14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Bewertung von Risiken im Bereich Arbeitnehmerbelange 
Motivierte und kompetente Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht. 

Das veränderte Kundenverhalten und die fortschreitende Digitalisierung erfordern eine deutlich differenziertere Marktbearbeitung. Vertriebskanäle mit neuen Rollen und Aufgaben entstehen. Die Prozesse, die Personalstruktur und -steuerung werden entsprechend angepasst.

Wesentliche Handlungsfelder im Personalbereich sind:

Faire Beschäftigung und Tariftreue
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen“, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die überwiegende Zahl aller Beschäftigten der Sparkasse hat Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.

Für alle Beschäftigten der Kreissparkasse Steinfurt werden die Kernnormen der „Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ eingehalten. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Kreissparkasse Steinfurt beträgt 22 Jahre.

Die Kreissparkasse Steinfurt ist ein attraktiver Arbeitgeber, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter.

Es liegen keine Risiken vor bzw. gibt es keine Anzeichen für Risiken aufgrund z.B. der sehr geringen Fluktuation und dem guten Ruf der Kreissparkasse Steinfurt als Arbeitgeber. Hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsnehmerrechten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen erkennen wir aufgrund der umfangreichen deutschen Gesetzgebung, der Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages, der darüber hinaus gehenden internen Beschäftigungsstandards sowie der intensiven Einbeziehung unserer Beschäftigten keine Risiken, sodass auf eine Risikoanalyse verzichtet werden kann.

Die gesetzlichen Beteiligungsrechte werden durch den Personalrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung wahrgenommen. Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden darüber hinaus von der Gleichstellungsbeauftragten sowie der zuständigen Stelle für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertreten. Freiwerdende Arbeitsplätze, auch Führungspositionen, werden nach Möglichkeit aus den eigenen Reihen besetzt.

Unsere Ausbildungsquote betrug 7,45 Prozent im Jahr 2020. Unsere Auszubildenden haben eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen. Im Jahr 2020 befanden sich 5 Auszubildende in einem dualen Studium, von denen 2 von ihnen bereits ihre Ausbildung zum Bankkaufmann /-frau abgeschlossen haben. Zwei weitere Absolventen haben im Januar 2020 ihr duales Studium erfolgreich beendet.

Bereits während der Berufsausbildung ist es uns als Sparkasse wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das Ankommen im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.

Mitbestimmung und Beteiligung
Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. 

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Beschäftigte Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen. 
 

Speziell für Themen der Nachhaltigkeit haben wir die Mitarbeiter*innen aufgerufen, ihre Ideen direkt an den Nachhaltigkeitsbeauftragten zu melden.  

Regelmäßig stattfindende Mitarbeiterfrühstücke des Vorstandsvorsitzenden mussten Corona bedingt ausfallen bzw. wurden virtuell durchgeführt. So wurde der Weg offengehalten, dass alle Teilnehmer*innen einen sehr einfach zu nutzenden wie auch direkten Weg behalten, auf besondere Herausforderungen und Schwierigkeiten hinzuweisen bzw. Impulse für Veränderungen zu geben.

Die Geschäftstätigkeiten der Kreissparkasse beschränken sich auf das Geschäftsgebiet (20 Kommunen im Kreis Steinfurt). Die Kreissparkasse Steinfurt betreibt keine Niederlassungen im Ausland.    

Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit
Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees)  789  274 515   
Auszubildende und Trainees  50 18 32  
Beschäftigte aus der Region   789  274 515   
Führungskräfte aus der Region   67 43 24  
 
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag  786 271 515   
Gleichstellungsbeauftragte  1   1  
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten  0      
 
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte Wert
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (in Jahren)  22
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag (in Prozent)  99,62
Ausbildungsquote (in Prozent)  7,5
Übernahmequote (in Prozent)  90


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Gleichbehandlung und Entgelttransparenz
Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität eine Selbstverständlichkeit. 

Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Die Kreissparkasse Steinfurt erstellt gemäß § 16 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) jährlich einen Vergütungsbericht und veröffentlicht diesen im Rahmen ihres Offenlegungsberichts auf ihrer Website. Darin sind die Vergütungsstrukturen genauer dargestellt. 

Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert. 
 

Diversität und Chancengerechtigkeit
In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln. 

Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Mitarbeitern, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen.

Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen.
Mit Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern soll u.a. bis zum 31.12.2021 der Anteil an Frauen in Führungspositionen auf mindestens 35% steigen. Per 31.12.2020 wurde dieser Zielwert mit 35,82% bereits erreicht. Die Zahl der Führungskräfte in Teilzeit soll auf 12,5% erhöht werden. Aktuell liegen wir bei 8,96%. Weiterhin werden Frauen gezielt auf höher dotierte Stellen hingewiesen.

Zahl der Führungskräfte in Teilzeit:  
Die Altersstruktur des Vorstands ist wie bei allen Kreditinstituten durch gesetzliche Anforderungen geprägt, die eine Zulassung als Vorstand von beruflichen Qualifikationsnachweisen abhängig machen und eine Mindestzahl von Berufsjahren voraussetzen. Isofern sind keine unter 30-Jährigen in diesem Organ vertreten.      

Die Kreissparkasse Steinfurt ist ein verlässlicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Allein im Jahr 2020 haben 32 Mitarbeiter ihr 25. oder 40. Dienstjubiläum gefeiert. Beweggründe für eine langjährige Verbundenheit sind das umfangreiche Angebot an Weiterbildungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vielseitige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie., sehr gute Sozialleistungen sowie sichere Arbeitsplätze.  

Familie und Beruf Eine familienfreundliche Personalpolitik ist uns ein wichtiges Anliegen. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung (flexible Arbeitszeiten, familienfreundliche Teilzeitarbeit, Telearbeit, Altersteilzeitarbeit, Freistellung zur Pflege, Reservierung von Kindergartenplätzen in der Region …). Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist. 

Wir möchten außerdem für Frauen bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir Männer stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen. 

Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schafft die Kreissparkasse Steinfurt durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten. Neben der Erhöhung der Betriebssicherheit wurde gerade in der Coronazeit die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice deutlich und unkompliziert ausgeweitet, um die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen im familiären Umfeld sicherstellen zu können. Die Bandbreiten der täglichen Arbeitszeit wurden deutlich auf 5 bis 23 Uhr ausgeweitet und Möglichkeiten zur temporären Reduzierung von Arbeitszeiten geschaffen.

Gesundheit
Mit einem umfassenden Angebot fördern wir die Gesundheit unserer Beschäftigten, etwa durch betriebsärztliche Betreuung, Betriebssport, ergonomische Arbeitsplätze, ein unabhängiges psychosoziales Beratungsangebot für Beschäftigte in schwierigen persönlichen Lebenssituationen, sowie einer internen Gesundheitsberaterin und Pflegelotsin.

Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Mitarbeiter*innen z.B. durch Untersuchungen der Halsschlagader,
Grippeschutzimpfungen, Sehtesten, digitalen Gesundheitstipps, der Förderung der Betriebssportgemeinschaft etc.)

Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Die Arbeitsplätze werden durch Begehungen regelmäßig von der Betriebsärztin in Augenschein genommen. Höhenverstellbare Schreibtische erhalten alle Mitarbeiter*innen unverzüglich, sobald eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Weiterbildung/lebenslanges Lernen
Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.

Die Kreissparkasse Steinfurt bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.

Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern – diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.

In die Weiterbildung von 755 Mitarbeitern haben wir im Berichtsjahr mehr als 239.000 Euro investiert. Im Durchschnitt hat jeder Mitarbeiter 2,9 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung.


Wir haben bereits 2020 damit begonnen, unsere Beschäftigten im Bereich Nachhaltigkeit weiter zu qualifizieren, um sie so in die Lage zu versetzen, ihre Kundinnen und Kunden kompetent über Nachhaltigkeitsaspekte in der Geldanlage zu informieren und eine zum individuellen Anlageprofil passende Beratung durchführen zu können.

Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zum/zur Sparkassenfachwirt*in/ Bankfachwirt*in und anschließend zum Sparkassenbetriebswirt*in/Bankbetriebswirt*in an den Sparkassenakademien an. Studieninteressierten Beschäftigten fördern wir das Studium zum Bachelor of Science an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. 

Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn mit dem Abschluss zum/zur diplomierten Sparkassenbetriebswirt*in. Besonders leistungsstarke Bachelorabsolvent*innen können ein Studium zum „Master of Business Administration (MBA)“ anschließen, welches für obere Führungsaufgaben qualifiziert. 

Die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe bietet in enger Kooperation mit der Hochschule Koblenz seit Ende 2018 ein gemeinsames Studienprogramm an. Das „Lehrinstitut mit MBA“ führt die Stärken der bestehenden Angebote – Lehrinstitut und MBA-Studium – zu einem einzigartigen Studienkonzept zusammen. Die Studierenden erhalten einen Doppelabschluss: zum einen den „diplomierten Sparkassen-Betriebswirt“ sowie den Abschlussgrad „Master of Business Administration (MBA)“. Ziel ist es, talentierte Mitarbeiter mit erster Führungserfahrung auf die Übernahme anspruchsvoller Management- und Führungsaufgaben in Finanzdienstleistungsunternehmen vorzubereiten.  

In Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe bietet die Kreissparkasse Steinfurt ein breites Spektrum an spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten für alle Mitarbeiter. Durch eine umfassende Nachwuchsförderung und Aufstiegsweiterbildung eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Entwicklungsperspektiven in der Sparkasse.

Eine quantitative Einordnung zur Erreichung der von uns gesetzten qualitativen Ziele zur Qualifizierung von Mitarbeiter*innen ist eng mit deren Aufgaben verbunden. Mit Übernahme einer neuen Funktion wird sichergestellt, dass der/die jeweilige Mitarbeiter*in die ausreichende Sachkunde bzw. Befähigung unter Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen erlangt.

So schafft z.B. die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, kurz IDD) die rechtliche Grundlage für den Umfang jährlicher Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen, die Versicherungen vermitteln und beraten. Unabhängig von Geschlecht und Angestellenkategorie bilden sich alle Mitarbeiter*innen regelmäßig jährlich mindestens 15 Stunden persönlich und fachlich weiter.

Mitarbeiter*innen, die Wertpapiere beraten, nutzen spezifische Weiterbildungsangebote zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung und Wissensauffrischung, um ihre Sachkunde fortlaufend sicherstellen. 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Es gab keine arbeitsbedingten Verletzungen oder Todesfälle. 

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Mitarbeiter*innen der Kreissparkasse Steinfurt finden sämtliche Informationen zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im internen Mitarbeiterinformationsportal. Unter anderem wurde gerade im Geschäftsjahr 2020 über das Portal zu Beginn der Pandemie täglich und im weiteren Verlauf mindestens einmal wöchentlich über ein Sonderformat "Kristenstab informiert" Informationen über Verhaltensweisen, Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen alle Mitarbeiter*innen auf dem Laufenden gehalten.

 
Beruf und Familie
Inanspruchnahme von Elternzeit  Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit)  25  321  
Beschäftigte in Elternzeit im Berichtsjahr  13  8  
Rückkehr nach Elternzeit im Berichtsjahr  13  14  

 
Gesundheit Wert
Anzahl Kantinen mit biologischem und vegetarischem Angebot  0
Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote (in Prozent)  4,64

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Weiterbildung/lebenslanges Lernen
Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl gesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre 50 Jahre <
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen  755      
Personentage für Fortbildung  2.322      
Teilnehmende an Stipendiatenprogrammen (intern)  0      
 
Investitionen in Fort- und Weiterbildung Wert
Ausgaben für Fort- und Weiterbildung insgesamt (in €)  239.000
Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter/-in (in Tagen)  2,9

Aktuell können die Daten für eine Differenzierung nach Geschlecht und Angestelltenkategorie (Sachbearbeitung, Beratung und Führung) nicht automatisch ermittelt werden. Hierzu wären ergänzende Programmierungen / umfangreiche Auswertungen notwendig. An einer Lösung für zukünftige Auswertungen wird gearbeitet.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

 
Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit 
Diversität und Chancengerechtigkeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Sparkasse              
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees)  789  281  508        
Vorstandsmitglieder  3  3      0  0  3
Führungskräfte  64  40  24        
Kontrollorgane und Eigentümer              
Verwaltungsrat  15
 1vakant
 12  2        
Zweckverband  45  36  9        
Aufsichtsrat 
(Freie Sparkassen)
             
