14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) ist ausschließlich in Deutschland tätig. Die Einhaltung von Menschenrechten sowie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Standards sind für die FSG selbstverständlich und wird von der Geschäftsführung verantwortet, die an die Gesellschafter und den Aufsichtsrat berichtet. Letzterer setzt sich aus Vertretern des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart sowie Arbeitnehmern des Flughafenkonzerns zusammen. Das Kontrollgremium tagte im Jahr 2018 fünfmal. Gibt es einen Verdacht auf unternehmensbezogene Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Regelverstöße, nimmt der Compliance-Ausschuss diese schriftlich und gegebenenfalls auch anonym entgegen. Durch eine starke Mitarbeitereinbindung in diversen Gremien und die bestehenden Strukturen des Compliancemanagements sichert sich die FSG gegen Risiken in Bezug auf die Verletzung von Arbeitnehmerrechten ab.

Für die Arbeitnehmerinteressen stehen zum einen der Betriebsrat mit 15 gewählten Vertreterinnen und Vertretern und zum anderen die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie die Schwerbehindertenvertretung ein. Der Betriebsrat wacht über die Einhaltung der Tarifverträge, der gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sowie der geltenden Betriebsvereinbarungen. Wesentliche Veränderungen teilt die Geschäftsführung diesem Mitarbeitergremium rechtzeitig und innerhalb der gesetzlichen Informationspflichten mit. Das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) können die
Beschäftigten jederzeit und ungehindert ausüben.

Auf Mitarbeiter-Feedback bauen

Ehrlich und offen die eigene Meinung äußern zu können: In einem Unternehmen wie der FSG ist das eine Grundvoraussetzung, um Verbesserungspotenzial auszuschöpfen. Das Jahr 2018 nutzte die Flughafengesellschaft, um die Ideen aus der Mitarbeiterbefragung des Vorjahres umzusetzen. Dies wird 2019 weitergeführt: Die nächste Umfrage findet voraussichtlich 2020 statt. Im Berichtsjahr gab es im Nachgang der Befragung sogenannte Ergebnisworkshops. Diese gossen bereits einige der gemachten Verbesserungswünsche in erste Umsetzungsvorschläge. Herauskristallisiert hatten sich vor allem die Handlungsfelder Informationsfluss, Weiterbildung und Wertschätzung.

Die Unternehmenskultur soll Austausch fördern: 2018 schuf die FSG für ihre Beschäftigten mehr Gelegenheiten, sich außerhalb des Arbeitskontextes zu treffen – beispielsweise bei Betriebsausflügen. Auf diese Weise kommen Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch, die sich vorher noch nicht kannten.
Auch das Jahresgespräch wird künftig zu beiden Seiten geöffnet: Bewerten bislang nur Führungskräfte ihre Teammitglieder, sollen sie in Zukunft auch von diesen eine Rückmeldung erhalten. Die FSG arbeitet an einem Konzept, um dieses gegenseitige Feedback in den jährlichen Gesprächen zu verankern.

Der fairport-Kodex behandelt die sieben Themenbereiche Verantwortung & Integrität, Leistung & Qualität, Umwelt & Ressourcen, Führungsverständnis & Zusammenarbeit, Arbeits- & Gesundheitsschutz, Vertraulichkeit & Datenschutz, sowie Dialog & Gesellschaft. Er gilt zugleich als Code of Conduct und legt Werte und Verhaltensstandards für alle Airport-Beschäftigten fest. Er ist für sämtliche Unternehmen am Standort, an denen die Flughafengesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, verbindlich. Teil dieses Regelwerks ist auch die Umweltpolitik der FSG und ihrer EMAS-zertifizierten Tochterunternehmen Stuttgart Airport Ground Handling GmbH (SAG) und Flughafen Stuttgart Energie GmbH (FSEG).

Im Zuge der jährlichen Stakeholderbefragung fairport-Radar bezieht die FSG die Meinung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Nachhaltigkeitsaspekten in die Wesentlichkeitsanalyse mit ein. Um den Kodex bei der Belegschaft umfassend bekannt zu machen, lobte die FSG fünf Jahre lang einen Preis für innovative Verbesserungsvorschläge rund um den fairport-Gedanken aus. 2018 beteiligten sich
33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FSG an dem Ideenwettbewerb. Den fairport-Preis gewann das mobile Eltern-Kind-Büro. Obwohl der Wettbewerb künftig nicht mehr stattfindet, sind kreative Ideen rund um das Thema Nachhaltigkeit auch weiterhin willkommen. Das fairport-Team leitet sie an die zuständigen Abteilungen weiter. Besonders gute Vorschläge sollen nach wie vor belohnt werden.

