14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Stadt Geestland wendet die für sie relevanten gesetzlichen Vorgaben wie den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, das Personalvertretungsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und andere an.
Dies erfolgt unter Mitwirkung der Kontrollorgane Personalrat, Schwerbehindertenvertreter,
Gleichstellungsbeauftragte, Arbeitsschutzausschuss, Inklusionsbeauftragte, Führungskräfte und Personalabteilung.
Durch das Audit Beruf und Familie, regelmäßige Dienst- und Personalversammlungen, jährliche Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche, turnusmäßige Dienstbesprechungen und eingeplante Mitarbeiterzeiten beim Bürgermeister werden die Mitarbeiter eingebunden und beteiligt. Bei aktuellen Anlässen werden Informationen per Mail oder in schriftlicher Form (Rathaus Aktuell) an die Mitarbeiter weitergegeben.
Die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt durch regelmäßige Workshops, eine jährliche Klausurtagung und die Benennung von verantwortlichen Ansprechpartnern für die einzelnen Bereiche der Nachhaltigkeit
- Human Ressources
- Finanzen
- Umwelt
- Liegenschaften
- Soziales und
- Bauen
Die Informationsweitergabe erfolgt durch hausinterne digitale Medien.
Außerdem fungiert der Bürgermeister als ausgebildeter Nachhaltigkeitsmanager als Multiplikator.
Der Personalrat besteht derzeit aus 9 gewählten Arbeitnehmervertretern und -vertreterinnen. Der Arbeitsschutzausschuss besteht aus 2 Arbeitgebervertretern, 2 Personalratsmitgliedern, 10 Sicherheitsbeauftragten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie dem Schwerbehindertenvertreter.
Zielsetzung:   Zeitpunkt der Zielerreichung: Dauerhaft

Maßnahmen


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Stadt Geestland ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen und somit an die Bezahlung nach TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) gebunden. In diesem Tarifvertrag sind die o. a. Bereich gesetzlich geregelt. Gleichzeitig besteht eine Beteiligungsvereinbarung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge sicherstellt. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für eine weitere betriebliche Altersvorsorge angeboten.
Für die Arbeitsplätze bestehen Arbeitsplatzbeschreibungen und entsprechende Bewertungen, welche regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst werden. Hiernach richtet sich die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Stadt Geestland ist mehrfach auditierte Kommune für Beruf und Familie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten überwiegend nach dem Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit. Liefert dieses Arbeitszeitmodell im Einzelfall keine ausreichende Flexibilität, werden darüber hinaus individuelle Arbeitszeitmodelle vereinbart. Es besteht die Möglichkeit der alternierenden Telearbeit, für die bereits vor 10 Jahren eine entsprechenden Dienstvereinbarung abgeschlossen wurde. Darüber hinaus besteht bei der Stadt Geestland die Möglichkeit des Jobsharing. Auch werden regelmäßige Betriebs- u. Familienfeste angeboten.
Ferner wurde ein Gesundheitsmanagement eingeführt. Unter dem Titel "Fit für Geestland" werden den Beschäftigten eine Vielzahl von Bewegungsmöglichkeiten, Ernährungsberatungen sowie darüber hinaus Gesundheitstage angeboten. Aktuell beabsichtigt die Stadt Geestland zur Optimierung des Angebots hierfür eine Kooperation mit der Firma" Hanse Fit" einzugehen und den Beschäftigten regelmäßig kostenloses Obst- und Gemüse sowie Wasser per Sodastream zur Verfügung zu stellen.  Des Weiteren nehmen die Beschäftigten regelmäßig an sportlichen Wettbewerben, wie beispielsweise dem Landkreislauf - recht erfolgreich - teil.  Aufgrund von Arbeitsplatzbegehungen werden bei der Stadt die Arbeitsplätze aufgrund von Arbeitsplatzbegehungen, an denen der Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitsplatzsicherheit teilnehmen, bedarfsgerecht gestaltet. Auch werden Bildschirmarbeitsplatzbrillen im Bedarfsfall kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Verfahren hierfür ist ebenfalls im Rahmen einer Dienstvereinbarung geregelt.
Es sind oft die kleinen Dinge im Leben, die etwas Großes bewegen können. Das ist der Gedanken der Rest-Cent-Aktion. Die Mitarbeiter*innen der Stadt Geestland verzichten auf den Betrag hinterm dem Komma ihres Nettogehaltes. Dieser Betrag wird im Bedarfsfall für kranke Mitarbeiter*innen, für pflegende Angehörige und für sonstige Unterstützung der Mitarbeiter*innen verwendet oder an Hilfsorganisationen gespendet. Eine Kommission bestehend aus Angestellten, Arbeiter*innen und Beamten sowie der Bürgermeister entscheidet über die Vorschläge, die von der gesamten Belegschaft der Stadt Geestland eingebracht werden können.

