13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Insgesamt hat die BVG im Jahr 2022 136.267 Tonnen CO2e (Scope 1-2) emittiert, wobei der weitaus größte Teil (ca. 90 %) aus dem Dieselkraftstoff der Omnibusflotte resultiert. Durch den beschriebenen Bezug von aus­schließlich Ökostrom (durch Herkunftsnachweise konkret je im Unternehmen eingesetzter kWh Strom belegt) konnten die CO2e-Emissionen für diesen Energieeinsatz auf „Null“ Tonnen reduziert werden.  

Hierdurch stellt sich die CO2e-Bilanz der BVG  - mit Bezug zum Vergleichsjahr 2010 -  wiederholt um über 300.000 Tonnen CO2e p.a. reduziert dar. Diese Dekarbonisierung ist einer der maßgeblichen Faktoren für die zukünftige Sicherung eines klimaneutralen Betriebes. Auch zukünftig wird eine weitere CO2e-Reduzierung durch verschiedene Maßnahmen (u.a. fortgesetzte Dekarbonisierung Omnibus, wiederholte Prüfung Energieeffizienzmaßnahmen einschließlich neu bewerteter wirtschaftlicher Auswirkungen) innerhalb der BVG angestrebt.  


Schwerpunkte bilden dabei die
Von besonderer Bedeutung ist für die BVG das Berliner Mobilitätsgesetz, da hier erstmals ein deutsches Bundesland den Vorrang des Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr festgeschrieben hat. In diesem Landesgesetz ist festgelegt, dass die Leistungserbringung im ÖPNV bis spätestens Ende 2030 hinsichtlich aller Linienbusse mit Dieselantrieb auf einen vollständigen Betrieb mit alternativen Antrieben beziehungsweise nicht fossilen Antriebsenergien (bspw. durch saubere und leise E-Omnibusse) umgestellt werden soll.  

Berliner Mobilitätsgesetz - Land Berlin  

Somit sind hier für die BVG maßgebliche Ziele gesetzt, die mit dem vom Land Berlin initiierten langfristigen Anspruch an ein „Klimaneutrales Berlin 2045“ einen für das Unternehmen inhaltlich umfassenderen Zielfokus bilden. Inhaltlich knüpft das Berliner Mobilitätsgesetz an das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz an, in dem festgelegt ist, dass die klimaschädlichen CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 sinken sollen. Die BVG ist mit Stand 2022 auf dieser Ziellinie, insbesondere bei der Betrachtung von CO2e (Scope 1-2). Es ist vorgesehen, dass insbesondere bis zum Meilenstein 2030 die CO2e -Reduzierung im Unternehmen kontinuierlich fortgesetzt wird.  

Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz – Land Berlin

Bei der BVG geführte Umweltkennzahlen (wie beispielsweise Gramm CO2e je Personenkilometer) ermöglichen insbesondere Vergleiche zur mit fossilen Energieträgern realisierten Individualmobilität (Pkw). Sie verdeutlicht direkt den Umweltentlastungsbeitrag des ÖPNV, insbesondere auch bei steigenden Leistungen und höherer Inanspruchnahme dieses klimafreundlichen Mobilitätsangebots.