14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden durch ihre qualifizierte und engagierte Leistung die Basis für unser Erfolgsmodell. Ihre Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit zu stärken, ist daher eine wesentliche Aufgabe einer nachhaltigen Personalarbeit. Für alle Beschäftigten werden die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden als "wichtigstes Gut" der Kreissparkasse Steinfurt einen wesentlichen Bestandteil, die unter dem Punkt "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" auch in der Geschäftsstrategie der Kreissparkasse verankert sind. Für den Bereich „Personal“ ist ein Vorstandsmitglied in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand und dem Bereichsleiter zuständig. Somit ist der Vorstand in die Personalangelegenheiten, die durch die Personalabteilung wahrgenommen bzw. umgesetzt werden, eingebunden. Es liegen keine Risiken vor bzw. gibt es keine Anzeichen für Risiken aufgrund z.B. der sehr geringen Fluktuation und dem guten Ruf der Kreissparkasse Steinfurt als Arbeitgeber. Hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsnehmerrechten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen erkennen wir aufgrund der umfangreichen deutschen Gesetzgebung, der Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages, der darüber hinausgehenden internen Beschäftigungsstandards sowie der intensiven Einbeziehung unserer Beschäftigten keine Risiken, sodass auf eine Risikoanalyse verzichtet werden kann.

Die gesetzlichen Beteiligungsrechte werden durch den Personalrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung wahrgenommen. Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden darüber hinaus von der Gleichstellungsbeauftragten sowie der zuständigen Stelle für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertreten. Frei werdende Arbeitsplätze, auch Führungspositionen, werden nach Möglichkeit aus den eigenen Reihen besetzt. Deshalb hat die Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen hohen Stellenwert. Das Wissen und Können stellt die Kreissparkasse Steinfurt durch eine individuelle Förderung im Rahmen ihres Personalentwicklungskonzeptes sicher. Die aufgeführten Ziele, insbesondere zur Gleichstellung (mehr Infos dazu im Folgenden dieses Berichtes) und zu Neubesetzungen, werden kontinuierlich verfolgt und regelmäßig dem Verwaltungsrat berichtet. Darüber hinaus ist der Personalrat eingebunden.

Über die betriebliche Mitbestimmung hinaus, kann jeder Beschäftigte im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens X+1 seine Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv beteiligen – auch, wenn es sich um das Thema Nachhaltigkeit dreht. Die Beteiligung am Nachhaltigkeits-Management wird nicht gesondert gefördert. Aus Ressourcengründen gibt es aktuell auch kein Konzept zu diesem Thema.

Die Geschäftstätigkeiten der Kreissparkasse beschränken sich auf das Geschäftsgebiet (20 Kommunen im Kreis Steinfurt). Die Kreissparkasse Steinfurt betreibt keine Niederlassungen im Ausland.


  Beschäftigungspolitik und Gleichbehandlung Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigungsstruktur
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden) 784 286 498  
Beschäftigte aus der Region  784 286 498  
Führungskräfte aus der Region  67 47 20  
Auszubildende  40 19 21  
Ausbildung im Berichtsjahr abgeschlossen  12 6 6  
Davon: unbefristet übernommen  4 2 2  
Davon: befristet übernommen  7 3 4  
Gleichbehandlung und Tarifverträge
Beschäftigte mit Tarifvertrag 781 283 498  
Gleichstellungsbeauftragte 1 0 1  
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten        
 
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte Wert
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (in Jahren) 22
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag (in Prozent) 99,62
Ausbildungsquote (in Prozent) 6,1
Übernahmequote (in Prozent) 91,67


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität selbstverständlich. Als ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. 63,52 % unserer Beschäftigten sind Frauen, ihr Anteil in der ersten und zweiten Führungsebene liegt aktuell bei 23,08 %.Die zukünftig stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns hohe Priorität. Die Kreissparkasse Steinfurt hat dazu wesentliche Stellhebel im Gleichstellungsplan definiert.

Mit Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern soll u.a. bis zum 31.12.2021 der Anteil an Frauen in Führungspositionen auf mindestens 35% (bisher 32%) steigen. Die Zahl der Führungskräfte in Teilzeit soll von 9,5% auf 12,5% erhöht werden. Dafür werden Frauen gezielt auf höher dotierte Stellen hingewiesen. So steht es im aktuellen Gleichstellungsplan der Kreissparkasse Steinfurt.

Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist tarifgebunden (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).

Die  Kreissparkasse Steinfurt ist ein verlässlicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Allein im Jahr 2019 haben 27 Mitarbeiter ihr 25. oder 40. Dienstjubiläum gefeiert. Beweggründe für eine langjährige Verbundenheit sind das umfangreiche Angebot an Weiterbildungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vielseitige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeiten, familienfreundliche Teilzeitarbeit, Telearbeit, Altersteilzeitarbeit, Freistellung zur Pflege, Reservierung von Kindergartenplätzen in der Region …), ein umfassendes Angebot zur Gesundheitsförderung (Angebote rund um Ernährung, Entspannung und Bewegung, Interne Gesundheitsberaterin, Externe Diplom-Sozialpädagogin Supervision, Sozialtherapeutin, Psychotherapie, Lehrsupervisorin, Gesundheitsprogramm „AzubiFit“, Betriebssportgemeinschaft etc.), sehr gute Sozialleistungen sowie sichere Arbeitsplätze.

Zusätzlich fördert die Kreissparkasse Steinfurt aktiv das soziale bzw. ehrenamtliche Engagement der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität. Die Kreissparkasse Steinfurt bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeiter*innen langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses. Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern – diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassen-Akademie. In die Weiterbildung von 767 Mitarbeitern haben wir im Berichtsjahr mehr als 275.000,-  Euro investiert. Im Durchschnitt hat jeder Mitarbeiter 3,4 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung.

Im Jahr 2019 lag der Fokus ganz besonders auf der Schulung von neuen digitalen Prozessen und Systemen. Hierzu zählt die Anwendung von zwei Bildschirmen bei der Kundenberatung, der Einsatz der neuen Beratungssoftware OSP-Neo, der Einsatz von iPads für Videozuschaltungen und der Einsatz von Headsets für die telefonische Beratung. Diese Schulungen werden im Jahr 2020 weiter intensiviert und mit weiteren digitalen Prozessen/Systemen ergänzt.

Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zum/zur  Sparkassenfachwirt*in/Bankfachwirt*in und anschließend zum Sparkassenbetriebswirt*in/Bankbetriebswirt*in an den Sparkassenakademien an. Studieninteressierten Beschäftigten fördern wir das Studium zum Bachelor of Science an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Management-Akademie in Bonn mit dem Abschluss zum/zur diplomierten Sparkassenbetriebswirt*in. Besonders leistungsstarke Bachelorabsolvent*innen können ein Studium zum Master of Business Administration anschließen, welches für obere Führungsaufgaben qualifiziert. Die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe und die Management-Akademie der Sparkassen-Finanzgruppe bieten in enger Kooperation mit der Hochschule Koblenz seit Ende 2018 ein gemeinsames Studienprogramm an. Das „Lehrinstitut mit MBA“ führt die Stärken der bestehenden Angebote – Lehrinstitut und MBA-Studium – zu einem einzigartigen Studienkonzept zusammen. Die Studierenden erhalten einen Doppelabschluss: zum einen den „diplomierten Sparkassen-Betriebswirt“ sowie den Abschlussgrad „Master of Business Administration (MBA)“. Ziel ist es, talentierte Mitarbeiter mit erster Führungserfahrung auf die Übernahme anspruchsvoller Management- und Führungsaufgaben in Finanzdienstleistungsunternehmen vorzubereiten.  In Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe bietet die Kreissparkasse Steinfurt ein breites Spektrum an spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten für alle Mitarbeiter*innen. Durch eine umfassende Nachwuchsförderung und Aufstiegsweiterbildung eröffnen wir unseren Mitarbeiter*innen langfristige berufliche Entwicklungsperspektiven in der Sparkasse.

Gesundheitsförderung
Mit einem umfassenden Angebot fördern wir die Gesundheit unserer Beschäftigten, etwa durch betriebsärztliche Betreuung, Betriebssport, ergonomische Arbeitsplätze, ein unabhängiges psychosoziales Beratungsangebot für Beschäftigte in schwierigen persönlichen Lebenssituationen. Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Mitarbeiter sowie deren Angehörige durch Informationsangebote, Seminare etc. Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Es gab keine arbeitsbedingten Verletzungen oder Todesfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse Steinfurt finden sämtliche Informationen zu den Themen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im internen Mitarbeiterinformationsportal.