Die Diskrimierung ist im Grundgesetz geregelt, dass dann auch für uns handlungsweisend ist.
Zielsetzung:
Aufrechterhaltung einer gerechten sowie  familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik (Bisher durch Anwendung des TVÖD sowie durch das Audit Beruf- und Familie umgesetzt)   Geplanter Zeitpunkt der Zielerreichung: Dauerhaft.

Strategie: Wandelfähige und Zukunftsgestaltende Personalpolitik  
Maßnahmen: Re-Auditierung Beruf- und Familie (Januar 2020)

Zielerreichung:
Gerechte sowie  familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik wird umgesetzt

- Anwendung des TVÖD
- Audit Beruf- und Familie



16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Es besteht ein Personalentwicklungsplan, der regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben wird. In unserem Personalentwicklungsplan werden die bestmöglichen  Kompetenzen unserer Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden erfasst,  sodass wir die zukünftigen Aufgabenbereiche einplanen und auch umsetzen können. Die Gesamtheit an Know-How, Motivation, Innovation  und Interaktion sind für unseren langfristigen Personalbestand äußerst wichtig. Dahèr wird aus Gründen der Motivation und Bindung an uns als Arbeitgeber der Entwicklung von Mitarbeitern mit dem Personalentwicklungsplan eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Um schon vorhandene oder noch ausstehende Qualifikationen zu analysieren und zu bewerten werden durch unsere Führungskräfte und vom Bürgermeister selbst Entwicklungspotentiale analysiert und ausgewertet. Dazu werden u. a. auch regelmäßig Gespräche mit den Mitarbeitern geführt, sogenannte Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche. So werden entsprechende Potentiale erkannt und gefördert. Die Qualifikationen einzelner Mitarbeiter für seine jetzige oder auch zukünftige Arbeit findet durch durch Fort- und Weiterbildung statt. Auch unsere zukünftigen Führungskräfte werden durch entsprechende Seminare an ihre Aufgabe herangeführt.

Alle Bereiche der Stadtverwaltung werden in diesem  Prozess mit einbezogen.

Zielsetzung: Erhalt bzw. Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden und damit der Leistungsfähigkeit der Stadt Geestland.    
Geplanter Zeitpunkt der Zielerreichung: Dauerhaft.

Strategie: Wandelfähige und Zukunftsgestaltende Personalpolitik    

Maßnahmen:

Die Leistungsfähigkeit der Stadt Geestland ist gegeben.
 
Risiken: Tarifbindung 
Aktuell liegt das Gehaltsniveau der Wirtschaft bei den gewerblichen Berufen über dem des Öffentlichen Dienstes. 
Jährliche Personalbeschaffungsplanung





Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

a.
i. Bei der Stadt Geestland waren keine derartigen Fälle zu verzeichnen.
ii. 15 Ausfalltage Prellungen
    29 Ausfalltage Schnittverletzungen
    56 Ausfalltage Knochenbrüche
    6 Ausfalltage Sonstiges
iii. siehe ii.


b. Bei der Stadt Geestland gibt es keine derartigen Mitarbeiter*innen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu diesen Bereichen sind im TVÖD festgelegt.

