14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
In unseren nachhaltigkeitsstrategischen Aussagen und unseren Leitsätzen der Nachhaltigkeit, die den strategischen Rahmen für unser Nachhaltigkeitsengagement darstellen, haben wir das Thema Arbeitnehmerrechte verankert.
- Wir achten und erfüllen Grundsätze und Anforderungen, die auf internationalen, anerkannten Standards, wie dem Global Compact, den ILO-Kernarbeitsnormen sowie auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, basieren.
- Wir vergüten leistungsgerecht und binden uns mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Sparkassen an eines der besten Rahmenwerke für Beschäftigte auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
- Unser Ziel ist es auch, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch umfassende Qualifizierungs- und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern. Deshalb schaffen wir geeignete Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von berufundfamilie und bieten umfangreiche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und im Bereich der digitalen Bildung an. Ziele sind im Wesentlichen:
- Qualifikation der Führungskräfte mit Blick auf ihre Resilienz und Veränderungskompetenz (bereits in 2019 umgesetzt und bleibt Daueraufgabe)
- Qualifikationsangebote zu Zeit- und Selbstmanagement (bereits eingeführt und bleibt erhalten)
- Mobiles Arbeiten (siehe Kriterium 15)
- Beibehaltung Eltern-Kind-Büro (aufgrund intensiver Nutzung)
- Hospitationsmöglichkeiten in anderen Bereichen (findet große Akzeptanz)
- Veränderungskompetenz bei den Mitarbeitenden zu fördern (in 2019 intensiviert).
Unser Umsetzungskonzept basiert dabei auf folgenden Grundlagen:
- Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut gilt für die Sparkasse Heidelberg der "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Sparkassen" (TVöD-S), in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Alle Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.
- Entsprechend der Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg ist über den Personalrat die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Das beinhaltet auch regelmäßige Gespräche zwischen der Geschäftsleitung und dem Personalrat.
- Des Weiteren ist im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg geregelt, dass ein Drittel aller Verwaltungsratsmitglieder mit geheim gewählten Vertretern der Beschäftigten zu besetzen ist. Sie vertreten die Belange der Beschäftigten im Aufsichtsorgan sorgfältig und verantwortungsbewusst.
- Die im TVöD-S und im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) enthaltenen Regelungen zu den Arbeitnehmerrechten gehen deutlich über die national und international anerkannten Mindeststandards zu Arbeitnehmerrechten hinaus. Insofern sehen wir keine Risiken für die Sparkasse Heidelberg in diesem Bereich.
- Wir haben Führungsgrundsätze entwickelt, die eine Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Meinungsbildung, eine aktive Feedbackkultur, Fehlerkultur und hierarchiefreie Kommunikation fördern. Dabei bemühen wir uns, eine Kultur der Achtsamkeit und gegenseitigen Wertschätzung zu leben.
- Der Wertekodex (siehe Leistungsindikator SRS-102-16 zu den Kriterien 5-7) richtet sich sowohl an die Mitarbeitenden als auch an den Vorstand und die Führungskräfte der Sparkasse und beschreibt unsere Kernwerte.
- Betriebliche Vorschläge aus dem Gesamthaus sind jederzeit über eine eigens eingerichtete "Ideenschmiede" mit Voting und Honorierung guter Ideen, auch zu Themen der Nachhaltigkeit möglich. Im Jahr 2019 wurden 14 Ideen zur Nachhaltigkeit eingereicht, die z. B. in die Maßnahmen Mobilitätskonzept und nachhaltige Werbemittel einfließen. Überdies existiert nach wie vor eine definierte Informationskaskade zur Einbringung von Ideen über die jeweilige Führungskraft (beschrieben als Prozess in der Geschäftsanweisung zum Kommunikationssystem). Auch in diesem Rahmen ist es möglich, Vorschläge zur Nachhaltigkeit einzubringen.
- Ein weiteres Ideenmanagement bezogen auf Nachhaltigkeitsthemen erfolgt im Rahmen der Tätigkeit des Koordinierungsteams Nachhaltigkeit. Die Mitglieder sind zugleich Ansprechpartner für Ideen bzw. Anregungen zur Verbesserung von Nachhaltigkeitsaspekten ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Sparkasse. Darüber hinaus bilden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Koordinierungsteams Nachhaltigkeit weiter und besuchen Informationsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche.
- Den ständigen Wandel können wir nur mit qualifizierten, motivierten und zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten. In Jahresdialoggesprächen tauschen sich deshalb Führungskraft und Mitarbeiter/in einmal im Jahr in einem persönlichen, wertschätzenden und vertraulichen Dialog aus. Die Jahresdialoge sind aus der Rückmeldung von Mitarbeitenden und Führungskräften und unter Mitwirkung der berufundfamilie Service GmbH hervorgegangen. Der offene Austausch adressiert die Themen Leistung, Kompetenzen, Zusammenarbeit, neue und sich verändernde Aufgaben, persönliche Belange sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Ein Führungskräftefeedback wurde ebenso in den Jahresdialog integriert.
- In unser Gesamtkonzept ist der Vorstand in angemessener Weise eingebunden. Es wird in der Regel jährlich einer Überprüfung unterzogen. Die bisherigen Bewertungen ergaben, dass wir mit unserem Konzept erfolgreich sind und die Arbeitnehmerrechte einhalten.
Durch die verbindliche Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze und der geltenden Tarifverträge ergeben sich im Eigenbetrieb keine wesentlichen Risiken im Bereich der Arbeitnehmerrechte.
Im Eigengeschäft werden über eine Filtersystematik in Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsratingagentur imug auffällige Unternehmen identifiziert. Die nachfolgende qualitative Bewertung gibt darüber hinaus die Möglichkeit die eigene Einschätzung zu diesem Thema mit einfließen zu lassen.
Risiken, die sich im Eigengeschäft ergeben könnten, sind demnach Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die im Filterprozess aufgefallen sind. Durch die breite Diversifikation der Eigenanlagen sind die aus der Verletzung von Arbeitnehmerrechten folgenden Risiken im Eigengeschäft für die Sparkasse Heidelberg als unwesentlich zu betrachten.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Das Thema Chancengerechtigkeit haben wir mit den nachhaltigkeitsstrategischen Aussagen in unserer Geschäftsstrategie und in unseren Leitsätzen der Nachhaltigkeit verankert.
- Unser Ziel ist es, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch umfassende Qualifikations- und individuelle Entwicklungs-/Entfaltungsmöglichkeiten zu fördern. Deshalb schaffen wir geeignete Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bieten umfangreiche Maßnahmen des Gesundheitsmanagements an. Es ist uns wichtig, dass unsere Mitarbeiter nicht nur kompetent sind, sondern auch gesund und motiviert.
- Im Wertekodex und in den Führungsleitlinien der Sparkasse Heidelberg sind unsere Grundwerte verankert, mit dem Ziel einer langfristigen, respektvollen und diskriminierungsfreien Zusammenarbeit in einem multikulturellen Umfeld. Diese Werte ziehen sich konsequent durch die Struktur unserer Mitarbeiterdialoge, unseres Kompetenzmodells und unserer individuellen Stellenbeschreibungen.