Siehe auch: Bericht 2018 S. 12/13, 44/45


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Am Stuttgarter Airport arbeiten Menschen aus aller Welt: 20 verschiedene Nationalitäten waren dies zum 31. Dezember 2018. Als Flughafen im Herzen Europas pflegt die FSG einen weltoffenen und toleranten Umgang mit seinen Beschäftigten. Sie garantiert allen Mitarbeitern gleiche Chancen – unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Stattdessen sind fachliche Qualifikation und individuelle Leistung entscheidend. Für das Jahr 2018 sind keine Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekannt. Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter lag 2018 bei 7,3 % und damit deutlich über der gesetzlichen Vorgabe.

Die FSG erfüllt die Vorgaben aus dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Während in der Geschäftsführung die Geschlechterparität bereits besteht, sind in den beiden oberen Führungsebenen (Geschäftsführung, Bereichs- und Abteilungsleitung) im Berichtsjahr nur 12,0 % Frauen beschäftigt. Dies liegt unter anderem an der mangelnden Fluktuation; für 2018 legte der Flughafen die Zielgrößen für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung auf 0 % beziehungsweise 16,0 % fest.

Faire Entlohnung auf tariflicher Basis

Mehrheitlich arbeiten die Beschäftigten der Flughafengesellschaft auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD, Entgeltordnung vom 01. Januar 2017) – dies sind 95,2 % des Personals. Ausgenommen sind leitende Führungskräfte. Die Feuerwehrund Rettungsdienste haben einen ergänzenden Haustarifvertrag.

Darüber hinaus profitieren die tariflich Beschäftigten in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren von einer Beteiligung am Unternehmensgewinn. Diese Ertragsbeteiligung orientiert sich am bereinigten Geschäftsergebnis der Vorjahre und beinhaltet einen pauschalen Bonus von bis zu 700 €. Diesen zahlte die FSG 2018 das vierte Mal in Folge in voller Höhe aus.

Laut Tarifvertrag stehen den FSG-Beschäftigten auch vermögenswirksame Leistungen und eine betriebliche Altersvorsorge durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu. Wer möchte, kann die eigene Rente privat aufstocken – entweder durch eine Entgeltumwandlung oder einen Riester-Vertrag.

Um den steigenden Passagierzahlen im Jahr 2018 gerecht zu werden, suchte der Airport 100 neue Mitarbeiter für die Flugzeugabfertigung. Dort übernehmen Gepäcklader und sogenannte Ramp Agents für die Airlines das Handling des Gepäcks und der Maschinen. Um saisonale Schwankungen im Flugverkehr auszugleichen, setzt das Unternehmen darüber hinaus auf variable Schichten, Querqualifizierungen und Jahresarbeitszeitkonten.

Diese Lösungsansätze sorgen dafür, dass die Beschäftigten im Bodenverkehrsdienst der Tochtergesellschaft SAG flexibel arbeiten können. Bei erhöhter Auslastung, beispielsweise in den Sommermonaten, setzt die FSG zudem auf Zeitarbeitskräfte. Sie erhalten einen Stundenlohn, der deutlich höher ist als der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 €, den das baden-württembergische Tariftreuegesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge seit diesem Jahr vorsieht.

Familienbewusst: ausgezeichnetes Unternehmen

Ende 2018 erhielt der Flughafen Stuttgart das Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“ der Initiative familyNET der Baden-Württembergischen Wirtschaft. Für die Auszeichnung mit diesem Siegel bewertete familyNET die Aktivitäten der FSG beispielsweise in Sachen
Führungskompetenz und Personalentwicklung, Arbeitszeiten und -organisation, geldwerte Leistungen und Service für Familien. Bei einem Rundgang begutachtete die Initiative die Arbeitsbedingungen
vor Ort und führte Gespräche mit der Personalabteilung sowie einzelnen Beschäftigten.
Berufstätigkeit, Familie, Freizeit, Pflegeverantwortung oder Ehrenämter: Damit die Work-Life-Balance ausgewogen bleibt, unterstützt die Flughafengesellschaft ihre Mitarbeiter durch verschiedene Angebote:


