Berichterstattung zur EU-Taxonomie

Disclaimer:
Der DNK gibt keine inhaltlichen Vorgaben, welche Taxonomie-Angaben zu veröffentlichen sind oder wie die Darstellungen zu erfolgen haben und wo die Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) zu veröffentlichen sind. Dies ergibt sich unmittelbar aus der EU-Taxonomie-Verordnung bzw. aus den Delegierten Rechtsakten und ihren Anhängen.
Das berichtende Unternehmen ist für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den Erklärungen enthaltenen Informationen zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung selbst verantwortlich.


1.) Leistungsindikatoren (KPI)
Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).

[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]

Hinweis: Sie können hierfür die Tabellenfunktion nutzen.

Siehe Anhänge unter Ziffer 3.

2.) Ansatz / Prozessbeschreibung
Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.

[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]

1. Qualitative Angabe 1: Hintergrundinformationen zur Untermauerung der quantitativen Indikatoren, einschließlich des Umfangs der für den KPI erfassten Vermögenswerte und Tätigkeiten, Informationen über Datenquellen und Beschränkungen:

Nachhaltigkeitsberichterstattung – EU-Taxonomie Offenlegung
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Förde Sparkasse verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.

1.1. Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Förde Sparkasse  

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Förde Sparkasse umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.  

Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Förde Sparkasse erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Förde Sparkasse umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.  

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.  

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt.  

Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.  

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
 
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE – Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

1.2. Meldebogen 0 – Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI

Green Asset Ratio
Die Green Asset Ratio der Förde Sparkasse auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,39 % (Bogen „0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI“, Excel-Feld E8). Die Green Asset Ratio der Förde Sparkasse auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,39 % (Bogen „0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI“, Excel-Feld F8). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein. Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) zu erfüllen, um Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
  • ein großer Teil der Aktiva der Förde Sparkasse gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.
  • ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A gegenüber Emittenten besteht, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.
Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 39,34 % (Bogen „0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI“, Excel-Feld H8). Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.
Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

1.3.  Meldebogen 1 – Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

1.3.1. Private Haushalte

1.3.1.1. Private Haushalte – Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Förde Sparkasse ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 3.439 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“, Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 41,19 % (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“, Feld a25 geteilt durch Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“, Feld a48) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Förde Sparkasse finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,32 % (Bogen „3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz“, Feld b25). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.  

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse „A“ oder „A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt. Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

1.3.1.2. Private Haushalte – Gebäudesanierungskredite
Die Förde Sparkasse weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 49,00 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a26) aus. Davon wurden 49,00 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld ab26) als taxonomiefähig klassifiziert. 1,00 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld ac26) konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweise zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

1.3.1.3. Private Haushalte – Kfz-Kredite
Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Förde Sparkasse keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch das Institut an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt.

1.3.2. Nicht-Finanzunternehmen
Die Förde Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 0 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a20) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR in den Zellen a 38 a 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt. Derzeit sind 0 % (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx“ Feld ab20) bzw. 0 %  (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx“ BasisCapEx Feld a20) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Förde Sparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten: Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 „Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas“. Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.

1.3.3. Finanz-Unternehmen
Die Förde Sparkasse weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 296 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a2) auf. Davon sind 0 % (Bogen „3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx“ Feld aa2) taxonomiefähig und 0 % (Bogen „3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx“ Feld ab2) taxonomiekonform.

1.3.3.1. Kreditinstitute
Die Förde Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 0 Mio. Euro (Bogen 1. „Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a3) Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (21 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a4) – davon 0 % (Bogen „3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz“ Feld ab4) taxonomiekonform), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien 275 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a5 + Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a6) – davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld d4) vor. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt.

1.3.3.2. Versicherungsunternehmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

1.3.3.3. Wertpapierfirmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

1.3.3.4. Verwaltungsgesellschaften
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

1.3.4. Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Die Förde Sparkasse ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Es konnten keine (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld ac28) taxonomierelevanten Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld ad28) vor.

Einen wichtigen Anteil an der Bilanzsumme der Förde Sparkasse machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,39 % (Basis Turnover) erklären.

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite – auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen – dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

1.3.5. Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Die Förde Sparkasse hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.

1.4. Meldebogen 1 – Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR‑Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

1.4.1. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen – KMU
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen – KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften
Die Förde Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 3.283 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a33) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.  

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen – KMU
Bei den 3.283 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Förde Sparkasse betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva (36,43 % (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a33 geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Förde Sparkasse besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen – Nicht-KMU
Bei den 3.283 (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a33) Mio. Euro Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größere und große Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Förde Sparkasse zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen – Fondsanteile
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Förde Sparkasse. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.   Derzeit sind 0 % (Bogen „3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx“ ab20) der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Förde Sparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

1.4.2. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen – Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten)
Die Förde Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 72,00 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a40) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

1.5. Meldebogen 1 – Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Die Vermögenswerte der Förde Sparkasse, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 664,00 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a49). Dies entspricht ca. 7,37 % (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a49 geteilt durch Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a52).

