14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Selbstverständlich verfolgt die Kreissparkasse Biberach konzeptionell und vom Vorstand und dem Verwaltungsrat gefordert das Ziel, alle gesetzlichen und tariflichen Vereinbarungen konsequent einzuhalten. Dieses Ziel ist dauerhaft angelegt und somit zeitlich nicht begrenzt.

Die Kreissparkasse Biberach unterliegt als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber dem TVöD Sparkassen, in dem die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter geregelt sind. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse Biberach sind im Inland beschäftigt.

Dass die Rechte der Arbeiternehmer/-innen der Kreissparkasse Biberach geachtet werden, ist in der täglichen Praxis deutlich ersichtlich: Es finden Sprechstunden des Leiters der Personalabteilung auf allen Regionaldirektionen statt. Ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Personalbereich und dem Personalratsvorsitzenden unterstreicht die aktive Auseinandersetzung mit personalrechtlichen Themen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft verantwortungsvoll die Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Kreissparkasse Biberach forciert zum Thema Gesundheit und Sicherheit beispielhaft folgende Maßnahmen:
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die betriebliche Mitbestimmung bestehen im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Der Personalrat der Kreissparkasse Biberach nimmt selbstverständlich sein Informationsrecht, Mitbestimmungsrecht, Zustimmungsrecht, Mitwirkungsrecht und Anhörungsrecht wahr.

Das Konzept der Kreissparkasse Biberach zu den Arbeitnehmerrechten hat durchweg positive Ergebnisse zu verzeichnen. Die Ergebnisse der letzten Mitarbeiterbefragung sowie die geringe Fluktuationsrate bei der Kreissparkasse Biberach zeigen eine hohe Zufriedenheit bei den Mitarbeitern. Die Risiken halten sich durch langjährig beschäftigte, kompetente Mitarbeiter/innen im Personalbereich und durch eine strukturierte Arbeitsabläufe mit finalen Prüfungen nach dem Vier-Augen-Prinzip in Grenzen.

Fixierte Führungsleitsätze stoßen innerhalb der Kreissparkasse Biberach einen Lernprozess zu einer einheitlichen Wertevorstellung und einheitlichem Handeln an. Aufgabe aller Führungskräfte – unabhängig von Hierarchie und Funktion – ist es, die verbindlichen Leitsätze im Einklang mit der auf Nachhaltigkeit angelegten Geschäftsstrategie, die auf eine intensive und verantwortungsvolle Betreuung der Kunden setzt, mit Leben zu füllen.

Darüber hinaus werden die Mitarbeiter mit ihrem Know-how in unterschiedliche Projektgruppen eingebunden. Für das Jahr 2018 steht ein Zukunftsworkshop an, bei dem alle zur Bewerbung um die Teilnahme aufgerufen werden. Der Teilnehmerkreis für diesen Zukunftsworkshop setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus unterschiedlichen Bereichen und Funktionen zusammen. Überdies wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt bei der Handlungsfelder priorisiert und angegangen wurden.

Im nächsten Jahr wird die Einbindung der Mitarbeiter, eine tiefergehende Information sowie eine Beteiligung der Mitarbeiter im Bereich Nachhaltigkeit geprüft. Bei der Ausarbeitung der nichtfinanziellen Erklärung, haben viele Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Abteilungen mitgewirkt.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für die Kreissparkasse Biberach ist es selbstverständlich, die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes allumfassend zu erfüllen - also unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion.

Das Vergütungssystem der Kreissparkasse Biberach unterliegt tarifvertraglichen Bestimmungen und misst sich an der Aufgabe und dem Erfahrungshorizont der Mitarbeiter. Frauen und Männer werden für gleiche Tätigkeiten auch gleich vergütet. Überdies nehmen Frauen leitende Positionen auf der Führungskräfteebene ein.

Der individuelle Leistungsbonus soll überdurchschnittliche Leistungen honorieren. Hierbei fließen die Zielerreichung, die Leistungsbewertung im Rahmen des Mitarbeiter-Jahresgesprächs sowie sonstige besondere Anforderungen und das zeitliche Engagement ein. Somit ist der Bonus nicht auf bestimmte Aufgaben oder Positionen im Haus beschränkt.