Mit diesen Serviceleistungen und einer lebensphasenorientierten Personalpolitik will die FSG die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Dies dient auch dem Unternehmen, denn es steigert die Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte. Grundsätzlich bietet die FSG darum auch Teilzeitmodelle, Jobsharing, Homeoffice und flexible Arbeitszeiten an, sofern eine solche Individualisierung der Arbeitszeit mit reibungslosen Abläufen und der Sicherheit am Flughafen vereinbar ist. Die FSG ist zudem Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Siehe auch Bericht 2018 S. 44-46 sowie Personalkennzahlen S.86


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Neugier fördern und Kompetenzen ausbauen: Die Flughafengesellschaft lässt ihre Beschäftigten regelmäßig weiterbilden. Im Berichtsjahr 2018 profitierten diese von insgesamt 45.422 Fortbildungsstunden – durchschnittlich 44,7 Stunden pro Person (2017: 53,5 Stunden pro Mitarbeiter). Den größten Anteil hatten fachspezifische oder sicherheitsrelevante Schulungen. Weitere Workshops behandelten Selbst-, Projekt- und Zeitmanagement oder Präsentationstechniken; es gab Rhetorik-, Stressresilienz- und Englischseminare. Im Jahr 2018 hat die FSG die Bildungsinhalte durch neue E-Learning-Programme ergänzt. Einzelpersonen oder Teams können zudem Coaches, Mediatoren oder Moderatoren buchen. In den Jahresgesprächen definieren die einzelnen Beschäftigten gemeinsam mit ihren Vorgesetzten individuelle Ziele und leiten daraus die nächsten Entwicklungsschritte ab.

Der Fachkräftemangel als gesamtwirtschaftliches Risiko betrifft auch die FSG. Die Rekrutierung gut ausgebildeter Mitarbeiter ist für sie ein wesentlicher Erfolgsfaktor. In den nächsten Jahren muss die FSG eine große Anzahl von Mitarbeitern altersbedingt ersetzen und darüber hinaus zusätzlich neues Personal gewinnen, um das angestrebte Wachstum umsetzen zu können. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit seinen monetären Beschränkungen sowie die Wettbewerbssituation in der Region mit renommierten und gut zahlenden Arbeitgebern macht das zu einer anspruchsvollen Aufgabe für die FSG.

Das Förderprogramm „Alternative Karrierepfade“ soll dem FSG-Personal neue berufliche Chancen eröffnen. Ziel ist es, dass sowohl die etablierten als auch die angehenden Fach- und Führungskräfte ihre persönlichen Stärken herausarbeiten und dass so Entwicklungspotenziale erkannt werden. Für die Experten-, Projekt- und Führungslaufbahn gibt es zugeschnittene Trainings und Seminare. Schwerpunkte sind zum Beispiel Kommunikation, Führungskompetenz, Betriebswirtschaft und Arbeitsrecht. Den aktiven Austausch untereinander unterstützen die Veranstaltungsformate „Best Practice Sharing“ und „Lessons Learned“. Die FSG arbeitet fortlaufend an ihren Förderprogrammen für ihre Mitarbeiter. Ziel für 2019 ist es, die eingeführten Fach- und Projektlaufbahnen weiterzuentwickeln.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der Flughafengesellschaft soll die Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter steigern und Fehlzeiten verringern. Verantwortlich sind der
Arbeitskreis Gesundheit, der Gesundheitszirkel, die Gesundheitsbeauftragte und der Arbeitsschutzausschuss. Das BGM umfasst acht Handlungsfelder: Zusammenarbeit mit der technischen und medizinischen Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung, Personalentwicklung,
Präventionsmanagement, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Suchtprävention, Mitarbeiterbeteiligung, Notfall- und Krisenmanagement.

