Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Der CO2-Ausstoß der Restmüllverbrennungsanlage belief sich im Jahr 2020 auf rund 296.000 t. Die Gesamt-CO2-Emissionen der Deponie betrugen 2020 rund 38.000 t CO2 äq.

Die AVG Köln erspart jedoch durch ihre Aktivitäten insgesamt (vgl. u.a. Kriterium 11 und 12) Treibhausgas-Emissionen in einer Größenordnung von mehr als 200.000 t jährlich und weist damit eine positive Klimabilanz auf.

Eingesparte THG-Emission 2020:

Restmüllverbrennungsanlage: 111.000 t
Deponie: 129.000 t   

Bei der Berechnung der CO2-Bilanz der Restmüllverbrennungsanlage wurde als Basis das Berechnungstableau der ITAD zugrunde gelegt, das auf Angaben von Prof. Bilitewski und vom Umweltbundesamt basiert.

Grundlage der CO2-Bilanzierung für die Deponie Vereinigte Ville ist die Meldung der relevanten Treibhausgasemissionen an das „Polutant Release and Transfer Register“ (PRTR). Diese berücksichtigt den biologisch abbaubaren Kohlenstoffgehalt des Abfalls, den Methangehalt im Deponiegas, den Anteil des nicht gefassten und nicht oxidierten Methans sowie die Zeitspanne seit 2005, dem letzten Ablagerungsjahr von unbehandelten Abfällen auf der Deponie. Die ermittelten Werte für das aufgefangene und damit der Atmosphäre ersparte Methan aus dem Deponiekörper wurden mit dem Faktor 28 auf das CO2-Äquivalent umgerechnet.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Wurden im Berichtszeitraum nicht erhoben, da sich die wesentliche Klimawirksamkeit der Geschäftstätigkeit inbesondere auf die direkten THG-Emissionen bezieht.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die AVG Köln erhebt keine CO2-Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Weitere indirekte CO2-Emissionen werden ebenfalls nicht erhoben, da der Aufwand für deren Erhebung nicht im Verhältnis zur Nettoentlastung der AVG Köln insgesamt steht (vgl. auch Kriterium 13).

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Vgl. die Ausführungen zu Kriterium 13 sowie die in Kriterium 12 beschriebenen Maßnahmen.
Der Klimaschutz ist bei der AVG Köln eine Querschnittsaufgabe, daher finden sich klimarelevante Aussagen bzw. Maßnahmen in zahlreichen weiteren Kriterien (u.a. 1, 2, 3, 10, 18).