14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Sparkasse Regensburg unterliegt als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber dem TVÖD Sparkassen, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 
 
Entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes sind die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Dadurch wird der Personalrat, der die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertritt, in Entscheidungen des Hauses eingebunden. Regelmäßig finden Gespräche zwischen Geschäftsleitung und Personalrat statt.

Durch unsere Mitarbeiter- und Führungskräfteleitbilder wird die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber hinaus gestärkt. Führungskräfte werden dazu angehalten, offen und klar zu kommunizieren und zu informieren. Eine Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prozess und die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens wird dadurch gefördert.

Die Geschäftsstrategie der Sparkasse Regensburg wird transparent an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommuniziert. Dies erhöht die Identifikation mit den strategischen Zielsetzungen des Hauses. 
 
Alle zwei Jahre haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Befragungen die Möglichkeit, ihre Meinung abzugeben. So können zur Arbeitgeberattraktivität, zur Führung und zur Servicequalität anderer Abteilungen Rückmeldung gegeben werden. Dies fördert die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und trägt zu einer positiven, nachhaltigen Entwicklung bei. Die letzten Befragungen erfolgten in 2019.

Das Führungsbarometer verbesserte sich in 2019 deutlich gegenüber der Befragung in 2017.

Die Befragung zur Arbeitgeberattraktivität und zur internen Servicequalität wurde erstmalig in 2017 durchgeführt, die zweite Befragung fand in 2019 statt. Gegenüber der Befragung in 2017 konnten wir eine Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität verzeichnen. Auch in der Befragung zur internen Servicequalität, die eine Aussage zur Zufriedenheit in der Zusammenarbeit liefert, verbesserten sich die Werte gegenüber der Befragung in 2017 signifikant. Insgesamt war die Beteiligung bei den Befragungen sehr hoch.  

Die nächsten Befragungen sind für 2021 geplant. 
 
Einen offenen Austausch fördern auch die Mitarbeiter-Jahresgespräche. Hier erhalten Mitarbeiter/-innen Feedback von ihren Führungskräften und können auch selbst Rückmeldung geben.
  
Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen. Dies schließt Ideen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Sparkasse Regensburg ein.
  
Die Geschäftsleitung ist in sämtliche aufgeführten Themen intensiv eingebunden (z. B. regelmäßiger Austausch mit der Abteilung Personal, Termine mit dem Personalrat, Strategieveranstaltungen mit Führungskräften etc.). Eine Prüfung der Maßnahmen findet durch die jeweils zuständigen Abteilungen in Abstimmung mit der Geschäftsleitung statt.

Darüber hinaus gibt es kein weiteres Konzept mit konkreten Zielsetzungen zu diesem Kriterium, und dies ist auch nicht geplant. Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte ist ein Grundsatz. Diese werden von uns selbstverständlich, wie aufgeführt, eingehalten.

Die Sparkasse Regensburg ist nach dem Regionalprinzip der Sparkassen in ihrem Geschäftsgebiet (Stadt und Landkreis Regensburg) ausschließlich national tätig. Wesentliche Risiken in Bezug auf Arbeitnehmerbelange gibt es nicht. Aus diesem Grund ist derzeit keine spezielle Risikoanalyse vorhanden und auch nicht geplant. Die Arbeitnehmerrechte werden vollumfänglich beachtet und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber hinaus eingebunden.  


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Sparkasse Regensburg unterliegt dem TVÖD für Sparkassen. Hier ist die Gehaltsstruktur grundsätzlich geregelt. Frauen und Männer werden für die gleiche Tätigkeit selbstverständlich gleich vergütet.

Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden vollumfänglich eingehalten und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu sensibilisiert. Selbstverständlich behandeln wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion etc. Wir beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Nationalitäten, Religionszugehörigkeiten, mit und ohne Behinderung und in allen Altersgruppen. In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breitgefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln. Dies ist auch im Verhaltenskodex der Sparkasse Regensburg, den der Vorstand im Jahr 2018 verabschiedet hat, dokumentiert. Die Chancengerechtigkeit ist daher gegeben, ein darüber hinausgehendes Konzept mit konkreten Zielsetzungen nicht erforderlich.


Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat für unsere Sparkasse hohe Priorität. In unserem Verhaltenskodex ist deshalb als Ziel definiert, dass wir Spielräume für die Ausgestaltung der individuellen Lebenskonzepte sowie ein größeres Maß an Flexibilität für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen. Die Erreichung dieses Ziels zeigt sich u. a. in unserer hohen Teilzeitquote. Außerdem schaffen wir die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen durch eine variable Arbeitszeit. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist. Die Möglichkeit zur Pflege von Angehörigen unterstützen wir durch individuelle Maßnahmen, wie z. B. der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Durch diese Maßnahmen haben wir das Ziel, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, erreicht.


Im Jahr 2019 wurde bei geeigneten Stellen die Möglichkeit zum Home-Office eingeführt. Mit der digitalen Zusammenarbeit im Home-Office ist der Begriff des alternierenden Arbeitens im Büro und im Home-Office gemeint, bei dem sowohl ein Arbeitsplatz in der Sparkasse Regensburg als auch zuhause im Home-Office besteht und zwischen den beiden Arbeitsplätzen hin- und hergewechselt werden kann. Dies soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine individuellere Gestaltung der Arbeit und eine bessere Vereinbarkeit von privater Lebensführung und beruflichen Anforderungen ermöglichen. Im Jahr 2020 wurde erneut bei einer Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Home-Office ermöglicht. Insbesondere im Hinblick auf die Corona-Situation wurde diese Möglichkeit stark genutzt und von der Sparkasse unterstützt.
 
 
Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Maßnahmen zu deren Unterstützung und Erhaltung sind uns ein besonderes Anliegen. Wir bieten dazu eine betriebliche Sozialberatung, eine betriebsärztliche Betreuung, Betriebssportgruppen, ergonomische Arbeitsplätze, Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Informationen und Gesundheitschecks im Rahmen eines Gesundheitstages an. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die intensive Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.


Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Qualität von Führungskräften und Mitarbeitern ist einer unserer wichtigsten Erfolgsfaktoren. Unsere Personalarbeit ist daher langfristig und zukunftsorientiert ausgerichtet, um den Herausforderungen des demographischen Wandels frühzeitig zu begegnen.

Unser Fokus liegt auf einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und Weiterbildung. Als einer der größten Ausbildungsbetriebe der Region ist es unser Ziel, vakante Stellen überwiegend durch die im Haus ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachbesetzen zu können. Dieses Ziel konnten wir erreichen, da wir den Großteil unserer vakanten Stellen durch interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzen konnten. Außerdem bieten wir ein umfangreiches Weiterbildungsangebot für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, sowohl in Form von Inhouse-Maßnahmen sowie von externen Seminaren. Hierbei arbeiten wir intensiv mit der Sparkassenakademie Bayern zusammen. Auch wurden im Jahr 2020, insb. aufgrund der Corona-Situation, verstärkt Webinare genutzt. Die hohe Bedeutung der Aus- und Fortbildungsangebote ist auch im Verhaltenskodex der Sparkasse Regensburg dokumentiert. Durch unsere gezielte Aus- und Weiterbildung konnten wir so unser Ziel der Sicherstellung von qualifiziertem Personal erreichen. Ein quantifiziertes Ziel besteht hier nicht. Jährlich wird zentral vom Sparkassenverband Bayern die bestehende Ausbildungs- und Qualifikationsstruktur der Sparkasse erhoben.

Durch eine laufende und zukunftsorientierte Investition in die Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wir diese bei Veränderungen in der Arbeitswelt unterstützen. Im Mitarbeiter-Jahresgespräch werden Themen wie Weiterbildung, Anforderungen des Arbeitsplatzes, Möglichkeiten zur Unterstützung etc. intensiv mit der Führungskraft besprochen. Im Jahr 2019 wurde außerdem das Beurteilungssystem überarbeitet. Ziel war dabei, den Fokus noch stärker auf die Potentiale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu richten, Stärken und Entwicklungsfelder zu besprechen und bei Bedarf Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Im Zeitraum von 01.07.2020 bis 31.12.2020 fanden die Beurteilungsgespräche nach neuem System statt.