Als Ausgleich zu körperlicher Arbeit oder Schreibtischtätigkeiten setzt das BGM auf ein breites Sport-, Präventions- und Reha-Angebot: 
Pflege und Beruf vereinbaren

In ihrem fairport-Programm hat die FSG Ziele und Maßnahmen formuliert, damit sich Beruf und Familie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gut vereinbaren lassen. Die alternde Gesellschaft wirkt sich auch auf das Leben der Flughafenmitarbeiter aus. Als Arbeitgeberin hat die FSG den Anspruch, ein familienorientiertes Unternehmen für alle Lebensphasen zu sein. Sie unterstützt Flughafenangehörige, die Pflegeverantwortung wahrnehmen, durch Arbeitszeitverkürzung oder Teilzeitmodelle – und bei Bedarf auch spontan. Darüber hinaus gibt es jetzt als erste Anlaufstelle sogenannte betriebliche Pflegelotsen.

Betriebliche Pflegelotsen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, die eine entsprechende Schulung absolviert haben. Die Lotsentätigkeit üben sie ehrenamtlich aus; Kurs und Beratungsstunden für Kolleginnen und Kollegen zählen aber als Arbeitszeit. Die FSG ließ im Jahr 2018 erstmals sieben Pflegelotsen ausbilden: sechs Frauen und einen Mann. Sie erhielten eine Schulung bei family-NET – einer Initiative der baden-württembergischen Wirtschaft zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seit Januar 2019 stehen die Pflegelotsen für die rund 1.000 FSG-Beschäftigten als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Bedarf können sie unbürokratisch und spontan während ihrer Arbeitszeit kontaktiert werden. Ziel für 2019 ist es, das neue Angebot für pflegende Mitarbeiter weiter zu etablieren.

Sie leisten jedoch keine professionelle Beratung, sondern „lotsen“ – wie ihr Name sagt – durch den Themenkomplex Pflege. Nicht zuletzt sind sie dadurch ein wichtiges Element einer familienfreundlichen Unternehmenskultur.

Siehe auch: Bericht 2018 S. 42/43, 46-49 sowie Personalkennzahlen S.86


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.



Die Übersicht zu Arbeitssicherheit und Gesundheit in voller Auflösung finden Sie hier.

Im Berichtsjahr gab es 24 meldepflichtige Unfälle, das sind knapp 40 % weniger als im Vorjahr. Leicht angestiegen sind die Krankentage. Die Diskrepanz zwischen Unfällen sowie Krankheitstagen bei Frauen und Männern lässt sich mit der hohen Prozentzahl männlicher Beschäftigter (74,7 %) erklären. Insgesamt lag die Krankheitsquote 2018 bei 8,1 % und damit auf demselben Stand.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) erhält und fördert die FSG aktiv die Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter. Es wurde 2011 in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben und zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen bei der FSG laufend zu verbessern und Fehlzeiten zu reduzieren. Die Verantwortung dafür tragen der Arbeitskreis Gesundheit, der Gesundheitszirkel, die Gesundheitsbeauftragte und der Arbeitsschutzausschuss. Eine psychische Gefährdungsanalyse nach objektiven Belastungskriterien wie Lärm oder Arbeitszeitregelungen ist die Basis für eine Betriebsvereinbarung, die 2018 abgeschlossen wird. Regelmäßig führen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte in Begleitung des Betriebsrats Begehungen zum Arbeitsschutz durch und überprüfen dabei bestehende sowie neue oder veränderte Arbeitsplätze und -stätten. Im Sinne des präventiven Brandschutzes beteiligt sich auch die Feuerwehr daran. Sie führt darüber hinaus auch eigene Inspektionen durch. Informationen zu sicherem und gesundem Verhalten macht die Stabsstelle Arbeitsschutz für alle Mitarbeiter über das Intranet und über Aushänge zugänglich.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Jahr 2018 absolvierten die Mitarbeiter  der FSG insgesamt 45.422 Weiterbildungsstunden. Im Durchschnitt entspricht das 44,7 Weiterbildungsstunden pro Mitarbeiter.

In den Personalkennzahlen 2018 auf S.86 finden Sie eine Aufschlüsselung der Kennzahlen zur Weiterbildung nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.

Siehe auch: Bericht 2018 S. 42/43 sowie Personalkennzahlen 2018 S. 86

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die FSG beschäftigt Mitarbeiter aus 20 Nationen. Die Schwerbehindertenquote lag im Berichtsjahr bei 7,33 %. 2018 lag der Frauenanteil bei 25,3 %, was durch die körperlich oft schweren Arbeiten zu erklären ist. Minderheiten werden aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erfasst.

