14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die BARMER gehört nicht nur zu den leistungsstärksten Krankenkassen, sie ist auch ein vorbildlicher Arbeitgeber. Beim Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber 2021“ des „Great Place to Work“-Instituts gelangte sie in der Kategorie „Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden“ erneut auf Platz drei. Grundlage für die Auszeichnung mit dem Siegel „Great Place to Work®” war die Befragung von 1.000 zufällig ausgewählten BARMER Beschäftigten, die ihrem Arbeitgeber ein modernes Arbeitsumfeld und eine ausgeprägte, motivierende Arbeitskultur bescheinigten. Darüber hinaus gaben Unternehmensverantwortliche Auskunft zu Maßnahmen und Instrumenten ihrer Personal- und Führungsarbeit. Seit dem Jahr 2002 zeichnet das genannte Forschungs- und Beratungsinstitut Unternehmen und Organisationen aller Branchen und Größen für ihr besonderes Engagement bei der Gestaltung guter und förderlicher Arbeitsbedingungen aus.  
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BARMER sind im Inland beschäftigt. Ihre Interessenvertretung wird gemäß des Bundespersonalvertretungsgesetzes überregional durch den Hauptpersonalrat sowie die Jugend und Ausbildungsvertretung wahrgenommen. Regional sind die örtlichen Personalvertretungen aktiv. Die Rechte der schwerbehinderten Mitarbeitenden werden durch die Schwerbehindertenvertretung wahrgenommen. Das Thema Gleichstellung wird durch die Gleichstellungsbeauftragte begleitet und überwacht. Die BARMER steht mit den Gremien über ihre gesetzlichen Verpflichtung hinaus in einem konstruktiven und vertrauensvollen Dialog. Es ist gewährleistet, dass sämtliche rechtlichen und tariflichen Standards eingehalten werden. Die Einhaltung der Arbeitssicherheit wird durch eigene oder beauftragte Fachkräfte für Arbeitssicherheit garantiert. Zielvereinbarungen sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der vorgeschriebenen Umsetzung entbehrlich.
  Seit Jahren ist das Ideen/und Innovationsmanagement der BARMER ein etabliertes Instrument, das die Beteiligung unserer Mitarbeitenden fördert. Viele Vorschläge und Produktideen leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. So werden durch die Mitwirkung unserer Beschäftigten Prozesse ressourceneffizienter gestaltet oder die Versorgung unserer Versicherten durch neue Produkte und Präventionsideen verbessert. Zugrunde liegt ein transparenter, systematischer und für alle im Intranet nachvollziehbarer Prozess

Einen wichtigen Ansatzpunkt zum Thema Nachhaltigkeit sieht die BARMER bereits bei den Auszubildenden. Diese werden im Rahmen ihrer Ausbildung für die Themen Umweltschutz und achtsame Ressourcenverwendung sensibilisiert. Ihr persönliches Engagement können Beschäftigte im Mitarbeiterportal der BARMER unter der Kategorie "Soziales Engagement" bekannt machen. So drückt das Unternehmen seine Wertschätzung aus und ermöglicht es, Aktionen und Projekte bekannter zu machen und weitere Unterstützung zu finden. Auch in unserer Mitarbeitenden-Zeitschrift werden regionale Aktionen bundesweit kommuniziert.
  Als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Teil der staatlichen Verwaltung sind wir bereits durch die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 GG) an gesetzliche und tarifliche Bestimmungen gebunden, deren Einhaltung durch die genannten Kontrollgremien überwacht wird. Es liegen somit keine Risiken vor.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Vielfalt respektieren, Vielfalt gestalten, Vielfalt leben – das sind zentrale Herausforderungen für die Gesellschaft und auch für unsere Mitarbeitenden. Die BARMER geht mit gutem Beispiel voran. Unser Ziel ist dabei längst nicht nur die Chancengleichheit. Es geht darum, die Vielfalt an Denkweisen, Einstellungen, Fähigkeiten und Charaktereigenschaften unserer Mitarbeitenden zu nutzen, um die besten Lösungen für unsere Versicherten zu finden.

