14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden durch ihre qualifizierte und engagierte Leistung die Basis für unser Erfolgsmodell. Ihre Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit zu stärken, ist daher eine wesentliche Aufgabe einer nachhaltigen Personalarbeit. Für alle Beschäftigten werden die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden als "wichtigstes Gut" der Kreissparkasse Steinfurt einen wesentlichen Bestandteil, die unter dem Punkt "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" auch in der Geschäftsstrategie der Kreissparkasse verankert sind. Für den Bereich „Personal“ ist ein Vorstandsmitglied in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand und dem Bereichsleiter zuständig. Somit ist der Vorstand in die Personalangelegenheiten, die durch die Personalabteilung wahrgenommen bzw. umgesetzt werden, eingebunden. Es liegen keine Risiken vor bzw. gibt es keine Anzeichen für Risiken aufgrund z.B. der sehr geringen Fluktuation und dem guten Ruf der Kreissparkasse Steinfurt als Arbeitgeber.

Die gesetzlichen Beteiligungsrechte werden durch den Personalrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung wahrgenommen. Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden darüber hinaus von der Gleichstellungsbeauftragten sowie der zuständigen Stelle für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertreten. Frei werdende Arbeitsplätze, auch Führungspositionen, werden nach Möglichkeit aus den eigenen Reihen besetzt. Deshalb hat die Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen hohen Stellenwert. Das Wissen und Können stellt die Kreissparkasse Steinfurt durch eine individuelle Förderung im Rahmen ihres Personalentwicklungskonzeptes sicher. Die aufgeführten Ziele, insbesondere zur Gleichstellung (mehr detaillierte Infos dazu finden Sie unter Punkt 15. Chancengerechtigkeit) und zu Neubesetzungen, werden kontinuierlich verfolgt und regelmäßig dem Verwaltungsrat berichtet. Darüber hinaus ist der Personalrat eingebunden.

Über die betriebliche Mitbestimmung hinaus, kann jeder Beschäftigte im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens X+1 seine Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv beteiligen – auch, wenn es sich um das Thema Nachhaltigkeit dreht. Die Beteiligung am Nachhaltigkeits-Management wird nicht gesondert gefördert. Aus Ressourcengründen gibt es aktuell auch kein Konzept zu diesem Thema.


Die Geschäftstätigkeiten der Kreissparkasse beschränken sich auf das Geschäftsgebiet (20 Kommunen im Kreis Steinfurt). Die Kreissparkasse Steinfurt betreibt keine Niederlassungen im Ausland.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität selbstverständlich. Als ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. 63,48 Prozent unserer Beschäftigten sind Frauen. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns hohe Priorität. Die Kreissparkasse Steinfurt hat dazu wesentliche Stellhebel im Gleichstellungsplan definiert.

Mit Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern soll u.a. bis zum 31.12.2021 der Anteil an Frauen in Führungspositionen auf mindestens 35% (bisher 32%) steigen. Die Zahl der Führungskräfte in Teilzeit soll von 9,5% auf 12,5% erhöht werden. Dafür werden Frauen gezielt auf höher dotierte Stellen hingewiesen. So steht es im aktuellen Gleichstellungsplan der Kreissparkasse Steinfurt.

Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist tarifgebunden (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).

Die  Kreissparkasse Steinfurt ist ein verlässlicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Allein im Jahr 2018 haben 40 Mitarbeiter ihr 25. oder 40. Dienstjubiläum gefeiert. Beweggründe für eine langjährige Verbundenheit sind das umfangreiche Angebot an Weiterbildungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vielseitige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeiten, familienfreundliche Teilzeitarbeit, Telearbeit, Altersteilzeitarbeit, Freistellung zur Pflege, Reservierung von Kindergartenplätzen in der Region …), ein umfassendes Angebot zur Gesundheitsförderung ((Angebote rund um Ernährung, Entspannung und Bewegung, Interne Gesundheitsberaterin, Externe Diplom-Sozialpädagogin Supervision, Sozialtherapeutin, Psychotherapie, Lehrsupervisorin, Gesundheitsprogramm „AzubiFit“, Betriebssportgemeinschaft etc.), sehr gute Sozialleistungen sowie sichere Arbeitsplätze.

Zusätzlich fördert die Kreissparkasse Steinfurt aktiv das soziale bzw. ehrenamtliche Engagement der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Mitarbeiter und fördern lebenslanges Lernen. Die Kreissparkasse Steinfurt bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe und anderen Partnern ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses. Nach der Ausbildung bieten wir vielen Mitarbeitern die Weiterbildung zum Sparkassenfachwirt/Bankfachwirt bzw. Sparkassenbetriebswirt/Bankbetriebswirt. Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene enthält unter anderem neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Management-Akademie in Bonn mit dem Abschluss zum dipl. Sparkassenbetriebswirt. Studieninteressierten Mitarbeitern fördern wir gezielt das Studium zum Bachelor of Science an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Leistungsstarke Bachelor-Absolventen können ein Studium zum Master of Business Administration anschließen, welches für obere Führungsaufgaben qualifiziert.

Im Jahr 2018 lag der Fokus ganz besonders auf der Schulung von neuen digitalen Prozessen und Systemen. Hierzu zählt die Anwendung von zwei Bildschirmen bei der Kundenberatung, der Einsatz der neuen Beratungssoftware OSP-Neo, der Einsatz von iPads für Videozuschaltungen und der Einsatz von Headsets für die telefonische Beratung. Diese Schulungen werden im Jahr 2019 weiter intensiviert und mit weiteren digitalen Prozessen/Systemen ergänzt.