Die erforderlichen Informations-, Kommunikations- und Veränderungsprozesse gestaltet die Sparkasse Heidelberg grundsätzlich im Sinne einer nachhaltigen Geschäftspolitik. Die Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder einer Einschränkung widerspricht unserem Selbstverständnis, das wir in unserem Wertekodex (siehe Leistungsindikator SRS-102-35 zu Kriterium 8) festgeschrieben haben.
Die Vorgaben aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für die Beschäftigten verpflichtend und werden beachtet. Es gab bislang noch keinen einzigen Verstoß. Beim Start der neuen Auszubildenden und DH-Studenten erhalten diese eine AGG-Schulung.
Unsere AGG-Beauftragte und der Personalrat der Sparkasse sind die zuständigen Anlaufstellen für diesbezügliche Anfragen oder Beschwerden. Der AGG-Beauftragten lagen für das Jahr 2019 keine Beschwerden vor und wurden seitens des Personalrats auch nicht an sie adressiert.
Der Sparkasse Heidelberg liegt daran, die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zu fördern. Vielfältige Angebote erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern ihren Antritt als familienfreundliches Unternehmen. So bieten wir beispielsweise Eltern-Kind-Büros, Kinderbetreuung bei Engpässen oder eine psychologische Beratung in Notsituationen, die beispielsweise bei Dreifachbelastungen durch Beruf, Familie und Pflege auftreten können.
Die Familienfreundlichkeit der Sparkasse Heidelberg wurde uns durch die Re-Auditierung der berufundfamilie Service GmbH im Jahr 2014 und auch in 2017 bestätigt. Das aktuelle Zertifikat ist gültig bis 31. Oktober 2020. Re-Auditierungen finden im Dreijahresrhythmus statt. Das Audit berufundfamilie ist ein kontinuierlicher Prozess, in dessen Rahmen konkrete Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung einer familienbewussten Personalpolitik erarbeitet werden. Wesentliche Ziele sind, das Mobile Arbeiten (siehe Kriterium 16) zu ermöglichen und die Führungskräfte zum Thema "New Work" zu unterstützen.
Die Sparkasse Heidelberg schützt und fördert aktiv die Gesundheit ihrer Beschäftigten mit einem umfangreichen Angebot mit diversen Partnern (Fitnessstudio, Weight Watchers, Fachreferenten). Wir führen zudem jährlich einen Gesundheitstag für unsere neuen Auszubildenden und DH-Studenten durch.
Unser Ziel ist die jederzeitige Angemessenheit der Vergütung auf allen Ebenen. Wir folgen hier den entsprechenden Empfehlungen des Sparkassenverbands Baden-Württemberg, wie auch bei Kriterium 8 sowie dem Leistungsindikator SRS-102-35 zu Kriterium 8 beschrieben.
Als Mitglied der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e.V. sind wir im Bereich des Mikrofinanzsektors in Ruanda (SACCO-Sektor, Savings- and Credit Cooperative) eine Kooperation zur Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung eingegangen, deren vorrangiges Ziel es ist, das Know-how des "Erfolgsmodells Sparkasse" bereit zu stellen und dabei Wissen und Erfahrungen in beiden Richtungen auszutauschen. Seit 2018 führen wir daher einen kontinuierlichen Fachaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Finanzbranche in Ruanda. Zur Vertiefung von Sparkassenfachwissen, der für den Umbau des SACCO-Sektors nützlich sein kann, haben wir im Jahr 2019 einer Mitarbeiterin der Sparkassenstiftung Einblicke in diverse Fachbereiche unseres Hauses ermöglicht. Weitere Hospitationen von Stiftungsmitarbeitern aus Ruanda und der Besuch einer Delegation des Finanzbildungspartners aus Ruanda sind für das Jahr 2020 geplant.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
In unseren nachhaltigkeitsstrategischen Aussagen in der Geschäftsstrategie und in unseren Leitsätzen der Nachhaltigkeit, die den strategischen Rahmen für unser Nachhaltigkeitsengagement darstellen, haben wir die Qualifizierung verankert.
Unser Ziel einer umfassenden Förderung durch Qualifikations- und individuelle Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten sowie weitere geeignete Rahmenbedingungen sind in Kriterium 15 beschrieben.
Ziel der Personalpolitik der Sparkasse Heidelberg ist es, angesichts des demografischen Wandels, der zunehmenden Digitalisierung und veränderter Berufs- und Lebensgestaltungen des Einzelnen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch mehr digitale Kompetenzen zu vermitteln, um die Zukunftsfähigkeit unserer Sparkasse sicherzustellen. Dies bleibt eine Daueraufgabe. Dafür werden die Potenziale und Kompetenzen der Beschäftigten erkannt, eingebracht und genutzt. Unter anderem zu diesem Zweck wurde im März 2018 ein neues Kompetenzmodell eingeführt. Es umfasst die Dimensionen:
- Führungskompetenz
- Veränderungskompetenz
- Unternehmerisches Denken & Handeln
- Analytische Kompetenz
- Selbstorganisation
- Wertebewusstsein
- Beziehungskompetenz
- Kunden- und Serviceorientierung.
Das Altersteilzeitangebot (60
plus), der Kauf von Urlaubstagen sowie die besondere Förderung des ehrenamtlichen Engagements (in Einzelfällen bezahlte Freistellung) stellen die Mitarbeiterzufriedenheit und –gesundheit in der Sparkasse Heidelberg deutlich in den Vordergrund.
Im Bereich der Weiterbildung besteht ein enges Netzwerk mit zahlreichen Bildungspartnern (z. B. Sparkassenakademie Baden-Württemberg, Lehrinstitut und Hochschule der S-FG in Bonn, Fachhochschule Ludwigshafen). Finanziell erfahren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Freistellungstage oder auch durch die Erstattung von Studiengebühren Unterstützung, sofern die Weiterbildung tätigkeitsbezogen ist.
Für das Jahr 2018 wurde die Sparkasse Heidelberg im Jahr 2019 als Ausbildungsbetrieb im Wirtschaftsstandort Heidelberg als einer von sechs „Ausbildungshelden“ ausgezeichnet. Die sechs Preisträgerinnen und Preisträger wurden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, der Bezirksärztekammer Nordbaden, der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, dem Universitätsklinikum Heidelberg und der Universität Heidelberg bestimmt. Mit der Verleihung des Ausbildungspreises setzt die Stadt Heidelberg als Standort für exzellente und engagierte Köpfe ein Signal für eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung. Mit der Verleihung des Preises soll die Leistung und das besondere Engagement der Ausbildungsbetriebe gewürdigt werden.
Überdies beschäftigen wir uns neuerdings intensiv mit agilen Führungs- und Arbeitsmethoden, um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Flankiert wird dieses Vorhaben mit umfangreichen Schulungsmaßnahmen zur digitalen Fitness.
