14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
degewo ist ausschließlich regional tätig und somit an das deutsche Arbeitsrecht gebunden.
degewo wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert, dem auch drei Mitarbeitervertreter angehören. Es gibt außerdem einen gewählten Betriebsrat, der sich für das Wohl aller Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen im degewo-Konzern einsetzt. Er achtet auf die Einhaltung der geltenden Richtlinien, Gesetze und Vereinbarungen.
In der Zuständigkeit der Frauenvertreterin von degewo liegen alle frauen- und gleichstellungsrelevanten Fragen und Angelegenheiten. Die Frauenvertreterin hat die Aufgabe, den Vollzug des LGG Berlin und teilweise auch das Allgemein Gleichbehandlungsgesetz hinsichtlich Benachteiligungen wegen des Geschlechts und wegen sexueller Belästigung zu fördern und zu überwachen.
degewo ist als öffentlicher Auftraggeber an das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gebunden. Dort sind unter anderem die Anforderungen an gesetzlichen Mindestlohn, Frauenförderung, Sozialversicherungsbeiträge etc. geregelt.
Konkrete Zielsetzungen für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten (u. a. nationale und internationale Standards, Arbeitsbedingungen, Achtung der Rechte der Gewerkschaften, Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Information, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit) sind in den genannten Maßnahmen, Normen sowie gesetzlichen Vorgaben enthalten und werden von degewo erfüllt. Darüber hinaus gibt es keine definierten Zielgrößen, über deren Erreichungszeitpunk und -grad zu berichten wäre. Es ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerrechte.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die Förderung der Vielfalt (Diversity) ist in den Personalprozessen von degewo von der Rekrutierung bis hin zur Führungskräfteentwicklung verankert und bildet einen zentralen Pfeiler der Personalarbeit. Führungskräfte sind aufgefordert sicherzustellen, dass sie bei der Mitarbeiterentwicklung vielfältige Talente berücksichtigen und einen Führungsstil des Miteinanders pflegen. Die Aktivitäten zur Förderung und Weiterentwicklung der Beschäftigten sind darauf ausgerichtet, ihre kontinuierliche berufliche und persönliche Weiterentwicklung zu fördern.
Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat einen hohen Stellenwert bei degewo. Das Unternehmen duldet keine Diskriminierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Geschlecht, Nationalität, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder Identität und hat bereits 2008 die "Charta der Vielfalt", eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen, unterzeichnet.
degewo strebt an, dass sich die kulturelle Vielfalt der Mieterschaft auch in der eigenen Belegschaft widerspiegelt, und unterstützt "Berlin braucht dich!", eine Kampagne des Berliner Integrationsbeauftragten für Jugendliche mit Migrationsgeschichte. Ziel ist es, ihren Anteil in allen Ausbildungsbereichen, in denen die Politik als Arbeitgeber Verantwortung trägt, auf 25 % zu erhöhen.
Das Unternehmen hat zur Erreichung des Ziels unter anderem Einstellungstest überarbeitet. Es kooperiert zudem mit dem Berufsqualifizierungsnetzwerk Berlin (BQN), dessen Fachleute degewo bei der Erreichung des Kampagnenziels zur Seite stehen. Am 31. Dezember 2018 lag der Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Unternehmen bei 40 %.
Für degewo gilt der Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Deutschen Immobilienwirtschaft. Zudem handelt der Betriebsrat bei Bedarf spezielle Betriebsvereinbarungen aus, um Nachteile auszugleichen oder die Beschäftigten bei der besseren Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben zu unterstützen.
degewo unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine familienbewusste Personalpolitik bei der leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur und im Unternehmensleitbild sowie den Führungsleitlinien verankert.
degewo ist zum vierten Mal in Folge nach 2009, 2012 und 2015 auch im Jahr 2018 mit dem Qualitätssiegel "audit berufundfamilie" ausgezeichnet worden. Das Siegel wird auf Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung an Unternehmen, Institutionen und Hochschulen für eine familienbewusste Personalpolitik verliehen. Der Verleihung geht eine dreimonatige Evaluation des Unternehmens durch eine Auditorin der berufund familie gGmbH voraus.
