14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Als ein in Deutschland tätiges Beratungsunternehmen mit 41 Festangestellten und weiteren durchschnittlich 70 freien Mitarbeitenden sowie 8 wissenschaftlichen Hilfskräften und 27 Praktikant:innen in 2019, werden die nationalen Standards zu Arbeitnehmerrechten strikt eingehalten. Konkrete Ziele für die Bereiche Mitarbeiterführung, Ausbildung und Personalentwicklung wurden erstmalig im
Nachhaltigkeitsbericht (S. 39) veröffentlicht.
Aktuell haben wir für im folgende Zielsetzungen:
- Vollständige Besetzung der ausgeschriebenen Ausbildungsplätze – kontinuierlich
- Optimierung der Weiterbildungsmaßnahmen – kontinuierlich
- Erhebung der Mitarbeitendenzufriedenheit durch ein neustrukturiertes Befragungsdesign – bis 2020
- Erstellung eines Konzepts zur Führungsstruktur und Führungskultur – bis 2022
Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die VBG, sorgt der Sicherheitsbeauftragte des imug in Abstimmung mit der Geschäftsführung für eine entsprechende Umsetzung.
Das imug hat einen Qualitäts-, einen Innovations- und einen Vertriebs-Zirkel installiert. Dem jeweils ein/e Geschäftsführer/in und vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter angehören und die in ihrem Themenbereich Strategien und Prozesse für das Gesamthaus entwickeln.
Alle zwei Jahre wird zudem eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt, anhand derer Wünsche, Kritik, Anregungen und Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeit und ihr Arbeitsumfeld erhoben werden. Ziel ist es, die Mitarbeiterzufriedenheit auf ein hohes Niveau zu bringen und zu etablieren. Für 2020 wird dafür ein neues Umfrageformat erstellt, um den Status quo abzubilden und Zielwerte samt entsprechender Maßnahmen festzulegen.
Einen geregelten Prozess für den Einbezug der Mitarbeitenden in das Nachhaltigkeitsmanagement gibt es nicht, da Ideen auf kurzem Diesntweg aufgegriffen werden und in Absprache mit der Geschäftsführung direkt umgesetzt werden können. Ein Beispiel ist dafür die naturnahe Umgestaltung des Außengeländes (siehe Kriterium 12).
Risiken in Bezug auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte durch unsere Geschäftstätigkeit sehen wir nicht, da unsere Geschäftstätigkeit in Deutschland stattfindet und wir hiesige Gesetze und Bestimmungen einhalten.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die imug Beratungsgesellschaft hat die Punkte Chancengleichheit, Integration von Migrant:innen und Menschen mit Behinderung nicht explizit in ihren internen Prozessen und Zielformulierungen aufgenommen. Die Frauenquote liegt bei 55 %. In der Geschäftsführung liegt der Frauenanteil bei 25 %. Bei der Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Qualifikation entscheidend und die individuelle Eignung für die anfallenden Aufgaben.
Das Gehaltssystem im imug gewährleistet eine an den Anforderungen angemessene, markt- und wettbewerbsgerechte Entlohnung. Das imug will besonders im verantwortungsvollen Umgang miteinander besser sein als andere Unternehmen, auch wenn diese vielleicht höhere Gehälter zahlen. Besonders wichtig ist dabei die Sicherung der Work-Life-Balance durch die Umsetzung individueller, an die spezielle Situation angepasste Regelungen. Ziel ist es, dass die imug-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lange im imug bleiben, sich wohlfühlen und sich hier entwickeln können. Das imug verfolgt keine „hire-and-fire“-Mentalität. Die Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei 103 Monaten mit einer Fluktuationsrate von 12,2 %. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dafür flexible Arbeitszeitmodelle, diverse Teilzeitmodelle und Heimarbeitszeiten nutzen. Allerdings sind im imug kaum formale Standardregelungen über Arbeitszeiten, Sabbaticals, flexible Arbeitszeiten, Mitarbeiterzeitkonten, E-Mails an Wochenenden, Homeoffice etc. dokumentiert. Für jede einzelne Situation wird eine passende Lösung gesucht.
Zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit wurde 2016 ein Sicherheitsbeauftragter im imug installiert, der als Schnittstelle zwischen Geschäftsführung und beratenden Personen, wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin fungiert. Auch werden durch den Sicherheitsbeauftragten Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Alle relevanten Punkte, die das Thema Arbeitssicherheit betreffen, werden in die Arbeitsprozesse integriert und niedergeschrieben.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die imug Beratungsgesellschaft ist aus der Historie heraus wirtschaftlich und personell kontinuierlich gewachsen und das i.d.R. mit unbefristeten Arbeitsverträgen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer einjährigen Probezeit erhalten. Seit Unternehmensgründung gab es keine wirtschaftlich bedingte Kündigung - diesen Status beizubehalten ist erklärtes Ziel der imug Beratungsgesellschaft.