Bei der die Stadt Geestland gibt es einen Arbeitsschutzausschuss, der vierteljährlich tagt. Dieser setzt sich aktuell aus 15 Personen (2 Arbeitgebervertreter, 2 Arbeitnehmervertreter, 1 Betriebsarzt, 1 Fachkraft für Arbeitssicherheit, 7 Sicherheitsbeauftragten, 1 Teamleitung Bauhof, 1 Teamleitung Arbeitssicherheit) zusammen. Durch die Arbeitnehmervertreter werden alle Beschäftigten und Beamten der Stadt Geestland im Arbeitsschutzausschuss vertreten. Darüber hinaus beschäftigt die Stadt Geestland keine Personen, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz von der Stadt Geestland kontrolliert werden.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus-und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht  und Mitarbeiterkategorie

Ø Std. / Jahr pädagogische MA (5)  männlich
0,00  
Ø Std./ Jahr pädagogische MA (128) weiblich 4,51  
         
         
Ø Std. / Jahr sonstige MA (83) männlich 2,16  
Ø Std./ Jahr sonstige MA (113) weiblich 0,00  
         
Ø Std. / Jahr Verwaltung MA (41) männlich 12,18  
Ø Std./ Jahr Verwaltung MA (78) weiblich 13,40  

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a.
i.
M = 41 %

W = 59 %
D = 0,00 %
ii.
unter 30 Jahre alt = 0,00 %

30-50 Jahre alt = 45,83 %
über 50 Jahre alt = 54,17 %
i.i.i.
Bei der Stadt Geestland nicht vorhanden.


b.
i.
pädagogische MA (5)  m 3,76 %  
pädagogische MA (128) w 96,24 %  
pädagogische MA (0) d 0,00 %  
         
         
sonstige MA (83) m 42,35 %  
sonstige MA (113) w 57,65 %  
sonstige MA (0) d 0,00 %  
         
Verwaltung MA (41) m 34,45 %  
Verwaltung MA (78) w 65,55 %  
Verwaltung MA (0) d 0,00 %  

ii.

pädagogische MA unter 30 Jahre alt 17,03 %  
pädagogische MA 30-50 Jahre alt 45,93 %  
pädagogische MA über 50 Jahre alt 37,04 %  
         
         
sonstige MA unter 30 Jahre alt 10,22 %  
sonstige MA 30-50 Jahre alt 27,04 %  
sonstige MA über 50 Jahre alt 61,74 %  
         
Verwaltung MA unter 30 Jahre alt 11,86 %  
Verwaltung MA 30-50 Jahre alt 50,00 %  
Verwaltung MA über 50 Jahre alt 38,14 %  

iii.
Bei der Stadt Geestland nicht vorhanden.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Keine Vorfälle vorhanden.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Stadt Geestland achtet bei Vergaben auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (Tariftreueerklärung), auf die ILO-Kernarbeitszeitnorm (EEE), auf die Anforderung verschiedener Dokumente / Zertifikate, die die entsprechenden Nachweise beinhalten (z.B. GZR und Fair-Trade). Die Einhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, sowie der einschlägigen Vergaberechtsnormen ist selbstverständlich. Auf eine weitergehende Überprüfung in Bezug auf die Menschenrechte soll bei Investitionsvereinbarungen und Vertragsabschlüssen in den Folgejahren verstärkt Augenmerk gelegt werden.
Die Stadt Geestland wird zukünftig bei Beschaffungen neben ökonomischen auch die Nachhaltigkeitskriterien regional, ökologisch und sozial in ihren Entscheidungsprozess mit einbeziehen. Es wird auf Einhaltung sozialer Mindeststandards, der s.g. Kernarbeitszeitnorm der internationale Arbeitsorganisation (ILO) geachtet. Produkte aus fairem und / oder regionalem Handel haben gegenüber den konventionellen Produkten Vorrang.