Ziele für den weiteren Ausbau der familienbewussten Personalpolitik des Unternehmens bis zum Jahr 2018 wurden in einer vom Vorstand unterzeichneten Vereinbarung festgehalten und werden sukzessive umgesetzt. degewo befasst sich in diesem Zuge unter anderem mit den Möglichkeiten einer weiteren Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort. So ist eine Betriebsvereinbarung für das mobile Arbeiten für das Jahr 2018 avisiert.
Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Programme zur Prävention von Krankheiten. Sie reichen von Sportangeboten über Gesundheitstage und Vorsorgeuntersuchungen bis hin zur Ausbildung von Bewegungsmultiplikatoren, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wöchentlich in einer kurzen „lohnenden Pause“ zu Bewegung am Arbeitsplatz motivieren. Arbeitsplatzergonomie und Ausstattung der Arbeitsplätze unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Die Betriebskantine bietet eine große Auswahl an Speisen inklusive Salatbuffet und orientiert sich in ihrem Angebot an den Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die einen Rahmen für eine vollwertige Ernährung vorgeben.
degewo hat als kommunales Wohnungsbauunternehmen keine internationalen Standorte.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Das durchschnittliche Alter der degewo-Beschäftigten liegt bei 48 Jahren und in den kommenden 15 Jahren wird knapp die Hälfte der Belegschaft altersbedingt das Unternehmen verlassen. Um die fachliche Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand zu halten und auszubauen, bietet degewo den Beschäftigten vielfältige Fort- und Weiterbildungsprogramme. Sie reichen von fachlichen Schulungen über EDV-Seminare bis hin zum Ausbau persönlicher Fähigkeiten in Form von Softskill-Trainings und Einzelcoachings. Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung von Prozessen wurden die Seminare und Schulungen entsprechend angepasst. Regelmäßig finden hausweite Online-Schulungen zu den Themen Datenschutz, Compliance und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz statt.
Darüber hinaus wird darauf Wert gelegt, dass eine frühzeitige Nachbesetzung und Einarbeitung stattfindet, bevor die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen.
Die Weiterbildungsintensität lag im Jahr 2018 bei 0,30 %. Die Kennzahl setzt die Stunden aller absolvierten Weiterbildungen in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitsstunden aller Beschäftigten. Die durchschnittliche Stundenzahl für Fortbildungen lag 2018 bei 5,6 h je Mitarbeiterin und Mitarbeiter.
Wichtig ist degewo auch der Erhalt der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten. degewo bietet deshalb Gymnastik- und Yoga-Kurse in einem eigenen Sportraum von degewo an. Diese Sportkurse ermöglichen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während des Arbeitstages, aktiv etwas für das körperliche und psychische Wohlbefinden zu tun. Darüber hinaus betonen degewo mit diesem Angebot unser familienfreundliches Profil, da es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit schafft, das Bewegungsangebot ohne zusätzliche Wegezeiten in ihren Alltag einzubauen.
Auch bietet degewo ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Massagen während der Arbeitszeit an und führt alle zwei Jahre eine Gesundheitswoche mit zahlreichen, verschiedenen Angeboten und Kursen zur Prävention durch. Diese Angebote verfolgen insbesondere das Ziel, zu einer Reduzierung des Krankenstandes beizutragen.
Bei längerer oder häufigen Krankheiten ist degewo sehr bemüht, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Lösung zu finden, damit eine Tätigkeit bei uns im Unternehmen auch weiterhin möglich ist. Hierzu hat degewo ein professionell arbeitendes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) aufgebaut.
Die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von degewo durch zahlreiche Betriebsvereinbarungen gefördert. So gibt es beispielsweise eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zur Familienpflegezeit, zur flexiblen Arbeitszeit oder zum mobilen Arbeiten (siehe Kriterium 15).
degewo ist ein starkes Unternehmen mit einem großen Aufgabenspektrum. Die soziale und gesellschaftliche Verantwortung nimmt degewo dabei sehr ernst und bildet junge Menschen in attraktiven und zukunftsfähigen Berufen aus.
degewo bietet qualitativ hochwertige Ausbildungs- und duale Studiengänge an. In 2018 bildet degewo in insgesamt vier kaufmännischen und fünf technischen Berufe aus:
Immobilienkauffrau/-mann
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Informatikkauffrau/-mann
Veranstaltungskauffrau/-mann
Gärtnerinnen und Gärtner
Elektronikerinnen und Elektroniker
Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger
Malerinnen und Maler
Bodenlegerinnen und Bodenleger
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 beschäftigte degewo 50 Auszubildende (inklusive duale Studierende).
In Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bietet degewo zudem die dualen Studiengänge Betriebswirtschaftslehre (BWL) mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft und Technisches Facility Management an. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 beschäftigte degewo vier duale Studierende. Ihren Absolventen bietet degewo damit nicht nur ein solides Fundament für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben, sondern übernimmt diese in den meisten Fällen zunächst befristet für ein Jahr oder direkt unbefristet.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-9
Angestellte:
Bei degewo gab es keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen oder arbeitsbedingte Verletzungen mit schweren Folgen.
Anzahl Arbeitsunfälle (mit anschließender Ausfallzeit): 40
Ausfalltage bezogen auf Arbeitsunfälle: 909
Krankenstand bedingt durch Arbeitsunfälle: 0,3 %
Krankenstand inkl. Langzeiterkrankungen und Arbeitsunfälle: 9,02 %
In gewerblichen Bereichen kam es zu Schnitt- und Stichverletzungen (Grünpflege), Prellungen und Zerrungen. In kaufmännischen Bereichen erlitten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Prellungen und Zerrungen (insbesondere im Rahmen von Wegeunfällen).
Die Sollarbeit liegt bei 2.324.233 Stunden.
Nicht-Angestellte:
Es gab keinerlei Todesfälle oder arbeitsbedingte Verletzungen.
Die Erhebung und Auswertung der Sollarbeitsstunden ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der aktuell bei degewo nicht betrieben wird.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10
Bei degewo sind keine arbeitsbedingten Erkrankungen oder dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen aufgetreten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Im Rahmen von regelmäßigen Belehrungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von degewo Informationen zum Thema Brandschutz und Arbeitsschutz. Informationen stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch über das degewo-Intranet alltäglich zur Verfügung.
Die Beobachtung der Arbeitssicherheit obliegt dem Arbeitssicherheitsausschuss bzw. dem Arbeitssicherheitsbeauftragten. In den Ausschüssen der Unternehmen sitzen Betriebsräte bzw. Betriebsratsmitglieder, zum Teil auch die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt, die Arbeitssicherheitsfachkraft (TÜV) und der Sicherheitsingenieur, welche sich regelmäßig rund drei Mal jährlich treffen und austauschen. Ein degewo-konzernweiter Arbeitssicherheitsausschuss befindet sich derzeit im Aufbau. Sie sind zuständig für alle arbeitssicherheitstechnischen und berufsmedizinischen Fragen, Arbeitsumgebung bzw. Arbeitsplätze und Gesundheitsvorsorge (arbeitsmedizinischer Dienst).
Darüber hinaus gibt es für Gesundheits- und Sicherheitsthemen spezielle Betriebsvereinbarungen, die unter Kriterium 16 benannt wurden.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Ausbildungsquote (per 31.12.1018): 3,9 %
(Anzahl Azubis/Anzahl Mitarbeiter/innen gesamt)
Anzahl Auszubildende (per 31.12.2018): 50
Weiterbildungsintensität: 0,3 %
(Gesamtanzahl der Weiterbildungsstunden/ Gesamte Sollarbeitsstunden aller Mitarbeiter/innen)
Anzahl der Stunden für Weiterbildung: 5,6 h pro Mitarbeiter/in
Eine Auswertung bzw. Erhebung der Zahlen auf Konzernebene ist nicht möglich.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen
Geschlecht:
weiblich: 55,6 %
männlich: 44,4 %
Altersgruppe:
unter 30 Jahre: 0
30-50 Jahre: 2
über 50 Jahre: 7
Weitere Diversitätsindikatoren können nicht herangezogen werden.
