorbereitungsseminare zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO).


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-9
Arbeitsbedingte Verletzungen.

Arbeits- und Wegeunfälle bewegen sich seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Berufskrankheiten, schwere Verletzungen oder Todesfälle am Arbeitsplatz gab es im Berichtszeitraum nicht. Bis zum 31.12.2019 wurden dem betriebsärztlichen Dienst drei Betriebs- und Wegeunfälle gemeldet. Aus den Niederlassungen haben wir sechs Meldungen erhalten. Diese Zahlen beziehen sich auf die Barmenia-Unternehmen insgesamt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10
Arbeitsbedingte Erkrankungen

Berufskrankheiten, schwere Verletzungen oder Todesfälle am Arbeitsplatz gab es im Berichtszeitraum nicht. Diese Zahlen beziehen sich auf die Barmenia-Unternehmen insgesamt

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Gibt es bei der Barmenia Lebensversicherung a. G. nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Kalenderjahr 2019 erfolgten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Barmenia-Unternehmen im Innendienst insgesamt rund 3.924 Weiterbildungstage. In Relation zur Mitarbeiterzahl ergeben sich daraus durchschnittlich rund 17 Weiterbildungsstunden pro Mitarbeiter und Jahr.

In den IDD-Bereichen im Innendienst sind insgesamt 326 Mitarbeiter in unserer Hauptverwaltung und 84 Mitarbeiter in unseren Niederlassungen beschäftigt. Über die Brancheninitiative "gut beraten" wurden für diese insgesamt 410 Mitarbeiter entsprechende Weiterbildungskonten geführt. Für das Jahr 2019 wurden insgesamt rund 1.267 Tage (bzw. rund 9.631 Stunden) gebucht. Damit ergibt sich ein Durchschnitt von rund 25 Stunden je IDD-Mitarbeiter (verpflichtend sind 15 Stunden für IDD-Mitarbeiter pro Kalenderjahr).

Alle neuen, branchenfremden Vermittler werden von der Barmenia fachlich ausgebildet und für die Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau IHK qualifiziert. Vorbereitungszeit ca. 18 Monate.

Die tätigen Vermittler erhalten die Möglichkeit, sich fachlich und verkäuferisch regelmäßig weiterz­bilden.

Alle Vermittler sind gesetzlich verpflichtet, sich auch nach erfolgreichem Ablegen der Sachkundeprüfung oder einer vergleichbaren Qualifikation regelmäßig, d. h. mindestens 15 Stunden im Kalenderjahr, weiterzubilden. Darüber hinaus hat die Barmenia die Vermittler der Stammorganisation vertraglich verpflichtet, die höheren Barmenia-Weiterbildungsstandards zu erfüllen (30 Stunden Weiter­bildung pro Kalenderjahr). Zu diesem Zweck nehmen die Vermittler der Stammorganisation an der Weiterbildungsinitiative der deutschen Versicherungswirtschaft "gut beraten" teil.

Der angestellte Außendienst der Barmenia Krankenversicherung AG mit 208 Personen bildete sich an 1.354 Tagen weiter. Im Durchschnitt waren es 49 Stunden pro Mitarbeiter.

Diese Zahlen beziehen sich auf die Barmenia-Unternehmen insgesamt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Kontrollorgane
(s. dazu auch unter "Allgemeine Informationen")

Barmenia Lebensversicherung a. G.
Mitarbeiterzahlen in Full-Time-Equivalent (FTE)
Der Full-Time-Equivalent (Abkürzung: FTE) gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei ei­ner gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben.

Barmenia Lebensversicherung a. G.
154,45 FTE, davon 74,50 FTE weiblich (48,24 %) und 79,94 FTE männlich (51,76 %)

Barmenia Lebensversicherung a. G.: Hauptverwaltung
  männlich weiblich Ergebnis
Alter TZ VZ TZ VZ  
unter 30 J. 1,44 6,30 0,96 9,53 18,23
30 - 50 J. 2,56 35,65 14,77 24,73 77,71
über 50 J. 3,63 30,37 10,44 14,08 58,51
Gesamt 7,63 72,31 26,17 48,34 154,45

Minderheiten und andere Diversitätsindikatoren werden nicht ausgewertet, da eine Differenzierung nach dem Selbstverständnis der Barmenia Lebensversicherung a. G. nicht erforderlich und nicht zielführend ist.