Wir sind davon überzeugt, dass unser Ziel - Unternehmen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise zu unterstützen - auch Motivation und Sinnstiftung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Die Arbeit in einem so dynamischen Umfeld fordert zwar immer wieder die Anpassung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, ermöglicht aber auch Abwechslung und die kontinuierliche Einarbeitung in neue Themen. Dabei sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter explizit eigene Ideen einbringen und Projekte vorantreiben, von denen sie überzeugt sind. Gerade unser Biodiversitätsprojekt (siehe Kriterium 12) zeigt, dass das gut funktioniert.
Weitere, v. a. quantifizierbare, Zielsetzungen gibt es in diesem Bereich nicht.
Auch übernimmt das imug Verantwortung in der Ausbildung und bietet kontinuierlich Ausbildungsplätze in zwei Berufen an. Die Ausbildungsquote liegt bei 10 %. Als Weiterbildungsmöglichkeit für Studierende werden Praktikumsplätze angeboten, die dabei keine Substitution von Arbeitskräften sind. Wir sind bemüht unseren Praktikantinnen und Praktikanten ein realistisches Bild unserer Tätigkeit zu übermitteln und sie aktiv in unsere Projekte einzubinden, damit alle einen Mehrwert aus der Zeit ziehen können. Im Jahr 2019 haben 27 Praktikant:innen in unseren Abteilungen insgesamt 30 Praktika absolviert (drei Personen hatten sogar je in zwei Arbeitsbereichen jeweils ein Praktikum absolviert).
Der Arbeitsalltag besteht zum größten Teil aus Büroarbeit im Sitzen. Das bedingt das Risiko von Rückenleiden. Um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, wurden alle Arbeitsplätze mit hochwertigen, dynamischen Bürostühlen zur Prävention von sitzbedingten Rückenleiden ausgestattet. Über unsere Betriebsärztin bieten wir unseren Mitarbeitenden jedes Jahr an, eine Grippeimpfung in Anspruch zu nehmen. Weitere Risiken sehen wir in Bezug auf Qualifizierung aktuell nicht.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Für das Jahr 2019 wurden keine Verletzungen, Berufskrankheiten oder Todesfälle gemeldet.
Die Krankheitsquote ist im Vergleich zum Vorjahr von 2 % auf 2,2 % nur wenig angestiegen.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Eine direkte Beteiligung und Konsultation der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt es nicht.
Für festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine kontinuierliche Unterweisung zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Planung. Insbesondere neue Mitarbeitende werden dann ausführlich in die genannten Bereiche eingewiesen. Darüber hinaus ist in Planung, eine kontinuierliche Abfragemöglichkeit – bei festangestellten Mitarbeitenden – zu implementieren, zu welchen Themen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Informationsbedarf besteht.
Im Rahmen der Arbeitssicherheit führen wir 1x jährlich eine Sitzung des Arbeitsschutzausschusses durch. Die teilnehmenden Personen sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin, ein/e Geschäftsführer/in und der Sicherheitsbeauftragte. Alle drei Jahre wird im Haus eine Gefahrenbeurteilung durchgeführt und dazwischen jährlich überprüft. In unregelmäßigen Abständen finden Mitarbeiterschulungen statt, die die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffen.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Jahr 2019 wurde pro Mitarbeitenden durchschnittlich 7,9 Weiterbildungsstunden aufgebracht. Frauen haben im Durchschnitt 7,9 Stunden in Anspruch genommen, Führungskräfte 4,5.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Die Geschäftsführung der imug Beratungsgesellschaft setzt sich aus drei Männern und einer Frau zusammen.
Gesellschafter der imug Beratungsgesellschaft sind die vier Geschäftsführenden sowie Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Hansen.
In der Gesamtbelegschaft liegt der Frauenanteil bei 55 %, unter allen Führungspositionen bei 20 % (Geschäftsführung + eine weitere Führungskraft).
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im imug wurden keine Fälle von Diskriminierung gemeldet.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Im Geschäftsbetrieb eines kleinen Beratungsunternehmens ist das Thema Menschenrechte nicht wesentlich und findet sich daher auch nicht in der strategischen Ausrichtung oder Zielsetzung wieder. Aufgrund der geringfügigen Relevanz des Themas für ein Dienstleistungsunternehmen im Beratungssektor, sehen wir aktuell auch keine wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Thema Menschenrechte.