Als weitere Maßnahme, die der Zielvereinbarung Audit berufundfamilie entstammte, haben wir das Projekt "Mobiles Arbeiten" in Angriff genommen. Das Projekt startete mit einer Vorstudie. Diese wurde im Juli 2019 abgeschlossen und die Ergebnisse am 02.08.2019 dem Gesamtvorstand präsentiert. Das Ergebnis der Vorstudie war, dass grundsätzlich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen bereits mobil erledigt werden können und dass auch das Interesse der Mitarbeiter und Führungskräfte mobil arbeiten zu können besteht. Für das Jahr 2020 wurde folgender Prüfauftrag ergänzt: "Es wird geprüft, in welchem Rahmen eine Flexibilisierung des Arbeitsortes durch Mobiles Arbeiten für unsere Mitarbeiter/-innen gestaltet werden kann." Diese Testphase endet am 31.10.2020, so dass dann eine Gesamtbewertung abgegeben werden kann.
Risiken können grundsätzlich durch den gefühlten Stress der Mitarbeitenden aus Veränderungen der Arbeits-, Umwelt- und Lebensbedingungen entstehen. Dieser kann im Beruf vor allem auf der Angst beruhen, nicht mithalten zu können. Dies mit Blick auf Digitalisierung und stetige Veränderungen, sei es durch neue Arbeitsinhalte oder technische Herausforderungen.
Diesen gesundheitsgefährdenden Tendenzen begegnen wir präventiv durch Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Entscheidungen und durch Sensibilisierung für ein gesundheitsförderndes Verhalten durch Resilienzseminare.
Beispiele für gesundheitsfördernde, resilienzsteigernde Seminare, die von unseren Mitarbeitenden im Jahr 2019 belegt wurden, sind:
- "Führen in Komplexität und Veränderung"
- Lerncamp "Agilität kennenlernen und erleben"
- Methodenworkshop zu agilen Methoden
- Interne Qualifizierungsreihe: "Erfolgreich führen in der Sparkasse"
- "Veränderungen gekonnt meistern"
- "Turbulente Zeiten kraftvoll und gelassen meistern - Eigene Freiräume schaffen"
- "Arbeitswelt 4.0 - den neuen Herausforderungen erfolgreich begegnen"
- Informationsveranstaltungen "DigiCheck"
- "Fit als Digitaler Botschafter (DigiBot)".
Wir fördern zudem seit vielen Jahren gezielt verschiedene Sport- und Entspannungsangebote (in bezahlten Pausen und in der Freizeit) und haben im Bereich der Gesundheitsförderung rund um unser Audit berufundfamilie (s. Kriterium 15), unsere Ausbildung und Personalentwicklung Maßnahmen und Aktivitäten im Angebot, mit denen die Gesundheit und die Potenziale unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt werden.
Vor diesem Hintergrund vermögen wir keine negativen Auswirkungen auf die Qualifizierung unserer Mitarbeitenden zu erkennen. Es ist uns ein großes Anliegen und insofern unser dauerhaftes Ziel, psychische und physische Gesundheitsrisiken für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
a. Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Für alle Angestellten: i. Im Jahr 2019 gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle.
ii. Im Jahr 2019 gab es keine arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen.
iii. Dokumentierbare arbeitsbedingte Verletzungen (Unfälle):
2019 |
Innerbetriebliche Unfälle |
Wegeunfälle |
|
Anzahl |
Fehltage |
Anzahl |
Fehltage |
Weiblich |
3 |
5 |
14 |
155 |
Männlich |
1 |
5 |
2 |
23 |
Insgesamt |
4 |
10 |
16 |
178 |
Im Jahr 2019 gab es 20 dokumentierbare arbeitsbedingte Verletzungen (inklusive Wegeunfälle). Dies entspricht einer Rate von 14,40 gemessen an den gearbeiteten Stunden:
Berechnung der Rate:
20 arbeitsbedingte Verletzungen x 1.000.000
1.388.661 gearbeitete Stunden
iv. Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen in 2019 sind: Autounfälle und Stoßen diverser Körperteile an Büromöbeln.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden in 2019: 1.388.661.
b. Angabe entfällt, da alle Mitarbeiter der Sparkasse Heidelberg Angestellte sind.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
a. Für alle Angestellten: i. Im Jahr 2019 gab es keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen.
ii. Im Jahr 2019 gab es keine dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen.
iii. entfällt (siehe ii.)
b. Angabe entfällt, da alle Mitarbeiter der Sparkasse Heidelberg Angestellte sind.
Im Jahr 2019 betrug die allgemeine Krankheitsquote 5,1%.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Heidelberg sind Angestellte. Die nachfolgende Beschreibung der Mitarbeiterbeteiligung und -konsultation gilt entsprechend für alle Beschäftigten:
a. Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation
Durchführung regelmäßiger Begehungen aller Betriebsstellen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und bei Bedarf durch den Betriebsarzt:
- Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- regelmäßige Besprechungen/Abstimmungen der Begehungsberichte, Information und Beratung von Mitarbeitenden und Führungskräften zu organisatorischen Fragen und Ableitung von Maßnahmen
- regelmäßiges Controlling der Erledigung der Maßnahmen.
Auswahl und Einsatz von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Geräten durch die Mitarbeitenden des Fachbereichs ggfs. unter Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes.
Regelmäßige Einbindung und Abstimmung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsthemen mit
Vertretern unseres gesetzlichen Unfallversicherungsträgers (Unfallkasse Baden-Württemberg) und
dem Sparkassenverband Baden-Württemberg. Die Koordination erfolgt durch die zuständigen Fachbereiche.
Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften sehen die
regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden in Themen vor, die sich aus der speziellen betrieblichen Konstellation wie Verhalten bei Unfällen, Verhalten im Brandfall und Umgang mit Maschinen ergeben.
b. Formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzFolgendes
Gremium ist bei der Sparkasse Heidelberg installiert:
Arbeitsschutzausschuss (ASA)Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Abteilungsleiter Sicherheit und Verwaltung - Vorsitzender
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Abteilungsleiter Personalbetreuung
- Betriebsärztin
- Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII
- zwei Personalratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertretung.
Der Arbeitsschutzausschuss hat
mindestens vierteljährlich zusammenzutreffen und wird durch den
Vorsitzenden einberufen.
Aufgaben/Verantwortung:
- Beratung von Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unter Beachtung der entsprechenden Gesetze und Bestimmungen
- Koordination aller wichtigen Probleme des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
- Erarbeitung und Beratung von Empfehlungen für betriebliche Sicherheits- und Arbeitsschutzregelungen
- Maßnahmen für besondere Personengruppen z. B. Auszubildende, Neueingestellte, Schwerbehinderte
- Erörterung von Anregungen für die Verwirklichung betrieblicher Arbeitsschutzinvestitionen
- Auswertung des betrieblichen Unfallgeschehens einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen
- Beratung bei Vorschlägen für die Durchführung betrieblicher Arbeitsschutzschwerpunktprogramme; z. B. Ordnung und Sauberkeit, arbeitsbedingte Gesundheitsfragen, Sicherheit der Arbeitswege, Erste Hilfe.