Die BARMER widmet sich diesem Thema seit vielen Jahren. Aus Überzeugung sind wir bereits im August 2011 der „Charta der Vielfalt“ (eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen) beigetreten. Die angemessene und gerechte Bezahlung stellt die BARMER über einen Gehaltstarifvertrag sicher, der regelmäßig mit der Arbeitnehmervertretung ausgehandelt wird. So wird eine transparente Eingruppierung der Beschäftigten erreicht. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat bei uns einen hohen Stellenwert. Mit der Teilnahme am „audit berufundfamilie“ wird die familienbewusste Personalpolitik der BARMER bereits seit 2009 kontinuierlich weiterentwickelt und eine dauerhafte, nachhaltige Umsetzung unterstützt.  2021 wurde das Zertifikat zum fünften Mal bestätigt.

Die BARMER hat sich bereits im Jahr 2011 zum Ziel gesetzt, auf Führungspositionen langfristig einen Frauenanteil von 50% zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir mit einem Kennzahlensystem für unsere Organisationseinheiten und bieten unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen wie Mentoring Programme sowie unterschiedliche Seminare speziell für Frauen an. Der Personal- und Gleichstellungsbereich arbeiten gemeinsam an der Zielerreichung. Im regelmäßig erscheinenden Gleichstellungsbericht werden bisher Erreichtes und gesteckte Ziele transparent gemacht. Neben dem zentralen Gleichstellungsteam sind bundesweit örtliche Vertrauensfrauen in Sachen Gleichstellung aktiv.

Die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung und ihnen Gleichgestellten wird durch die Hauptschwerbehindertenvertretung wahrgenommen. Ihre Handlungsmaxime: Wir leben Inklusion. Vor diesem Hintergrund wurde bereits frühzeitig (2005) eine Integrationsvereinbarung (heute Inklusionsvereinbarung) abgeschlossen. Das Ziel ist, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, ihre Arbeitsplätze zu sichern und ihre Beschäftigung zu fördern. Wir sehen in der Beschäftigung von behinderten Menschen eine besonders wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe. Die BARMER überschreitet die Pflichtquote hinsichtlich der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen regelmäßig und setzt sich dies auch weiterhin zum Ziel.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Für die BARMER sind motivierte und leistungsfähige Beschäftigte die wichtigste Ressource - dies haben wir auch in unseren Unternehmenszielen verankert. Daher arbeiten wir aktiv am Handlungsfeld Gesundheit und richten unsere Personalentwicklung lebensphasenorientiert aus.

Personalentwicklung bei der BARMER umfasst alle Maßnahmen, die die fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch identifizieren und entwickeln. Hierbei werden deren individuelle Stärken und Interessen berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit aller Beschäftigten und ihre Identifikation mit dem Arbeitgeber gefördert. Beim Konzept der Lebensphasenorientierung werden alle Beschäftigten – vom Berufseinstieg bis zur Rente – mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen in den Fokus genommen. Entsprechend der einzelnen Lebensphasen werden Maßnahmen entwickelt, die individuell ausgerichtet sind und eine Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig fördern.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bei der BARMER hat das Ziel, Motivation, Arbeitszufriedenheit sowie Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung unserer Beschäftigten zu fördern und damit langfristig zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zum Erfolg des gesamten Unternehmens beizutragen. Wir legen jährlich bedarfsorientierte Schwerpunktfelder wie z.B. psychische Gesundheit oder körperliches Aktivitätsverhalten am Arbeitsplatz fest, um unternehmensweit systematisch an Gesundheitsthemen zu arbeiten. Durch verschiedene Angebote (Impulsvorträge, Challenges, Workshops, Seminare, Online-Trainings, Gesundheitstage, digitale Maßnahmen u.v.m.) und ganzheitliche Konzepte werden Mitarbeitende der BARMER regelmäßig dazu eingeladen, die eigenen Gesundheitsverhaltensweisen zu reflektieren und nachhaltig zu fördern. 

Seit 2011 gibt es bei der BARMER eine Dienstvereinbarung zur Suchtprävention und Suchthilfe. Diese unterstützt die Beschäftigten dabei, ihre Gesundheit und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu fördern und – bei suchtkranken Beschäftigten – wiederherzustellen (= Unterstützung zum eigenverantwortlichen Handeln). Durch Information und Aufklärung soll riskanter Suchtmittelkonsum vermieden werden.