 
  
Wesentliche Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit, aus Geschäftsbeziehungen und Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf die Qualifizierung sind nicht erkennbar.
 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen
a)
i. Keine
ii. Keine
iii. 13 inkl. Wegeunfälle
iv. 6 Wegeunfälle von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder umgekehrt


b) Nicht relevant, da dieser Personenkreis nicht vorhanden ist (Angestellten oder Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden)

Arbeitsbedingte Erkrankungen
a) keine 
 
b) Nicht relevant, da dieser Personenkreis nicht vorhanden ist (Angestellten oder Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden)

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Es bestehen folgende Dienstvereinbarungen zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, die im Intranet veröffentlicht sind:
- Dienstvereinbarung über die Umsetzung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Dienstvereinbarung über die Einhaltung des Nichtraucherschutzes
- Dienstvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
- Inklusionsvereinbarung

Jährlich finden 4 Treffen des Ausschusses für Arbeitsschutz statt. Teilnehmer des Ausschusses sind:
Betriebsärztin, Arbeitgebervertreter, Leiter Immobilienmanagement, Personalrat, Leiter Personalabteilung, Sicherheitsingenieur sowie die Sicherheitsbeauftragten.
Aufgabe ist es, aktuelle Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu besprechen und zur Entscheidung für die Geschäftsleitung vorzubereiten.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Weiterbildungstage der Mitarbeiter in 2020: 838 Tage Seminare, 275 Tage Lehrgänge.
Eine durchschnittliche Stundenzahl pro Angestellten kann nicht ausgewertet werden.
Weitere Unterscheidungskriterien können nicht ausgewertet werden.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a) Mitglieder des Verwaltungsrats: 16,
i)  11 männlich,  5 weiblich
ii)  0 Prozent unter 30 Jahre alt,  44 Prozent 30 - 50 Jahre alt,  56 Prozent über 50 Jahre alt

b)
i)  39,9 Prozent männlich, 60,1 Prozent weiblich
ii)  22,16 Prozent unter 30 Jahre alt, 35,45 Prozent 30 - 50 Jahre alt, 42,39 Prozent über 50 Jahre alt

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab keine Diskriminierungsvorfälle.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Beachtung der Menschenrechte ist in vollem Umfang gegeben, die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit ist selbstverständlich. Die Beschäftigung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegt der inländischen Gesetzgebung. Die Sparkasse Regensburg arbeitet mit nationalen Dienstleistern zusammen, die Bestimmungen zum Mindestlohn werden von diesen eingehalten. Wir lassen uns die Einhaltung der Bestimmungen zum Mindestlohn von unseren Dienstleistern bestätigen. Darüber hinaus befragen wir diese bei größeren Aufträgen auch zur Personalpolitik und den Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung.

Wesentliche Risiken in Bezug auf Menschenrechtsbelange sind sowohl in Bezug auf die eigene Geschäftstätigkeit, als auch bei Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen aus diesen Gründen nicht gegeben. Wir verfügen über ausreichend interne Regularien, die in Arbeitsanweisungen, Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat und dem Unternehmenshandbuch festgelegt sind. Diese werden regelmäßig überprüft. Sollten sich evtl. Risiken neu ergeben, werden diese angepasst.

Weitere Strategien oder Maßnahmen sind derzeit nicht geplant, da die Einhaltung der Menschenrechte gegeben ist.  


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Regensburg besteht keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte. Dieser Indikator wird daher nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Alle Standorte der Sparkasse Regensburg befinden sich in der Region Regensburg. Dieser Indikator wird nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Wie in Kriterium 17 beschrieben, vergeben wir Aufträge an nationale Unternehmen. Die Zahl wird nicht erhoben, da keine Gefahr des Verstoßes gegen Menschenrechte besteht.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Dieser Indikator wird nicht gemessen, da im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Regensburg keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte besteht.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Als regional verankertes Unternehmen setzen wir uns für die Region ein. Infolgedessen übernehmen wir auch Aufgaben, die gut für das Gemeinwohl sind. In unserem Strategieprozess werden die Rahmenbedingungen für unser gesellschaftliches Engagement im Besonderen in der Kommunikationsstrategie festgelegt. Diese ist auf fünf Jahre festgesetzt und wird jährlich rollierend fortgeschrieben. Dieser strukturierte Prozess ist eng in die Unternehmensführung eingebunden. Zudem wird er von der internen und externen Revision auf Konsistenz und Nachhaltigkeit (z.B. durch Evaluierung von Kennziffern) geprüft. Unser Ziel ist es, als vertrauenswürdiges und verlässliches Unternehmen aus der Region für die Region wahrgenommen zu werden. Als Sparkasse verbinden wir Nähe und das Interesse an einer guten Entwicklung der Region mit der Überzeugung, dass alle Menschen ungeachtet der Höhe ihres verfügbaren Einkommens und ihres Vermögens ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe haben. Dieser öffentliche/gesellschaftliche Auftrag prägt unser gesamtes Geschäftsmodell. Wir handeln nicht ausschließlich gewinn-, sondern auch gemeinwohlorientiert. Weitere Zielsetzungen mit konkretem Zeitbezug sind nicht festgesetzt.