Folgende Funktionen sind bei der Sparkasse Heidelberg benannt:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
- Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII
- UVV-Kassenbeauftragte
- Ersthelfer
- Brandschutzhelfer
- Stockwerksbeauftragte
- Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit
- Zentrale Hinweisgeberstelle (Whistleblowing-Stelle)
- Allgemeine Gleichbehandlungsbeauftragte.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten der Sparkasse im Jahr 2019 für Aus-, Weiter- und Fortbildung aufgewendet haben: ca. 81,4 Stunden je Mitarbeiter, inkl. Auszubildenden/DH-Studenten (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf).
Aufgeschlüsselt nach Geschlecht:
69,1 Stunden je Mitarbeiterin, inkl. Auszubildende/DH-Studentinnen (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf)
95,9 Stunden je Mitarbeiter, inkl. Auszubildenden/DH-Studenten (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf).
Aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie:
80,4 Stunden je bankspezifisch Beschäftigter/m inkl. Auszubildenden/DH-Studenten (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf).
1,4 Stunden je nicht bankspezifisch Beschäftigter/m (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf).
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a: Personen in den Kontrollorganen per 31.12.2019 (ordentliche Mitglieder)
i: 24% Anteil an weiblichen Verwaltungsräten,
76% Anteil an männlichen Verwaltungsräten
ii. 12% der Verwaltungsräte gehören zur Altersgruppe 30-50 Jahre und
88% der Verwaltungsräte gehören zur Altersgruppe über 50 Jahre.
iii. nicht zutreffend
b: Angestellte je Diversitätskategorie per 31.12.2019i: 54% Anteil an weiblichen Mitarbeitenden, 46% Anteil an männlichen Mitarbeitenden
ii. Altersstruktur der aktiven Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) der Sparkasse Heidelberg:
- unter 30: 190,35 Mitarbeiter/Innen
- 30 bis unter 50: 385,34 Mitarbeiter/Innen
- 50 und älter: 357,94 Mitarbeiter/Innen
Gesamt = 933,63 Vollzeitäquivalente
iii. nicht zutreffend
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
a) Für das Jahr 2019 ist ein angezeigter Diskriminierungsfall zu verzeichnen.
b) Dem wurde nach entsprechenden Befragungen arbeitgeberseitig mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen begegnet. Das Prozedere bei Diskriminierungsvorfällen ist bekannt (AGG-Schulungen). Der Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Sparkasse Heidelberg hat das Thema Menschenrechte in ihren nachhaltigkeitsstrategischen Aussagen in der Geschäftsstrategie und in den Leitsätzen der Nachhaltigkeit verankert.
Das Konzept basiert auf folgenden Säulen:
- Wir achten und erfüllen Grundsätze und Anforderungen, die auf internationalen, anerkannten Standards, wie dem Global Compact, den ILO-Kernarbeitsnormen sowie auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, basieren.
- Wir erwarten von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass auch sie ernsthafte Anstrengungen unternehmen, um unsere Umwelt zu schützen und gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern internationale, anerkannte Arbeits- und Menschenrechte achten und einhalten
(s. Einsatz unserer Lieferantenrichtlinie).
- Im Wertekodex und in den Führungsleitlinien der Sparkasse Heidelberg sind unsere Grundwerte festgeschrieben, mit dem Ziel einer langfristigen, respektvollen und diskriminierungsfreien Zusammenarbeit in einem multikulturellen Umfeld.
Unser Ziel ist es, unsere Geschäftstätigkeit - unter Einhaltung der internationalen, anerkannten Standards - weiterhin ohne Menschenrechtsverletzungen ausüben zu können. Maßnahmen hierfür sind die Einhaltung der einschlägigen deutschen und EU-Gesetzgebung zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten (z. B. der geltenden Grundrechte im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 1 - 19). Dies ist auch implizit in unserem Wertekodex verankert: „Wir respektieren in unserem Gegenüber den Menschen. Verschiedenartigkeit sehen wir als Stärke. Unser Umgang miteinander ist geprägt von Respekt für die Leistungen und Meinungen anderer sowie Verständnis und Anerkennung unterschiedlicher Kulturen.“ So haben wir im Jahr 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Unsere internen Bereiche Innenrevision, Compliance prüfen bzw. berichten über die Einhaltung der Gesetze und Normen in mindestens jährlichen Berichten. Sie werden dem Vorstand und dem Verwaltungsrat vorgelegt und erörtert. Die Aussprache mit dem Personalrat findet in Quartalsgesprächen mit dem Vorstand statt. Der Vorstand ist auf diese Weise angemessen eingebunden.
Aufgrund der Wirksamkeit dieses Konzepts haben wir bislang keine Verstöße gegen Menschenrechte feststellen können.
Durch den Einsatz der Lieferantenrichtlinie beabsichtigen wir, das Risiko beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen gering zu halten. Wobei uns hier der Grundsatz unterstützt, Dienstleister und Handwerker aus unserer Region zu bevorzugen. Insbesondere bei großen Ausschreibungen wie etwa im Baugewerbe achten wir auf die Vergabe an ortsansässige, renommierte Dienstleister. Falls Subunternehmer beauftragt werden, gelten für diese dieselben Maßstäbe der Ortsansässigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Darüber hinaus haben wir zum 01.01.2018 eine Lieferantenrichtlinie verabschiedet, die unsere Lieferanten und Dienstleister verpflichtet, die Kernarbeitsnormen der ILO zu beachten und damit u. a. auf Kinder- und Zwangsarbeit zu verzichten. Diese Vereinbarung lassen wir sukzessive von unseren aktuellen Lieferanten und Dienstleistern unterzeichnen lassen.
Ein Risiko aus der Nichteinhaltung von Menschenrechten im Eigenbetrieb ist aufgrund der grundlegenden Prinzipien der Sparkasse Heidelberg, der politischen Rahmenbedingungen und geltendem Recht nicht identifizierbar.
Die Risiken im Bereich der Eigenanlagen können aus Investitionen in Unternehmen auftreten, welche Menschenrechte nicht einhalten. Diese Thematik wird mit Hilfe des Filtersystems der Ratingagentur imug geprüft und überwacht. Durch eine breite Streuung der Eigenanlagen werden Risiken gegenüber einzelnen Unternehmen minimiert. Durch die Kombination von Überwachung und der grundsätzlich niedrigen Investmenthöhe sind die Risiken aus Menschenrechtsverletzungen in den Eigenanlagen als unwesentlich einzustufen.
Im Kundengeschäft ist das Risiko aus Verletzung von Menschenrechten durch das grundsätzlich konservative Geschäftsmodell und das regionale Kundenportfolio als unwesentlich einzustufen. Die Umsetzung des regionalen Förderauftrags bei der Kreditvergabepraxis spielen hierbei auch eine Rolle.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Die Gesamtzahl der von den jeweiligen Unternehmensbereichen (Gebäudemanagement, Sicherheit und Verwaltung, Organisationsentwicklung, Marketing und Vorstandsstab definierten erheblichen Investitionsvereinbarungen (Dienstleister) beträgt 92. Davon liegen uns für 82 Dienstleister Lieferantenvereinbarungen der Nachhaltigkeit vor. Dies entspricht einem Anteil von 89%.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
In unserer Sparkasse sind verschiedene Stellen mit der Prüfung von Rechts- und Regelverletzungen betraut oder üben die Funktion des Ansprechpartners aus (Sicherheitsbeauftragter, Gleichbehandlungsbeauftragte). Dies betrifft Menschenrechtsaspekte wie z. B. Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Sicherheit und Schutz.
Durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit werden bezüglich der Thematik Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz 20 Betriebsstellen pro Jahr (gemeinsam mit einem Mitglied des Personalrats) begangen. Dies entspricht einem Anteil von 33% der Betriebsstätten. Zusätzlich werden in den vierteljährlich stattfindenden Sitzungen des „Arbeitsschutzausschusses“ (ASA), der u.a. mit zwei Mitgliedern des Personalrats, der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen in der Sparkasse Heidelberg, der Betriebsärztin, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und drei Sicherheitsbeauftragten besetzt ist, über alle Themen und Anträge aus dem Bereich Arbeitssicherheit-/Arbeitsschutzbestimmungen beraten und Maßnahmen festgelegt.
Dabei wird immer auf die Gleichbehandlung von allen Mitarbeitern bezüglich Einhaltung und Umsetzung der relevanten Arbeitsschutzbestimmungen geachtet. Weder bei den Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit noch im Arbeitsschutzausschuss gibt es Anhaltspunkte dafür, dass in der Sparkasse Heidelberg gegen Menschenrechte verstoßen wird.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Alle neuen wesentlichen Lieferanten und Dienstleister erhalten unsere Lieferantenvereinbarung der Nachhaltigkeit zur Gegenzeichnung im Rahmen der Vertragsabschlüsse. Sie verpflichten sich damit ökologische und soziale Kriterien, z. B. der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, einzuhalten.
Wir treffen für potenzielle, wesentliche Lieferanten/Dienstleister vor Vertragsabschluss eine Vorauswahl durch Einschränkung auf regionale, renommierte Lieferanten und Handwerker, die - soweit möglich - aus unserem Kundenkreis stammen oder uns bekannte Dienstleister aus der Sparkassen-Finanzgruppe sind.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
a) Seit dem 1.1.2018 schließen wir sukzessive Lieferantenvereinbarungen zur Nachhaltigkeit ab. Diese Vereinbarung verpflichtet unsere Dienstleister und Handwerker zur Einhaltung der für uns wesentlichen ökologischen und sozialen Kriterien, z. B. der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Per 31.12.2019 haben 145 Unternehmen diese Lieferantenvereinbarung mit uns abgeschlossen. Drei Unternehmen haben einen eigenen Code of Conduct vorgelegt.
b) Wir beauftragen Lieferanten und Dienstleister, die in der Region ansässig, allgemein renommiert oder uns im Rahmen der Sparkassen-Finanzgruppe bekannt sind. Im Falle der Beauftragung von Subunternehmern durch unsere Lieferanten/Dienstleister, stellen wir klar, dass dieselben Kriterien anzuwenden sind wie bei ihnen selbst. Grundlage für eine wesentliche Geschäftsbeziehung zur Sparkasse Heidelberg ist die Lieferantenvereinbarung zur Nachhaltigkeit. Keiner der Lieferanten/Dienstleister oder Subunternehmer verursachte negative soziale Auswirkungen.
c) Uns sind keine negativen Auswirkungen in unserer von Regionalität und enger, verlässlicher Zusammenarbeit geprägten Lieferkette bekannt.
d) Im Jahr 2019 lagen uns keine Erkenntnisse über negative soziale Auswirkungen vor.
e) Im Jahr 2019 lagen uns keine Erkenntnisse über negative soziale Auswirkungen vor.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die Sparkasse Heidelberg ist als regionales, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit öffentlichem Auftrag dem Gemeinwohl verpflichtet. Ihr unternehmerisches Handeln ist auf diesen Auftrag ausgerichtet. Deshalb betreibt sie keine Gewinnmaximierung, sondern fokussiert sich auf die Versorgung der Bevölkerung vor Ort mit sicheren und verlässlichen Finanzdienstleistungen. Ihre Geschäftsphilosophie zielt darauf ab, die Zukunftsfähigkeit, den Wohlstand und die Attraktivität ihres Geschäftsgebiets im Rhein-Neckar-Kreis zu sichern und zu fördern.
Mit dieser Strategie verfolgen wir das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwesen in unserem Geschäftsgebiet zu leisten. Konkret engagieren wir uns mit diesem Konzept durch Förderung von regionalen Maßnahmen im Bereich Sport, Forschung, Bildung sowie Kultur und Kunst. Über den Beitrag für das Gemeinwesen befindet unser Vorstand jährlich neu und ist insofern auch in das Konzept angemessen eingebunden. Die Bewertungen ergaben bislang, dass sich das Konzept bewährt hat.
Im Eigenbetrieb ergeben sich keine wesentlichen Risiken aus Gemeinwesen für die Sparkasse Heidelberg.
Die schon in den vorherigen Punkten angesprochene Filtersystematik lässt uns auch die Risiken aus Gemeinwesen im Eigengeschäft einschränken, welche aus Investitionen in Unternehmen resultieren, die größere Teile ihres Umsatzes durch das Gemeinwesen verletzende Tätigkeiten erwirtschaften.
Die Sparkasse verfolgt einen regionalen Förderauftrag, der dazu beiträgt, dass Projekte in der Region in den Bereichen Sport, Forschung, Bildung sowie Kultur und Kunst unterstützt werden. Die Förderungen der Projekte werden jeweils einzeln geprüft und beschlossen. Durch diese konservative Vorgehensweise bei der Vergabe ergibt sich eine breite Streuung des investierten Kapitals und somit eine Reduzierung jeglicher Risiken. Die möglichen Risiken im Kundengeschäft aus dem Bereich Gemeinwesen sind somit auch als unwesentlich einzustufen.
In unseren Leitsätzen der Nachhaltigkeit, die den strategischen Rahmen für unser Nachhaltigkeitsengagement darstellen, haben wir unser gesellschaftliches Engagement an mehreren Stellen verankert.
Ökonomische Leitsätze:
- Unser Eigenkapital ermöglicht es uns, verlässlicher Kreditgeber für den Mittelstand und flächendeckender Versorger der Bürgerinnen und Bürger mit Finanzdienstleistungen in unserer Region zu sein. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Sparsinn, die Vermögensbildung und Altersvorsorge breiter Bevölkerungskreise zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung der Wirtschaftserziehung der Jugend durch Einübung eines wirtschaftlich vernünftigen Verhaltens.
Soziale Leitsätze:
- In unserer Region fördern wir die Gesellschaft, erlebbar auch durch unser Engagement im Vereinssport, in Forschung und Bildung sowie in Kultur und Kunst. Wir tragen gern dazu bei, den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Nachkommen ein lebenswertes Umfeld zu ermöglichen und zu erhalten.