 
Familie und Beruf  Männer Frauen Divers
Inanspruchnahme von Elternzeit           
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) 19 334
 
Beschäftigte in Elternzeit im Berichtsjahr 17 15  
Rückkehr nach Elternzeit im Berichtsjahr 16 18  

 
  Gesundheitsförderung Wert
Anzahl Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung  
Anzahl Kantinen mit biologischem und vegetarischem Angebot 0
Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote (in Prozent) 4,38

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

  Weiterbildung/lebenslanges Lernen   Alter
Anzahl gesamt < 30 Jahre 30 – 50 Jahre > 50 Jahre
Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 767      
Personentage für Fortbildung 2.679      
Teilnehmende an Stipendiatenprogrammen (intern) -      
 
Investitionen in Fort- und Weiterbildung Wert
Ausgaben für Fort- und Weiterbildung insgesamt (in Euro) 275.000
Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter (in Tagen) 3,4

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).


  Diversität und Chancengerechtig-keit   Geschlecht Alter
Anzahlgesamt männlich weiblich divers < 30 Jahre 30 – 50 Jahre > 50 Jahre
Sparkasse      
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildende)  784 286 498        
Vorstand 3 3 0   0 0 3
Führungskräfte 67 47 20        
Kontrollorgane      
Verwaltungsrat 19 15 4        
Aufsichtsrat
(Freie Sparkassen)
             
 
Frauenanteil nach Hierarchieebene Prozent
Weibliche Führungskräfte 29,85
Weibliche Verwaltungsratsmitglieder 21,05
Weibliche Aufsichtsratsmitglieder
(Freie Sparkassen)
 

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab keine Vorfälle.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Achtung der Menschenrechte 

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet. Als Sparkasse beteiligen wir uns nicht an internationalen Projektfinanzierungen in Entwicklungsländern. Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktionen in unserer Sparkasse überwacht.  Aus diesen Gründen haben wir für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse keine gesonderte Risikoanalyse zur Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt. Mit Blick auf das Kerngeschäft werden Menschenrechtsaspekte in einzelnen nachhaltigen Anlageprodukten berücksichtigt und in den jeweiligen Mittelverwendungsnachweisen bzw. Produktinformationen offengelegt. Im Kreditgeschäft werden verschiedene Risikoarten geprüft. Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen – Menschenrechtsverletzungen sind nicht als wesentlich eingestuft.  

Achtung der Menschenrechte
Für die Kreissparkasse Steinfurt gehören die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zu ihrem Selbstverständnis. Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt deutschem und europäischem Recht. Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Deutschland ist Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der UN und ihrer Zusatzprotokolle (Zivilpakt, Sozialpakt, Anti-Rassismus-Konvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Folter-Konvention, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Konvention gegen Verschwindenlassen). Zuletzt wurden von Deutschland das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter sowie die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, beide sind seit 2009 in Kraft. Deutschland hat als erster europäischer Staat auch das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, dass ein Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht.

Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Für alle Mitarbeiter der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten. Für die Sparkasse ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten eine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Darüber hinaus engagieren wir uns für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und langfristige Entwicklungsperspektiven unserer Beschäftigten. Zudem können sich die Mitarbeiter im Rahmen von Beschwerderechten, Personalentwicklungsprozessen und Feedback-Mechanismen in die Weiterentwicklung der Sparkasse einbringen.

Kundinnen und Kunden
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Wir verfügen über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kunden systematisch analysieren.

Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden. Konkrete themenspezifische Zielsetzungen können aus Wesentlichkeitsgründen aktuell nicht spezifiziert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Keine Angabe möglich, da die Daten technisch nicht ermittelt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Keine Angabe möglich, da die Daten technisch nicht ermittelt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Keine Angabe möglich, da die Daten technisch nicht ermittelt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Keine Angabe möglich, da die Daten technisch nicht ermittelt werden.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Bewertung von Risiken im Bereich Sozialbelange
Als Sparkasse verbinden wir Nähe und das Interesse an einer guten Entwicklung der Region mit der Überzeugung, dass alle Menschen ungeachtet der Höhe ihres verfügbaren Einkommens und ihres Vermögens ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe haben. Kern unseres öffentlichen Auftrags ist es, die finanzielle Teilhabe für alle Teile der Bevölkerung zu sichern und unsere Region im Wettbewerb zu anderen Gebieten zu stärken. Als Sparkasse sind wir seit jeher Teil der regionalen Wirtschaftskreisläufe. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand hier vor Ort tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Megatrends der Urbanisierung und Digitalisierung betreffen unser Geschäftsmodell ganz konkret. Neue Kundenanforderungen veränderten das Gleichgewicht zwischen Filialen und digitalen Zugangswegen zusätzlich. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig nutzen wir die Chancen der Digitalisierung, um die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu sichern und eröffnen unseren Kunden einen sicheren, bedarfsgerechten Zugang zu digitalen Finanzdienstleistungen. Eine weitere wichtige Entwicklung sind die steigenden Transparenzanforderungen unserer Anspruchsgruppen. Diese werden insbesondere durch die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Finanzbranche weiter zunehmen. Wir werden künftig auch gefordert sein, die Menschen und Unternehmen in der Region bei der Transformation zu Nachhaltigkeit zu begleiten.

Beitrag zum Gemeinwesen
Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir im Jahr eine Wertschöpfung von 56,6 Millionen Euro in unserem Geschäftsgebiet realisiert. Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir 1.678.985,32 Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 190.419,72 Euro, Sport 553.623,71 Euro, Kultur 400.390,88 Euro, Bildung/Wissenschaft 366.271,10 Euro, Umwelt 29.469,38 Euro, Sonstiges 138.810,53 Euro.  

Zugang zu Finanzdienstleistungen
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesellschaftliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen
Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jedem Verbraucher und jeder Verbraucherin unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Abgelehnt oder gekündigt werden kann ein solches Basiskonto nur aus wichtigen Gründen, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden.

Räumliche Nähe
Wettbewerb in der Kreditwirtschaft kommt Verbrauchern und Unternehmen zugute. Die Sicherstellung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für alle Menschen in der Region ist Teil unseres gesellschaftlichen Auftrags, den wir umfassend erfüllen. Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 15 Beratungs-Centern und 10 angeschlossenen Filialen überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. An insgesamt 48 Standorten stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung. Zudem bieten wir mit unserem Kunden-Service-Center direkte Unterstützung für unsere Kunden per Telefon, Chat, WhatsApp oder auch Videoberatung. Ergänzend dazu versorgen wir auf Wunsch mit unserem mobilen Service auch Menschen zuhause.

Digitale Zugänge
Persönliche Nähe aufrechtzuerhalten, bedeutet angesichts der steigenden Digitalisierung jedoch mehr, als Geschäftsstellen zu betreiben. Viele einfache Bankgeschäfte lassen sich inzwischen gut und schnell im Netz erledigen, 92.000 Kunden (=62 Prozent) nutzen auch das Online- bzw. Mobile Banking. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem sehr qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte. Unsere digitalen Angebote bieten ergänzend eine sichere und bequeme Möglichkeit, Bankgeschäfte jederzeit zu erledigen. Bankgeschäfte von unterwegs mit dem Smartphone oder Tablet zu erledigen, hat im Alltag der Sparkassen-Kunden eine immer größere Bedeutung. Hierfür bieten wir mit unseren Sparkassen-Apps leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an. Mit Blick auf dieses veränderte Nutzungsverhalten unserer Kunden bieten wir auch persönliche Beratung über digitale Kanäle an.

Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. Alle unsere Beratungs-Center, Filialen und SB-Filialen (bis auf zwei in Dörenthe und Ledde) sind rollstuhlgerecht. An allen Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort – inkl. Angaben zur barrierefreien Ausstattung und evtl. Öffnungszeiten – zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an. Im Online-Bereich haben wir unser Serviceangebot durch Informationsmaterialien in leichter Sprache, Videos in Gebärdensprache oder barrierefreie – das heißt vorlesbare – PDFs erweitert. Darüber hinaus bieten wir barrierefreies Onlinebanking an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und für die Nutzung mit Vorleseprogrammen („Screen Reader“) optimiert ist. Die Nähe unserer Beschäftigten zu unseren Kunden hilft dabei, Barrieren zu überwinden. Auch Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu kommen, werden von der Kreissparkasse betreut. Für ältere Menschen oder für langfristig erkrankte Kunden bieten wir bei Bedarf auch Hausbesuche bzw. die Bargeldversorgung durch unseren mobilen Service an.