Vielfalt in Führungsebenen

Innendienst
Versicherungsgruppe gesamt Die Daten wurden zum Stichtag 31.12.2019 ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtsjahr hat es erneut keinen Diskriminierungsvorfall gegeben.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Das Geschäftsgebiet ist Deutschland. Hier werden die entsprechenden Gesetze (z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz), eingehalten.
Die Kapitalanlage wird weltweit investiert. Sie gehört zum Kerngeschäft der Barmenia und wird als wesentlicher Einflussfaktor auf internationale Menschenrechte bewertet. Der Einkauf wird für Versicherungsprodukte als sekundär eingestuft. Dennoch werden auch hier soziale Aspekte berücksichtigt. Diese beiden Themen werden im Folgenden ausgeführt:

Globale Investitionen inkl. Achtung der Menschenrechte
Die Barmenia hat bei Investitionsentscheidungen u. a. Verstöße gegen Menschenrechte und gegen die UN Global Compact als Aus­schlusskriterien festgelegt. Die Vorgehensweise bei Investments wird unter Kriterium "10. Innovations- und Produktmanagement" mit der Überschrift "Principles for Responsible Investment (PRI)" erläutert und die Ausschlusskriterien werden benannt.

Einkauf
Die Einkäufer orientieren sich an der Barmenia-Einkaufsrichtlinie, die neben wirtschaftlichen und
ökologischen Aspekten auch soziale Kriterien berücksichtigt. Die Einkäufer sind somit angehalten, Menschenrechte beim Einkauf zu beachten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Kapitalanlage
Seit 2019 unterstützt die Ratingagentur MSCI ESG Research LLC die Barmenia bei der weltweiten Analyse von Unternehmen und Staaten nach den festgelegten ökologischen, sozialen und kulturellen Ausschlusskriterien. Diese Kriterien werden im internen Anlageprozess entsprechend berücksichtigt, bei extern gemanagten Portfoliobestandteilen wurden die Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fondsmanager über die Barmenia-Ausschlusskriterien informiert und setzen sie entsprechend um. Durch diese Vorgehensweise werden Verstöße gegen Menschenrechte geahndet, indem diese Staaten und Unternehmen bei Neuinvestitionen nicht mehr berücksichtigt werden.

Unter den "Leistungsindikatoren zu Kriterium 10" finden sich die Ausschlusskriterien und der Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine entsprechende positive oder negative Auswahlprüfung durchlaufen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Nicht relevant, da Geschäftsgebiet ausschließlich Deutschland ist.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Wird nicht ermittelt, da Lieferantenmanagement - über die Kapitalanlage hinaus - für ein Versicherungsunternehmen als sekundär eingestuft wird.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wird nicht ermittelt, da Lieferantenmanagement - über die Kapitalanlage hinaus - für ein Versicherungsunternehmen als sekundär eingestuft wird.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Barmenia als regional verwurzeltes und traditionell gesellschaftlich engagiertes Unternehmen mit hohen Ansprüchen und Anforderungen an Qualität, Zuverlässigkeit und ihren Service, steht für
Sicherheit, Stabilität und wirtschaftliche Stärke - basierend auf einer gemeinschaftsorientierten
Geschäftsausrichtung.

Lokales Sponsoring in den Geschäftsstellen vor Ort bedeutet ein Engagement an den bundesweiten Standorten der Barmenia Versicherungen.

Mit Spenden werden wohltätige Organisationen oder andere gemeinnützige Zwecke unterstützt.

Die lokalen Sponsoringaktivitäten und Spenden der Barmenia Versicherungen sollen sich an den Unternehmenswerten ausrichten. Ziel ist es, die Beziehungen der Unternehmen zu den Stakeholdern zu fördern. Als übergeordnetes Ziel wird die weitere Stärkung der Barmenia Versicherungen in Wuppertal und in den Regionen forciert. Hier wurden beispielsweise im bildenden Sektor die Junior-Uni Wuppertal, die Bergische Universität Wuppertal und das Deutschlandstipendium unterstützt. Im sozialen Bereich hilft die Barmenia zum Beispiel der Wuppertaler Tafel oder der Wuppertaler Hilfe für Kinder in Tschernobyl. Auch viele sportliche Projekte und Vereine sowie Chöre und Theater aus dem Bereich Kunst werden unterstützt.

Schwerpunktthemen des kommerziellen Sponsorings sind Ressourceneffizienz, gesellschaftliches sowie sichtbares Engagement als Mitglied und Partner in Verbänden, die in direktem oder mittelbarem Zusammenhang mit den Barmenia Versicherungen stehen. Der geschäftliche und gesellschaftliche Nutzen ist in sämtlichen Projekten zu bewerten und zu messen.

