14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die FBG mbH ist als Erfüllungsgehilfe des Bundes nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig.
Gesetze und tarifvertragliche Vorgaben wie das Betriebsverfassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Gesetz zur allgemeinen Gleichbehandlung (AGG), der TVöD sowie firmenweite und regionale Betriebsvereinbarungen werden beachtet und umgesetzt. Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte als generelle, verbindliche Zielsetzung wird im Rahmen des Compliance-Management-Systems fortlaufend überwacht und gewährleistet.
Über regelmäßige Besprechungstermine auf Leitungs- und Fachebenen, Mitarbeiterversammlungen, Intranet-Veröffentlichungen und die Betriebsräte sind alle Ebenen in das Nachhaltigkeitsmanagement eingebunden. Über das betriebliche Vorschlagswesen wird die Belegschaft zur aktiven Mitwirkung motiviert.
Geschäftliche Risiken, die zu einer Einschränkung von Arbeitnehmerrechten führen, wurden bisher nicht identifiziert.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Partner der FBG sind internationale und international tätige Unternehmen und Organisationen. Wertschätzung, Offenheit und Toleranz nach innen wie nach außen sind elementare Anforderungen an alle Angehörigen der FBG. Alle Beschäftigten werden zur Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geschult. Die Bezahlung der Beschäftigten erfolgt tarifgerecht und ist angemessen. Der Arbeitsschutzausschuss der FBG tagt regelmäßig. „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ ist gängige Praxis und wird im Rahmen der Einrichtung eines „Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)“ weiterentwickelt (Implementierung geplant 2022). Offene Stellen werden geschlechtsneutral (m/w/d) ausgeschrieben. Menschen mit Behinderung und Ältere werden zur Abgabe einer Bewerbung explizit motiviert. Schlüsselkriterien bei der Gewinnung neuen Personals sind Qualifikation und Erfüllung der Anforderungen entsprechend der Stellenausschreibung. Die Arbeitszeit kann im Rahmen bestehender Gleitzeitvereinbarungen flexibel gestaltet werden, Home-Office- und Mobile-Office-Lösungen sind eingeführt und werden weiter ausgebaut.
Die Personalvertretungen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte) sind im konstruktiven Dialog in alle relevanten Geschäftsprozesse eingebunden. "Kummerkästen" in allen Betriebsstellen ermöglichen die anonymisierte Anzeige von Fehlverhalten und Mißständen.
Die Bindung an nationales und internationales Recht, die Einhaltung der tarifvertraglichen (TvöD) und sonstigen Vereinbarungen und der darauf aufbauenden innerbetrieblichen Regelwerke gewährleisten Chancengerechtigkeit, Vielfalt im Unternehmen, angemessene Bezahlung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die in diesen Regelwerken vorgegebenen Zielvorgaben sind anspruchsvoll und weitgehend, und werden in der FBG umgesetzt, darüberhinaus werden unsererseits keine weiteren Zielvorgaben formuliert.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Wo immer betrieblich möglich, werden Ausbildungsplätze zur Absolvierung einer Berufsausbildung angeboten. Ein wesentliches Risiko für die FBG ist, dass eine Vielzahl der in der FBG wahrgenommenen Aufgaben durch gängige Berufausbildungen und Tätigkeitsprofilen nicht abgedeckt werden können und somit benötigtes Personal nur in geringem Umfang "am Markt verfügbar" ist. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf einzustellen und individuell einzuarbeiten. Wo möglich und sinnvoll werden Teams alt/ neu gebildet, um Wissenstransfer und gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk legt die Geschäftsführung auf ebenengerechter und ebenenspezifischer Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten. Die Schaffung alters- und alternsgerechter Arbeitsplätze rückt in den Fokus.
Aufgrund betrieblicher Anforderungen (Arbeit im freien Gelände und in engen Räumen, Umgang mit Gefahrstoffen, Eisenbahnbetrieb, Steuer- und Überwachungsaufgaben im Schichtdienst) finden die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen Grenzen.
Wesentliche Zielsetzungen sind:
- die Anzahl der Auszubildenden weiter kontinuierlich auszubauen
- das Weiterbildungsbudget überproportional aufzustocken
- Führungskräfte in ihren technischen und nichttechnischen Kernkompetenzen weiter zu schulen.
Diese Zielsetzungen sind bisher noch nicht quantifiziert, gewinnen aber zunehmend an Bedeutung um den o.g. Risiken wirkungsvoll zu begegnen.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Die FBG erstellt für alle gefahrgeneigten Tätigkeiten die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen (allgemein oder für den Einzelfall), daraus werden erforderliche Schutz- und Sicherheitsmassnahmen abgeleitet. Die Massnahmen folgen der Hierarchie Technische – Organisatorische – Persönliche Schutzmanassnahmen (TOP-Prinzip), dazu gehören z.B. personen- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen, Unterweisungen, persönliche Schutzausrüstung etc. Die Gefährdungsbeurteilungen werden durch die firmeninternen Sicherheitsingenieure regelmäßig und anlassbezogen, z.B. auf Grund von Unfällen, überprüft und ggf. aktualisiert/ ergänzt.