 
Frauenanteil nach Hierarchieebene Prozent
Weibliche Beschäftigte  64,39
Weibliche Führungskräfte  23,08
Weibliche Vorstandsmitglieder  0
Weibliche Verwaltungsratsmitglieder  2
Weibliche Aufsichtsratsmitglieder (Freie Sparkassen)  -

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab keine Vorfälle.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte 
Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet. Als Sparkasse beteiligen wir uns nicht an internationalen Projektfinanzierungen in weniger entwickelten Ländern.

Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht.  

Aus diesen Gründen haben wir für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse keine gesonderte Risikoanalyse zur Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt. Mit Blick auf das Kerngeschäft werden Menschenrechtsaspekte in einzelnen nachhaltigen Anlageprodukten berücksichtigt und in den jeweiligen Mittelverwendungsnachweisen bzw. Produktinformationen offengelegt. Im Kreditgeschäft werden verschiedene Risikoarten geprüft. Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen – Menschenrechtsverletzungen sind nicht als wesentlich eingestuft.
   

Achtung der Menschenrechte
Für die Kreissparkasse Steinfurt gehören die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zu ihrem Selbstverständnis.

Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt deutschem und europäischem Recht. Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Deutschland ist Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der UN und ihrer Zusatzprotokolle (Zivilpakt, Sozialpakt, Anti-Rassismus-Konvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Folter-Konvention, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Konvention gegen Verschwindenlassen). Zuletzt wurde von Deutschland das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter sowie die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, beide sind seit 2009 in Kraft. Deutschland hat als erster europäischer Staat auch das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, dass ein Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht.
 

Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Für alle Mitarbeiter der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen derInternationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ eingehalten. Für die Sparkasse ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten eine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Darüber hinaus engagieren wir uns für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und langfristige Entwicklungsperspektiven unserer Beschäftigten. Zudem können sich die Mitarbeiter im Rahmen von Beschwerderechten, Personalentwicklungsprozessen und Feedback-Mechanismen in die Weiterentwicklung der Sparkasse einbringen.
 

Kundinnen und Kunden
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jeden Kundinnen und Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. 

Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. 

Wir verfügen über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.
 

Lieferanten und Dienstleister
Die Kreissparkasse Steinfurt erwartet von ihren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. In ihrer Nachhaltigkeitserklärung (veröffentlicht auf ihrer Internetseite www.ksk-steinfurt.de/nachhaltigkeit) kommt diese Haltung deutlich zum Ausdruck und wird zukünftig in die Vertragsgestaltung mit den Dienstleistern eingearbeitet.  

Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden. Konkrete themenspezifische Zielsetzungen können aus Wesentlichkeitsgründen aktuell nicht spezifiziert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Keine Angabe möglich, da die Daten technisch nicht ermittelt werden

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Keine Angabe möglich, da die Daten technisch nicht ermittelt werden

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Keine Angabe möglich, da die Daten technisch nicht ermittelt werden

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Keine Angabe möglich, da die Daten technisch nicht ermittelt werden


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Beitrag zum Gemeinwesen
Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir im Jahr eine Wertschöpfung von  58.111.527 Euro in unserem Geschäftsgebiet realisiert.

Unsere Förderengagements stehen in Einklang mit unseren geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse. Gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung.

Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir 1.642 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 207 TEU, Bildung 307 TEU, Sport 504 TEU, Kultur 367 TEU, Umwelt 48 TEU, Wirtschafts- und Strukturförderung 83 TEU, Sonstiges 126 TEU.
 

Im Jahr der Corona-Pandemie haben wir zu Beginn des Lockdowns iPads an die Alten- und Pflegeeinrichtungen in unserem Geschäftsgebiet übergeben. Über die Spendenplattform unserer Sparkasse wurden gemeinnützige Vereine mit einem Corona-Sonderboni für eingestellte Projekte unterstützt und zum Jahresende erfolgte ein weiterer Förderschwerpunkt für Umweltprojekte.  