Es bedarf bei der Kreissparkasse Biberach keiner bestimmten Maßnahmen, um Diskriminierung im Unternehmen zu vermeiden. Diversity ist selbstverständlich und wird gelebt. Stellenausschreibungen werden grundsätzlich in weiblicher und männlicher Form veröffentlicht. Bewerbungen sind ohne Passbild möglich. Maßgabe ist, den/die richtige/n Mitarbeiter/in zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu haben. Die Stellenbesetzungen zeigen in Richtung Geschlecht, Alter und Nationalität keine Auffälligkeiten.

Sofern die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, spielen die Nationalität und Hautfarbe keine Rolle. Die Kreissparkasse Biberach beschäftigt demzufolge Arbeitnehmer aus EU-Staaten und aus Nicht-EU-Staaten.

Eine Teilzeitquote von derzeit 32 Prozent zeigt, wie bedeutsam die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Weitere Rahmenbedingungen für die Work-Life-Balance schaffen flexible Arbeitszeitregelungen, Jobsharingmodelle und Heimarbeitsplätze.

Neben dem klassischen Arbeits- und Gesundheitsschutz mit ergonomischem Arbeitsplatz, betriebsärztlicher Betreuung und weiteren Maßnahmen gibt die Kreissparkasse Biberach mit Seminaren oder Aktionen Anstöße für das persönliche gesundheitsbewusste Verhalten der Mitarbeiter. Zusätzlich steht den Mitarbeitern auch für schwierige Lebenssituationen ein psychosoziales Beratungsangebot zur Verfügung.

Alle Mitarbeiter haben die Möglichkeit, in verschiedenen Projektgruppen ihre Ideen einzubringen.

 



16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital der Kreissparkasse Biberach. Deshalb werden sie in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung gefördert und unterstützt. Entsprechend ihrer Personalstrategie ist die Kreissparkasse Biberach langfristig und zukunftsorientiert ausgerichtet. Dazu gehört eine verlässliche Beschäftigungspolitik mit konstanten Mitarbeiterzahlen.

Als einer der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis betreibt sie ein aktives Ausbildungsmarketing. Im Rahmen der Nachwuchssicherung werden seit Jahren 20 bis 25 junge Menschen pro Jahr ausgebildet. Offene Stellen werden überwiegend mit Fachkräften aus der eigenen Ausbildung besetzt. Nach der Ausbildung wurden im Jahr 2017 20 Auszubildende in ein Arbeitsverhältnis übernommen.

Ein Schwerpunkt der Personalentwicklung stellt die gezielte Förderung, Weiterbildung und Höherqualifizierung der Mitarbeiter dar. Gemäß ihrem Grundsatz „Gute Arbeitskräfte sind für uns ein Erfolgsfaktor. Deshalb fördern wir die Talente unserer Mitarbeiter mit nachhaltigen Weiterbildungen“, unterstützt die Kreissparkasse Biberach ihre Mitarbeiter, ihr Fachwissen sowie die Sozial- und Methodenkompetenz aktuell zu halten und weiter auszubauen. Dazu dienen interne Workshops, Seminare, Coaching, Projektarbeiten und vieles mehr, organisiert und auch größtenteils durchgeführt von der Aus- und Weiterbildung.

Die zum Teil mehrjährigen externen Weiterbildungsmaßnahmen reichen vom Qualifizierungsprogramm über den Bankfachwirt bis zum Master of Arts. Neben den Studiengängen zum Bankbetriebswirt an der Sparkassen-Akademie oder einem Bachelor-Studium an der Sparkassen-Hochschule werden auch Weiterbildungswege wie die Fernhochschule der SRH in Riedlingen genutzt.




Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.

Stand 31.12.2017:

Abwesenheitsquote wegen Krankheit: 4,1 Prozent 
Unfallmeldungen (einschließlich Wegeunfälle): 10
Berufskrankheiten: 0

Die Kreissparkasse Biberach ist in der glücklichen Lage, dass sich bislang kein arbeitsbedingter Todesfall ereignet hat.

 

Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.