Arbeitsbedingte Verletzungen:
a. i) - keine -
ii) - keine -
iii) - insgesamt 10 Unfälle, davon 9 nach DGUV meldepflichtig, Unfallrate 20,6
iv) - Stauchungen, Zerrungen, Schnittverletzungen
v) 485.704 gearbeitete Stunden
b. - entfällt -
Arbeitsbedingte Erkrankungen
- keine -
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
In der FBG ist entsprechend gesetzlicher Vorgaben ein Arbeitsschutzausschuß (ASA) mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Vertretern des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer und des Betriebsärztlichen Dienstes eingerichtet. In den Betriebsstellen sind Sicherheitsbeauftragte bestellt. Der ASA tagt vierteljährlich, die Besprechungsprotokolle werden, für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einsehbar, im Intranet veröffentlicht. In der FBG tätige Leiharbeitnehmer (bis zu 10 von insges.. 320) unterliegen dem gleichen Regelwerk wie die eigenen Angestellten, z.B. hinsichtlich Vorsorgeuntersuchungen, persönlicher Schutzausrüstung und Unterweisungen.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die FBG beschäftigt insgesamt ca. 320 Angestellte, davon
- am Firmensitz und in der Betriebszentrale ca. 100 Angestellte, davon 33 weibliche,
- in den bundesweit verteilten Betriebsstellen ca. 220 Angestellte, davon 1 weibliche.
Aus- und Fortbildung erfolgt innerbetrieblich in der Regel als Unterweisungen durch Vorgesetzte, durch e-learning oder durch Externe sowie außerbetrieblich in der Regel als Einzelmassnahme.
Die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Fortbildungen beträgt für Angestellte
- am Firmensitz und in der Betriebszentrale ca. 20 Stunden/ Jahr
- in den bundesweit verteilten Betriebsstellen ca. 47 Stunden/ Jahr.
Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ist für das Jahr 2018 nicht erfolgt.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a. Kontrollorgan (Aufsichtsrat)
i) 7 Mitglieder, davon 5 m (71,4 %)
2 w (28,6 %), dabei die Aufsichtsratsvorsitzende
ii) u 30 - 0 -
30-50 - 4 -
ü 50 - 3 -
b. Angestellte
i) am Firmensitz und in der Betriebszentrale ges. 100, davon 33 weiblich (33,00 %)
in den bundesweit verteilten Betriebsstellen ges. 220, davon 1 weiblich (0,45 %)
ii) u 30 - 30 - davon 5 w
30-50 - 112 - davon 14 w
ü 50 - 178 - davon 15 w
Andere Diversitätsindikatoren wurden für Aufsichtsrat und Angestellte nicht erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
a. - keine -
b. - entfällt -
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Geschäftsstandorte der FBG liegen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Die Einhaltung der Menschenrechte ist grundgesetzlich gesichert. Als öffentlicher Auftraggeber ist die FBG der Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie der Menschenrechte in besonderem Maße verpflichtet. Die Beschaffung von Material und Dienstleistungen erfolgt auf Basis des öffentlichen Vergaberechts und wo möglich werden neben dem Preis weitere einschlägig relevante Eignungs- und Zuschlagskriterien benannt. In diesem Rahmen werden die Bieter aufgefordert, Zertifizierungen und Eigenerklärungen vorzulegen, etwa dahingehend, dass gesetzliche Mindestlöhne gezahlt werden. Auffällige Diskrepanzen werden hinterfragt und führen ggf. zum Ausschluss von Angeboten. In unserem Compliance Management System haben wir für den Umgang miteinander Leitlinien formuliert, die gegenseitigen Respekt, wertschätzenden Umgang miteinander und Diskriminierungsfreiheit als Handlungsmaxime verpflichtend vorschreiben. Die Anwendung des AGG ist für uns selbstverständlich. Durch die konsequente Anwendung von EU- und nationalem Recht, die Umsetzung unseres Compliance Management Systems und der innerbetrieblich etablierten Kontrollprozesse vermeiden wir Risken, die negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben könnten. Dies haben wir auch gegenüber unseren Vertragspartner kommuniziert.
Insgesamt erachten wir die von uns geübte Praxis als auskömmlich um den in Rede stehenden Risiken zu begegnen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Die FBG hat im Berichtszeitraum keine erheblichen Investitionsvereinbarungen oder -aufträge zum Abschluß gebracht.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
a. - keine -
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
a. - keine -
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
a. - c. - keine -
d. - e. - null -
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FBG sind in rund 20 Betriebsstellen in sieben Bundesländern eingesetzt. Als Arbeitgeber trägt die FBG zur regionalen Wertschöpfung bei. Die Förderung der regionalen Wirtschaft durch die FBG als Auftraggeber findet ihre Grenzen im Vergaberecht.