Relevante wesentliche Risiken zu diesem Themenbereich liegen aktuell nicht vor.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator EFFAS S03-01
Altersstruktur und -verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen). Link

unter 20                       12,00
20 bis unter 30           71,50
30 bis unter 40          78,30
40 bis unter 50           168,91
50   bis unter 55         104,41
55 bis unter 60             88,66
60 und älter                  55,43

Leistungsindikator EFFAS S10-01
Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Link

54,02%

Leistungsindikator EFFAS S10-02
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen. Link

25,67%

Leistungsindikator EFFAS S02-02
Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr. Link

444,19 Euro


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für die Kreissparkasse Steinfurt gehört die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zum Selbstverständnis. Wir fokussieren uns bei Anschaffungen, Dienst- bzw. Handwerksleistungen und im Geldgeschäft auf Unternehmen, die bei uns in der Region tätig sind. Und die damit den strengen Kontrollen der deutschen Behörden unterliegen. Daher gehen wir davon aus, dass die Menschenrechte geachtet werden. Neue Geschäftspartner werden natürlich gezielt ausgewählt.

Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden. Konkrete themenspezifische Zielsetzungen können aus Wesentlichkeitsgründen aktuell nicht spezifiziert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind. Link

Keine Angabe möglich, da die Daten technisch nicht ermittelt werden.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Mit vielfältigen gesellschaftlichen Initiativen engagiert sich die Kreissparkasse Steinfurt finanziell, inhaltlich und personell für die erfolgreiche Entwicklung der zugehörigen 20 Kommunen im Kreis Steinfurt - und darüber hinaus für verschiedene kreisweite Themen. Auch 2018 hat die Kreissparkasse Steinfurt wieder rund 1,7 Millionen Euro in Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales investiert. Gemeinwohlorientierung ist Teil der geschäftspolitischen Ausrichtung. Deshalb ermutigt sie auch ihre Beschäftigten, sich ehrenamtlich für die Gesellschaft zu engagieren. Durch das umfassende Engagement fördert die Kreissparkasse Steinfurt die Entwicklung des öffentlichen Lebens in all seinen unterschiedlichen Facetten und trägt so zur Lebensqualität, Vielfalt und Leistungsfähigkeit im Kreis Steinfurt bei. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für regionale Unternehmen ist die Kreissparkasse Steinfurt ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in ihrem Geschäftsgebiet.

Der öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz verankert.

Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Kreissparkasse Steinfurt ist Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der SVWL gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Kreissparkasse Steinfurt wird regelmäßig vom BaFin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen) geprüft.

Wie im Sparkassengesetz verankert, gilt das Regionalprinzip. Das heißt, dass sich die Kreissparkasse Steinfurt auf die Vermögensbildung, Wirtschaftsförderung und Förderung der Gesellschaft in ihren 20 Kommunen aus dem Geschäftsgebiet konzentriert. Die Kreissparkasse Steinfurt unterliegt als von der EZB beaufsichtigtes Institut einer Vielzahl von regulatorischen und gesetzgeberischen Anforderungen.

Die relevanten Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsverfahren für die Kreissparkasse Steinfurt umfassen unter anderem:
Die Kreissparkasse Steinfurt vergibt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator EFFAS G01-01
Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link

0%


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Kreissparkasse Steinfurt hat interne Richtlinien zur Vermeidung von Korruption oder Bestechung sowie zur Annahme von Geschenken und Vergünstigungen, die für alle Mitarbeiter verbindlich sind. Allen Mitarbeitern sind die Richtlinien zugänglich und die Mitarbeiter werden im Rahmen von Schulungen für diese Themen sensibilisiert. Es wird keine Form der Korruption oder Bestechung toleriert. Weder beeinflussen wir unerlaubt Entscheidungsträger, Behörden oder staatliche Institutionen, indem ihnen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt werden. Noch nehmen unsere Mitarbeiter solche Vorteile entgegen, durch die sie einem Interessenkonflikt ausgesetzt oder in ihrer Urteilsfähigkeit beeinträchtigt werden können. Wir behandeln Geschäftspartner fair und verkehren mit Behörden in Deutschland und im Ausland auf Basis des geltenden Rechts und der internen Richtlinien. Die Kreissparkasse Steinfurt lässt nicht zu, dass der Wettbewerb und die Geschäftstätigkeit durch Bestechung, Betrug, Wirtschaftsspionage, Diebstahl, Nötigung u.a. beeinflusst oder verfälscht wird. Die Kreissparkasse Steinfurt distanziert sich von Personen und Unternehmen, die sich nicht an diese Regeln halten und wird mit ihnen keine geschäftlichen Beziehungen aufrechterhalten oder neue Beziehungen generieren. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, jedweden Versuch der Bestechung, der an sie gerichtet ist, an den Compliance-Beauftragten gemäß MaRisk zu melden.

Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in erster Linie unser Compliance-System verantwortlich. Die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien wird von dem Compliance-Beauftragten überwacht. Über ein 2014 eingeführtes Hinweisgebersystem können anonym konkrete Hinweise auf Verstöße gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen und Anforderungen (z. B. aus dem Kreditwesengesetz, der MaRisk etc.) oder strafbare Handlungen innerhalb der Sparkasse an den Compliance-Beauftragten gemäß MaRisk gemeldet werden. Der Compliance-Beauftragte tauscht sich regelmäßig mit dem Vorstand der Kreissparkasse aus.

Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden. Konkrete themenspezifische Zielsetzungen können aus Wesentlichkeitsgründen aktuell nicht spezifiziert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator EFFAS V01-01
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen. Link

Keine Ausgaben in 2018.

Leistungsindikator EFFAS V02-01
Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60. Link

0%