Als wichtiger Teil eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet die BARMER außerdem im Falle von längerer Arbeitsunfähigkeit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Dabei handelt es sich um einen systematischen Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitenden.
  Ziele:
Einführung des Kompetenzmanagements. Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, Angebot von Gesundheitsfördernden Maßnahmen, Umsetzung von Lernreisen.  

Risiken:
Die Mitarbeitenden verfügen abhängig von ihren Aufgaben, Kompetenzen und      Verantwortlichkeiten über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Durch geeignete Maßnahmen wird gewährleistet, dass das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter angemessen ist und gepflegt bzw. weiterentwickelt wird. Der Erhalt oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (Qualifikation, Gesundheit) wird gefördert (und gefordert).Die Unternehmenskultur unterstützt die Arbeitsmotivation, Leistung wird nicht zurückgehalten.
 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator EFFAS S03-01
Altersstruktur und -verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen). Link

unter 35 Jahren rund 20%
unter 45 Jahren rund 16%
unter 55 Jahren rund 37%
über 55 Jahren rund 27%

Leistungsindikator EFFAS S10-01
Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Link

Der Anteil weiblicher Mitarbeitender lag 2021 bei 65,4%.

Leistungsindikator EFFAS S10-02
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen. Link

Der Anteil weiblicher Führungskräfte lag 2021 bei 32%.

Leistungsindikator EFFAS S02-02
Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr. Link

Diese Kennzahl wird derzeit nicht ermittelt. Aufgrund der hohen Anzahl an internen Bildungsmaßnahmen sowie Multiplikatorenschulungen wird die Kennzahl "Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ" nicht berichtet.    
2021 betrug das Bildungsvolumen rund 48.000 Stunden, pandemiebedingt entfiel der überwiegende Anteil auf digitale Bildungsangebote.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Einhaltung von Menschenrechten ist sowohl im BARMER Verhaltenskodex als auch in unserem Lieferantenkodex als Ziel formuliert. Dort, wo wir in unserer Lieferkette Risiken für Menschenrechtsverstöße identifiziert haben, fordern wir in unseren Ausschreibungen entsprechende Nachhaltigkeitssiegel oder Bestätigungen für die Einhaltung der ILO-Normen. Sowohl für Beschäftigte als auch für externe Stakeholder bietet die BARMER ein anonymes Hinweisgeberportal, das beim Verdacht auf eventuelle Verstöße genutzt werden kann.   Quantitative Ziele sind (noch) nicht beschreibbar. Es gilt jedoch die generelle Forderung und der Nachweis zur Einhaltung der Menschenrechte. Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind. Link

SA8000 ist ein internationaler Standard mit dem Ziel, Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern (Angestellte, Arbeiter, aber auch Leiharbeiter) zu verbessern.
Vor dem Hintergrund das die BARMER nur in Deutschland tätig ist und die dort geltenden Standards die Anforderungen und Kriterien der SA8000 übertreffen, wird eine separate Zertifizierung nicht angestrebt.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Teil der staatlichen Verwaltung sind wir bereits durch die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 GG) an gesetzliche und tarifliche Bestimmungen gebunden, deren Einhaltung durch die genannten Kontrollgremien (Personalrat, Gewerkschaft, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, diverse Audits (z.B. Beruf und Familie))  überwacht wird.


Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Branchenspezifische Ergänzungen Inhalt 1
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Branchenspezifische Ergänzungen Inhalt 2

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Als bundesweit tätige Krankenkasse und sozialer Arbeitgeber trägt die BARMER zum Gemeinwesen in vielen Regionen bei. Gesellschaftliches Engagement ist eng mit unserem Auftrag als Krankenkasse verbunden. Wir sind in ganz Deutschland mit unseren Gesundheits-und Präventionsangeboten z.B. zu den Themen Bewegung und Ernährung aktiv. Das gesellschaftliche Engagement unserer vielen einzelnen Standorte ist breit gefächert. Beispielhaft für unsere regionalen Aktionen an den Hauptverwaltungsstandorten in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd sind diverse Spendenaktionen aus privaten Mitteln unserer Mitarbeiterschaft für soziale Projekte, Blutspendeaktionen oder die Beteiligung am "Girls und Boysday".

