Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.



Vorgehen und Methoden

Die Daten stammen aus der Bilanzierung der CO2-Emissionen und sind ein wesentlicher Bestandteil  des Klimamanagements. Der Corporate Footprint (CCF) wurde nach Vorgaben des Greenhouse Gas Protocol Corporate Standards für den Standort durchgeführt. Das GHG Protocol des World Resources Institute (WIR)  und des World Business Council for Sustainable Development ( WBCSD) ist neben der ISO 14065 der Standard für eine ausführliche Erhebung von THG-Emissionen. Es liefert den Leitfaden für die Erstellung und das Reporting einer systematischen CO2-Bilanz.



Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.




Hesse bezog 2021 Ökostrom, daher entstehen bilanziell keine Emissionen  (Business Klima -Tarif der Stadtwerke Hamm mit Emissionsfaktor 0 g CO2 / kWh ).



Der GHG Protocol Standard für die Berichterstattung von Scope 2 Emissionen aus dem Strom & Fernwärmeverbrauch sieht zwei Scope 2 Emissionswerte vor

Nach dem „Netz-Ansatz“ oder „location based- Ansatz“

Quantifiziert THG-Emissionen basierend auf dem durchschnittlichen Emissionsfaktoren eines Netzes für eine bestimmte geografische Region- hier in Bezug auf dem Strom der durchschnittlichen Emissionsfaktor des deutschen Stroms in Ansatz gebracht.

Nach dem „Vertrags-Ansatz“ oder „market based-Ansatz“

Ermittelt die THG-Emissionen nach den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, basierend auf den tatsächlich entstehenden Emissionen eines Energieerzeugers, von denen das berichtende Unternehmen Energie bezieht.

Unsere CO2-Bilanz wurde mit beiden Ansätzen erstellt: Der „Vertrags-Ansatz“ ist jedoch als Referenz definiert, d.h. die Kernbilanz und die Auswertung erfolgt auf Basis des „Vertrags-Ansatzes“. Hintergrund ist, dass Hesse mit dem Bezug von Ökostrom bereits eine klimarelevante Entscheidung getroffen hat.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.




Mit rund 80 % ( 45.507 tCO2e) fallen die eingekauften Rohstoffe besonders ins Gewicht und stellen die größte Emissionsquelle dar. 13% (7.172 t CO2e) fallen auf die eingekauften Verpackungsmaterialien und weitere 2 % (1.884 t CO2e) sind auf die Emissionen aus der Entsorgung der Abfälle zurückzuführen. 

Im Bereich der betrieblichen Mobilität kommen durch Transporte (downstream), den Treibstoffeinsatz im Fuhrpark sowie das Pendeln der Mitarbeiter insgesamt 1.193 t CO2e auf. Das macht einen Anteil von rund 2,5 % an den Gesamtemissionen aus.

Weitere 2 % der Emissionen beziehen sich auf die Heizenergie ( Erdgas und Heizöl zusammen 1.239 t CO2e).

Die größten Handlungsbedarfe entstehen demnach im Bereich der eingekauften Rohstoffe sowie dem Einsatz von Verpackung und Abfallaufbereitung, gefolgt von der betrieblichen Mobilität sowie dem Wärmeenergiebereich.

Aufgrund dieser Erkenntnis sind passende Maßnahmen abgeleitet worden und werden 2022/23 umgesetzt.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die erste CO2-Bilanz wurde für das Jahr 2021 berechnet, daher sind Maßnahmen erst für 2022/23 geplant.