14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die in Deutschland geltenden nationalen Standards, Regeln und Gesetze werden vollumfänglich eingehalten. Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze werden die individuellen Wünsche und gesundheitlichen Ansprüche berücksichtigt. Geachtet wird auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Informationen, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit.

Ziel des Unternehmens ist, optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen, um ein effizientes, gesundheitsförderndes und soziales Arbeitsumfeld anzubieten. Dazu wurde seit 2014 ein Arbeitszeitmodell eingeführt, das die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter mit den Erfordernissen der Geschäftstätigkeit verbindet - um insbesondere Müttern und Vätern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. In 2019 wurde zudem die Ergonomie der Arbeitsplätze analysiert und durch neues Mobiliar optimiert.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden durch Workshops zum Nachhaltigkeitsmanagement maßgeblich an der Entwicklung und Umsetzung unserer Geschäftsstrategie beteiligt. Sie sind aufgefordert, Ideen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit zu entwicklen. Die Mitarbeiter erhalten so die Möglichkeit, ihre Ideen und Kreativität in den eigenen Arbeitsalltag einzubringen. Darüber hinaus erfahren sie dadurch eine gesteigerte Wertschätzung durch die Geschäftsführung.

Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit  ergeben, haben keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerrechte. Falls aber beispielsweise Überstunden unvermeidlich sind, fragt die Geschäftsführung die Mitarbeiter persönlich, ob und zu welchem Zeitpunkt diese erbracht werden können. Die Überstunden können nach Wunsch des Mitarbeiters in Freizeit oder monetär abgegolten werden.

Cordes und Rieger betreibt keine internationalen Standorte. Länderspezifische Standards, Regeln und Gesetze müssen daher nicht berücksichtigt werden.



15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

In Verbindung mit der Überarbeitung unseres Leitbildes und des an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung (Nachhaltigkeit) ausgerichteten Unternehmensmanagements, werden auch die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Mitarbeiter, Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf kontinuierlich optimiert. Sie sind fester Bestandteil der Unternehmensentwicklung und werden durch Mitarbeitergespräche im Rahmen des 14-tägigen Teammeetings fortgeschrieben und aktualisiert.

Als ein familien- und kinderfreundliches Unternehmen berücksichtigen wir die persönlichen Belange eines jeden Mitarbeiters und auch unserer Kunden. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird bei Cordes und Rieger groß geschrieben. Dazu zählen flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Teilzeit, etc..

Wie im Kriterium 14 berichtet, wurde 2014 ein Arbeitszeitmodell eingeführt, das die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter mit den Erfordernissen der Geschäftstätigkeit verbindet. Ziel war es, dieses bei Neueinstellung zweier Kolleginnen im Jahr 2018 anzupassen und auf deren individuelle Wünsche zu adaptieren. Die Mitarbeiterinnen sind für die flexiblen Arbeitszeiten dankbar, die es ermöglichen, die Aufgaben innerhalb der Familie mit denen im Job zu verbinden. Durch ein internes Coaching werden neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fachlich auf den neuesten Stand gebracht, wenn sie aus familiären Gründen mehrere Jahre aus der Berufswelt ausgeschieden waren. 

Offenheit, Tolleranz und der respektvolle Umgang miteinander prägt die Arbeitsatmosphäre des Unternehmens. So ist es der Geschäftsführung eine Herzensangelegenheit, jungen Menschen eine Perspektive zu bieten und ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen. Mit Einstellung einer brasilianischen Auszubildenen, deren deutsche Sprachkenntnisse gering waren, war es Ziel aller Kollegen, ihr eine Ausbildung zu ermöglichen. 2017 schloss sie erfolgreich ihre Ausbildung ab. 

