14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die BFS beschäftigt ausschließlich Angestellte mit Hauptdienstsitz in Deutschland. Damit unterliegt die BFS automatisch den Standards der deutschen Arbeitnehmerrechte, die auch die Menschenrechtsstandards der UN und die ILO-Kernarbeitsnormen umfassen. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates sind mit dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Das übergeordnete strategische Ziel des Personalmanagements der BFS ist es, führend in Mitarbeiteridentifikation und -qualifikation zu sein und dies kontinuierlich auszugestalten. Die Leitlinien des Personalmanagements umschreiben die übergeordneten Werte, welche das Personalkonzept und ihre Ziele prägen: effektiv und kostenbewusst, attraktiv und wettbewerbsfähig, vorbildlich und verantwortungsvoll, verlässlich und nachhaltig, fördernd und fordernd. Diese Konzeption des Personalmanagements geht in einer lebenszyklusorientierten Personalarbeit auf.
Um das Thema Nachhaltigkeit verstärkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heranzutragen und auch eine Beteiligung zu ermöglichen, wurde das Thema in einem ersten Schritt in der monatlichen Mitarbeiterinformation (BFS-Mitarbeiterbrief) aufgegriffen. Dabei wurde primär das direkte Arbeitsumfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vordergrund gehoben, ressourcenschonender Umgang mit Betriebsmitteln lanciert und auch ein Aufruf gestartet, sich selbst mit Ideen einzubringen.
Als zweiter Schritt der Partizipation, aber auch der Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Nachhaltigkeit bei der BFS wurde ein Azubi-Projekt ins Leben gerufen. Das Hauptziel für die beteiligten Auszubildenden ist die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Belegschaft zum Thema Nachhaltigkeit.
Bei der im Frühjahr 2017 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse beteiligten sich 155 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BFS an den Fragestellungen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit bei der BFS. Die Ergebnisse werden vom Nachhaltigkeitsmanagement in die strategische und kommunikative Planung einbezogen.
Zur Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit ist eine Mitarbeiterbefragung (360°-Feedback) im Jahr 2018 geplant.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Für uns ist es selbstverständlich, dass zu einem verantwortlichen und fairen Umgang mit unseren mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch eine angemessene Bezahlung gehört. Die Vergütung bei der BFS orientiert sich grundsätzlich an dem Mantel- und Gehaltstarifvertrag des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (AVR). Die BFS nutzt auch für ihre Tarifmitarbeiter(innen) die Möglichkeit der leistungsorientierten Variabilisierung von Gehaltsanteilen, die eine freiwillige über die tariflich garantierten Gehaltszahlungen hinausgehende Arbeitgeberleistung darstellt (weitere Details zur Vergütungspolitik der BFS finden Sie im
Offenlegungsbericht 2016 auf S. 65 ff.).
Auch bei steigender Unternehmensgröße ist uns ein familiäres, kollegiales Arbeitsklima bei hoher Arbeitsplatzsicherheit wichtig. Wir wissen um die verschiedenen Lebenssituationen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und versuchen, diesen in unseren Leistungen gerecht zu werden: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein strategisches Ziel unseres Personalmanagements, dem wir durch verschiedene Teilzeitmodelle, flexible Arbeitszeiten, Vertrauensarbeitszeit sowie die Freistellung in familiären Ausnahmesituationen gerecht werden. Um hier noch weiter auf die Situationen unserer Arbeitnehmer eingehen zu können, ist das Angebot einer bundesweiten Kinderbetreuung für Notfälle geplant.
Als Ergebnis aus der Wesentlichkeitsanalyse wird sich die BFS strategisch mit dem Thema Diversity verstärkt beschäftigten.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die BFS und ihre geschäftlichen Aktivitäten werden von ihrem Umfeld, also den zugrunde liegenden Rahmenbedingungen, geprägt. Die sich ständig ändernden politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen erfordern permanent ein gesteigertes Maß an Flexibilität. Damit sich die BFS den Bedingungen anpassen kann, bedarf es einer verantwortungsbewussten Personalentwicklung. Diese unterstützt den Wissensaufbau, die Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Qualifikationen und Kompetenzen. Personalentwicklung bei der BFS bedeutet aber nicht nur, die Fähigkeiten zu entwickeln, zu festigen und zu erweitern.
Mit Blick auf den bevorstehenden demografischen Wandel sieht die BFS ihre Verantwortung auch in der wirksamen Förderung von jungen Talenten. Mentoringprogramme sollen in Zukunft der Weitergabe von erprobtem Praxiswissen und langjähriger Erfahrung dienen. Aber auch erfahrende Führungskräfte erhalten durch diese Zusammenarbeit Impulse und Ideen von jungen Nachwuchskräften. Gleichzeitig soll in Zukunft durch die Identifikation von Kernkompetenzen, die Formulierung von Lernzielen und die Planung von Nachfolge- sowie Fach- und Führungslaufbahnen ein strategisches Skill- und Talentmanagement implementiert werden.