Gesellschaftliches Engagement (Freiwillige Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, kommunale Mandatsträgerschaft u.a.) wird gefördert, Freistellungen hierfür orientieren sich an den betrieblichen Möglichkeiten. Im Einzelfall werden durch Teilnahme an entsprechenden Aktivitäten (z.B. Bonner Firmenlauf) soziale Projekte mittelbar gefördert.
Für die FBG findet die BHO Anwendung. Daraus abgeleitet leistet die FBG keine Zuwendungen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Die FBG ist haushaltsfinanziert und hat im Jahr 2018 Umsatzerlöse von 77,9 Mio. € erzielt, die sich im Wesentlichen aus den Zuwendungen der Haushaltsträger und Einnahmen aus Transport- und Lagerverträgen zusammensetzen. Aufgrund entsprechender Vertragsbedingungen sind die Gewinnerzielungsmöglichkeiten der FBG minimal. Erlöse, die nicht unmittelbar der Kostendeckung dienen werden an die Haushaltsträger weitergeleitet. Die Umsatzerlöse bilden damit den ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert ab.
Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2018 mit den entsprechenden Daten ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Im Rahmen der Ressortbeteiligung an Gesetzesentwürfen und -vorlagen unterstützt die FBG das BMVg argumentativ, sofern Sachverhalte rechtlich zu regeln sind, die Auswirkungen auf den Betrieb und die Infrastruktur des Pipelinesystems haben könnten. Dazu gehören Vorhaben aus den Bereichen
- Wasserrecht, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Gefahrgutverordnungen Strasse und Eisenbahn, Abfallrecht
- Rohrfernleitungsverordnung und entsprechende Technische Regelwerke
- Störfallrecht.
Mitglied- und Partnerschaften:
- International Association for Sustainable Aviation e.V.
- TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V.
- Technische Akademie Wuppertal e.V.
- Mineralölwirtschaftsverband e.V.
- Unabhängiger Tanklagerverband e.V.
Die FBG nimmt darüberhinaus an den Sitzungen des Ausschusses für Rohrfernleitungen beim Bundesumweltministerium teil.
Die FBG tätigt keine Parteispenden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Zuwendungen an Parteien oder Politiker erfolgen nicht.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten ist Gegenstand des Compliance-Management-Systems. Es umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, z.B. in den „Geschäfts- und Betriebsanweisungen“. Deren Einhaltung ist Gegenstand regelmäßiger Kontrollen durch Vorgesetzte und Beauftragte. Für die Korruptionsprävention gelten die einschlägigen Vorgaben (u. a. die „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“), eine „Ansprechperson für Korruptionsprävention“ ist implementiert und berichtet regelmäßig. Aus der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung ist ein „Verhaltenskodex gegen Korruption“ abgeleitet worden. Angehörige besonders exponierter Abteilungen und Inhaber bestimmter Funktionen sind nach dem „Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten“ verpflichtet worden. Die Datenschutzbeauftragte der FBG überwacht in ihrem Fachgebiet die Einhaltung der geltenden Regeln. Führungskräfte und Beschäftigte werden durch entsprechende Intranet-Beiträge für das Thema Compliance sensibilisiert, Führungskräfte werden darüberhinaus im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Besprechungen fortgebildet und absolvieren fachliche Unterweisungen im Rahmen von e-learning-Programmen sowie individuelle Weiterbildungsmaßnahmen. Möglichen Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit der FBG ergeben, wird intern wie auch im Zusammenwirken mit den internationalen Partner durch entsprechende Massnahmen (z.B. Vier-Augen-Prinzip), transparente Verfahren und Einhaltung der einschlägigen Regelwerke vorgebeugt.
In 2017 wurde der Grundstein (Leitbild, Kodex...) für das CMS entwickelt, in 2018 eine Risikoersteinstufung für korruptionsgefährdete Bereich durchgeführt, die regelmäßig auf Aktualität (Risikofolgeeinstufung) überprüft wird.
Die Wirksamkeit dieser Massnahmen wird auch dadurch belegt, dass bisher keine Regelverstöße festgestellt wurden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
a. Alle Geschäftsstandorte der FBG ( 100 %) wurden bewertet. Angehörige besonders exponierter Abteilungen und Inhaber bestimmter Funktionen wurden nach dem „Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten“ verpflichtet.
b. - keine -
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
a. - keine -
b. - keine -
c. - keine -
d. - keine -
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
a. - keine -
b. Innerhalb der FBG wurden hinsichtlich der Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften keine Fälle ermittelt.
c. - entfällt