Die Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Kreissparkasse Biberach auf lange Sicht wichtig. Es werden regelmäßig Arbeitsplatzbegehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin durchgeführt. Zudem finden fristgerecht die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses statt.

Die Vorgaben für alle Gesundheits- und Sicherheitsthemen sind per Gesetz eng definiert und werden auch eingehalten. So wurde auch jüngst die vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und protokolliert. Die Finanzbranche weist keine erhöhte Gefahrenquelle in punkto Gesundheit und Arbeitssicherheit auf. So sind die Mitarbeiter keiner Verletzung an gefährlichen Maschinen ausgesetzt. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften für Kassen werden regelmäßig geschult und eingehalten. Die Öffnungszeiten für die Kunden bedürfen auch keiner Arbeitszeiten, die aufgrund regelmäßiger Umstellung den Biorhythmus der Mitarbeiter beeinträchtigen (siehe Schichtarbeit in Industrieunternehmen). Förmliche Vereinbarungen mit Gewerkschaften bestehen nicht.

Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.

Im Jahr 2017 haben die Mitarbeiter der Kreissparkasse Biberach insgesamt 2.118 Seminar- und Weiterbildungstage absolviert. Eine Erhebung der Stundenanzahl erfolgt nicht. Die Seminar- und Weiterbildungstage lassen sich nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie wie folgt aufteilen:

Für Ausbildung und Duales Studium wurden insgesamt 4.472 Tage absolviert. Davon waren 3.332 Tage schulische Ausbildung, Studium und Prüfungen.

Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.

Am 31.12.2017 hat die Kreissparkasse Biberach 807 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 301 männliche (37 Prozent) und 506 weibliche (63 Prozent).

Die Altersstruktur setzte sich in 2017 wie folgt zusammen:

Dem Vorstand gehören drei männliche Mitglieder an. Der Verwaltungsrat setzt sich aus 14 männlichen und einem weiblichen Mitglied zusammen.

Die Schwerbehindertenquote betrug im Vorjahr 3,07 Prozent.

Die Wertevorstellung des Diversity ist für die Kreissparkasse Biberach selbstverständlich. Weitere Daten wie „Migrationshintergrund“ etc. sind bei der Kreissparkasse Biberach folglich nicht definiert und somit auch nicht auswertbar.

Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.

Es sind keine Diskriminierungsfälle bekannt.



17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte sowie die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit gehört zum Selbstverständnis der Kreissparkasse Biberach. Bei der Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen und Lieferanten wird darauf geachtet, dass die anbietenden Unternehmen in der Region bzw. in Deutschland tätig sind und somit den strengen Kontrollen deutscher Behörden unterliegen.

Im IT-Bereich werden Client-Systeme eines Herstellers bezogen. Dieser verwendet den internationalen Standard UN Guiding Principles on Business and Human Rights.

Die Vergütung der Mitarbeiter des externen Unternehmens, das mit der Reinigung der Betriebsräume beauftragt ist, orientiert sich am Tariflohn. Auch bei Cateringdienstleistungen und beim Betriebsrestaurant werden die Mitarbeiter nach dem maßgeblichen Tarifwerk vergütet.

Über den Deutschen Sparkassenverlag bezieht die Kreissparkasse Biberach mediale Inhalte, Vordrucke, technische Geräte, Zahlungsverkehrslösungen, Materialien und viele weitere Leistungen. Der Deutsche Sparkassenverlag hat ein Zertifikat des Deutschen Instituts für Nachhaltigkeit & Ökonomie erhalten.

Alle Standorte der Kreissparkasse Biberach befinden sich im Landkreis Biberach. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit werden keine Risiken bezüglich des Verstoßes gegen die Menschenrechte gesehen. Ein Gesamtkonzept zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte besteht aus Wesentlichkeitsgründen derzeit nicht.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Dieser Indikator wird nicht erhoben, da im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Biberach keine Gefahr eines Verstoßes gegen die Menschenrechte gesehen wird.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Alle Standorte der Kreissparkasse Biberach befinden sich im Landkreis Biberach. Eine Überprüfung im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen ist daher nicht vorgesehen. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Biberach besteht keine Gefahr eines Verstoßes gegen die Menschenrechte.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Dieser Indikator wird nicht erhoben, da bei Lieferanten aus Deutschland von der Anerkennung der Menschenrechte ausgegangen wird.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Es sind keine Vorkommnisse bekannt. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Biberach wird keine Gefahr der Verletzung von Menschenrechten gesehen.



