Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Wie bereits bei den Leistungsindikatoren GRI SRS-302 beschrieben, liegen aus den dort genannten Gründen nur die Verbräuche des Fuhrparks vor.
a. Durch den Treibstoffverbrauch wurden 2019 insgesamt 4.702 t CO2 (äq) emittiert. (Scope 1).
b. Neben den direkten CO2-Emssionen wurden auch CH4, N2O, FKWs und SF6-Emissionen als CO2-berücksichtigt.
c. da 2019 keine biogenen Kraftstoffe eingesetzt wurden, sind in dieser Stelle auch keine biogenen Emissionen zu bewerten. Der Indikator ist daher Null. 
d. Hierbei handelt es sich um die erste Erklärung der Recht Logistik GmbH, die künftig als Referenz/Basisjahr dienen soll. Aus diesem Grund können in dieser Erklärung noch keine Indikatoren benannt werden.
e. Als Quelle wurde auf Daten des UBA zurückgegriffen.
f. ./.
g. Die Bewertung erfolgt gem. den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols
 

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Aus den unter Kriterium 12 genannten Gründen liegen keine Scope 2-Verbräuche vor, sodass auch keine Bewertung der Treibhausgasemissionen möglich ist. Die Problematik wurde jedoch erkannt und Maßnahmen eingeleitet, künftig auch zu diesen Indikatoren Auskunft geben zu können.

GRI SRS-305-2 a.-g.: keine Angaben zu diesem Zeitpunkt möglich.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Aus den unter Kriterium 12 genannten Gründen liegen keine Scope 3-Verbrauchsdaten vor, sodass auch keine Bewertung der Treibhausgasemissionen möglich ist. Die Problematik wurde jedoch erkannt und Maßnahmen eingeleitet, künftig auch zu diesen Indikatoren Auskunft geben zu können.

GRI SRS-305-3 a.-g.: keine Angaben zu diesem Zeitpunkt möglich.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Hierbei handelt es sich um die erste Erklärung der Recht Logistik GmbH, die künftig als Referenz/Basisjahr dienen soll. wie beschrieben, sind wesentliche Verbräuche im Scope 2 und Scope 3 bisher nicht verfügbar. Aus diesen Gründen können in dieser Erklärung noch keine Veränderungen gegenüber früheren Indikatoren in den einzelnen Bereichen benannt werden.

GRI SRS-305-5 a.-e.: keine Angaben zu diesem Zeitpunkt möglich.


Eigene Indikatoren
Spez. CO2-Emissionen Transportleistungen (2019): 742,81 g/km
Spez. CO2-Eimissionen pro 1.000 tkm (2019):  7,73 g/1.000 tkm