13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Die Berlin Hyp ist der Überzeugung, dass der Kapitalmarkt eine wichtige Rolle beim Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft spielen kann. Zum einen ist er in der Lage, effizient die Kapitalströme zu allokieren, die benötigt werden, um den Energie- und Ressourcenverbrauch unserer Wirtschaftsweise zu optimieren. Zum anderen ist die Expertise der Finanzmarktakteure gefragt, wenn es darum geht, bei konkreten Geschäften den Kunden hinsichtlich der Finanzierung dabei zu unterstützen, energetisch sinnvoll zu handeln. Die Berlin Hyp hat auf Basis dieser Überlegungen in einer Reihe von Richtlinien die klimarelevanten Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit geregelt:
1) Die „Richtlinie zur nachhaltigen Immobilienfinanzierung“ beschreibt die Berücksichtigung energetisch relevanter Bewertungsstandards in der Immobilienbewertung und zeigt auf, wie energetische Sachverhalte in die Kreditvergabe einfließen können.
2) In der Richtlinie „Betrieblicher Umweltschutz“ wird die Ermittlung und Optimierung der durch den Geschäftsbetrieb der Berlin Hyp verursachten CO2-Emissionen beschrieben.
3) In der Richtlinie „Nachhaltigkeit für Lieferanten und Dienstleister“ werden energetische Sachverhalte in die Bewertung der Umweltleistung von Lieferanten mit einbezogen.
4) In der Dienstreiseordnung wie auch der Dienstwagenordnung der Berlin Hyp wird eine CO2-reduzierende Reisegestaltung bzw. Dienstwagenwahl vorgegeben. Außerdem wird den Mitarbeiter durch den Arbeitgeber ein Job-Ticket angeboten.
Die selbstgesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen sind dem Umweltprogramm der Umwelterklärung zu entnehmen.