Weitere Angaben zu Altersstruktur, Nationalität und Mitarbeiter mit Behinderung finden Sie auf S. 84-86 im Bericht 2018.

Siehe auch: Bericht 2018 S.45 sowie Personalkennzahlen S.84 - 86

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Als Flughafen im Herzen Europas pflegt die FSG einen weltoffenen und toleranten Umgang mit seinen Beschäftigten. Sie garantiert allen Mitarbeitern gleiche Chancen – unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. 

Stattdessen sind fachliche Qualifikation und individuelle Leistung entscheidend. Für das Jahr 2018 sind keine Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekannt.

Siehe auch: Bericht 2018 S. 45


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Da die FSG nur in Deutschland tätig ist und Waren und Dienstleistungen größtenteils aus der Region bezogen werden, können wir uns auf gesetzliche Vorgaben verlassen, die ein Risiko von Zwangs- und Kinderarbeit ausschließen. Innerhalb der FSG gewährleisten wir die Einhaltung des Mindestalters bei Beschäftigung. Bei Ausschreibungen achten wir darauf, dass Lieferanten die im fairport-Kodex festgeschriebenen Grundsätze einhalten.

Siehe auch: Bericht 2018 S. 103-104


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Diesen Indikator berichtet die FSG nicht, da signifikante Investitionsvereinbarungen zum größten Teil in OECD-Ländern getätigt werden, in denen Menschenrechtsaspekte gesetzlich festgeschrieben sind.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die FSG ist ausschließlich in Deutschland tätig. Lieferanten unserer Waren und Dienstleistungen stammen zum größten Teil aus OECD-Ländern, in welchen die Einhaltung von Menschenrechten gesetzlich geregelt ist. Die FSG berichtet daher nicht über diesen Indikator und führt keine eigenen Prüfungen durch.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen ist für die FSG selbstverständlich. Die FSG bezieht den größten Teil ihrer Waren und Dienstleistungen von Unternehmern aus der Region. Hier ist die Einhaltung von Menschenrechtskriterien gesetzlich vorgeschrieben, Nichteinhaltung wird rechtlich verfolgt. Bei Ausschreibungen legen wir darauf Wert, dass Lieferanten die im fairport-Kodex festgeschriebenen Grundsätze achten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wir konnten für den Berichtszeitraum keine menschenrechtlichen Risiken oder negative Auswirkungen in der Lieferkette feststellen. Gesetzliche Vorgaben in Deutschland regeln die Einhaltung von Menschenrechten.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Ein aktiver konstruktiver Dialog mit den Nachbarn und die Unterstützung gemeinnütziger Projekte vor Ort tragen zum Gemeinwohl bei. Baden-Württembergs Tor zur Welt: Vom Flughafen Stuttgart starten
Menschen und Waren aus einer der wirtschaftlich stärksten Regionen Europas in alle Welt – oder kommen hier an. Der Airport im Südwesten Deutschlands fühlt sich seiner Heimatregion verpflichtet und leistet seinen Beitrag zum Gemeinwohl. Im Zentrum steht die gute Beziehung zur direkten Nachbarschaft, die das Unternehmen fortlaufend pflegt – durch offene und umfassende Kommunikation, Engagement vor Ort und zahlreiche Veranstaltungen.

Der Flughafen lädt ein

Über 37.000 Kinder, Teenager und Erwachsene erkundeten den Stuttgarter Flughafen im Berichtsjahr bei über 1.500 Rundgängen. Während der zweistündigen Tour geben die Flughafen-Guides den
Besuchergruppen spannende Einblicke in den laufenden Betrieb – auch hinter die Kulissen. Airport-Führungen finden das ganze Jahr über statt; für die Schulklassen der Nachbargemeinden sind sie sogar kostenlos. Über das Thema Nachhaltigkeit informiert der Flughafen in speziellen Führungen.

Das neue Besucherzentrum ist im Bau und wird 2019 seine Türen öffnen. Über 20.000 kleine und große Gäste kamen im August 2018 zum 24. Großen Kinderfest an den Flughafen. Die rund 30 Mitmach- und Sport-Aktionen für Kinder und Teenager standen unter dem Motto „Sei ein Superheld!“. Besonderes Highlight: die Aussichtsgondel an einem Kran in rund 40 m Höhe. Beliebt war auch der Ninja Warrior Parcours, der die Teilnehmer sportlich herausforderte. Die Hundestaffeln der Bundespolizei und der Malteser zeigten außerdem in ihren Vorführungen, wie sie vermisste Personen aufspüren oder versteckte Dinge erschnüffeln.