Prozentsatz der Angestellten
Geschlecht:
weiblich: 38,4 %
männlich: 61,6 %
Altersgruppe:
unter 30 Jahre: 145
30-50 Jahre: 542
über 50 Jahre: 582
Schwerbehindertenquote: 5,4 %
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Während des Berichtszeitraums konnten keine Diskriminierungsvorfälle festgestellt werden.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
degewo ist ausschließlich in Berlin und Umland tätig. In der Geschäftstätigkeit von degewo besteht kein wesentliches Risiko auf zum Beispiel Zwangs- und Kinderarbeit, da bei degewo deutsches Arbeitsrecht Anwendung findet und auch die Einhaltung von Menschenrechten auf hohen Standards basiert. Da degewo dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz unterliegt, wurden keine weitere Zielsetzungen für diesen Bereich formuliert. Wie bereits unter Kriterium 4 berichtet, müssen Unternehmen Eigenerklärungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen abgeben.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Bei degewo beinhalten alle Vergaben ab einem Auftragswert von 10.000 Euro Regelungen zur Einhaltung der ILO-Normen.
In 2018 gab es insgesamt 795 Vorgänge (90,96 % aller Vorgänge), die Menschenrechtsklauseln enthalten haben und auf Menschenrechtsaspekte geprüft worden sind.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
degewo ist ausschließlich in Berlin und Umland tätig. Daher berichtet degewo diesen Indikator nicht umfassend - relevante Ausführungen zum Thema Menschenrechte finden sich unter Kriterium 17.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
degewo ist ausschließlich in Berlin und Umland tätig. Daher berichtet degewo diesen Indikator nicht umfassend - relevante Ausführungen zum Thema Menschenrechte finden sich unter Kriterium 17.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Bei degewo werden 5 % der Vergaben auf Einhaltung der Menschensrechtsklauseln oder auf Menschenrechtsaspekte (und damit auch soziale Auswirkungen) geprüft. Weitere Kennzahlerhebungen sind bei degewo nicht möglich.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
degewo sieht sich der nachhaltigen Entwicklung, Pflege und Stabilisierung ihrer Quartiere verpflichtet. Das Unternehmen folgt im Quartiersmanagement einem integrierten Ansatz, der Gebäude, Wohnumfeld, Infrastruktur, die sozialen Gegebenheiten vor Ort und die Bedürfnisse der Anwohner ganzheitlich und systematisch in den Blick nimmt. degewo ist es damit an vielen Stellen in Berlin gelungen, ihre Quartiere zu revitalisieren und die Lebensqualität der Bewohner zu steigern.
degewo unterstützt in allen Quartieren Schul- und Bildungsprojekte. Dabei wird die Zusammenarbeit von Schulen und Kitas wird gefördert, um den Übergang von der Kita zur Grundschule zu erleichtern und frühzeitig einen guten Kontakt zu den Elternhäusern zu schaffen.
Bei der Bereitstellung von Wohnraum für nach Berlin geflüchtete Menschen arbeitet degewo auf der Basis des Kooperationsvertrages „Wohnen für Flüchtlinge“ (WfF) eng mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zusammen. Im Berichtszeitraum 2018 gab es 181 Vermietungen an Geflüchtete, davon 57 im Rahmen des Kooperationsvertrages Wohnungen für Flüchtlinge (KoopV WfF).
Mit dem Modellprojekt „NeNa“ – Neue Nachbarn“ unterstützt degewo seit 2017 geflüchtete Menschen bei der Integration in den regulären Wohnungsmarkt. Die Geflüchteten werden bei der Anmietung einer Wohnung im Bezirk Marzahn durch Dolmetscher unterstützt und beim Ankommen in der neuen Wohnumgebung begleitet. Dies umfasst bei Bedarf die Begleitung der neuen Mieter zu Behörden oder Vermittlung an geeignete Unterstützungsangebote im Wohnquartier.
Im Rahmen des Projektes „ToM – Tolerantes Miteinander“ hat degewo 2016 an der Schönefelder Chaussee im Köpenicker Ortsteil Altglienicke den Grundstein für rund 170 Wohnungen gelegt, die je zur Hälfte für geflüchtete Menschen mit Bleiberecht sowie für Berlinerinnen und Berliner mit Wohnberechtigungsschein vorgesehen sind. Das Miteinander von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen unterstützt das Unternehmen vor Ort unter anderem durch Kooperation mit dem Sozialträger „Internationaler Bund“, durch Einrichtung eines Anwohnercafés sowie eines Mieterbeirats. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Ende 2020 geplant.