1.5.1. Zentralstaaten und supranationale Emittenten
Die Förde Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 664,00 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a50). Dies entspricht ca. 7,37 % (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a50 geteilt durch Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Die Förde Sparkasse hält direkt sogenannte grüne Anleihen von staatlichen bzw. öffentlichen Emittenten. Es besteht keine Möglichkeit, diese möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der Green Asset Ratio einfließen zu lassen.

1.5.2.    Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
Die Förde Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 0 Mio. Euro (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a51). Dies entspricht 0 % (Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a51 geteilt durch Bogen „1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz“ Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

1.6. Meldebogen 2 – GAR-Sektorinformationen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen im Meldebogen 2 GAR Sektorinformationen.
 
1.7. Berichtsbogen – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählt u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

Obwohl technisch und formal keine der genannten Projekte zweckgebunden finanziert wurden, weisen wir der Transparenz halber darauf hin, dass ein Kunde unseres Hauses Aktivitäten im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen ausübt, dem wir nicht zweckgebundene Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt haben.

2. Qualitative Angabe 2:  Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zu ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit, beginnend mit dem zweiten Jahr der Implementierung, wobei zwischen geschäftsbezogenen, methodischen und datenbezogenen Aspekten unterschieden wird.
Die Risikopositionen der Förde Sparkasse, mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 „Baugewerbe und Immobilien“ der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Förde Sparkasse. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 „Klimaschutz“ determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Förde Sparkasse nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit
Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Förde Sparkasse aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese ist jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen „3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx“ vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.   Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

3. Qualitative Angabe 3: Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Förde Sparkasse zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.   Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Förde Sparkasse eine sehr hohe Bedeutung. Denn die EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und einen Teil der Unternehmenskunden.  
Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Förde Sparkasse wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. 

Neue Produkte werden mit Blick auf deren Taxonomiekonformität analysiert. Dies bedeutet nicht, dass nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten nicht mehr finanziert werden, denn diese Kunden benötigen auch die Chance für die Transformation. Der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten und den damit verbundenen Vermögenswerten wird jedoch eine starke Bedeutung beigemessen.

4. Qualitative Angabe 4: 
Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien
Die Förde Sparkasse hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

5. Qualitative Angabe 5:  Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens und zur Bedeutung der Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in ihrer Gesamttätigkeit.
Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 1 verwiesen.

6. Beschränkungen
DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2)
Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21. sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung der Taxonomiekonformität unterlegt. Für das Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13., 8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert, deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2 entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Vermögenswerte auf Taxonomiefähigkeit untersucht. Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich für das Umweltziel 1 taxonomiefähige Vermögenswerte in Höhe von ca. 439 Mio Euro (Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz b1). Für das Umweltziel 2 wurden taxonomiefähige Vermögenswerte in Höhe von 0 Euro identifiziert. Taxonomiefähige und taxonomiekonforme Vermögenswerte, die einer der bisherigen Wirtschaftstätigkeiten aus der Delegierten Verordnung 2021/2139 zugeordnet sind, werden in den entsprechenden Positionen innerhalb der Meldebögen ausgewiesen. Der Ausweis taxonomiefähiger Vermögenswerte, die einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 zugeordnet werden, ist in den Meldebögen aufgrund der noch ausstehenden technischen Unterstützung sowie der Komplexität einer manuellen Nacherfassung derzeit noch nicht möglich. Eine technische Umsetzung ist zum Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die betroffenen Vermögenswerte dann vollständig innerhalb der Meldebögen technisch ausgegeben werden.

Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert. Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024 umgesetzt.

Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2139 die Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen zur Übermittlung von ISIN-basierten Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.

3.) Anhänge
Laden Sie hier ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen zu den nach der EU-Taxonomie-Verordnung zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI) hoch.

[Im PDF-Format; z.B. Veröffentlichung von Meldebögen nach Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2187.]

Taxonomie_Meldebogen 1_2023.pdf (56.63 KB)Taxonomie_Meldebogen 2_2023.pdf (56.54 KB)Taxonomie_Meldebogen 3_2023.pdf (56.66 KB)Taxonomie_Meldebogen 4_2023.pdf (41.24 KB)Taxonomie_Meldebogen 5_2023.pdf (39.85 KB)Taxonomie_Meldebogen 6_2023.pdf (48.36 KB)Taxonomie_Meldebogen 7_2023.pdf (48.28 KB)Taxonomie_Meldebogen 8_2023.pdf (44.92 KB)Taxonomie_Meldebogen 9_2023.pdf (44.98 KB)Taxonomie_Meldebogen 10_2023.pdf (39.66 KB)Taxonomie_Meldebogen 11_2023.pdf (39.33 KB)Taxonomie_Meldebogen 12_2023.pdf (39.23 KB)Taxonomie_Meldebogen 13_2023.pdf (39.38 KB)Taxonomie_Meldebogen 18_2023.pdf (33.36 KB)