Zielsetzung:   Zeitpunkt der Zielerreichung: Schnellstmöglich

Strategie: Neben ökonomischen Aspekten unterliegen die  Beschaffungsentscheidungen der Stadt Geestland im wachsenden Maß der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Faktoren. Insbesondere achtet die Stadt Geestland bei der Vergabe auf den Einsatz natürliche Ressourcen (Starke Nachhaltigkeit), die Einhaltung der Generationengerechtigkeit (Enkelkindtauglichkeit) sowie der Menschenrechte.   Maßnahmen

Die Stadt Geestland hat mit der Umsetzung 2017 begonnen und befindet sich seit dem in einem stetigen Prozess.  Die Nachweispflichten der Bieter sind fester Bestandteil aller Vergaben. Mit der Aufnahme umweltbezogener und sozialer Aspekte in die Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen wurde begonnen.
Aus den Dienstleistungen der Stadt Geestland ergeben sich keine Risiken, die negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben und auch bei ihren Geschäftsbeziehungen achtet die Stadt auf die Einhaltung der Menschenrechte, so dass hier keine Risiken vorliegen.
 







Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

In der Stadt Geestland existieren keine derartigen Vereinbarungen / Verträge, die diese Klauseln bzw. Aspekte enthalten, von daher ist auch keine Überprüfung der Menschenrechtsaspekte notwendig. Ansonsten siehe bitte unter Kriterium 17. Dort sind unsere Kriterien benannt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Stadt Geestland hat keine Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschen-rechtliche Auswirkungen geprüft werden müssen. Das wird es auch zukünftig nicht geben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die Stadt Geestland hat keine Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft werden müssen. Es existieren keine Geschäftsbeziehungen in das nichteuropäische Ausland.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

In der Stadt Geestland gibt es keine derartigen Lieferketten, daher kann hier nichts berichtet werden. Es existieren keine Geschäftsbeziehungen in das nichteuropäische Ausland.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Kriterien nach denen in der Stadt Geestland entschieden wird, wonach sich das Handeln der Stadt richtet, sind im wesentlichen die vom Rat beschlossenen Leitlinen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit mit den folgenden Handlungsfeldern: Bildung, Familie, Stärkung des Ehrenamtes, Integration und Inklusion, Wirtschaft (-sförderung) und Landwirtschaft, solide Finanzen, demografische Entwicklung, Infrastruktur und Stadtentwicklung, Mobilität und Versorgung, Energie, Klima, Umwelt und Natur, Tourismus, Freizeit und Sport, Brandschutz. Diese Leitlinien werden regelmäßig überprüft und angepasst. Natürlich auch immer im Hinblick auf die Finanzierung. Nach Fertigstellung der Nachhaltigkeitsstrategie wird diese natürlich auch mit entscheidend sein.

Weitere Projekte und Aktionen

Vor Ort übernimmt die Stadt Geestland Verantwortung in Form von jährlichen Zuschüssen an Vereine, Verbände und kulturelle Institutionen in der Region (Hochschule Bremerhaven, Stadttheater, Netzwerk Schule Wirtschaft und Wissenschaft für die Region Unterweser). Es wurde die Stiftung Geestland gegründet, die sich aus privaten Spenden finanziert, um Projekte in der Stadt Geestland unterstützen zu können. Ferner beteiligt sich die Stadt Geestland mit den Schulen im Stadtbereich an dem LAG21 Projekt "Planspiel Südsicht". Des Weiteren wird die Aktion "Heimatshoppen" und der Geestland-Gutschein unterstützt und federführend begleitet. Es bestehen soziale Kooperationen und verschiedene Projekte (reginoalen und überreginoalen) mit Schulen, Polizei, Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämtern und Präventionsrat. Es findet eine enge Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung verschiedener Träger der Jugendhilfe und freien sozialen Verbänden statt. Es gibt unterschiedliche gemeinsame Projekte wie z.B. die Flüchtlingsfirma "Anpacken". Es ist eine Kooperation mit dem Klimahaus Bremerhaven geplant. Gute Zusammenarbeit erfolgt bereits mit der Hochschule Bremerhaven, dem Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven sowie der Leuphana Universität in Lüneburg.

Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der Landwirtschaft zur schonenden Nutzung von Wirtschaftswegen u. -brücken.
Zahlung von ca. 1,75 Mio. € an Zuschüssen für Vereine, Verbände und Institutionen
Weiterhin wird auf den Einsatz von Fair-Trade und regionalen Produkten besonderer Wert gelegt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Stadt Geestland hat  weder Einnahmen noch Ausgaben für globale Tätigkeiten. Außerdem dürfen wir als Kommune keine Gewinne erzielen. Hier können keine Angaben gemacht werden. Die Stadt Geestland verfügt über keine Eigenbetriebe.

Ergebnishaushalt 2018
ordentliche Erträge:                51.179.200 €
ordentliche Aufwendungen:   51.179.200 €  

Finanzhaushalt 2018
Einzahlungen:                         60.432.600 €
Auszahlungen:                        60.432.600 €  

Kreditermächtigung:                7.173.100 €


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Für die Stadt Geestland sind zunächst das Grundgesetz und die Nds. Verfassung sowie alle Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze und die daraus abgeleiteten Verordnungen, Satzungen und Erlasse relevant.

Die Stadt Geestland ist als Kommune sowohl Teil der Executive als auch der Legislative. Insbesondere der Hauptverwaltungsbeamte als Leiter der Verwaltung und gleichzeitig drittes Organ der Stadt mit wichtigen selbständigen Entscheidungszuständigkeiten hat maßgeblichen Einfluss auf die Politik in der Stadt. Auch ist er Mitglied im Verwaltungsausschuss sowie im Rat der Stadt und deshalb automatisch an allen politischen Entscheidungen in der Stadt Geestland beteiligt. Ferner ist er mit der Verwaltung für die Vorbereitung der Beschlüsse der politischen Gremien zuständig.

Die Stadt Geestland hat im Rahmen des bundesweiten Projektes "50 kommunale Klimapartnerschaften bis 2015" eine Partnerschaft mit dem Distrikt Leribe in Lesotho (gelegen in Südafrika) übernommen.  Außerdem ist die Stadt Geestland mit der Stadt Tozeur in Tunesien am Kommunalen Wissenstransfer Maghreb / Deutschland beteiligt. Eine Verwaltungspartnerschaft mit einer Stadt in Österreich ist im Aufbau. Eine Städtepartnerschaft mit Roquevaire in Frankreich ist geplant.

Die Stadt Geestland arbeitet in folgenden Organisationen und Verbänden mit: im Rat für Nachhaltige Entwicklung, im Projektbeirat Nachhaltige Kommune der Bertelsmann-Stiftung, im Rat der Gemeinden und Regionen Europas, im Innovators Club des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), im Innovators Club vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), in der Steuerungsgruppe des NSGB Kommune 2.0, im Wirtschafts- und Finanzausschuss des NSGB, im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des DStGB, im Programmbeirat der SKEW, in der Metropolregion Bremen-Oldenburg, im Regionalforum Bremerhaven, im Wasserversorgungsverband Wesermünde, im Presseclub Bremerhaven-Unterweser e.V., im Förderverein Hochschule Bremerhaven, im Förderverein Stadttheater, im Kuratorium für Pferdesport e.V. Elmloher Reitertage, im Beirat der Fishtown Pinguins, im Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte", im AMEOS Regionalbeirat Nord-West sowie im AWO-Beirat Soziale Arbeit GmbH.