Gemeinsam mit STERNENFISCHER Freiwilligenzentrum Treptow-Köpenick hat degewo ferner ein Patenschaftsprojekt zur Integration Geflüchteter initiiert. Bei diesen Wohngebietspatenschaften unterstützen Freiwillige geflüchtete Menschen in ihrer Nachbarschaft beim Ankommen im Alltag. Sie begleiten bei Ämtergängen und Einkäufen, sind erste Ansprechpartner in einer für die Neu-Berliner noch fremden Kultur und geben ihnen damit Orientierung. Das Projekt hat degewo im Sommer 2016 ins Leben gerufen. Im Dezember 2018 wurde es verstetigt und wird künftig durch den Träger mit öffentlichen Mitteln fortgeführt. 12 Mieterinnen und Mieter unterstützten es im Berichtszeitraum ehrenamtlich.
Dies sind nur einige Beispiele, die das Engagement von degewo verdeutlichen. Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen für das soziale Quartiersmanagement bei degewo im Jahr 2018 auf rund 1,2 Mio. Euro, für die Förderung von Kunst und Kultur auf rund 75.000 Euro. In die Unterstützung von Jugend, Familie, Sport und Bildung investierte das Unternehmen 428.000 Euro.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Die Umsätze bzw. Leistungen bei degewo belaufen sich auf 335.781.000 Euro. Die laufenden Aufwendungen bzw. Strukturkosten liegen bei 308.365.000 Euro. Der unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert liegt bei 27.416.000 Euro.
Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert liegt annähernd bei 100 % regional.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
degewo folgt klaren Regeln für gute Unternehmensführung (Compliance). Das Unternehmen hat dazu eindeutige Grundsätze definiert, die das gesetzes- und regelkonforme Verhalten aller Beschäftigten sicherstellen und helfen, eventuelle Verstöße aufzudecken.
degewo ist Mitglied in folgenden Organisationen, u. a.:
- AGW – Arbeitsgemeinschaft großer Wohnungsunternehmen
- AGV – Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V.
- BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e. V.
- BBU – Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.
- BFW – Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V.
- DESWOS – Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e. V.
- Deutsches Institut für Interne Revision e. V.
- Deutscher Mietgerichtstag e. V.
- Fördergemeinschaft Bauwesen e. V.
- Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V.
- GdW – Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e, V.
- HBB – Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V.
- IHK – Industrie- und Handelskammer zu Berlin
- TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V.
- ubbw – Unterstützungsverein deutscher Immobilienverein e. V.
Der AGW, BBU und GdW als Branchenverbände vertreten die Interessen der Wohnungsunternehmen, bündeln ihre Interessen und vertreten sie konsequent gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
degewo unterstützt hinsichtlich
Compliance weder Parteien, Politiker oder damit verbundene Einrichtungen noch engagiert sich degewo politisch.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Gemäß § 4 der Satzung von degewo sind Spenden und Sponsoring zugunsten politischer Parteien ausgeschlossen, sodass auch kein monetärer Wert von Sachzuwendungen entsteht.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
degewo folgt klaren Regeln für gute Unternehmensführung (Compliance). Das Unternehmen hat dazu eindeutige Grundsätze definiert, die das gesetzes- und regelkonforme Verhalten aller Beschäftigten sicherstellen und helfen, eventuelle Verstöße aufzudecken.