- Die sozialen und ökologischen Ehrenämter unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern wir finanziell, organisatorisch und bildungstechnisch.
Dieses Engagement lässt sich unter anderem daran messen, dass wir im Jahr 2019 wiederum rund 1 Mio. EUR an Spenden und Stiftungen in die Region Rhein-Neckar vergeben haben. Der Anteil am Fördervolumen für die Themenbereiche Soziales & Umwelt beträgt 30%. Ziel dieser Förderung ist der Erhalt eines vitalen Sport-, Kultur- sowie Vereinslebens und der Umwelt.
Ehrenamtliches Engagement unserer Mitarbeitenden:Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich für die Gesellschaft und stärken damit den Auftrag unserer Sparkasse zur Gemeinwohlorientierung. Wir unterstützen dieses ehrenamtliche Engagement mit einem Förderprogramm, um es - über die reine Vereinsmitgliedschaft hinaus - stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Dies inkludiert z. B. die kostenfreie Teilnahme am Weiterbildungsprogramm für Ehrenamtliche an der Volkshochschule Wiesloch und - wo sinnvoll - auch Freistellungen.
Engagement unserer Auszubildenden:Unser Ausbildungsbereich und die Auszubildenden begleiteten im Jahr 2019 73 Praktika für Unternehmensfremde in unserer Sparkasse. Daraus konnten fünf Auszubildende für unser Haus gewonnen werden. Darüber hinaus führten der Ausbildungsbereich und Auszubildende 15 Bewerbertrainings an Gymnasien, sechs an Realschulen und ein Bewerbertraining an sonstigen Schulen/Einrichtungen durch und nahmen an 17 (städtischen) Ausbildungsmessen teil.
Unterschiedliche Auszubildendenjahrgänge hatten im Jahr 2019 die Gelegenheit, zwei Nachhaltigkeitsprojekte durchzuführen.
- Im Mai 2019 arbeiteten 12 Auszubildende mit dem Imker Herrn Dr. Wünn in Gaiberg im Bienenprojekt zusammen und lernten einiges über das Habitat der Bienen und die Bedeutung von Wald- und Wiesenpflanzen und die Pflege von Bienen sowie Gewinnung von Honig. Die Bienenstöcke waren bis Anfang September 2019 wöchentlich vor Ort in Gaiberg von den Auszubildenden zu betreuen.
Die Auszubildenden hatten die Möglichkeit über verschiedene Medien in- und extern über das Projekt zu berichten und es in einer Veranstaltung vor dem Vorstand zu präsentieren.
- Die Projektwoche "Fit4Nature" fand für elf Auszubildende vom 28. bis 31.10.2019 in der Klimaarena in Sinsheim bzw. in der Mühle Kolb in Zuzenhausen statt. Dies ist ein Projekt von Anpfiff ins Leben e.V. und dem WWF. Zentrale Botschaften, die sich die Auszubildenden erarbeiteten, bezogen sich auf die Endlichkeit der Ressourcen auf unserer Erde im Zusammenhang mit unser aller Lebensstil, die Befassung mit der Art des Lebens unserer Vorfahren in der Steinzeit, die Möglichkeiten im heutigen Leben nachhaltiger zu agieren und der Bedeutung jedes Einzelnen als Beitrag zur Verbesserung.
Ausblick 2020: Fortführung des Bienenprojekts und wiederum Durchführung von Sozial- und Umweltprojekten.
Bildungspartnerschaften:Über ihren öffentlichen Auftrag fördert die Sparkasse Heidelberg die Schulen bei der Wirtschaftserziehung der Jugend. Die Sparkasse Heidelberg unterhält 111 Bildungspartnerschaften/ Kooperationsvereinbarungen mit Schulen ihres Geschäftsgebiets (Stand per 31.12.2019). Sie unterstützt diese Schulen durch ihr aktives Engagement beim Bemühen, den Schülern umfangreiche Kenntnisse über die Geldwirtschaft, den Zahlungsverkehr und den Spargedanken nahe zu bringen. Eine Partnerschule erhält einen festen Ansprechpartner und wird von der Sparkasse entsprechend ihrer Schüleranzahl finanziell und zweckgebunden gefördert. So kann der jährlich zur Verfügung stehende Unterstützungsbetrag für schulische Projekte und/oder den Sparkassen-Schul-Service von der Schule ausgeschöpft werden. Den Partnerschulen wird so die Möglichkeit gegeben, neben Schulprojekten, mit Schulklassen praxisnahen Unterricht in den Gemeinschaftsräumen der Sparkasse durchzuführen bzw. einen Sparkassenmitarbeiter als Referenten für Unterrichtseinheiten in der Schule einzusetzen. Darüber hinaus bieten wir den Schülern der Partnerschulen auch die Teilnahme am Planspiel Börse an.
Aufgrund der jahrelangen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren zahlreichen Partnerschulen und vor dem Hintergrund des Übereinkommens des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertages, des baden-württembergischen Handwerkstages und der Landesvereinigung baden-württembergischer Arbeitsverbände zur Vereinbarung des Ausbau von Bildungspartnerschaften hat die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar diese Schulkooperationen als Bildungspartnerschaften anerkannt.
Unterstützung einer nachhaltigen, urbanen Stadtentwicklung in Heidelberg mit der Realisierung der bis dato größten Passivhaussiedlung der Welt:
Die Sparkasse Heidelberg beteiligt sich auch an der Entwicklung ehemaliger Bahn- und Militärflächen mit dem Ziel, in der Region Mitverantwortung zu übernehmen und die Grundstücksflächen zur Entstehung von Stadtteilen und Gewerbegebieten hochbaubaureif zu erschließen.
Mit der Bahnstadt haben die Stadt Heidelberg und die Sparkasse seit ca. 2008 ein Leuchtturmprojekt auf den Weg gebracht, das international wahrgenommen wird. Die baureife Erschließung schloss ein umfassendes Bodenmanagement ein, einschließlich der Umsiedlung von ca. 3.000 geschützten Eidechsen. Die Bahnstadt in Heidelberg ist eines der größten Stadtteilentwicklungskonzepte in Deutschland. Mit seiner Gesamtfläche von 115 Hektar ist der neue Stadtteil (seit Juni 2011 offiziell der 15. Stadtteil Heidelbergs) größer als die gesamte Heidelberger Altstadt. Im Sinne nachhaltiger Stadtentwicklung wächst auf dem ehemaligen Rangier- und Güterbahnhof ein urbaner Stadtteil in dem bereits ein Teil der geplanten 12.000 Menschen wohnt (5.000), arbeitet und forscht (7.000).
Mit der Realisierung des Stadtteils "Bahnstadt", das mit einem bundesweit einzigartigen Energiekonzept erstellt wird, entsteht die derzeit größte Passivhaussiedlung der Welt. Die Gesamtprojektlaufzeit wird mit etwa 15 bis 20 Jahren angenommen.