In Verbindung von Umwelt und Bildung standen weitere Projekte in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnerorganisationen auf dem Plan:    
Zugänge zu Finanzdienstleistungen
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesellschaftliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen.

Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt der Lebens- und Geschäftsbegleiter unserer Kundinnen und Kunden. Mit dem Ausbau der digitalen medialen Kanäle zu einer eigenen multibankfähigen Plattform haben wir die digitale Basis für alle Finanzgeschäfte geschaffen. Unsere Beschäftigten haben ihre digitalen Kompetenzen in den vergangenen Jahren erheblich erweitert. Als Marktführer haben wir eine gute Ausgangsposition und können unsere Wettbewerbsvorteile in den Bereichen Datensicherheit, Risikoeinschätzung und Umgang mit Regulierungsanforderungen nutzen.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen
Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher, unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. 

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Abgelehnt oder gekündigt werden kann ein solches Basiskonto nur aus wichtigen Gründen, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden.

Räumliche Nähe
Wettbewerb in der Kreditwirtschaft kommt Verbrauchern und Unternehmen zugute. Die Sicherstellung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für alle Menschen in der Region ist Teil unseres gesellschaftlichen Auftrags, den wir umfassend erfüllen.

Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 15 Beratungs-Center und 10 angeschlossenen Filialen überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. An insgesamt 48 Standorten stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung. Zudem bieten wir mit unserem Kunden-Service-Center direkte Unterstützung für unsere Kundinnen und Kunden per Telefon, Chat oder auch Videoberatung. Ergänzend dazu versorgen wir auf Wunsch mit unserem mobilen Service auch Menschen zuhause.
 

Digitale Zugangswege
Persönliche Nähe aufrechtzuerhalten, bedeutet angesichts der steigenden Digitalisierung jedoch mehr, als Geschäftsstellen zu betreiben. Viele einfache Bankgeschäfte lassen sich inzwischen gut und schnell im Netz erledigen, 99.000 Kundinnen und Kunden (67 % Prozent) nutzen auch das Online- bzw. Mobile Banking. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem sehr qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte.

Unsere digitalen Angebote bieten ergänzend eine sichere und bequeme Möglichkeit, Bankgeschäfte jederzeit zu erledigen. Bankgeschäfte von unterwegs mit dem Smartphone oder Tablet zu erledigen, hat im Alltag der Sparkassen-Kunden eine immer größere Bedeutung. Hierfür bieten wir mit unseren Sparkassen-Apps leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an. Mit Blick auf dieses veränderte Nutzungsverhalten unserer Kundinnen und Kunden bieten wir auch persönliche Beratung über digitale Kanäle an. 
 

Als Sparkasse sind wir eine datennutzende Organisation. Die IT-Sicherheit unserer Systeme hat höchste Priorität.  

Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Alle unsere Beratungs-Center, Filialen und SBFilialen (bis auf zwei in Dörenthe und Ledde) sind rollstuhlgerecht. An allen Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SBTerminals. Den nächstgelegenen Standort – inkl. Angaben zur barrierefreien Ausstattung und evtl. Öffnungszeiten – zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die SparkassenApps an.  

Im OnlineBereich haben wir unser Serviceangebot durch Informationsmaterialien in leichter Sprache, Videos in Gebärdensprache oder barrierefreie – das heißt vorlesbare – PDFs erweitert. Darüber hinaus bieten wir barrierefreies Onlinebanking an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und für die Nutzung mit Vorleseprogrammen („Screen Reader“) optimiert ist. Die Nähe unserer Beschäftigten zu unseren Kundinnen und Kunden hilft dabei, Barrieren zu überwinden.  

Auch Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu kommen, werden von der Kreissparkasse betreut. Für ältere Menschen oder für langfristig erkrankte Kundinnen und Kunden bieten wir bei Bedarf auch Hausbesuche bzw. die Bargeldversorgung durch unseren mobilen Service an.