Die Region stärken

Im Berichtsjahr spendete die FSG insgesamt 231.600 €, für Sponsoring gab das Unternehmen 20.000 € aus. Mit dem Geld stattet der Flughafen beispielsweise Jugendmannschaften der umliegenden Gemeinden mit Trikots aus. Für Spenden und Sponsoring legt eine verbindliche Richtlinie fest, wen die Flughafengesellschaft unterstützen darf – es müssen immer regionale Vereine, Projekte oder Initiativen sein.

Die Initiative „Spende dein Pfand“ feierte 2018 ihr fünfjähriges Jubiläum: Als erster deutscher Flughafen appellierte Stuttgart 2013 an seine Fluggäste, leere Pfandflaschen zu spenden. Andere Airports wie Berlin-Tegel, Hamburg oder Köln/Bonn sind diesem Modell inzwischen gefolgt. Die drei Kooperationspartner – Trott-war e. V., Der Grüne Punkt und die Flughafen Stuttgart GmbH – zogen im Jubiläumsjahr eine erfreuliche Bilanz: In den fünf Jahren kamen über 2 Mio. Pfandflaschen zusammen, täglich sind es durchschnittlich 1.500. Das Recyclingunternehmen Der Grüne Punkt kümmert sich kostenfrei um die Verwertung der Flaschen. Der volle Erlös geht an den gemeinnützigen Verein Trott-war e. V., der damit fünf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für ehemalige Langzeitarbeitslose finanziert – und zwar direkt am Flughafen: Das Pfandteam von Trott-war leert mehrmals täglich die 16 Sammelbehälter, die in den Terminals stehen. Anschließend kümmern sich die Mitarbeiter um die Sortierung und Abholung der Flaschenspenden.

Fürsorge als fester Bestandteil

Wer bei der FSG seine Ausbildung macht, absolviert im Zuge dessen auch ein einwöchiges Sozialpraktikum. Damit will das Unternehmen seine jungen Auszubildenden für gesellschaftliches Engagement sensibilisieren. Ob Seniorenhaus, Pflegeheim oder Förderwerkstatt – eine Woche lang hospitieren die Azubis in einer Einrichtung der Region. Dort erleben sie jenseits des Flughafens einen Arbeitsplatz, an dem Fürsorge und Einfühlungsvermögen in besonderem Maße gefragt sind.

Wenn ein Fluggast seelsorgerische Begleitung braucht oder Flughafenangestellte Unterstützung bei persönlichen Problemen benötigen, sind sie zur Stelle: 30 Ehrenamtliche und zwei Diakone bilden die Airport-Seelsorge – eine ökumenische Einrichtung der Evangelischen Landeskirche Württemberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Für Menschen aller Glaubensrichtungen gibt es darüber hinaus einen Rückzugs- und Andachtsort in Terminal 3: den „Raum der Stille“.

Siehe auch: Bericht 2018 S. 50/51


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die FSG steigerte ihren Umsatz 2018 um 2,4 % auf 286,1 Mio. € (Vorjahr 279,3 Mio. €) und erwirtschaftet damit das beste Umsatzergebnis ihrer Geschichte. Das Jahresergebnis liegt mit 6,6 Mio. € um 41,4 Mio. € über dem Vorjahr (–34,8 Mio. €). Vor allem bedingt durch das Passagierwachstum mit höheren Umsätzen im Aviation- und Non-Aviation-Bereich sowie die geringeren Aufwendungen für Stuttgart 21 hat sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert.

Umsatz Konzern (in Mio. €)                 310,4
Umsatz FSG (in Mio. €)                       286,1
Operatives Ergebnis FSG (in Mio. €)  50,8
Geschäftsergebnis FSG (in Mio. €)     6,6

Löhne und Gehälter in Höhe von rund 50,9 Mio. € zahlte die FSG 2018 an ihre Mitarbeiter. Da über die Hälfte der Belegschaft aus den umliegenden Gemeinden stammt, fließt ein Großteil davon zurück in die Region. Im Jahr 2018 investierte die Flughafengesellschaft 13,3 Mio. € in immaterielle Güter und in
Sachanlagevermögen. Grundsteuer für 2018 fiel in Höhe von 620.000 € an. Davon profitierten die Städte Leinfelden-Echterdingen (55 %), Filderstadt (36 %) und Stuttgart (7 %) und Ostfildern (1 %) sowie die
Gemeinde Neuhausen (1 %).