Kredite für soziale Zwecke
Der demografische Wandel macht große Anstrengungen im Wohnungsbau, aber auch bei der Investition in öffentliche Gebäude notwendig. Ziel ist es, die Barrierefreiheit in Gebäuden zu verbessern und generationengerechtes Wohnen zu erleichtern. Die Sparkasse ist ein verlässlicher Partner für private Kundinnen und Kunden, die ihr Haus oder ihre Wohnung altersgerecht umbauen möchten.


Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Kennzahlen:
Beitrag zum Gemeinwesen 2019 Volumen in Euro Vorjahr Volumen in Euro
     
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 9.815.009,69 10.060.833,50
Personalaufwand 45.172.644,00 45.068.783,00
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 1.678.985,32 1.692.772,74
Davon: Soziales 190.419,72 229.363,01
Davon: Bildung/Wissenschaft 366.271,10 345.093,24
Davon: Kultur 400.390,88 422.948,10
Davon: Sport 553.623,71 538.275,95
Davon: Umwelt 29.469,38 10.260,00
Davon: Sonstiges 138.810,53 146.836,44
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt: 56.666.639,01 56.822.389,24


Die Bilanzsumme der Kreissparkasse ist von 2018 bis 2019 um 6,5 Prozent auf 4,9 Milliarden Euro gestiegen. Insgesamt lag der Jahresüberschuss mit 5,1 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Politische Interessenvertretung
Die Kreissparkasse Steinfurt ist Mitglied im Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe: der Management-Akademie und der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe – University of Applied Sciences. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel der Verein Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Die Kreissparkasse Steinfurt vergibt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.


Die relevanten Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsverfahren für die Kreissparkasse Steinfurt umfassen unter anderem:


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

0 Euro


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Grundlagen der Unternehmensführung Verantwortungsvolle Unternehmensführung in der Sparkasse
Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den nachfolgenden Grundsätzen: a) Sparkassen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, die von Kommunen zur Erfüllung bestimmter, ihnen obliegender öffentlicher Aufgaben errichtet wurden. b) Sparkassen haben die Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet ein den Bedürfnissen der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand entsprechendes Angebot an kreditwirtschaftlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz niedergelegt.
c) Der öffentliche Auftrag prägt das gesamte Geschäftsmodell der Sparkasse. Sparkassen handeln in erster Linie gemeinwohl- und nicht gewinnorientiert; ihre Tätigkeit als auch die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Erträge kommen der Allgemeinheit zugute.

Die Säulen des öffentlichen Auftrags der Sparkassen sind:
1.       Zugang zu Bankdienstleistungen für alle Bevölkerungskreise,
2.       Zugang zu Bankdienstleistungen in der Fläche,
3.       Kreditversorgung des Mittelstandes,
4.       gemeinnützige Tätigkeit der Sparkassen,
5.       Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs und
6.       Beratungs- und Bildungsfunktion.

d) Auch, wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.
e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur in der Sparkasse ·        
Die Organe der Sparkassen sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und stellt damit sicher, dass die Sparkasse den ihr obliegenden Aufgaben gerecht wird. Ferner bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Vertreter. Der Träger wählt und entsendet Repräsentanten in den Verwaltungsrat (demokratische Legitimation) und stellt sicher, dass die zur Wahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder die für ihre Aufgabe erforderliche Sachkunde besitzen. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme


Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insider-Handel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.   Die Compliance-Beauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.  

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben sind in unserem Haus die Compliance-Beauftragten verantwortlich. Sie sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.   Die Beauftragten identifizieren zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln von den Compliance-Beauftragten geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung.   Weiter unterstützten und beraten sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.   In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Betroffene Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.   Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder die Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).


Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden. Daher ergeben sich auch keine aktuellen konkreten Risiken. Konkrete themenspezifische Zielsetzungen können aus Wesentlichkeitsgründen aktuell nicht spezifiziert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

a. 0 / 0%
b.Es liegen keine erheblichen Korruptionsrisiken vor.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

a. 0
b. 0
c. 0
d. 0

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es gibt in 2019 keine erheblichen Bußgelder.