Das Unternehmen legt großen Wert auf faire Bezahlung. In persönlichen Absprachen mit den Mitarbeitern wird daher nach individuellen Lösungen gesucht. Im Rahmen fester Betriebsabläufe wird dabei versucht, eine größtmögliche Flexibilität bei der Anpassung von Löhnen einerseits und persönlichen Vorgaben und Präferenzen andererseits zu gewährleisten.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Cordes und Rieger hat die Weiterbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schlüsselthema gemacht. Ab 2017 wird eine Erfassung der Weiterbildungsmaßnahmen eingeführt. Damit soll die Grundlage für eine Analyse von unternehmens- und branchespezifischen Anforderungen gelegt werden. Das gilt insbesondere für Anforderungen, die durch die nachhaltige Unternehmensausrichtung entstehen. Weitere wichtige Bereiche sind die Auswirkungen des demografischen Wandels und die Folgen einer alternden Belegschaft. Um diesen Prozess entgegenzuwirken, wird auch viel Wert auf die Qualität der Ausbildung von Nachwuchskräften gelegt. 

Um den Mitarbeitern ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu bieten, wird das Team Nachhaltigkeit in 2019 dazu Vorschläge erarbeiten. Auch sollen ergonomische Betrachtungen eine stärkere Beachtung erhalten, indem sie in den Mitarbeitergesprächen bzw. Teammeetings regelmäßig besprochen werden. Wie bei Kriterium 14 beschrieben, wurden die Arbeistplätze hinsichtlich Ergonomie analysiert und Mobiliar ausgetauscht. Damit soll vor allem die Benutzerfreundlichkeit am Arbeitsplatz optimiert werden.
Diese Maßnahmen werden unterstützt durch die wachsende Zahl an flexiblen Arbeitszeitmodellen und verschiedene Formen von Mitarbeiterausflügen.

Digitalisierung ist sowohl in unserem eigenen Unternehmen als auch in den zu beratenden Unternehmen eine aktuelle Herausforderung. Bei Cordes und Rieger wurde 2018  der digitale Tätigkeitsnachweiss eingeführt, der bis zu diesem Zeitpunkt manuell erstellt wurde. Alle Mitarbeiter wurden in das System unterwiesen, wie ihre für den jeweiligen Klienten erbrachten Stunden erfasst werden. Nach einer kurzen Übergangsphase von 6 Wochen wurde das System erfolgreich installiert.

In 2019 wurden 4 Cordes und Rieger Mitarbeiter bei Initiative Go Digital vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Berater autorisiert. Ziel ist es, Klienten bei der Einführung digitaler Geschäftsprozesse sowie der digitalen Markterschließung zu begleiten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Aufträge vor, aber das Förderprogramm wird den Klienten aktiv vorgestellt und die Voraussetzungen für eine beratende Begleitung sind geschaffen. 

Bei Cordes und Rieger hat es bisher keine Fälle von Diskriminierung gegeben. Es wird trotzdem daraufhin gearbeitet, bei den gewerblichen Interessenverbänden und Kammern externe Anlaufstellen für Diskriminierungsfälle zu benennen. Dadurch soll verdeckte Diskriminierung aufgedeckt bzw. das Potenzial für solche minimiert werden.

Zu Krankheitsfällen existieren zurzeit keine unternehmensinternen Statistiken. Im Rahmen der Fortschreibung der Entsprechenserklärung werden die Daten zukünftig erfasst. Arbeitsbedingte Verletzungs- und  Todesfälle sind bisher nicht aufgetreten.