Weitere Angaben zu erwirtschaftetem und verteiltem Wert finden Sie im Bericht 2018 auf den Seiten 18/19 sowie in der Bilanz auf den Seiten 68/69 und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Seite 70.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Um die politische Meinungsbildung bei Themen wie Infrastruktur und Luftverkehrsregelungen mitzugestalten, ist die FSG Mitglied in verschiedenen Branchen- und Fachverbänden sowie Vereinigungen: der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV) und seines Dachverbandes, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Siehe auch: Bericht 2018 S.9


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

 Im Jahr 2018 gab es keine politischen Spenden der FSG.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Richtlinie für das tägliche Handeln am Flughafen ist die Corporate Governance und Compliance: Verantwortungsvolle Unternehmensführung, wie in den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex Baden-Württemberg (PCGK) definiert, sowie die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Verhaltensweisen sind elementarer Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie.

Der fairport-Kodex ist bekannt

Der unternehmenseigene fairport-Kodex, der zugleich als Code of Conduct gilt, legt Werte und Verhaltensstandards für alle Airport-Beschäftigten fest. Er ist für sämtliche Unternehmen am Standort, an denen die Flughafengesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, verbindlich. Teil dieses Regelwerks ist auch die Umweltpolitik der FSG und ihrer EMAS-zertifizierten Tochterunternehmen SAG und Flughafen Stuttgart Energie GmbH (FSEG).

Daten sicher und sensibel handhaben

Die FSG schult ihre Belegschaft regelmäßig zu Compliance-Themen – sowohl bei Seminarveranstaltungen als auch über E-Learning-Trainings. Diese behandeln Korruptionsprävention, Arbeitsschutz und Vergaberecht. Für das Jahr 2018 setzte sich die FSG in ihrem fairport-Programm zum Ziel, ein neues Compliance-Schulungsprogramm einzuführen. Das Jahr stand ganz im Zeichen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Schon bevor im Mai die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) wirksam wurde, bereitete sich die FSG intensiv darauf vor, ihre Prozesse gesetzeskonform zu gestalten. Damit die Beschäftigten alle Daten und Informationen auch sicher und sensibel handhaben, führte die FSG dazu zwei neue Trainingsmodule ein. Zur Umsetzung der gesetzlichen Compliance-Anforderungen hat die FSG zusätzliche Managementsysteme zum Datenschutz und zur Informationssicherheit aufgebaut. Neben organisatorischen Strukturen wurden dort zahlreiche Prozesse implementiert. Als ein wichtiger
Baustein wurden zum Beispiel in den einzelnen Abteilungen dezentrale Koordinatoren für Datenschutz und Informationssicherheit benannt.

Hinweisen konsequent nachgehen

Damit Compliance die Unternehmenssteuerung vollständig durchdringt, etablierte die FSG sowohl ein Risiko- und Pflichtenmanagement als auch ein Richtlinienmanagement sowie eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation. Teil des Compliance-Managementsystems sind verschiedene Bausteine, die insbesondere die Ermittlung und das Management von Pflichten und Risiken als auch ein zentrales Richtlinienmanagement sowie eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation mit entsprechenden Regelwerken umfassen.

Das Compliance-Management der Flughafengesellschaft hat zum Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen und das Unternehmen entsprechend darauf vorzubereiten. Dies hat die FSG in ihrem fairport-Programm verankert. In einer sich immer schneller wandelnden Welt ist das eine große Herausforderung, an der die FSG fortlaufend arbeitet. Denn die Risikolandschaft einer Organisation verändert sich ständig. Um sich immer weiter zu verbessern, baut die Flughafengesellschaft derzeit auch Ressourcen in der internen Revision auf. Um steuerliche Risiken systematisch im Blick zu behalten und zu minimieren, führt die FSG aktuell ein umfassendes Tax Compliance Management ein, es soll 2020 implementiert werden. Dieses hilft Unternehmen mit komplexen Prozessen - wie einem internationalen Flughafen -, alle steuerlichen Pflichten zu überblicken und so Rechtsverstöße zu vermeiden.