Das Thema Gemeinwesen dient uns als Leitbild. Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region. Die umfangreiche Förderung von gesellschaftlichen und sozialen Projekten im Geschäftsjahr 2020 im Gesamtvolumen von rund 1,1 Mio. Euro macht dieses Selbstverständnis der Sparkasse deutlich.

In der Sparte Breiten- und Spitzensport haben wir rund 150 Sportvereine in der Stadt und im Landkreis Regensburg finanziell unterstützt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele große Sportveranstaltungen wie der Sparkassen-Triathlon in Kallmünz, die Sparkassen-Gala oder der MZ-Landkreislauf nicht im gewohnten Format oder zum Teil gar nicht durchgeführt werden. Dennoch war es uns in diesen herausfordernden Zeiten wichtig unseren Partnern wie gewohnt zur Seite zu stehen und die Unterstützung auch für das Jahr 2020 zu sichern. Zudem sind wir Sponsor der Jahnschmiede, dem Nachwuchsleistungszentrum des SSV Jahn Regensburg.

Im Bereich Kunst und Kultur mussten aufgrund der Corona-Pandemie viele Veranstaltungen abgesagt und Kunst-Ausstellungen geschlossen werden. Als einer der größten Förderer von Kunst und Kultur in der Region Regensburg war es uns auch im vergangenen Jahr sehr wichtig unsere kulturellen Partner im Rahmen von Sponsorings weiterhin zu unterstützen. Beim Kunstforum Ostdeutsche Galerie haben wir auch im Jahr 2020 unser Engagement fortgesetzt.

Durch die nötige finanzielle Basis haben wir im vergangen Jahr zudem auch vielen Initiativen und Projekten ein erfolgreiches Arbeiten ermöglicht. Dabei ist die Sparkasse Regensburg, als fest in der Region verankertes Geldinstitut, unter anderem ein verlässlicher Förderer des Erhalts der Vielfalt unserer Heimat. So haben wir den Landschaftspflegeverband Regensburg e.V. sowie den Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege e.V. bei ihrer wichtigen Arbeit zum Wohle von Mensch und Natur unterstützt. Durch unsere Hilfe konnte außerdem ein einzigartiges Naturprojekt – der Bodenentdeckungspfad „Mensch trifft Boden“ – von der Interessengemeinschaft gesunder Boden e.V. im vergangenen Herbst fertiggestellt werden. Als Kooperationspartner leisten wir damit einen wichtigen Beitrag, um Sensibilität für gesunde Luft, sauberes Wasser und gesunden Boden zu schaffen. Denn nur wenn diese Faktoren intakt sind, kann gesunder Lebensraum nachhaltig gesichert werden.

Das gemeinsame Konzept des eCarsharing-Projektes von KERL eG wurde auch 2020 fortgeführt. Bei diesem Projekt stehen potentiellen Nutzern aus dem Landkreis Elektro-Fahrzeuge zur Verfügung, die kostengünstig gemietet werden können. Gerne leistet die Sparkasse hier einen Beitrag, neue Mobilitätskonzepte zu unterstützen und zu etablieren.  

Ein Risiko für soziale Belange entsteht durch unsere Geschäftstätigkeit gerade nicht, da es zu unserem Auftrag gehört, jedem bzw. jeder, der/die ein Konto haben möchte, dies zu ermöglichen. Darüber hinaus zielt eine individuelle persönliche Beratung darauf ab, für alle Kundinnen und Kunden maßgeschneiderte Lösungen zu bieten, so dass (materiell bedingte) soziale Risiken verhindert oder zumindest abgemildert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