Bei der Flutkatastrophe 2021 hat die BARMER schnell und unbürokratisch reagiert. Es wurde sofort eine kostenlose Hotline für alle Menschen in den Hochwassergebieten geschaltet um in dieser Krisensituation rasch und zuverlässig Fragen zu den Bereichen Medizin, Pflege und Kassenleistungen zu beantworten. 2,6 Millionen Versicherte leben in den am stärksten betroffenen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die BARMER stand nicht nur ihren Versicherten, sondern allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite. Für von der Flut betroffene Firmen wurde ebenfalls eine Hotline angeboten.  Mitarbeitende der BARMER wurden in ihrem Engagement unterstützt. Es wurde ein internes Maßnahmenpaket geschnürt, das unter anderem Freistellungen von Betroffenen, Spenden von Zeitwertguthaben und finanzielle Soforthilfen regelte. Über die Mitarbeiter-App B4me konnten sich Kolleginnen und Kollegen unkompliziert vernetzen, Hilfen suchen oder anbieten. Innerhalb weniger Stunden gingen mehr als 50 Hilfsangebote ein: beispielsweise Kleider- und Geldspenden, Übernachtungsmöglichkeiten oder Haushaltsgeräte. Viele Kolleginnen und Kollegen halfen Nachbarn und Freunden oder waren aufgrund ihres ehrenamtlichen Engagements für die freiwillige Feuerwehr, das THW oder die DLRG im Einsatz.

Die BARMER beteiligt sich, an der Corporate Digital Responsibility (CDR)-Initiative, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Vorgängerregierung ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, digitale Verantwortung zu einer Selbstverständlichkeit in Unternehmen aller Branchen zu machen. Die BARMER engagiert sich seit längerem in Sachen digitaler Ethik. Die Digitalisierung benötigt einen moralischen Rahmen, weil sie kein Selbstzweck ist, sondern immer dem Menschen dienen muss. Bei der CDR-Initiative stehen für die BARMER Fragen im Vordergrund, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter digital fit gemacht werden können und wie man digitale Potenziale nutzen, um Menschen zu helfen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren erfolgen durch den Verband der Ersatzkassen (vdek) sowie den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und damit nicht durch die BARMER selbst. Der vdek ist Interessenvertretung und Dienstleister aller Ersatzkassen auf Bundes- und Landesebene. Der GKV-Spitzenverband vertritt die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Die BARMER ist Mitglied beider Verbände.

Unsere Mitgliedschaft beim Demographie Netzwerk e.V. (ddn) umfasst nachhaltige Themen.

Es bestehen keine Einträge in Lobbylisten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator EFFAS G01-01
Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link

Von der BARMER als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgen keinerlei Zuwendungen an Regierungen sowie Spenden an Parteien und Politiker.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Als gesetzliche Krankenversicherung ist es unser Anspruch, den gesetzlichen Auftrag zur Versorgung der Versicherten bestmöglich zu erfüllen. In diesem Zusammenhang kommt selbstverständlich auch dem Thema Compliance ein besonderer Stellenwert zu. Compliance kann dahingehend definiert werden, dass sich das Unternehmen und seine Organe im Einklang mit geltendem Recht und mit den unternehmensinternen Richtlinien bewegen. Compliance-Verstöße werden von der BARMER nicht toleriert. Zur Verwirklichung ihrer Compliance-Ziele stützt die BARMER sich auf eine eigens eingerichtete Organisationseinheit und bedient sich eines Compliance-Management-Systems (CMS). Das CMS wurde nach den Vorgaben des Prüfstandards 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 980) entwickelt und umgesetzt. Es umfasst in seinem Element „Compliance-Programm“ Prozesse und Richtlinien, die Compliance-Verstöße im Vorfeld verhindern sollen. Zu den Prozessen gehört das Compliance-Risk-Assessment, dessen Ziel darin besteht, Compliance-Risiken zu identifizieren und zu analysieren. Ein Compliance-Risk-Assessment findet auf der Ebene der Abteilungen der Hauptverwaltung im Zwei-Jahres-Rhythmus statt (Anzahl 2021: 12). Als ein weiteres Kernelement der Prävention finden einzelfallbezogene Compliance-Beratungen zu korruptionsrelevanten Themen statt. Anlass für Beratungen sind Anfragen von Mitarbeitenden oder eigene Analysen. Das CMS umfasst auch Prozesse, deren Ziel es ist, mögliche Compliance-Verstöße aufzudecken, die zu Grunde liegenden Sachverhalte aufzuklären und die entstehenden Erkenntnisse zur Verbesserung der Strukturen, der Prozesse und der Compliance-Kenntnisse der Mitarbeitenden zu nutzen (reaktives Compliance). Bei der Bearbeitung und Umsetzung von Compliance-Hinweisen orientiert sich die BARMER an den EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU 2019 /1937). Zur technischen Umsetzung nutzt sie ein Hinweisgebersystem. Dieses steht im BARMER-Intranet wie auch auf der Compliance-Website der BARMER zur Verfügung und kann bidirektional oder anonym genutzt werden. Hinweisen auf Compliance-Verstöße wird unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Respektierung der Unschuldsvermutung nachgegangen. Folgen von Compliance-Verstößen für die BARMER wie für Mitarbeitende sind Inhalt jährlich stattfindender Compliance-Schulungen. Das Compliance-Schulungsprogramm der BARMER erreicht alle BARMER-Mitarbeitenden. Es beinhaltet ein train-the-trainer-Konzept ebenso wie ein Blended-Learning mit den Modulen Compliance Präsenzschulung, E-Learning und Schulung für Onboarding und Auszubildende.