Uns sind keine Risiken, die sich aus der Unternehmenstätigkeit ergeben, bekannt, die sich negativ auf die Qualifizierung der Mitarbeiter auswirken.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Seit Bestehen des Unternehmens sind keine arbeitsbedingten Verletzungs- und  Todesfälle aufgetreten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Aufgrund der geringen Unternehmensgröße (<20 Personen) gibt es keine formellen Gremien zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. In den wöchentlich stattfindenden Meetings sind alle Mitarbeiter angehalten, Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung einzubringen. Wenn Mängel auftreten, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gefährden, erfolgt umgehend die Beauftragung zur Beseitigung. Durch die flache Hierarchie sind die Entscheidungswege extrem schnell.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Seit Beginn der Berichterstattung werden die Weiterbildungsmaßnahmen aller Mitarbeiter tabellarisch erfasst. Im Jahr 2018 hat jeder Mitarbeiter im Schnitt an 22 Stunden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Die Verteilung der Stunden ist gleichmäßig auf die Geschlechter und Unternehmenspositionen verteilt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Aufgrund der Betriebsgröße gibt es keine Kontrollorgane.
69% der Mitarbeiter sind weiblich, 31% männlich und keine Mitarbeiter sind divers. Die Verteiliung nach Altersgruppen sieht wie folgt aus: 8% sind unter 30 Jahren, 46% zwischen 30-50 Jahren und 46% über 50 Jahren.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Cordes und Rieger ist ein kleines Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern. Die Atmosphäre ist respektvoll und familär. Die geringe Fluktuation und die lange Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter sprechen für ein harmonisches Arbeitstklima. Es sind keine Diskriminierungsvorfälle bekannt und daher auch keine Abhilfemaßnahmen ergriffen worden.
 


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Cordes und Rieger ist schwerpunktmäßig in Deutschland tätig, in einzelnen Fällen auch im europäischen Ausland. Sowohl bei unserer Unternehmenstätigkeit als auch beim Bezug von Produkten und Dienstleistungen ist die Wahrung der Menschenrechte essentiell. Das Unternehmen kauft seine Waren und Dienstleistungen zum überwiegenden Teil von regionalen Anbietern aus Schleswig-Holstein. Artikel aus dem Bereich der Haushaltswaren werden gegebenenfalls in anderen Bundesländern gekauft. Die Wahrung der Menschenrechte wird durch regionale (Bundesländer), nationale, und/oder europäische Gesetze geregelt.

Als Zielsetzung des Kriteriums Menschenrechte kann als einziges angeführt werden, dass Kaffee- und Tee-Produkte durch fair gehandelte Produkte ersetzt werden, bei denen sichergestellt wird, dass die Menschrechte - insbesondere das Verbot von Kinderarbeit - eingehalten werden. Seit 2016 bezieht Cordes und Rieger ausschließlich fair gehandelten Kaffee und Tee.

Aus der Unternehmenstätigkeit von Cordes und Rieger entstehen keine Risiken, die sich negativ auf Menschenrechte auswirken.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Im Unternehmen Cordes und Rieger gibt es keine Investitionsvereinbarungen, die Einfluß auf Menschenrechte haben.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Cordes und Rieger betreibt 3 Standorte ausschließlich in Deutschland. Dort werden die Menschenrechte zu 100% eingehalten. Wie im Kriterium 17 geschildert, werden überwiegend regionale Produkte gekauft, deren Produzenten die Menschenrechte wahren. Bei Kaffee und Tee werden ausschließlich fair gehandelte Produkte konsumiert.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Es werden alle neuen Lieferanten analysiert.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Seit der ersten Berichterstattung wurden 6 Lieferanten geprüft. Unserer Kenntnis nach liegen keine negativen, sozialen Auswirkungen vor. Daher bestehen weiterhin die Geschäftsbeziehungen.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Cordes und Rieger leistet als Beratungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in den ländlichen Räumen, z.B. durch nachhaltige Fortführungskonzepte für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Der Erhalt dieser ist für die dörfliche Struktur und das soziale Miteinander von höchster Bedeutung.

Auch das direkte soziale Engagement am Firmensitz wird unterstützt und gefördert, z.B. durch Spenden für gesunde Ernährung von Kindern etc.

Diese Funktion als Plattform und Multiplikator verleiht der Außendarstellung als nachhaltiges Unternehmen ein besonderes Gewicht.  

Cordes und Rieger - mit seiner mittlerweile europäischen Geschäftstätigkeit – verbreitet die Botschaft der nachhaltigen Unternehmensführung global.