Die gesellschaftliche Rolle des Barmenia-Konzerns in der Region ist groß: Durch das Interesse und die Verantwortung gegenüber dem Unternehmensstandort sorgt die Barmenia für ein positives Bild und fördert die Akzeptanz der Wirtschaft in der Gesellschaft. Mit ihrem sozialen Engagement macht die Barmenia sich nicht zuletzt zu einem attraktiven Arbeitgeber für vielversprechende Nachwuchstalente. Die Barmenia leistet insbesondere einen Beitrag an Projekten mit kulturellen, sozialen, sportlichen, wissenschaftlichen oder bildungsrelevanten Inhalten, die durch Spenden oder durch Aktionen unterstützt werden. Besonders hervorzuheben ist eine im Haus Barmenia bereichsübergreifende Initiative des Personalbereiches und der Öffentlichkeitsarbeit: das Angebot eines Social Day, bei dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Freizeit gemeinnützige Arbeit bei der Tafel Wuppertal leisten. Die Aktion "Rest-Cent-Spende - Barmenianer helfen" läuft seit Juli 2014. Mit den Rest-Cents übernehmen die Mitarbeiter gemeinsam gesellschaftliche Verantwortung. Die Barmenianer schlagen jährlich vor, welche gemeinnützigen Organisationen in Zukunft unterstützt werden sollen und stimmen dann über die Vorschläge ab. Der Vorstand der Barmenia erhöht die Spende am Ende des Jahres um eine Unternehmensspende.

Im Jahr 2009 wurde das Azubi-Sozialprojekt ins Leben gerufen. Ziel des Projektes ist es, die Arbeit einer sozialen Einrichtung, sowohl finanziell als auch persönlich, zu unterstützen. Seit Mai 2016 unterstützt das Azubi-Sozialprojekt die Chance! Wuppertal. Die Chance! Wuppertal, welche durch den Träger Vision:teilen e.V. unterstützt wird, gibt Kindern aller Altersklassen und Nationalitäten die Chance, an einer Hausaufgabenbetreuung teilzunehmen, lesen zu üben, für Klausuren zu lernen und lädt diese auch zu Ausflügen ein.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Gebuchte Brutto-Beiträge (in Mio. EUR): 264,4 (Vorjahr 255,7)
Aufwendungen für Versicherungsfälle (in Mio. EUR): 176,9 (Vorjahr 171,0)
Kapitalanlagen (in Mio. EUR): 2.608,6 (Vorjahr: 2.514,2)
Verträge: 255.385 (Vorjahr 249.415)

Detaillierte Finanzkennzahlen unter www.geschaeftsbericht.barmenia.de

In 2019 spendete die Barmenia Lebensversicherung a. G. insgesamt 12.000 Euro für gemeinnützige Zwecke.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Barmenia Lebensversicherung a. G. ist Mitglied im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (www.gdv.de) Die Barmenia-Vorstände sind in einzelnen Ausschüssen der
Verbände vertreten. Die Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen - auch
gegenüber der Politik. Die Stellungnahmen der Verbände können eingesehen werden unter https://www.gdv.de/de/themen/politische-positionen/stellungnahmen

Weitere Mitgliedschaften gibt es im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV), im Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V. und in der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid (IHK W, SG, RS). Es gibt weitere Mitgliedschaften, die aber an dieser Stelle von untergeordneter Bedeutung sind.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Politische Spenden der Barmenia Lebensversicherung a. G. liegen weit unter der Grenze der Veröffentlichungspflicht des Parteiengesetzes und werden deshalb als nicht wesentlich angesehen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Geschäftsleitung trägt jeweils die Gesamt- und Letztverantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Die Compliance-Zuständigkeit ist innerhalb des Vorstands auf den Vorsitzenden gebündelt worden. Die Bündelung lässt jedoch die Verantwortung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des gesamten Vorstands unberührt. Der Vorstand kann die Gesamt- bzw. Letztverantwortung nicht delegieren. Zur Unterstützung bedient er sich der Compliance-Funktion.

Der verantwortliche Inhaber dieser Funktion trägt die operative Verantwortung dafür, dass die Schlüsselfunktion ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt.

Im Berichtsjahr sind keine Korruptionsfälle und/oder in diesem Zusammenhang stehende Strafen bzw. die Zahlung von Ordnungsgeldern bekannt geworden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für Korruption wird insofern und auf Grund der o. g. Vorkehrungen als gering eingestuft.

Zur Prävention von rechtswidrigem Verhalten, Korruption und sonstigen strafbaren Handlungen hat die Barmenia eine Reihe organisatorischer und personeller Maßnahmen ergriffen. Zentrale Elemente sind das auf einer Risikomatrix basierende Verfahren zur Identifizierung/Bewertung von Compliance-Risiken und die unternehmensweit für den Innen-/Außendienst geltenden Verhaltensrichtlinien sowie der Personalauswahlprozess.

Das Verfahren zur Identifizierung/Bewertung von Compliance-Risiken wurde von der Compliance-Funktion unter Beachtung der Hinweise der Risikomanagementfunktion entwickelt.