Das CMS ist Gegenstand eines permanenten Verbesserungsprozesses. Zu diesem Zweck werden die Mitarbeitende regelmäßig zu den Compliance-Schulungen befragt. Der Arbeitsbereich Compliance der BARMER bietet zudem ein internes Assessment für die Risk-Owner an. Das CMS und seine Teilbereiche werden von der internen Revision regelmäßig geprüft.

Compliance dient nach unserem Verständnis als Basis für ein vertrauensvolles und verlässliches Miteinander in der internen Kommunikation ebenso wie extern im Kontakt mit Versicherten und sonstigen Ansprechpartnern. Kernelemente der Compliance-Kultur der BARMER sind in einem Verhaltenskodex niedergelegt. Er enthält Grundsätze, die die BARMER-Mitarbeitenden ihrem täglichen Handeln zugrunde legen. Dabei verfolgt die BARMER einen mehrstufigen Ansatz der Compliance-Verantwortung. In erster Linie stellt sich jede/r Mitarbeitende im Rahmen seiner operativen Tätigkeit einer eigenen Compliance-Verantwortung. Darüber hinaus ist jede Führungskraft für die sachgerechte Umsetzung und Anwendung der Compliance-Anforderungen verantwortlich.

In Bezug auf die unternehmensintern zu berücksichtigen Richtlinien kann die Korruptionsrichtlinie der BARMER hervorgehoben werden. Die BARMER nimmt das Thema Vermeidung von Korruption sehr ernst. Die Richtlinie enthält wichtige Instrumente zur Verhinderung von Korruption sowie Hilfestellungen für den Umgang mit Korruptionsgefährdung im Unternehmen.
 

Die Compliance Ziele umfassen:   Die wesentlichen Risiken der BARMER in Bezug auf Korruption sind die besonders korruptionsgefährdeten Bereiche:   Bei einer Funktion/Stelle mit einer sehr hohen Korruptionsgefährdung ist die Entscheidung und der damit verbundene erreichte Vorteil oder vermiedene Nachteil von besonderer Bedeutung für den begünstigten Dritten. Eine besondere Bedeutung in diesem Sinne liegt vor, wenn die Funktion/Stelle mit folgenden Aufgaben/Entscheidungen verbunden ist:  


Die Einschätzung, ob ein Arbeitsplatz (besonders) korruptionsgefährdet ist, beruht auf objektiven aufgabenbezogenen Merkmalen. Sie gilt unabhängig vom jeweiligen Stelleninhaber. Korruptionsgefährdete Organisationseinheiten werden durch technische Maßnahmen gesichert:  
unterstützt und begleitet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator EFFAS V01-01
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen. Link

Im Berichtsjahr 2021 gab es keine wesentlichen Strafen wegen wettbewerbswidrigem Verhalten. Kartell- und Monopolverstöße lagen nicht vor.

Leistungsindikator EFFAS V02-01
Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60. Link

Das Geschäftsgebiet der BARMER beschränkt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.