18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Zentrale Aufgabe des öffentlichen Auftrags ist die Förderung des Gemeinwohls in der Region. So trägt die Kreissparkasse Biberach als Arbeitgeber, Auftraggeber, Steuerzahler und Wirtschaftsunternehmen zum Wohlstand und zur Wertschöpfung im Landkreis Biberach bei.

Mit ihrem sozialen Engagement unterstützt die Kreissparkasse Biberach Vereine, gemeinnützige Institutionen und Verbände im Landkreis Biberach bei der Verwirklichung von Projekten, die sich positiv auf das Gemeinwohl auswirken. Kultur, Soziales, Sport, Bildung und Wissenschafts- und Wirtschafsförderung im Landkreis Biberach werden über die Kultur- und Sozialstiftung BC-gemeinsam für eine bessere Zukunft Sponsoringbeträge und Spenden der Kreissparkasse Biberach sowie über die Erträge aus dem Prämiensparen der Kunden unterstützt.

1,1 Millionen Euro wurden 2017 als Beitrag zum Gemeinwesen ausgeschüttet. Davon wurden 49,5 Prozent für Kultur verwendet, 16,9 Prozent für Soziales und Bildung, mit 14,7 Prozent wurden Projekte im Bereich Sport berücksichtigt, 10,5 Prozent wurden für die Wissenschafts- und Wirtschaftsförderung verwendet und 8,4 Prozent kamen anderen gemeinwohlorientierten Zwecken zugute. Aktuelle Beispiele werden auf den Spenden- und Sponsoring-Webseiten im Internetauftritt der Kreissparkasse Biberach kommuniziert.

Die Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten werden anhand von entwickelten, unternehmenseigenen Guidelines beurteilt und ausgewählt. Für die Vergabe von Fördermittel wird die Unternehmensführung eingebunden bzw. in regelmäßigen Abständen informiert. Ziel ist es, auch im Rahmen des öffentlichen Auftrags, jährlich einen wesentlichen Beitrag der erwirtschafteten Erträge an die Region zurückgegeben und damit das Allgemeinwohl zu fördern.

Risiken bezüglich der Sozialbelange ergeben sich aus dem sozialen Engagement aus Sicht der Kreissparkasse Biberach nicht, da für diesen Bereich lediglich positive Aspekte ableitet werden können. Das lässt sich aus zahlreichen Dankes-Schreiben von Spendenempfängern entnehmen. Als Prüfpozess wird das interne Kontrollsystem angewendet.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.

Bilanzsumme: 5.432 Millionen Euro
Hartes Kernkapital: 636,7 Millionen Euro
Steuern: 19,1 Millionen Euro
Personalaufwand: 47,2 Millionen Euro
Ausschüttungen für gemeinnützige Zwecke: 1,1 Millionen Euro

Gesellschaftliches Engagement



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Kreissparkasse Biberach ist Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg (SVBW). Der SVBW gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist für die Kreissparkasse Biberach eine Selbstverständlichkeit. In der Kreissparkasse Biberach ist eine Compliance-Funktion nach MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) eingerichtet, deren Ziel es ist, generell auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben hinzuwirken. Darüber hinaus sind für die Bereiche Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Wertpapiergeschäft, Datenschutz und Informationssicherheit Beauftragte benannt, die mit der Umsetzung dieser Themen betraut sind.

Die Kreissparkasse Biberach verhält sich politisch neutral und tätigt grundsätzlich keine Spenden oder sonstige Zuwendungen an Regierungen, Politiker und Parteien. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme.

Für die Kreissparkasse Biberach entstehen daraus keine gesonderten Risiken; ein gesondertes Konzept zur Verhinderung von politischer Einflussnahme existiert nicht. Für die Tätigkeit des Compliance-Beauftragten besteht ein internes Konzept (vgl. Kriterium 20).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu angehalten, rechtskonform zu handeln und somit externe und interne Regeln und Gesetze zu befolgen. Die Überwachung dieser Vorgaben wird durch die Compliance-Beauftrage übernommen, welche direkt dem Vorstand unterstellt ist.