Die Fläche der ehemaligen Patton Barracks ist mit knapp 15 ha die kleinste Konversionsfläche in Heidelberg, soll aber zur größten Gewerbefläche (IT- und Medienpark) in Heidelberg entwickelt werden. Die Sparkasse Heidelberg beteiligt sich an der am 1.1.2017 gegründeten Entwicklungsgesellschaft und steht als Partner zur Realisierung der Maßnahme bereit. Die Entwicklung der Konversionsfläche umfasst dabei die Planung und die Erstellung der Infrastruktur. Es wird mit einem Entwicklungszeitraum von fünf Jahren gerechnet. Ziel der Sparkasse ist es, durch die Ansiedlung von Gewerbe den Wirtschaftsstandort Heidelberg zu stärken und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region zu fördern.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
|
Euro |
Erlöse |
198.517.757,82 |
= unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert |
198.517.757,82 |
|
|
Betriebskosten |
-41.442.656,15 |
+ Löhne und Leistungen für Angestellte |
-77.195.208,14 |
+ Zahlungen an Kapitalgeber |
-27.608.531,29 |
+ Zahlungen an den Staat |
-18.475.853,84 |
+ Investitionen auf kommunaler Ebene |
-1.217.222,02 |
= ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert |
-165.939.471,44 |
|
|
|
|
Unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert |
198.517.757,82 |
- ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert |
-165.939.471,44 |
= beibehaltener wirtschaftlicher Wert |
32.578.286,38 |
Erläuterung der Berechnungsgrundlagen:
Erlöse: Zinseinnahmen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften, Zinseinnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Beteiligungen, Einnahmen aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen, Provisionseinnahmen, Einnahmen aus Finanzgeschäften, Einnahmen aus dem Wertpapierhandel, sonstige betriebliche Erträge (ordentliche Erträge, Veräußerungsgewinne aus Grundstücken und Gebäuden – Anlagevermögen, Veräußerungsgewinne aus Grundstücken und Gebäuden - Betriebs- und Geschäftsausstattung)
Betriebskosten: Verwaltungsaufwendungen ohne Sponsoring (EDV-Kosten, Aufwendungen für die Nutzung eigener und fremder Grundstücke, Kommunikations- und Transportkosten, Werbeaufwand ohne Sponsoring, Bürokosten), übriger Sachaufwand, aperiodischer Sachaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen (ordentliche Aufwendungen), Provisionsaufwendungen
Löhne und Leistungen für Angestellte: Personalaufwand, Abfindungen
Zahlungen an Kapitalgeber: Zinsaufwendungen
Zahlungen an den Staat: Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstige Steuern, Steuerzinsen
Investitionen auf kommunaler Ebene: Spenden, Sponsoring
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Sparkasse Heidelberg unterliegt denselben Gesetzen und regulatorischen Vorgaben wie alle Banken und Sparkassen in Deutschland. Zusätzlich gilt für die Sparkasse Heidelberg das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, das im Einklang mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg steht.
Unser Konzept, das jährlich überprüft wird, hat zum Ziel, dass wir unsere Neutralität wahren. Wir sehen uns unserem öffentlichen Auftrag verpflichtet. Eine politische Einflussnahme als regionale Sparkasse schließt sich damit aus. Wir tätigen keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen. Deshalb sehen wir in diesem Bereich keine Risiken für die Sparkasse Heidelberg.
Die Sparkasse Heidelberg ist Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg (SVBW). Der SVBW gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Er schreibt Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und beteiligt sich an Anhörungsrunden und Konsultationen der deutschen Bankenaufsicht. Ebenso werden die Interessen der Sparkassen durch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) vertreten.
Der DSGV und der SVBW informieren die Sparkasse Heidelberg zeitnah über die aktuelle Gesetzgebung in Form von Rundschreiben. Dies beinhaltet Stellungnahmen, Anwendungshilfen und Schulungsangebote. So ist gewährleistet, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben eingehalten werden können.
Mit dieser Konzeption sehen wir in diesem Bereich keine Risiken für die Sparkasse Heidelberg. Im Ergebnis gelingt es uns, das Ziel der politischen Neutralität zu wahren. Diese Bewertung bezieht auch die bei Kriterium 20 aufgeführten Compliance-Strukturen ausdrücklich mit ein.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Sparkasse Heidelberg tätigt grundsätzlich keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundene Einrichtungen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Sparkasse hat eine dauerhafte und wirksame, prozessbegleitende und auch präventiv tätige Compliance-Funktion eingerichtet, die ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen kann. Zudem wurde ein Compliance-Beauftragter bestellt, der direkt dem Vorstand unterstellt ist. Die Sparkasse fördert und bestärkt eine unternehmensweite Compliance-Kultur, durch die die Rahmenbedingungen für eine angemessene Wahrnehmung von Compliance-Angelegenheiten geschaffen werden.
Das Ziel der Sparkasse ist es, Verstöße durch die Mitarbeitenden gegen Gesetze und Richtlinien zu vermeiden und die jederzeitige und dauerhafte Einhaltung aller internen und externen Regelungen und Richtlinien sicherzustellen; dementsprechend lässt sich hierzu kein Zeitpunkt der Zielerreichung planen. Der Vorstand der Sparkasse hat dafür in der Geschäftsstrategie festgelegt, dass die Einhaltung der gesetzlichen, satzungsmäßigen und bankaufsichtsrechtlich zu beachtenden Anforderungen den Orientierungsrahmen für alle Unternehmensentscheidungen festlegt. Aufgrund der sich immer wieder verändernden Regulatorik sowie den sich ständig verändernden externen kriminellen Handlungen hat die Sparkasse Heidelberg eine Compliance-Funktion installiert.
Unter Compliance im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind alle gesetzlich vorgeschriebenen und aufsichtsrechtlich geforderten sowie freiwilligen Maßnahmen zur Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben zu verstehen. Hierunter fallen insbesondere:
- Vorgaben der MaRisk- sowie Wertpapier-Compliance,
- Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen,
- Vorgaben des Verbraucherschutzes (z. B. zu Verbraucherkrediten, AGB, Zahlungsverkehr) sowie
- weitere Vorgaben für einzelne Bereiche (bspw. Arbeitsrecht oder Datenschutz), deren Nichteinhaltung zu einem finanziellen Schaden der Sparkasse führen kann.
Der Compliance-Beauftragte nach MaRisk hat eine überwachende Funktion und in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen auf die Einhaltung solcher rechtlichen Regelungen und Vorgaben hinzuwirken.
Die Compliance-Funktion führt anhand risikoorientierter Überwachungspläne turnusmäßige und anlassbezogene Kontrollen durch. Ziel der Compliance-Funktion ist gemäß AT 4.4.2 Tz. 1 MaRisk die Reduzierung des Risikos, welches sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben kann. Dementsprechend werden die Überwachungspläne auch regelmäßig an die veränderte Risikosituation angepasst.
