Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.




Die dargelegte Reduzierung dienstlicher Fahrten im Jahr 2021 lässt sich dadurch erklären, dass aufgrund der Pandemiesituation Vor-Ort-Termine vermehrt online stattfanden und unsere Beratungsprojekte in diesem Zeitraum weitestgehend von unserem Dienstsitz oder aus dem Homeoffice betreut wurden. 

Gemessen wurde der CO2-Ausstoß anhand gefahrener km unserer KFZ, die wir den Fahrtenbüchern entnommen haben, da sich die wahrhaftig verbrauchten Liter Benzin bzw. Diesel durch Tankbelege nicht mehr nachvollziehen ließen. Von 2022 an werden wir die verbrauchten Liter aus den Tankbelegen übernehmen und diese in Kopie aufbewahren, um ein noch präziseres Ergebnis bei der Ermittlung des CO2-Ausstoßes zu erzielen. 

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass, sollten Dienstfahrten per KFZ unvermeidbar sein, unsere Berater eine Geschwindigkeitsobergrenze von 120 km/h auf Autobahnen einhalten, um die verursachten Emissionen so gering wie möglich zu halten. 

Wesentliche weitere negative Auswirkungen auf Ressourcen und Ökosysteme sind uns nicht bekannt. Daher sehen wir derzeit keinen Bedarf, weitere Ziele festzulegen. 

Die für die Ermittlung des CO2-Ausstoßes basieren unsere Berechnungen, wie weiter oben beschrieben, bisher zum Teil auf Annahmen. Für die Berechnung des CO2-Ausstoßes je Kilometer wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: 


Berechnung CO2-Ausstoß der mit Benzin betriebenen Fahrzeuge:

Durchschnittsverbrauch von 6,5l auf 100 km * 23,8 = 154,7 g CO2/km

Berechnung CO2-Ausstoß der mit Diesel betriebenen Fahrzeuge:

Durchschnittsverbrauch von 8l auf 100 km * 26,5 = 212 g CO2/km


Die jeweiligen Werte wurden sodann mit den jährlich gefahrenen Kilometern multipliziert, um den CO2-Ausstoß pro Jahr zu ermitteln. 


Quelle der verwendeten Durchschnitts-Werte zur Ermittlung der CO2-Emissionen:   Publikation: CO2-Emissionen im Verkehrsbereich Veröffentlicht: Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestag https://www.bundestag.de/resource/blob/660794/dfdee26b00e44b018b04a187f0c6843e/WD-8-056-19-pdf-data.pdf 3. Die Spiegel-Online Modellrechnung, S. 9., Absatz 1 (Author: Claus Hecking).

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Berechnungen zu indirekten THG-Emissionen (Scope 2) werden derzeit noch nicht erhoben, da uns die entsprechenden Daten durch die Gebäudeverwaltung auf dem notwendigen Detaillevel nicht vorlagen. Dies ist für den kommenden Berichtszeitraum geplant. 

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Dieser Leistungsindikator ist derzeit für unsere Gesellschaft nicht relevant. 

Berechnungen zu indirekten THG-Emissionen (Scope 3) wurden im Berichtszeitraum nicht erhoben, da wir keinerlei Vorprodukte beziehen. Unser Geschäftsbetrieb befasst sich nicht mit der Herstellung, Gewinnung, Verarbeitung oder dem Transport von eingekauften Gütern und Dienstleistungen. 

Die Reisen, die wir in Verkehrsmitteln getätigt haben, die nicht vom Unternehmen selbst besessen oder betrieben werden, wurden im Berichtszeitraum nicht betrachtet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dies im kommenden Berichtszeitraum mit einfließen zu lassen. 

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Da wir die THG-Emissionen auf Basis des Jahres 2021 zum ersten Mal ermittelt haben, wurde eine Senkung der THG-Emissionen und deren Messbarkeit bislang nicht fokussiert. 

Wir planen von 2022 auf 2023 mindestens 10% CO2 einzusparen im Bereich der direkten Emissionen (Scope 1) einzusparen. Grund für die Wahl des Zeitraumes ist, dass wir für das Jahr 2022 die Anzahl verbrauchter Mengeneinheiten zum Stichtag 31.01.2023 ermittelt haben werden.

Dem derzeigen Stand entsprechen 10% der direkten CO2-Emissionen in etwa 1,3 Tonnen CO2, auf Basis des Berichtsjahres 2021, die wir im Jahre 2023 einsparen möchten.