Auf Basis von jährlichen Mitarbeitergesprächen werden die individuellen Qualifizierungsbedarfe ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung vereinbart. Um diesen Bedarfen gerecht zu werden, setzen wir sowohl standardisierte als auch individualisierte Trainings ein. Zur strategischen Steuerung der Weiterbildungsmaßnahmen in unserem Haus planen wir die Einführung eines katalogisierten Systems zur individuellen und bedarfsorientierten Fortbildung unserer Angestellten. Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bedarf der BFS zu entwickeln, bilden wir regelmäßig Nachwuchskräfte selber aus.
Neben den fachlichen Fähigkeiten wollen wir auch die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt fördern. Daher ist für die Zukunft die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems geplant.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.
Die Zahl der Arbeitswegeunfälle in 2016 betrug 10.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in 2016 betrug 4.
Die Krankenquote in 2016 betrug 5,4 %.
In der BFS gab es 2016 keine arbeitsbedingten Todesfälle.
Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.
Die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist eine wesentliche Grundlage für engagierte Arbeit und hohe Leistung. Deshalb tragen Vorstand, Arbeitnehmervertreter, Schwerbehindertenvertretung, Führungskräfte und Mitarbeiter gemeinsam Verantwortung für die Erhaltung der Gesundheit aller Beschäftigten. Die BFS hat sich zum Ziel gesetzt, gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, und unterstützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch unterschiedliche Maßnahmen. Zum einen erhalten alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig online-basierte Schulungen zur Arbeitssicherheit. Mit dem Betriebsrat gemeinsam wurde eine Vereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement geschlossen.
Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.
Eine solche Kennzahl wird in der BFS bisher nicht erhoben. Die Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter in 2016 betrugen 1043 EUR.
Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht,
Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.
Oberstes Kontrollorgan der BFS ist der Aufsichtsrat. Ihm gehören 12 Personen an, darunter aktuell eine Frau.
Mitarbeiter-Bestand |
|
437 |
|
davon männlich |
225 |
|
davon weiblich |
212 |
nach Alter: |
bis 29 |
44 |
|
30 bis 49 |
242 |
|
50 und älter |
151 |
Durchschnittsalter |
|
44,3 Jahre |
Führungspositionen
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(bis Ebene Teamleitung) |
|
|
Männer |
49 |
|
Frauen |
18 |
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit
|
|
10,8 Jahre |
Teilzeitquote
|
|
20,8 % |
|
davon männlich |
13,2 % |
|
davon weiblich |
86,8 % |
Angestellte mit unbefristetem Arbeitsvertrag
|
|
401 |
Alle Angaben zum Stichtag
31.12.2016Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.
2016 wurden keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Bei unseren Eigenanlagen haben wir Ausschlusskriterien definiert, die unter anderem auch Menschenrechtsverstöße in Ländern oder Kinderarbeit in Unternehmen umfassen.
Die BFS ist ausschließlich in Deutschland tätig und bezieht ihre Waren und Dienstleistungen aus Deutschland. In der Lieferkette besteht somit kein Risiko für Verstöße gegen Menschenrechte, Zwangs- oder Kinderarbeit. Wir pflegen langjährige und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Lieferanten und Dienstleistern. Bei der Auswahl unserer Dienstleister und Lieferanten achten wir auf die Einhaltung der im Code of Coduct formulierten Werte und Grundsätze.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
Die Eigenanlagen der Bank wurden 2016 erstmalig durch oekom research hinsichtlich definierter Nachhaltigkeitskriterien analysiert und bewertet. Seitdem durchlaufen alle Eigenanlagen einen Nachhaltigkeitsfilter (siehe Kriterium G4 FS11).
Anleihen von Ländern, in denen Verstöße in den folgenden Themengebieten vorliegen, werden ausgeschlossen: Arbeitsrechte, Besitz von Atomwaffen, Autoritäre Regime, Diskriminierung von Minderheiten, Geldwäsche, Kinderarbeit, Nicht-Ratifizierung von Klimaschutz Abkommen, Korruption, Verstöße gg. Menschenrechte, Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit, Todesstrafe, Rüstungsbudget mehr als 5% des BIP, Vereinigungsfreiheit. Auch Investitionen in Unternehmen die gegen Arbeits- oder Menschenrechte verstoßen werden ausgeschlossen (Siehe auch Ausschlusskriterien unter folgendem Link).
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
Die Geschäftstätigkeit der BFS beschränkt sich ausschließlich auf Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. An allen Standorten, an denen die BFS vertreten ist, werden die Menschenrechte eingehalten bzw. es gibt keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen.
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
Wir führen ausschließlich Geschäftsbeziehungen zu Dienstleistern und Lieferanten aus Deutschland. Eine Zahl wird daher nicht erhoben, da wir hier keine Gefahr für Verstöße gegen Menschenrechtskriterien identifizieren können.
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.
Siehe Kriterium G4-HR11.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Unseren Beitrag für die Gesellschaft sehen wir nicht nur in unserem Kerngeschäft. Wir sind mehr als „nur“ ein Kreditinstitut und wollen sowohl für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft Verantwortung übernehmen als auch für die Region, in der wir tätig sind.
