Berichterstattung zur EU-Taxonomie

Disclaimer:
Der DNK gibt keine inhaltlichen Vorgaben, welche Taxonomie-Angaben zu veröffentlichen sind oder wie die Darstellungen zu erfolgen haben und wo die Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) zu veröffentlichen sind. Dies ergibt sich unmittelbar aus der EU-Taxonomie-Verordnung bzw. aus den Delegierten Rechtsakten und ihren Anhängen.
Das berichtende Unternehmen ist für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den Erklärungen enthaltenen Informationen zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung selbst verantwortlich.


1.) Leistungsindikatoren (KPI)
Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).

[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]

Hinweis: Sie können hierfür die Tabellenfunktion nutzen.

2.) Ansatz / Prozessbeschreibung
Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.

[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]

Die Ermittlung der zu veröffentlichenden Kennzahlen erfolgt vor dem Hintergrund einer Erstberichtspflicht der Taxonomiefähigkeit für Unternehmen ab dem 31. Dezember 2021 und orientiert sich an den Annexen für Kreditinstitute V, VI und XI des delegierten Rechtsaktes (EU) 2021/2178 im EU Amtsblatt in Verbindung mit den seitens der EU am 20. Dezember 2021 veröffentlichten und am 02. Februar 2022 konkretisierten FAQs.

In Summe werden diese Kennzahlen ins Verhältnis zu den Gesamtaktiva gesetzt. Als Bezugsgröße werden daher die „Total Assets“ (= Bilanzsumme) im Nenner verwendet. Ab dem Berichtsjahr 2023 sind als Bezugsgröße für die Ermittlung der GAR die „Covered Assets“ anzusetzen, die eine Exklusion der Exposures gegenüber Zentralstaaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten als auch des Handelsportfolios vorsehen. Gemäß FAQ 21 vom 2. Februar 2022 ist eine zusätzliche Berichterstattung der KPIs nach den o. g. Covered Assets erlaubt. Diese Option nimmt die Deka-Gruppe für die KPI Nr. 1 und KPI Nr. 2 wahr, um eine Vergleichbarkeit der Quoten im Zeitablauf zur GAR unter Berücksichtigung der qualitativen Angaben zur Berechnung der Kennzahlen zu ermöglichen. 

Die Deka-Gruppe richtet ihre Nachhaltigkeitsstrategie an den globalen Herausforderungen Klimawandel und nachhaltige Entwicklung und den damit verbundenen politischen, regulatorischen, gesellschaftlichen und kundenbezogenen Anforderungen aus. Sie gehört zu den Erstunterzeichnern der „Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften“ und manifestiert damit ihre Haltung in Form einer unternehmerischen Verantwortungsübernahme für die Gesellschaft bei der Erreichung der globalen Klimaziele. Dabei erfolgt die Realisierung regulatorischer Anforderungen aus dem gemeinsamen Blickwinkel von Kunde und Regulator. (VGL. KAPITEL 2.2.) Auch durch die Taxonomie-Verordnung ergeben sich entsprechende Anforderungen, die innerhalb der Deka-Gruppe koordiniert und umgesetzt werden.

Durch ihre vielfältigen Aktivitäten über verschiedene Geschäftsbereiche hinweg trägt die Deka-Gruppe zur Förderung von nachhaltigen Geschäftsaktivitäten in der EU sowie deren Transparenz und Vergleichbarkeit bei. Bereits heute stehen taxonomiekonforme Produkte und Produktstrategien zur Verfügung. Der im Berichtsjahr erfolgte marktgerechte Ausbau der Angebotspalette an Produkten mit Nachhaltigkeitsmerk-malen sowie die Bestrebungen im Kreditgeschäft, künftig Kunden zu unterstützen, die klimabezogene Risiken in ihr Geschäftsmodell einbeziehen und zur Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen („Transformationsfinanzierung“), sind nur zwei Beispiele für die laufende Weiterentwicklung des Produkt- und Leistungsangebots. Darunter sind auch Initiativen zu verstehen, die die Strategie der beteiligten Parteien (insbesondere der Betreiber der finanzierten Assets) auf dem Weg zur Steige-rung der Nachhaltigkeit in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung zu unterstützen. Als aktive Investo-rin ist die Deka-Gruppe konsequent mit Investoren, Unternehmen und Emittenten im Austausch, um diese bei den Schritten zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele eng in Abstimmung mit eigenen Leitplanken zu begleiten. 

Unterstützt wird dies durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der internen Governance-Strukturen und Prozesse. Um der ganzheitlichen Ausrichtung der Deka-Gruppe zum Thema Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung neuer regulatorischer Anforderungen gerecht zu werden, wird seit 2022 das die gesamte Deka-Gruppe umfassende Zielbild „ESG-Governance“ auf organisatorischer und instrumentaler Ebene etabliert. (VGL. KAPITEL 2.2.3.) Durch die sukzessive Integration von ESG-Themen in die Linienprozesse wird sichergestellt, dass fortlaufend relevante Informationen in das Geschäftsmodell einfließen können.
 
Es ist davon auszugehen, dass mit der vollständigen Implementierung der Taxonomie erweiterte Informationen zur Verfügung stehen werden, die die Transparenz über die Nachhaltigkeit von Geschäftspartnern und deren Aktivitäten deutlich erhöhen. Hieraus generierte Impulse werden laufend aufgenommen und in der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells Berücksichtigung finden.
 
 (NHB 2022 S. 105 ff.)