Wo das Thema jedoch in unsere Arbeit integriert wird, ist in der Beratung und Bewertung von Unternehmen, die in Ländern agieren bzw. Lieferketten haben, in denen Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Verstöße gegen Menschenrechte werden dabei häufig als Ausschlusskriterium für Geschäftsbeziehungen, Kreditvergaben oder Investitionen verwendet. Studien zum Thema, die von uns durchgeführt worden, sollen für das Thema sensibilisieren und Unternehmen darin bestärken, uneingeschränkt die Achtung von Menschenrechte sicherzustellen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Null, da die imug Beratungsgesellschaft keine derartigen Investitionen tätigt.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die imug Beratungsgesellschaft ist nur in Hannover, Deutschland tätig. Es erfolgt daher keine Prüfung im Hinblick auf Menschrechte oder menschrechtliche Auswirkungen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Da als Dienstleistungsunternehmen in der Beratungsbranche keine Lieferkette im klassischen Sinne besteht, werden auch keine Lieferanten anhand von sozialen Kriterien bewertet.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Da als Dienstleistungsunternehmen in der Beratungsbranche keine Lieferkette im klassischen Sinne besteht, werden auch keine Lieferanten anhand von sozialen Kriterien bewertet.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
In erster Linie ist es das Ziel der imug Beratungsgesellschaft, über sinnvolle Beratungsleistungen Unternehmen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit zu begleiten. Aber nur zuschauen, wie sich die Dinge im gesellschaftlichen Umwelt entwickeln, entspricht nicht dem Selbstverständnis der imug Beratungsgesellschaft. Über die Beratungstätigkeiten hinaus, werden Themen auf den Weg gebracht und aktuelle Diskurse aktiv mitgeführt. Das imug ist aktiv an verschiedensten Diskursen durch bspw. die Veröffentlichung von Studien beteiligt, die bspw. die „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“, „Nachhaltiger Konsum“, oder „Qualität und Legitimität der Marktforschung“ betreffen.
Wir haben uns mit dem Großteil unserer Mitarbeitenden im März und September 2019 an den Klimademos der Fridays for Future Gruppe Hannover beteiligt.
Ein klassisches regionales Engagement i.S.v. Spenden oder Sponsoring findet nicht statt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Nettojahresumsatz 2019: 3.305.000 Euro
Nettowertschöpfung 2019 (Verteilung):
89,3, % Mitarbeiter:innen
3,4 % Ertragssteueraufwand
7% Gesellschafter:innen und Kapitalgeber
Nettowertschöpfung 2019: 2.215.000 Euro
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die imug Beratungsgesellschaft ist in keinen Gesetzgebungsverfahren oder Lobbylisten involviert.
Die imug Beratungsgesellschaft ist Mitglied im ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. und BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. sowie durch Einzelpersonen in ESOMAR WORLD Association for Social, Opinion and Market Research und dem DGOF Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung e.V.
Die imug Beratungsgesellschaft ist Gründungsmitglied des Qualitätsstandards für Nachhaltigkeitsresearch (ARISTA) und wird seit 2008 regelmäßig extern auditiert. Das imug ist auch Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investment und Mitglied beim Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) sowie beim Corporate Responsibility Interface Center (CRIC). Durch Einzelpersonen ist imug Mitglied in der Deutschen Finanz Analysten Vereinigung (DVFA).
Für die Mitgliedschaften fallen die jeweiligen Mitgliedsbeiträge an, darüber hinaus werden keine Zahlungen vorgenommen.
Wir sind nicht politisch aktiv.
Die imug Beratungsgesellschaft tätigt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die imug Beratungsgesellschaft tätigt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker:innen oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Als in Deutschland tätiges Beratungsunternehmen gelten für das imug die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Darunter fallen auch das Verbot und die Bestrafung von Korruption. Eigene spezifische Standards, Systeme oder Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten oder Korruption sind daher nicht eingeführt. Konkrete Zielsetzungen verfolgen wir daher nicht. Risiken in Zusammenhang mit dem Thema Compliance wurden bisher nicht gesehen.
Im imug folgen wir den „Standards zur Qualitätssicherung in der Markt- und Sozialforschung“, wie sie von den Verbänden und Standesorganisationen ADM (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.), BVM (Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V.), der Deutschen Gesellschaft für Online-Forschung e.V. (DGOF) und ESOMAR (European Society for Opinion and Marketing Research) vereinbart wurden beziehungsweise durch rechtliche Regelungen - wie beispielsweise im Bundesdatenschutzgesetz - vorgegeben werden.
Die Vermeidung von rechtswidrigem Handeln liegt im hohen Maße in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeitenden und ganz besonders in der Verantwortung der Geschäftsführung und der Gesellschafter:innen. Daher erfassen wir im eigenen Qualitätsmanagement und im Sinne einer Mitarbeitersensibilisierung systematisch auch jede Form von Beschwerden, um diese zu dokumentieren und je nach Relevanz entweder in einzelnen Teams oder aber in den monatlich stattfindenden "Runden der Mitarbeitenden" zu thematisieren.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die imug Beratungsgesellschaft ist nur in Hannover, Deutschland tätig. Es erfolgt daher keine Überprüfung im Hinblick auf Korruptionsrisiken.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Keine Fälle von Korruption.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Keine Bußgelder oder Strafen.