Die Einhaltung aller Standards verantwortet die Geschäftsführung, die an die Gesellschafter und den Aufsichtsrat berichtet. Letzterer setzt sich aus Vertretern des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart sowie Arbeitnehmern des Flughafenkonzerns
zusammen. Das Kontrollgremium tagte im Jahr 2018 fünfmal. Ihr Vorsitzender besetzt keine weitere Position innerhalb der FSG.

Gibt es einen Verdacht auf unternehmensbezogene Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Regelverstöße, nimmt der Compliance-Ausschuss diese schriftlich und gegebenenfalls auch anonym entgegen. Die vier Mitglieder des Komitees sind die Bereichs- und Abteilungsleiter für Recht und Compliance (Vorsitzender), Personal und Soziales, Controlling und Finanzen sowie der Unternehmenskommunikation. Außerdem hat die FSG einen externen Vertrauensanwalt berufen, der telefonisch und per E-Mail erreichbar ist. Seine Kontaktdaten stehen im fairport-Kodex. Wer einen Hinweis gibt, kann sich darauf verlassen, dass die Verantwortlichen diesen diskret behandeln.

Von Luft- bis Umweltrecht

Mehrere Tausend Rechtspflichten müssen internationale Verkehrsflughäfen erfüllen: Diese umfassen insbesondere deutsches und europäisches Luftrecht, Anlagensicherheits- und Infrastrukturrecht,
Wettbewerbsrecht, Umweltrecht, Sektorenvergaberecht, Bau- und Planungsrecht,
Datenschutzrecht, Betreiberverantwortung, Security und Safety. Die Anforderungen, die sich daraus für den Flughafen Stuttgart ergeben, fließen in eine zentrale Compliance-Datenbank ein oder werden über weitere Managementsysteme befolgt. Die korrekte Umsetzung aller Gesetze, Regeln und Richtlinien im vergangenen Jahr befindet sich derzeit in der Prüfung. Geldbußen fielen 2018 nicht an.

Apropos europäisches Luftrecht: Für Airports der Europäischen Union (EU) gelten die Sicherheits- und Umweltstandards der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Wie alle EU-Flughäfen ist auch
der Standort Stuttgart EASA-zertifiziert. Das unternehmenseigene EASA-Managementsystem etabliert einheitliche Abläufe sowie technische und organisatorische Standards.

Mit ihrem zentralen Vertrags- und Dokumentenmanagement verfügt die FSG über eine effiziente Infrastruktur für ihre Geschäftsprozesse: Verwaltungsarbeit – beispielsweise die Archivierung von Verträgen oder Genehmigungen – erfolgt nun weitgehend elektronisch. Das hatte sich die FSG in ihrem fairport-Programm vorgenommen.

Siehe auch: Bericht 2018 S. 12-14


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Damit Compliance die Unternehmenssteuerung vollständig durchdringt, etablierte die FSG sowohl ein Risiko- und Pflichtenmanagement als auch ein Richtlinienmanagement sowie eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation. Die Einhaltung aller Standards verantwortet die Geschäftsführung, die an die Gesellschafter und den Aufsichtsrat berichtet. Das Compliance-Management der Flughafengesellschaft basiert auf ihrem fairport-Kodex. Er ist für alle Beschäftigten am Standort Stuttgart, die in der FSG oder in einer der Mehrheitsbeteiligungen des Konzern tätig sind, bindend.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Integrität ist der Flughafengesellschaft wichtig. Das hat sie in ihrem fairport-Kodex festgehalten. Sie lehnt jegliches korrupte und unternehmensschädigende Verhalten ab. Geschäftsabschlüsse dürfen ausschließlich durch die Qualität und Leistungsfähigkeit der Angebte und Dienstleitungen erreicht werden. Umästze werden nicht durch Geschenke, Spenden, Bestechung oder Korruption gefördert.
Für das Jahr 2018 sind keine Fälle von Korruption bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Die korrekte Umsetzung aller Gesetze, Regeln und Richtlinien im vergangenen Jahr befindet sich derzeit in der Prüfung. Geldbußen fielen 2018 nicht an.