Die gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2020/852) zu berichtenden Kennzahlen für das Berichtsjahr 2021 wurden anhand des unter 2) beschriebenen Vorgehens ermittelt und lauten wie folgt:
Kennzahl |
Beschreibung der Kennzahl |
Quote |
1a |
Anteil der taxonomiefähigen Vermögenswerte an der Gesamtaktiva |
52,7 % |
1b |
Anteil der nicht taxonomiefähigen Vermögenswerte an der Gesamtaktiva |
47,3 % |
2 |
Anteil von Staaten, Zentralbanken, supranationalen Emittenten an den gesamten Aktiva |
14,1 % |
3 |
Anteil von Derivaten an den gesamten Aktiva |
0 % |
4 |
Anteil von nicht NFRD-berichtspflichtigen Unternehmen an den gesamten Aktiva |
20,6 % |
5 |
Anteil des Handelsbestands und der kurzfristigen Interbankenkredite zur Bilanzsumme |
0 % |
Die Einhaltung der EU-Taxonomie-Verordnung lässt sich für die LBS Südwest aus ihrer Nachhaltigkeitsstrategie ableiten. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. In ihrer Geschäftsstrategie und ihrem täglichen Handeln bekennt sich die LBS Südwest zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit. Für die Ableitung der Kennzahlen haben die berichtspflichtigen Landesbausparkassen (LBS Bayern, LBS Südwest, LBS West) ein gemeinsames Bewertungsverfahren erarbeitet, das auf dem Umsetzungsleitfaden des DSGV aufbaut. Es beschränkt sich auf die für das Berichtsjahr 2021 geforderten Pflichtangaben und wird im Folgenden bei der Einzeldarstellung der Kennzahlen erläutert.
1a/b) Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Vermögenswerte an der
Gesamtaktiva Entsprechend der Vorgaben wurden für das Berichtsjahr 2021 die wichtigsten Vermögenspositionen hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit analysiert. Maßgeblich sind im ersten Berichtsjahr die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) der EU-Taxonomie-Verordnung. Der Anteil der nicht taxonomiefähigen Vermögenswerte an der Gesamtaktiva wird durch Subtraktion des bereits berechneten Anteils der taxonomiefähigen Aktiva ermittelt, um sowohl eine schnelle Umsetzbarkeit als auch schlüssige und transparente Nachvollziehbarkeit für jeden Dritten sicherstellen zu können. In der aktuellen Fassung der EU-Taxonomie-Verordnung und in der Delegierten Verordnung zu Artikel 8 der EU-Taxonomie ist nicht explizit geregelt, auf welcher Basis (Brutto- oder Nettobuchwerte) die Berechnungen der zu berichtenden Kennzahlen erfolgen soll. Für diesen Bericht wurden die Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2021 gewählt. Zu den einzelnen Positionen auf der Aktivseite der Bilanz wurden folgende Auslegungsentscheidungen getroffen (in Klammern die Bruttobuchwerte in Tsd. Euro zum 31.12.2021):
- Kassenbestand (2): Barmittel stellen keine taxonomiefähige Verwendung dar.
- Guthaben bei Zentralnotenbanken (151.529): Zentralbanken sind als nicht taxonomiefähig zu bewerten.
- Forderungen an Kreditinstitute (1.819.802): Aufgrund fehlender Spezifität werden Exposures gegenüber inländischen Kreditinstituten als nicht taxonomiefähig bewertet.
- Forderungen an Kunden (12.747.738) können zum größten Teil (10.670.690 = 84 %) als taxonomiefähig eingestuft werden. Vom Kundenkreditbestand als nicht taxonomiefähig abzuziehen sind Kredite an öffentliche Kreditgeber, Kredite an juristische Personen und Mitarbeiteranschaffungsdarlehen. Im taxonomiefähigen Kreditbestand werden Kredite ebenfalls nicht berücksichtigt, wenn kein Verwendungszweck vermerkt ist oder die Verwendung mit „Sonstiges“, „Erwerb von Bauland“ bzw. „Mietermodernisierung“ angegeben ist. Der Verwendungszweck Entschuldung/Umschuldung wird als taxonomiefähig eingestuft, weil eine Finanzierung fortgeführt wird.
- Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (5.384.119): Aufgrund fehlender Spezifität werden Exposures gegenüber öffentlichen Emittenten als nicht taxonomiefähig bewertet. Das gilt auch für andere Emittenten, da es sich hier ausschließlich um Kreditinstitute handelt (siehe Forderungen an Kreditinstitute).
- Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (1.374.769): In den Spezialfonds werden Corporate-Bonds (717.678 = 52 %) als taxonomiefähig bewertet, Forderungen gegenüber öffentlichen Emittenten und Kreditinstituten (657.091 = 48 %) aufgrund der fehlenden Spezifität als nicht taxonomiefähig.
- Sachanlagen (59.952): In der aktuellen Fassung der EU-Taxonomie-Verordnung und in der Delegierten Verordnung zu Artikel 8 der EU-Taxonomie ist nicht explizit geregelt, ob Immobilien (Sachanlagen) im Berichtsjahr 2021 im Rahmen der Taxonomiefähigkeitsquote zu berücksichtigen sind. Deshalb werden Sachanlagen (im Wesentlichen das Betriebsgebäude) in dieser Nichtfinanziellen Erklärung nicht einbezogen.
- Beteiligungen (2.194), Immaterielle Anlagewerte (9.300), Sonstige Vermögensgegenstände (61.621) und Rechnungsabgrenzungsposten (398) sind als nicht taxonomiefähig zu bewerten.
Auf Grundlage dieser Bewertung summieren sich die taxonomiefähigen Aktiva auf 11.388.367 Tsd. Euro. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einer Taxonomiefähigkeitsquote von 52,68 Prozent (gemessen an der Bilanzsumme von 21.616.109 Tsd. Euro). Nicht taxonomiefähig sind damit 10.227.742 Tsd. Euro, mithin 47,32 Prozent der Bilanzsumme.
2) Anteil von Staaten, Zentralbanken, supranationalen Emittenten an den gesamten Aktiva Bei der Berechnung des Anteils der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten werden die im Folgenden aufgelisteten Vermögenswerte berücksichtigt. Diese Informationen werden aus den entsprechenden Meldepositionen der FINREP-Meldung gemäß (EU) Nr. 2015/534 bezogen.
Meldeposition |
Beschreibung |
Betrag |
F0101/ 30 |
Barguthaben bei der Deutschen Bundesbank |
151.528.635,18 |
F1800/ 30 |
Schuldverschreibungen ggü. Zentral-, Regionalregierungen und Gebietskörperschaften (inkl. supranationale Organisationen) |
1.806.679.715,80 |
F1800/ 90 |
Darlehen, Kredite ggü. Zentral-, Regionalregierungen und Gebietskörperschaften |
1.096.277.666,59 |
Summe |
|
3.054.486.017,57 |
Der Anteil von Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten an den gesamten Aktiva (siehe Bilanzsumme) entspricht somit einer Quote von 14,1 Prozent.
3) Anteil von Derivaten an den gesamten Aktiva Die LBS Südwest legt nicht in Derivaten an.
4) Anteil von nicht NFRD-berichtspflichtigen Unternehmen an den gesamten Aktiva Zur Ermittlung dieser Kennzahl werden zunächst das Kreditgeschäft und die Finanzanlagen mit den relevanten Unternehmen anhand der Kundensystematik (Berufsgruppen) ermittelt. Dadurch werden nicht betroffene Rechtspersonen wie Privatpersonen und Unternehmen in Trägerschaft der öffentlichen Hand ausgeschlossen. Aus dieser Grundgesamtheit erfolgt die Selektion der nicht NFRD-berichtspflichtigen Unternehmen anhand von Unternehmenssitz und der Unternehmensgröße (Mitarbeiteranzahl, Umsatz, Bilanzsumme). Im Ergebnis werden dadurch kleinere und mittlere juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in der EU in die Ermittlung einbezogen. Auf Grundlage dieses Vorgehens entfällt auf nicht NFRD-berichtspflichtige Unternehmen ein Forderungsbetrag in Höhe von 4,45 Mrd. Euro bzw. ein Anteil von 20,6 Prozent an den gesamten Aktiva (siehe Bilanzsumme).
5) Anteil des Handelsbestands und der kurzfristigen Interbankenkredite zur Bilanzsumme Die LBS Südwest verfügt über keinen eigenen Handelsbestand. Zum 31.12.2021 verzeichnet die Aktivseite der Bilanz keinen kurzfristigen Interbankenkredit.