Als Sparkasse sind wir über unseren gesetzlich verankerten Öffentlichen Auftrag dem Gemeinwohl verpflichtet. 
Der Vorstand entscheidet in Abtimmung mit den jeweiligen Fachbereichen und Führungsverantwortlichen über das gesamte Produkt- und Serviceangebot und die Standortpolitik unserer SB-Filialen, Filialen und Beratungs-Center. Zudem erfolgen Entscheidungen zur Standortpolitik immer im Einvernehmen mit den Vertretern des Verwaltungsrates.
In der Budgetplanung eines Jahres werden jährlich die Förderbudgets für unseren Beitrag zum Gemeinwesen festgelegt. Darin wird versucht, den ökologischen Nachhaltigkeitsaspekt stärker zu berücksichtigen. Grundsätzlich legen wir jedoch auch Wert darauf, die weiteren Förderschwerpunkte mit sozialen, karitativen, kulturellen, sportlichen wie gerade auch bildungspolitischen Aspekte weiter zu berücksichtigen. Ein Konzept zum Förderengagement ist zur Neuausrichtung nicht in Planung.

Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Beitrag zum Gemeinwesen 2020 Volumen in € Vorjahr Volumen in €
Ertragsabhängige Steuerzahlungen  10.289.000  9.815.009,69
Personalaufwand  45.677.000  45.172.644,00
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt  1.642.000  1.678.985,32
Davon: Soziales  207.000  190.419,72
Davon: Bildung/Wissenschaft  307.000  366.271,10
Davon: Kultur  367.000  400.390,88
Davon: Sport  504.000  553.623,71
Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung  83.000  ging in anderen Pos. auf
Davon: Umwelt  48.000  29.469,38
Davon: Sonstiges  126.000  138.810,53
Auftragsvergaben an regionale Unternehmen  503.527  Wurde nicht ermittelt
Ausschüttungen an Träger  0  0
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt: 58.111.527  56.666.639,01
 
Die Bilanzsumme der Kreissparkasse ist von 2019 bis 2020 um 7,1 Prozent auf 5,25 Milliarden Euro gestiegen. Insgesamt lag der Jahresüberschuss mit 5,04 Millionen Euro leicht unter dem Vorjahresniveau.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Politische Interessenvertretung
Die Kreissparkasse Steinfurt ist Mitglied im Sparkassenverband Westfalen und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen.

Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel der Verein Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. 

Die Kreissparkasse Steinfurt vergibt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.
 

Die relevanten Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsverfahren für die Kreissparkasse Steinfurt umfassen unter anderem:


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

0 Euro


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Grundlagen der Unternehmensführung  
Verantwortungsvolle Unternehmensführung in der Sparkasse 
Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den nachfolgenden Grundsätzen:
  1. Sparkassen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, die von Kommunen zur Erfüllung bestimmter, ihnen obliegender öffentlicher Aufgaben errichtet wurden.
  2. Sparkassen haben die Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet ein den Bedürfnissen der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand entsprechendes Angebot an kreditwirtschaftlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz niedergelegt.
  3. Der öffentliche Auftrag prägt das gesamte Geschäftsmodell der Sparkasse. Sparkassen handeln in erster Linie gemeinwohl- und nicht gewinnorientiert; ihre Tätigkeit als auch die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Erträge kommen der Allgemeinheit zugute.

Die Säulen des öffentlichen Auftrags der Sparkassen sind:
  1. Zugang zu Bankdienstleistungen für alle Bevölkerungskreise,
  2. Zugang zu Bankdienstleistungen in der Fläche,
  3. Kreditversorgung des Mittelstandes,
  4. gemeinnützige Tätigkeit der Sparkassen,
  5. Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs und
  6. Beratungs- und Bildungsfunktion.
  1. Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.
  2. Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur in der Sparkasse 
Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.


Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. 

Die Compliance-Beauftragte stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus die Compliance-Beauftragte verantwortlich. Sie ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. 

Die Beauftragte identifiziert zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung unseres Verhaltenskodexes.

Weiter unterstützt und berät sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragte erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder die Compliance-Beauftragte zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden. Daher ergeben sich auch keine aktuellen konkreten Risiken. Konkrete themenspezifische Zielsetzungen können aus Wesentlichkeitsgründen aktuell nicht spezifiziert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Zu a.) 0 / 0 % 
Zu b.) Es liegen keine erheblichen Korruptionsrisiken vor.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Zu a.) 0
Zu b.) 0
Zu c.) 0
Zu d.) 0 

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es gibt in 2020 keine erheblichen Bußgelder.