Berichterstattung zur EU-Taxonomie

Disclaimer:
Der DNK gibt keine inhaltlichen Vorgaben, welche Taxonomie-Angaben zu veröffentlichen sind oder wie die Darstellungen zu erfolgen haben und wo die Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) zu veröffentlichen sind. Dies ergibt sich unmittelbar aus der EU-Taxonomie-Verordnung bzw. aus den Delegierten Rechtsakten und ihren Anhängen.
Das berichtende Unternehmen ist für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den Erklärungen enthaltenen Informationen zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung selbst verantwortlich.


1.) Leistungsindikatoren (KPI)
Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).

[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]

Hinweis: Sie können hierfür die Tabellenfunktion nutzen.

Die gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2020/852) zu berichtenden Kennzahlen für das Berichtsjahr 2021 wurden anhand des unter 2) beschriebenen Vorgehens ermittelt und lauten wie folgt:

Kennzahl Beschreibung der Kennzahl Quote
1a Anteil der taxonomiefähigen Vermögenswerte an der Gesamtaktiva 52,7 %
1b Anteil der nicht taxonomiefähigen Vermögenswerte an der Gesamtaktiva 47,3 %
2 Anteil von Staaten, Zentralbanken, supranationalen Emittenten an den gesamten Aktiva 14,1 %
3 Anteil von Derivaten an den gesamten Aktiva 0 %
4 Anteil von nicht NFRD-berichtspflichtigen Unternehmen an den gesamten Aktiva 20,6 %
5 Anteil des Handelsbestands und der kurzfristigen Interbankenkredite zur Bilanzsumme 0 %

2.) Ansatz / Prozessbeschreibung
Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.

[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]

Die Einhaltung der EU-Taxonomie-Verordnung lässt sich für die LBS Südwest aus ihrer Nachhaltigkeitsstrategie ableiten. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. In ihrer Geschäftsstrategie und ihrem täglichen Handeln bekennt sich die LBS Südwest zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit. Für die Ableitung der Kennzahlen haben die berichtspflichtigen Landesbausparkassen (LBS Bayern, LBS Südwest, LBS West) ein gemeinsames Bewertungsverfahren erarbeitet, das auf dem Umsetzungsleitfaden des DSGV aufbaut. Es beschränkt sich auf die für das Berichtsjahr 2021 geforderten Pflichtangaben und wird im Folgenden bei der Einzeldarstellung der Kennzahlen erläutert.  

1a/b) Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Vermögenswerte an der
Gesamtaktiva
Entsprechend der Vorgaben wurden für das Berichtsjahr 2021 die wichtigsten Vermögenspositionen hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit analysiert. Maßgeblich sind im ersten Berichtsjahr die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) der EU-Taxonomie-Verordnung. Der Anteil der nicht taxonomiefähigen Vermögenswerte an der Gesamtaktiva wird durch Subtraktion des bereits berechneten Anteils der taxonomiefähigen Aktiva ermittelt, um sowohl eine schnelle Umsetzbarkeit als auch schlüssige und transparente Nachvollziehbarkeit für jeden Dritten sicherstellen zu können. In der aktuellen Fassung der EU-Taxonomie-Verordnung und in der Delegierten Verordnung zu Artikel 8 der EU-Taxonomie ist nicht explizit geregelt, auf welcher Basis (Brutto- oder Nettobuchwerte) die Berechnungen der zu berichtenden Kennzahlen erfolgen soll. Für diesen Bericht wurden die Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2021 gewählt. Zu den einzelnen Positionen auf der Aktivseite der Bilanz wurden folgende Auslegungsentscheidungen getroffen (in Klammern die Bruttobuchwerte in Tsd. Euro zum 31.12.2021): Auf Grundlage dieser Bewertung summieren sich die taxonomiefähigen Aktiva auf 11.388.367 Tsd. Euro. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einer Taxonomiefähigkeitsquote von 52,68 Prozent (gemessen an der Bilanzsumme von 21.616.109 Tsd. Euro). Nicht taxonomiefähig sind damit 10.227.742 Tsd. Euro, mithin 47,32 Prozent der Bilanzsumme.

2) Anteil von Staaten, Zentralbanken, supranationalen Emittenten an den gesamten Aktiva Bei der Berechnung des Anteils der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten werden die im Folgenden aufgelisteten Vermögenswerte berücksichtigt. Diese Informationen werden aus den entsprechenden Meldepositionen der FINREP-Meldung gemäß (EU) Nr. 2015/534 bezogen.

Meldeposition Beschreibung Betrag
F0101/ 30 Barguthaben bei der Deutschen Bundesbank 151.528.635,18
F1800/ 30 Schuldverschreibungen ggü. Zentral-, Regionalregierungen und Gebietskörperschaften (inkl. supranationale Organisationen) 1.806.679.715,80
F1800/ 90 Darlehen, Kredite ggü. Zentral-, Regionalregierungen und Gebietskörperschaften 1.096.277.666,59
Summe   3.054.486.017,57

Der Anteil von Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten an den gesamten Aktiva (siehe Bilanzsumme) entspricht somit einer Quote von 14,1 Prozent.

3) Anteil von Derivaten an den gesamten Aktiva Die LBS Südwest legt nicht in Derivaten an.

4) Anteil von nicht NFRD-berichtspflichtigen Unternehmen an den gesamten Aktiva Zur Ermittlung dieser Kennzahl werden zunächst das Kreditgeschäft und die Finanzanlagen mit den relevanten Unternehmen anhand der Kundensystematik (Berufsgruppen) ermittelt. Dadurch werden nicht betroffene Rechtspersonen wie Privatpersonen und Unternehmen in Trägerschaft der öffentlichen Hand ausgeschlossen. Aus dieser Grundgesamtheit erfolgt die Selektion der nicht NFRD-berichtspflichtigen Unternehmen anhand von Unternehmenssitz und der Unternehmensgröße (Mitarbeiteranzahl, Umsatz, Bilanzsumme). Im Ergebnis werden dadurch kleinere und mittlere juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in der EU in die Ermittlung einbezogen. Auf Grundlage dieses Vorgehens entfällt auf nicht NFRD-berichtspflichtige Unternehmen ein Forderungsbetrag in Höhe von 4,45 Mrd. Euro bzw. ein Anteil von 20,6 Prozent an den gesamten Aktiva (siehe Bilanzsumme).

5) Anteil des Handelsbestands und der kurzfristigen Interbankenkredite zur Bilanzsumme Die LBS Südwest verfügt über keinen eigenen Handelsbestand. Zum 31.12.2021 verzeichnet die Aktivseite der Bilanz keinen kurzfristigen Interbankenkredit.