1.Unmittelbar erzeugter Wert: Erlöse (Def. gem. § 26a KWG Summe aus Zinsüberschuss, lfd. Erträge,
Provisionsüberschuss, Nettofinanzergebnis,
sonst. betriebliche Erträge)
95.816.726,93 €
2. Ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert  
2.1. Betriebskosten (Sachaufwand) 19.764.697,62 €
2.2. Löhne und Gehälter 32.097.831,50 €
2.3. Sozialabgaben 11.074.068,56 €
2.4. Spenden/Sponsoring  
2.4.1. Bildung, Soziales 103.000,00
2.4.2. Kunst, Kultur 472.000,00
2.4.3. Umwelt -
2.4.4. Sport 322.000,00
2.4.5. Forschung, Wirtschaft, Wissenschaft 5.000,00
2.4.6. Sonstiges (ohne Schwerpunkt) 184.000,00
2.5. Gewinnabhängige Steuern 8.637.228,63 €
2.6. Ausschüttungen an den Träger - €
3. Beibehaltener wirtschaftlicher Wert: Entspricht dem unmittelbar erzeugten wirtschaftlichen Wert, da keine Ausschüttung (im engeren Sinne) erfolgt  
4. Bilanzsumme 5.067.472.705 €
5. Bilanzielles Eigenkapital (ohne Jahresüberschuss) 326.780.133 €
6. Jahresüberschuss 4.043.903 €


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Als Sparkasse Regensburg beteiligen wir uns über unsere Mitgliedschaft in den Sparkassenverbänden an der politischen Meinungsbildung. Zuständig dafür ist die Unternehmensführung selbst. Dabei sind für uns insbesondere europäische und bundesdeutsche Regelungen zu Finanzmärkten, Finanzinstrumenten, Zinspolitik, Einlagensicherung, Datenschutz, Verbraucherschutz, Werbeeinschränkungen und -vorgaben sowie Währungspolitik von besonderem Interesse. Ein eigenes Konzept zur politischen Einflussnahme gibt es mangels Notwendigkeit bei uns nicht, da alle für unsere Geschäftstätigkeit wesentlichen politischen Entscheidungen auf Ebenen oberhalb unseres Geschäftsgebiets getroffen werden. Auf die Konzepte des DSGV und des SVB zur politischen Einflussnahme und zur Willensbildung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe wird an dieser Stelle verwiesen.

Eigene Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren hat es folgerichtig im Geschäftsjahr 2020 nicht gegeben.

Die Sparkasse Regensburg spendet weder an politische Parteien und politischen Parteien nahe stehende Stiftungen noch an einzelne Politiker.

Die Empfehlungen und Vorgaben der Sparkassenverbände (SVB und DSGV) im Bezug auf Compliance werden beachtet und im Unternehmen implementiert. Darüber wachen interne und externe Revision. Durch Sensibilisierung der Mitarbeiter - auch in Schulungen - wird auf die Einhaltung wert gelegt. Außerdem unterliegen wir allen für die Finanzbranche einschlägigen Rechtsnormen sowie dem Sparkassen- und Bankenaufsichtsrecht.

Da im Wesentlichen keine direkte aktive politische Einflussnahme und keine politischen Spenden von der Sparkasse betrieben werden, besteht auch kein Risiko aus solchen Handlungen für die Geschäftstätigkeit. Allerdings besteht durch die Verlagerung der überregionalen politischen Einflussnahme auf die Verbände ein gewisses Risiko, dass spezifische Themen der Sparkasse Regensburg aus übergeordneten Gründen nicht verfolgt werden. Dies ist uns bewusst und wird in Kauf genommen.

Wir sind Mitglied im Sparkassenverband Bayern, im Deutschen Sparkassen- und Giroverband sowie in zahlreichen nicht politischen, regionalen Netzwerkorganisationen wie dem Regensburger Stadtmarketing, der IHK, dem Verein Freunde der Universität, dem Förderverein des Kunstforums Ostdeutsche Galerie und diversen lokalen Werbe- und Wirtschaftsvereinigungen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Sparkasse Regensburg spendet weder an politische Parteien und politischen Parteien nahestehende Stiftungen noch an einzelne Politiker.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Als regionales, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut erwarten wir von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln. Dies gilt in gleicher Weise für alle Mitarbeiter und die Mitglieder unseres Vorstandes.

