Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.
2019 wurden rund 1,75 Mio Liter Kraftstoff verbraucht und dadurch ca. 4.700 Tonnen CO
2 emittiert.
Die übrigen Emissionen für den weiteren Geschäftsbetrieb (Verwaltung, Wartung, Lager) sind aktuell nicht ermittelbar.
Schon heute ist absehbar, dass die Nachfrage an Transportdienstleistungen in Zukunft eher zu-, als abnehmen wird. Erklärtes Ziel der Recht Logistik GmbH ist es daher, bis 2050 klimaneutral zu sein und die spezifischen Emissionen je Tonnenkilometer [tkm] bis 2030 um 25 % gegenüber dem Basisjahr 2019 zu senken. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn das Prinzip "Reduzieren - Substituieren - Kompensieren" konsequent angewendet wird:
- Reduzieren: durch weitere organisatorische Maßnahmen und Prozessoptimierungen die Fahrzeuge noch effizienter einsetzen, unterstützt durch modernste Motorentechnik und Datenverarbeitung in Echtzeit.
- Substituieren: konventionelle Treibstoffe durch alternative, regenerative Energieträger ersetzen (z. B. CNG (LNG) auf Basis regenerativ erzeugten Wasserstoffs).
- Kompensieren: Ausgleich von unvermeidbaren Emissionen. Erlaubt sind auch Projekte vor Ort, die einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen beitragen.
Um die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe voranzutreiben und ggf. Mehrkosten für die Anschaffung von Fahrzeugen mit entsprechenden Motoren aufbringen zu können, wird 2020 erstmalig ein freiwilliges, internes CO
2-Budget angelegt. Die jährlichen Emissionen werden durch Zahlung auf das CO
2-Konto intern "ausgeglichen". Der Preis pro Tonne richtet sich dabei nach dem jährlichen Durchschnittspreis für die CO
2-Zertifikate am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS).
Über dieses Konto sollen künftig nicht nur Fahrzeugneuanschaffungen finanziert, sondern auch andere Maßnahmen umgesetzt werden, die einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
Über die Verwendung entscheidet entsprechend der Verantwortlichkeit die Geschäftsführung (vergl. "5. Verantwortung").