Finanziell unterstützen wir als Spender und Sponsor Unternehmen und Projekte der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Die Auswahl der geförderten Anliegen, Themen, Veranstaltungen etc. erfolgt nach einem internen Kriterienkatalog, der unter anderem den Aspekt der Relevanz für künftige Entwicklungen beinhaltet.
Unser Geschäftsmodell, aber auch die Affinität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Aufgaben, die unsere Kunden bewältigen, bringen ein Selbstverständnis mit sich, das nicht nur eine sozial verantwortliche Unternehmensführung umfasst, sondern auch ein gesellschaftsbezogenes Engagement einschließt.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen ihr freiwilliges Engagement in Einrichtungen und Organisationen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft ein, sowohl in Gremien unserer Kunden als auch eigeninitiativ in anderen Tätigkeitsfeldern.
Seit 2014 führt die BFS Freiwilligentage durch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an diesem Tag für ihr soziales Engagement von der Arbeit freigestellt. Unser Freiwilligentag 2016 fand in einer Flüchtlingsunterkunft in Köln-Longerich statt. Am 7. April 2017 traf sich die BFS zum Freiwilligentag 2017 in der Kita Zipfelmützen in Köln zur Gartenarbeit.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.
Bilanzsumme |
|
8.693.561 TEUR |
Jahresüberschuss |
|
50.305 TEUR |
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
|
23.575 TEUR |
ausgeschüttete Dividende |
|
10.500 TEUR |
Personalaufwand |
|
39.490 TEUR |
|
davon Löhne und Gehälter |
31.664 TEUR |
|
davon soziale Abgaben
|
4.863 TEUR |
|
davon Altersversorgung |
2.730 TEUR |
|
davon sonstiger Personalaufwand |
233 TEUR |
Spenden |
|
51 TEUR |
Andere Verwaltungsaufwendungen
|
|
32.452 TEUR |
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Im Rahmen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses bringt sich die BFS als Mitglied des BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) ein. Der BVR nimmt als Spitzenverband die Interessen der genossenschaftlichen Bankengruppen wahr, insbesondere bei geschäftspolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen gegenüber Institutionen des Bundes oder der Europäischen Union.
Aktuell relevante Gesetzgebungsverfahren sind:
- die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
- die Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp)
- die Basel I-III Richtlinien
- die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des 11. Senats
- das Kreditwesengesetz (KWG)
- das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Auswirkungen aus MiFiD II / MAR
- die Liquiditätsverordnung (LiqV)
- die Verordnung über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (AnaCredit)
- die Kapitaladäquanzverordnung und –richtlinie CRR/CRD IV
- das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (ZAG)
- die EU-Datenschutzgrundverordnung
Die BFS verhält sich politisch neutral, betreibt keine Lobbyarbeit und vergibt keine Spenden an Parteien oder Politiker.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine politischen Spenden gezahlt.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Wir sind aufgrund von diversen gesetzlichen Anforderungen wie bspw. dem Kreditwesengesetz, dem Bankaufsichts- und Kapitalmarktrecht sowie dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, Strukturen, Systeme und Prozesse zu implementieren, um rechtswidriges Verhalten zu vermeiden. Diese Prozesse sind Bestandteil eines Compliance-Management-Systems. Dieses wird in unserem Code of Conduct beschrieben und durch weitere interne Richtlinien konkretisiert. Das Compliance-Management-System wird regelmäßig von der Internen Revision und jährlich vom externen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Die unabhängige und dem Vorstand direkt unterstellte Compliance-Abteilung hat die Funktion, auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hinzuwirken. Auch unterstützt und berät sie die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben. Da sich die Rahmenbedingungen stetig verändern, arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung der Compliance-relevanten Prozesse.
Alle Angestellten der Bank, inklusive aller Führungskräfte, sind dazu verpflichtet einmal pro Jahr Online-Schulungen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten zu absolvieren. Regelmäßig werden die Führungskräfte über neue Entwicklungen informiert.
Zur Aufdeckung wirtschaftskrimineller Handlungen haben wir außerdem ein Hinweisgebersystem (Whistleblowing) eingeführt. Mithilfe dieses Systems können jederzeit interne oder externe Hinweise – namentlich oder anonym – an einen von der Bank beauftragten Ombudsmann adressiert werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.
Die BFS ist mit ihren 16 Geschäftsstellen ausschließlich in Deutschland tätig. Daneben unterhält die Bank eine Repräsentanz in Brüssel.
Alle Standorte werden vollständig auf Korruptionsrisiken hin geprüft. Erhebliche Risiken sind nicht ermittelt worden.
Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.
Im Geschäftsjahr 2016 wurde kein Korruptionsfall entdeckt und entsprechend auch keine Maßnahmen ergriffen.
Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
Im Berichtsjahr wurden keine Bußgelder beglichen oder andere nicht monetäre Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften gegen die BFS ausgesprochen.