Unsere Sparkasse fördert und bestärkt eine unternehmensweite „Compliance-Kultur“, durch die Rahmenbedingungen für eine Förderung des Anlegerschutzes durch die Mitarbeiter und eine angemessene Wahrnehmung von Compliance-Angelegenheiten geschaffen werden. Der Vorstand hat im Jahr 2018 einen Verhaltenskodex verabschiedet, der als Bestandteil der Organisationsrichtlinien für alle Mitarbeiter unseres Hauses verbindlich ist. Zudem werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen regelmäßiger Schulungen zu den Bereichen Compliance, Geldwäsche, Betrugsprävention, Informationssicherheit und Datenschutz auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen hingewiesen.
Mit Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) und ihrer Wirkung auf andere Risikoarten (Materieller Natur, Reputation) erfolgt eine laufende Auseinandersetzung.

Die Sparkasse verfügt als Finanzinstitut gemäß den spezialgesetzlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben über die entsprechenden Richtlinien zur Prävention und Bekämpfung von Insider-Handel. Marktmanipulation (Wertpapier-Compliance), Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Betrug, aktiver und passiver Korruption, Wirtschaftskriminalität, sonstigen strafbaren Handlungen, Informationssicherheit und Datenschutz. Daneben sind Embargovorschriften und Finanzsanktionen zu beachten und Meldungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen zu erstatten.

Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben in unserer Sparkasse erfolgt, neben den Prüfungshandlungen der Revision, durch den zuständigen Beauftragten für

• Geldwäsche/sonstige strafbare Handlungen (Zentrale Stelle),
• Compliance WpHG,
• Compliance MaRisk/Zentrale Stelle zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
• Datenschutz und
• Informationssicherheit.

Darüber hinaus gibt es Regelungen zum Umgang mit Geschenken und Vergünstigungen und mit der Gewährung von Rabatten und Preisvorteilen. Die Beauftragten agieren unabhängig vom operativen Geschäft und haben umfassende Befugnisse sowie uneingeschränkten Zugang zu allen für die Erfüllung ihrer Tätigkeit erforderlichen Informationen.

Neben ihrer beratenden und koordinierenden Funktion, zählt zu den Hauptaufgaben der Beauftragten, dass sie mögliche Interessenskonflikte identifizieren und durch entsprechende Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicherstellen, dass in der Sparkasse alle Mitarbeiter sowohl nach den gesetzlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben, als auch den internen Regelungen handeln.    

Die Beauftragten erstatten regelmäßig und anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Berichte werden an die Interne Revision und, soweit aufsichtsrechtlich/gesetzlich vorgeschrieben, an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen werden alle Betrugs- und Korruptionsrisiken auf Ebene der Gesamtbank erfasst und bewertet. Adäquate Sicherungsmaßnahmen werden vorgenommen.   Wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit, aus den Geschäftsbeziehungen sowie den Produkten und Dienstleistungen wurden im Berichtsjahr nicht gesehen.  

Durch die konsequente Einhaltung der vorgenannten Regelungen gab es im Berichtszeitraum keine Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen gegen die Sparkasse Regensburg.                           
Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, haben wir bereits im Jahre 2012 ein Hinweisgebersystem („Whistleblowing“) eingerichtet, mit dem unsere Mitarbeiter Auffälligkeiten vertraulich und anonym anzeigen können. Ansprechpartner und Adressat der Meldungen ist der Geldwäsche-Beauftragte als Zentrale Stelle. Wir setzen auch bei unserer Finanzberatung auf Nachhaltigkeit. Diesbezüglich haben wir z.B. mit Umsetzung der Anforderungen aus MiFID II einen weiteren wichtigen Schritt getan. Im Produktkorb befinden sich ausgewählte nachhaltige Wertpapiere.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

  1. Im Rahmen der jährlich durchzuführenden Risikoanalysen und laufenden Überwachungshandlungen werden alle Mitarbeiter auf Korruptionsrisiken in allen Geschäftsbereichen geprüft.
  2. Aktuell gehen wir von einem niedrigen Risiko im Zusammenhang mit Korruption aus.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

  1. Im Berichtszeitraum lagen keine bestätigten Korruptionsfälle vor.
  2. Im Berichtszeitraum erfolgten keine durch bestätigte Korruption bedingten Abmahnungen oder Entlassungen.
  3. Im Berichtszeitraum lagen keine bestätigten Vorfälle vor, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
  4. Im Berichtszeitraum wurden in Hinblick auf Korruption öffentliche Verfahren gegen zwei Mitarbeiter eingeleitet.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

a./b./c. Die Sparkasse Regensburg hat im Berichtszeitraum in Einzelfällen intern Gesetzesverstöße festgestellt, es wurden aber keine Bußgelder oder sonstige monetäre Sanktionen verhängt.