Der Rat der Stadt Langen (Vorgängerin der Stadt Geestland)  hat bereits 2008 erstmals die Leitlinien zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommune in der Zukunft beschlossen. Diese wurden kontinuierlich weiterentwickelt. Die zurzeit aktuelle dritte Fassung wurde vom Rat der Stadt Geestland in der Sitzung am 14. März 2016 verabschiedet. In der gleichen Sitzung hat sich der Rat ebenfalls mit der Erklärung der Gemeinden und Regionen Europas „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" (AGENDA 2030) befasst und die von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele für die Stadt verbindlich erklärt.  Die Erstfassung der Leitlinien beinhaltete die Handlungsfelder „Bildung, Familie und Wirtschaft sowie Wirtschaftsförderung". In der aktuellen Fassung umfassen diese die nachstehenden Schwerpunkte: Bildung, Familie, Stärkung des Ehrenamts, Integration und Inklusion, Wirtschaft(-sförderung), Landwirtschaft, Solide Finanzen, Demografische Entwicklung, Infrastruktur und Stadtentwicklung, Mobilität und Versorgung, Energie, Klima, Umwelt und Natur, Tourismus, Freizeit und Sport, Brandschutz. Diese verbindlich beschlossenen Handlungsfelder zielen auf Ressourcenschonung, Generationen-gerechtigkeit sowie die Sicherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit ab.   Unter Berücksichtigung dieser Kriterien entscheidet der Rat der Stadt Geestland durch Ratsbeschluss an welchen Projekten die Stadt Geestland sich engagiert. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Stadt Geestland als Kommune ist nicht befugt, Spenden an politische Parteien zu zahlen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

In der Stadt Geestland ist das Thema "Korruption" umfassend geregelt. Für Beamte besteht ein grundsätzliches Verbot, Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile für sich oder Dritte in Bezug auf ihre dienstlichen Tätigkeiten zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Entsprechendes gilt für die Beschäftigten des TVöD im Angestellten- und Arbeiterverhältnis. Konkretisiert wurde dies für die Stadt Geestland darüber hinaus noch in einer Dienstanweisung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken.

Für die Vergabe von Aufträgen gibt es bei Kommunen ein formell vorgeschriebenes Verfahren. In der Stadt Geestland wurde eine Vergabestelle eingerichtet, die bei allen Auftragsvergaben der Fachabteilungen zwingend zu beteiligen ist. Die Auswertung der Angebote sowie die anschließende Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich über die Vergabestelle. Somit ist das Vier-Augen-Prinzip gewahrt. Durch die vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens ist Korruption nahezu ausgeschlossen.

In der Stadt Geestland gibt es einen Korruptionsbeauftragten, der neben dem Bürgermeister für dieses Thema verantwortlich zeichnet. Durch den Korruptionsbeauftragten erfolgt eine permantente Überprüfung hinsichtlich der Korruptionsrisiken. Im Rahmen von Dienstbesprechungen werden die Führungskräfte regelmäßig informiert und sensibilisiert.
Zielsetzung:   Bisher sind in der Stadt Geestland keine Fälle von rechtswidrigem Verhalten insbesondere von Korruption festgestellt worden bzw. zur Anzeige gekommen.  

Die Stadt Geestland vergibt jährlich Aufträge (Lieferung von Leistungen, Dienstleistungen sowie Bauleistungen) in Millionenhöhe . Ohne ein korruptionssicheres Vergabeverfahren sind die Mitarbeitenden einer Korruptionsgefahr ausgesetzt. Durch das von der Stadt Geestland geschaffene Verfahren ist diese Gefahr jedoch nahezu ausgeräumt.  




Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Keine Prüfung von Betriebsstätten auf Korruptionsrisiken der Stadt Geestland. Es gab weder Anlass noch Verdacht.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Bestätigte Korruptionsfälle gab es in der Stadt Geestland 2018 keine, daher mussten keine Bussgelder gezahlt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Bestätige Korruptionsfälle gab es in der Stadt Geestland im Jahr 2018 keine. Aus diesem Grund keine Bußgelder und sonstige Sanktionen.