Der für Compliance zuständige Vorstandsvorsitzende wird vom Compliance- und Geldwäschebeauftragten in regelmäßigen Gesprächen und anlassbezogen über die Risikosituation der Sparkasse und über notwendige oder bereits eingeleitete Maßnahmen informiert. Zudem erhält der Gesamtvorstand sowie der Verwaltungsrat mindestens jährlich die Risikoanalysen des Beauftragten im Hinblick auf die institutsspezifische Risikosituation der Sparkasse sowie über die getroffenen Maßnahmen und relevante Feststellungen. Damit ist der Vorstand in angemessener Weise in das Konzept eingebunden.
Wie bereits erwähnt hat der Vorstand in der Geschäftsstrategie festgelegt, dass die Einhaltung der gesetzlichen, satzungsmäßigen und bankaufsichtsrechtlich zu beachtenden Anforderungen den Orientierungsrahmen für alle Unternehmensentscheidungen festlegt. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig über alle relevanten Neuerungen informiert; die Informationen sind allen Mitarbeitenden im Intranet zugänglich. Zudem werden die Mitarbeitenden regelmäßig zu Themen wie Geldwäsche, Terrorismus und sonstige strafbare Handlungen geschult. Grundsätzlich wird für diese Schulungen neben den angebotenen Präsenzschulungen ein Web-Based-Training (WBT) anhand einer Lernsoftware des Deutschen Sparkassenverlages eingesetzt. Die Lernsoftware setzt sich aus diversen Modulen zusammen, die von den Mitarbeitern risikoorientiert auf Basis ihrer Funktionsbereiche zu bearbeiten sind. Die Absolvierung der Abschlussprüfung bzw. die Vorlage der Abschlusszertifikate wird nachgehalten. Desweiteren werden die Führungskräfte anlassbezogen für solche und weitere Themen sensibilisiert. Der Compliance- und Geldwäschebeauftragte bzw. die Compliance-Funktion nimmt täglich Kontrollen und Überwachungshandlungen mithilfe eines risikoorientiert administrierten Research-Systems vor. Zudem werden in Stichproben Vor-Ort-Kontrollen in Filialen und Betriebsstellen durchgeführt, um mögliche Schwachstellen identifizieren zu können und ggf. kurzfristig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Zudem verwendet die Sparkasse Heidelberg ein EDV-System, anhand dessen zweifelhafte oder ungewöhnliche Geschäftsbeziehungen und Transaktionen erkannt sowie sonstige strafbare Handlungen verhindert werden können.
Anhand akzeptierter Standards legen wir offen, welche Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten insbesondere von Korruption existieren und wie diese Systeme geprüft werden.
Grundlage sind insbesondere: Sparkassenverordnung, Personalvertretungsgesetz, Kreditwesengesetz, Geldwäschegesetz, Bankaufsichts- und Kapitalmarktrecht sowie Deutscher Corporate-Governance-Kodex.
Die Abteilung Compliance hat die Funktion auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung wesentlicher rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hinzuwirken. Desweiteren überwacht der Compliance-Beauftragte anhand risikoorientierter Überwachungspläne die Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben in der Sparkasse und berichtet in seiner Funktion direkt an den Vorstand.
Aufgrund der regulatorischen Vorgaben sowie aufgrund der dargestellten Strategie verfügt die Sparkasse über ein internes Kontrollsystem, mithilfe dessen die Einhaltung der internen und externen Regelungen und Richtlinien kontrolliert und überwacht wird. Außerdem tauscht sich der Compliance- und Geldwäschebeauftragte regelmäßig mit den besonderen Funktionen nach MaRisk (Risikocontrolling und Innenrevision) und bei Bedarf mit den weiteren Betriebsbereichen und den weiteren Beauftragtenfunktionen (z. B. Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter) aus, um die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems zu überwachen, etwaige Schwachstellen zu identifizieren und mit den zuständigen Fachbereichen kurzfristig alle notwendigen Maßnahmen veranlassen zu können. Die Compliance-Funktion hat diesbezüglich eine überwachende und eine kommunizierende Rolle in der Sparkasse, indem sie den Vorstand berät und diesem – wie oben beschrieben – regelmäßig Bericht erstattet.
Die Sparkasse ist grundsätzlich regional tätig und kennt die bei Universalbanken üblichen Risiken. Bei der Ermittlung und Erstellung der Risikoanalysen der Sparkasse Heidelberg richtet sich der Compliance- bzw. Geldwäsche-Beauftragte an Art und Umfang der Geschäftstätigkeit der Sparkasse aus:
- Allgemeine Identifikation und Bewertung von Risiken,
- Definition der Organisations-, Produkt- und Kundenstruktur des Unternehmens,
- Zuordnung der Produkte, Kunden, Transaktionen, Zugangskanäle und Strukturen sowie der Prozesse zu den einzelnen Geschäftseinheiten,
- Zentrale Beschreibung und Gewichtung von Risiken durch den definierten Risikoverantwortlichen und
- Definition von Maßnahmen zur Prävention und zum Management von Risiken.
Aufgrund der Risikoanalysen ergab sich für die Sparkasse ein Risiko, das trotz der installierten Maßnahmen weiterhin ein hohes Risiko darstellt:
- Länderrisiken bzw. Missachtung von Geldwäsche-/Embargo-Vorschriften.
Werden die installierten Maßnahmen aus technischen Gründen, versehentlich oder vorsätzlich nicht angewendet, so können der Sparkasse dadurch bereits in einem Einzelfall Sanktionen drohen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für derartige Konstellationen ist jedoch niedrig. Alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung werden genutzt. Zusätzlich werden die Mitarbeiter entsprechend geschult bzw. sensibilisiert.
Es wurden 2019 keine Verstöße im Zusammenhang mit den oben dargestellten hohen Länderrisiken, keine Korruptionsfälle oder sonstige strafbare Handlungen innerhalb der Sparkasse Heidelberg festgestellt. Dementsprechend wurden keine Bußgelder verhängt. Weder der Compliance-Beauftragte, noch Innenrevision oder externe Prüfer kamen bisher zu anderen Erkenntnissen.
Daneben existiert in der Sparkasse Heidelberg auch eine zentrale Hinweisgeberstelle (Whistleblowing-Stelle), die den Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, Verstöße gegen bankaufsichtsrechtliche und geldwäscherechtliche Regelungen und etwaige strafbare Handlungen vertraulich an eine geeignete Stelle zu berichten.
Grundlage sind auch die nachfolgenden internen Geschäftsanweisungen für Mitarbeiter:
- Allgemeine Dienstanweisung
- Dienstanweisung Compliance-Kultur –Compliance nach MaRisk
- Dienstanweisung Geldwäsche /Terrorismus /sonstige strafbare Handlungen / Grundsätze
- Dienstanweisung Recht / Hinweisgebersystem.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Betriebsstelle Compliance hat in elf Dienststätten und damit 19% der Standorte Vor-Ort-Kontrollen bezüglich Compliance, Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen durchgeführt. Es ergaben sich dabei keine Anhaltspunkte auf Gesetzesverstöße bzw. Korruptionsrisiken.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
In 2019 lagen uns keine Korruptionsfälle vor.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
In 2019 wurden keine Bußgelder und monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.