Das Compliance-Programm des Unternehmens ist integraler Bestandteil der Führungs- und Managementstruktur und umfasst alle Bereiche der degewo AG und ihrer Tochtergesellschaften. Es ist mit dem Risikomanagement von degewo abgestimmt und unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung. Überwacht und evaluiert werden die Compliance-Organisation und deren Umsetzung durch die interne Revision. Sein Compliance-Management-System hat das Unternehmen in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut. So wurde 2016 ein Leitungskreis Compliance eingerichtet, der seither regelmäßig tagt und als Qualitätssicherungskomitee fungiert. Er soll die kontinuierliche und risikoorientierte Kontrolle aller relevanten Compliance-Vorgänge sicherstellen und befasst sich neben der generellen Implementierung einer Compliance- und Fehlerkultur mit Zielen und Maßnahmen, die für ein angemessenes Compliance-Management-System erforderlich sind. Seit August 2016 ist zudem eine externe Vertrauensanwältin für Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Einhaltung der Regeln für gute Unternehmensführung tätig. Die Position des internen Compliance- Beauftragten, der regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet, wurde im Mai 2016 zunächst neu besetzt. Im vierten Quartal 2017 wurde diesbezüglich eine weitere organisatorische Änderung vorgenommen. Die Aufgabe als Compliance-Beauftragte von degewo wird seit dem 1. Dezember 2017 von der Bereichsleiterin des Vorstandsbüros wahrgenommen. Seit 2016 wird der Aufsichtsrat jährlich durch einen Compliance-Bericht unterrichtet.
Um die Regeln guter Unternehmensführung konzernweit klar zu kommunizieren, hat degewo im Sommer 2016 eine Online-Schulung zum Thema Compliance eingeführt, mit der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig und umfangreich zum Thema Compliance geschult wurden. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung wird durch eine Online-Prüfung im Anschluss an die Schulung nachgewiesen. Alle neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen seither diese Online-Schulung innerhalb eines halben Jahres ebenfalls absolvieren. Darüber hinaus finden Präsenzschulungen und Informationsveranstaltungen statt. Dabei werden die Beteiligten über die wesentlichen Eckpunkte, Inhalte und Ziele von Compliance informiert sowie über spezifische Compliance-Risiken in der Wohnungswirtschaft. Ein Compliance-Handbuch für die Beschäftigten wurde erarbeitet. Für externe Partner wird degewo zudem eine Übersicht über die Compliance-Grundsätze des Unternehmens entwickeln.
Um die Regeln guter Unternehmensführung konzernweit klar zu kommunizieren, erfolgte im Berichtsjahr eine Schulung für Führungskräfte als Multiplikatorenschulung in Sachen Compliance. Im Übrigen haben alle neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die oben genannte Online-Schulung absolviert.
Der Aufsichtsrat des Unternehmens und sein Vorstand erklären sich jährlich gemeinsam zu den Empfehlungen des Berliner Corporate Governance Kodex (BCGK), welcher auf den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) basiert. Der Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher Konzerne dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Die konkreten Zielsetzungen von Compliance resultieren aus den internen Regelungen (zum Beispiel Compliance-Verhaltensregeln, Verhaltensregeln zur Korruptionsprävention, sonstigen Organisationsanweisungen, Vier-Augen-Prinzip etc.) und externen Vorschriften und Regeln. Diese Zielsetzungen werden von degewo erfüllt. Darüber hinaus sind keine weiteren, quantitativ messbaren Zielgrößen definiert, für die ein Zielerreichungsgrad zu berichten wäre.
Die Möglichkeit zur Korruption besteht grundsätzlich in verschiedenen Fachbereichen, jedoch sind auch aus der näheren Vergangenheit keine bestätigten Korruptionsfälle bekannt. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben, ergeben sich aus unserer Geschäftstätigkeit, aus unseren Geschäftsbeziehungen und aus unseren Produkten und Dienstleistungen nicht.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Alle sechs degewo-Geschäftsstandorte wurden im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft.
Die Korruptionsrisiken bestehen in den Folgen von der Nichteinhaltung von Gesetzen und Richtlinien, internen Regelungen und ethischen Rahmenbedingungen. Zu den Compliance-Risiken gehören auch wirtschaftskriminelle Delikte, wie Datenmissbrauch, Preisabsprachen, Mitarbeiterüberwachung und Korruption.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Bei degewo konnten keine Arten von Korruptionsvorfällen bestätigt werden.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Gegen degewo sind keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich auferlegt worden. Außerdem wurden keine Fälle im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren bekannt.
Es gab keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften, sodass Ermittlungen nicht eingeleitet und auch Bußgelder bzw. nicht-monetäre Sanktionen nicht auferlegt wurden.