Wie in den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 19 und 20 beschrieben, werden keine Spenden an politische Parteien vergeben. Ebenso erfolgt kein Sponsoring ihrer Veranstaltungen und Aktivitäten. Des Weiteren sind keine Korruptionsvorfälle bekannt und es wurden keine Bußgelder und monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.

 



Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

Es werden keine Spenden an politische Parteien vergeben. Ebenso erfolgt kein Sponsoring ihrer Veranstaltungen und Aktivitäten.



20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Kreissparkasse Biberach legt als öffentlich-rechtliches Institut größten Wert auf gesetzeskonformes und vertrauenswürdiges Handeln. Alle Gesetze und sonstigen Bestimmungen, die für die Aktivitäten maßgebend sind, werden eingehalten. Dieses Ziel ist dauerhaft angelegt und somit zeitlich nicht begrenzt. Hausinterne Richtlinien gelten verbindlich und in gleicher Weise für alle Mitarbeiter sowie die Mitglieder des Vorstandes. Grundsätzlich wird es als unerlässlich erachtet, dass sich die Kreissparkasse Biberach sowie ihre Beschäftigten rechtskonform verhalten. Keine Form von Korruption oder Bestechung wird toleriert.

Zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben verfügt die Kreissparkasse Biberach über ein Beauftragtenwesen, zu dem u.a. die Themenfelder im Bereich Geldwäsche, Fraudprävention, Wertpapiercompliance, IT-Sicherheit, Datenschutz, Arbeitssicherheit oder Compliancefunktion nach MaRisk angesiedelt sind. Das Beauftragtenwesen ist unabhängig vom operativen Geschäft und verfügt über umfassende Befugnisse sowie einen uneingeschränkten Informationszugang.

Die Beauftragten haben nicht ausschließlich eine Überwachungsfunktion, sondern beraten laufend Vorstand und Mitarbeiter.

Die Kreissparkasse Biberach hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben folgende bestellte Beauftragte:
Über jährliche Risikoanalysen und regelmäßige Bestandsaufnahmen und Bewertungen der rechtlichen Regelungen auf Gesamthausebene werden die konkreten Risiken (u.a. Betrugs- und Korruptionsrisiken) für die Kreissparkasse Biberach durch die jeweiligen Beauftragten identifiziert, analysiert und bewertet. Mögliche strafrechtliche Handlungen sind u.a. Betrugs- und Korruptionsdelikte oder Geldwäschehandlungen. Zu diesen Themen sind interne Richtlinien und Anweisungen festgelegt, die von allen Mitarbeitern beachtet werden müssen. Neben den Grundsätzen zum Umgang mit Interessenkonflikten sind ebenfalls Regelungen für die Annahme von Geschenken und Einladungen erlassen.

In den Richtlinien ist ein Melde- und Genehmigungsverfahren verankert, dass sicherstellt, dass sowohl die Vorgesetzten als auch der betroffene Beauftragte über entsprechende Vorgänge Kenntnis erlangt.

Darüber hinaus sind alle Beschäftigten angehalten, erkannte Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomente zur Vermeidung von Verstößen gegen Gesetzesvorgaben zu melden. Über ein Hinweisgebersystem können anonym konkrete Hinweise auf Verstöße gegen bankaufsichtsrechtliche Regelungen oder strafbare Handlungen innerhalb der Kreissparkasse Biberach an den Compliance-Beauftragten gemeldet werden. Die Mitarbeiter werden regelmäßig über ein internes Informationsportal oder Schulungen für diese Themen sensibilisiert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.

Im Rahmen einer Risikoanalyse werden die Betrugs- und Korruptionsrisiken auf Gesamthausebene geprüft und erfasst. Der Indikator kann nicht erhoben werden, da die Risikoanalyse auf Gesamthausebene und nicht für jede einzelne Geschäftsstelle erfolgt.

 

Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.

 Es sind keine Vorfälle bekannt.

Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Es wurden keine Bußgelder und keine monetären Strafen verhängt.