Dadurch wird kontinuierlich das Wertschöpfungspotenzial für das Gemeinwesen erhöht. 

So gesehen ist Cordes und Rieger Wegweiser und Vorreiter einer zukunftsorientierten Entwicklung von Unternehmen und Gemeinwesen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Aufgrund der geringen Unternehmensgröße und der Unternehmensform erfolgt keine Offenlegung .


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Cordes und Rieger leistet weder Geldzuwendungen noch Zuwendungen von Sachwerten an Parteien, Politiker und damit verbundene Einrichtungen, da wir parteipolitisch neutral sind.

Cordes und Rieger engagiert sich gesellschaftspolitisch im Sinne der Nachhaltigkeit. 

Cordes und Rieger setzt sich nach rein unternehmerischen Kriterien und Grundsätzen für eine gemeinwohlorientierte wirtschaftliche Entwicklung auf der Basis stabiler sozialer und ökologischer Kriterien ein. Das übergeordnete Ziel ist die Sicherung der Lebensqualität für zukünftige Generationen.

Die Basis dafür bilden die Grundsätze des „ehrbaren Kaufmanns“.

Im Sinne der Nachhaltigkeit engagieren wir uns in verschiedenen Verbänden,Vereinen und Initiativen.

Beispiele: 
Verbände und Organisationen: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, Tourismusagentur Schleswig-Holstein,Stiftungsrat der freiwilligen Armenfreunde
Wissenschaft: Fachhochschule Westküste, Christian-Albrecht-Universität zu Kiel, IST-Studieninstitut, Hochschule Fresenius, civi.con, Zukunftsinstitut
Akreditierungen: KfW, UnternehmensWert:Mensch, UnternehmensWert:Mensch plus, RQP, Service Q, Go Digital

Ein aktuelles Gerichtsurteil beschäftigt die Branche. Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf soll wieder auf dem Buchungsportal Booking.com eine Best-Preis-Klausel erlaubt sein. Unter Best-Preis-Klauseln versteht man Vertragsbedingungen der Buchungsportale, nach denen Hoteliers bei den Portalen immer den "besten" oder zumindest gleich günstigen Preis wie auf anderen Kanälen einstellen müssen. Der Hotelverband Deutschland (IHA), in dem einige Cordes und Rieger Klienten organisiert sind, fordert ein Verbot der Bestprice-Parität, so dass der Hotelier entscheiden kann, zu welchen Preis er sein Leistungsangebot auf welchem Vertriebskanal anbietet. Cordes und Rieger erbringt selbst keine Eingaben zu der Gesetzgebung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es liegt kein monetäres Engagement in der Politik vor.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Cordes und Rieger handelt aktuell nach den Grundsätzen des „ehrbaren Kaufmanns“. 
Wir orientieren unser Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik.

In der bisherigen Geschäftstätigkeit von Cordes und Rieger hat es keine Korruptionsfälle gegeben. Bußgeldverfahren und nicht monetäre Straftaten lagen und liegen keine vor, schon gar nicht werden sie angestrebt.

Verantwortlich für den Bereich Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien zeichnen gegenwärtig die Geschäftsführer. Ihre Zielsetzung ist es, sicherzustellen dass es auch in Zukunft, zu keinen Straftaten kommt. Als Basis der Unternehmensführung dienen daher die Grundsätze des „ehrbaren Kaufmanns“.

Angesichts der geringen Unternehmensgröße werden strittige Fragen und Themen zwischen den Mitarbeitern kontrovers diskutiert und erörtert.

Aus der Geschäftstätigkeit von Cordes und Rieger ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Cordes und Rieger betreiben zur Zeit drei Niederlassungen in Deutschland. Alle Standorte wurden auf Korruptionsvorfälle geprüft. Es liegen keine Korruptionsrisiken vor.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es gibt keine bestätigten Korruptionsfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es gibt keine signifikanten Bußgelder und Strafen.