Die fachbereichsbezogenen Compliance-Beauftragten lokalisieren hiernach die zu beachtenden
externen Vorgaben, identifizieren die risikobehaftete Geschäftsprozesse und schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit für Compliance-Fälle und deren Schadenauswirkungen ein. Den so ermittelten Risiken werden im Anschluss die fachbereichsbezogenen Risikominderungsmaßnahmen (IKS) gegenübergestellt.

Die fachbereichsbezogenen Ergebnisse werden von der Compliance-Funktion ausgewertet und ggf. um weitere Erkenntnisse und/oder Rückmeldungen der Internen Revision angereichert. Die Risikomanagement-Funktion erhält den Gesamtbericht. Nach abschließender Einschätzung des Risiko-managements gab es im Berichtszeitraum keine wesentlichen Compliance-Risiken.

Insbesondere durch die Beachtung der Verhaltensrichtlinie sollen Fehlhandlungen - unabhängig davon, ob sie aus Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen - vermieden und die Mitarbeiter geschützt werden. Auf Fachbereichsebene achten die Führungskräfte und dezentrale Compliance-Beauftragte auf die Umsetzung der Richtlinienvorgaben. Darüber hinaus dienen sie den Mitarbeitern als Ansprechpartner für weitergehende Fragestellungen. Auch wirken die unternehmensweit eingesetzten Compliance-Lernprogramme und die Hinweise/Empfehlungen der Internen Revision z. B. im Rahmen ihrer Prüfungen positiv auf die Umsetzung hin.

Jeder Mitarbeiter, der illegale Handlungen oder Verstöße gegen interne/externe Regelungen entdeckt oder etwas über sie erfährt, soll über diese Informationen berichten. Eine Liste der hierfür neben dem Inhaber der Schlüsselfunktion Compliance und der Internen Revision zur Verfügung stehenden Ansprechpartner ist im Intranet veröffentlicht. Kein Mitarbeiter, der in begründeter Absicht Hinweise gibt, muss Nachteile befürchten. Auch dann nicht, wenn sich die Mitteilung als unbegründet herausstellt. Es besteht auch die Möglichkeit der vertraulichen und anonymen Beschwerde.

Bei der Personalauswahl für den Innendienst wird neben der fachlichen Eignung auch die persönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter, der Mitglieder von Verwaltungs-/Aufsichtsorganen und der Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen gemäß VAG tätig
sind, geprüft.

Die Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern erfolgt auf Grundlage der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgesehenen Zuverlässigkeitsprüfung. In diesem Zusammenhang werden auch die von der Auskunftstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e. V. (AVAD) vorgehaltenen Daten genutzt.

Ziel der teilweise seit Jahren unternehmensweit geltenden Vorkehrungen ist es, Situationen vorzubeugen, die die Integrität der agierenden Personen in Frage stellen könnten. Über Lernprogramme/ Schulungsveranstaltungen und entsprechende Intranet-Inhalte werden alle Mitarbeiter fortlaufend informiert. Der Umgang mit Hinweisen auf Verstöße ist in einer Leitlinie beschrieben und sieht die notwendigen Ermittlungs-, Eskalations- und Berichtsverfahren vor. Ein zusammenfassender Bericht wird auch dem Aufsichtsrat vorgelegt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Das Risiko für korruptes Verhalten besteht grundsätzlich in allen Unternehmensbereichen und in nahezu allen Geschäftsprozessen. Erhebliches Risikopotenzial wurde auf Grund verschiedener hierauf präventiv ausgerichteter personeller und organisatorischer Maßnahmen nicht identifiziert.

Zum Regelungsumfang der über das Intranet unternehmensweit für alle Innendienstmitarbeiter verfügbaren Compliance-Richtlinie gehören auch Ausführungen zur Korruptionsvermeidung. Anzumerken ist in diesem Kontext, dass zum Innendienst auch alle Mitarbeiter der Barmenia-Bezirks- und -Maklerdirektionen im Bundesgebiet zählen. Geschäftsstandorte bzw. Divisionen mit individuellen Regelungen zur Korruptionsvermeidung existieren nicht. Alle Mitarbeiter werden zu Tätigkeitsbeginn vom Personalbereich auf die Richtlinie hingewiesen.

Die vertraglichen Regelungen mit den gebundenen/ungebundenen Vertriebspartnern stellen sicher, dass der Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Beachtung findet. Darüber hinaus werden die für die Barmenia tätigen Einfirmenvertreter zusätzlich zur Umsetzung der in der Verhal­tensrichtlinie getroffenen Regelungen vertraglich verpflichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtsjahr sind keine Korruptionsfälle und/oder in diesem Zusammenhang stehende Straftaten bzw. die Zahlung von Ordnungsgeldern bekannt geworden.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Die Zahlung von Bußgeldern oder die Verhängung nicht monetärer Strafen infolge der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist im Berichtsjahr nicht bekannt geworden.