Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Die WESSLING GmbH stellt als Dienstleister in den Bereichen Analytik und Beratung keine materiellen Güter her. Daher ist dieser Leistungsindikator unwesentlich.
Als wesentlich wird dennoch der Papierverbrauch gewertet, weshalb dieser gerätegenau nachvollzogen und über den Teilmanagementbewertungsbericht an die Geschäftsführung kommuniziert wird. Die Qualität des eingesetzten Papiers ist abhängig von der Verwendung als Grundlage für Prüfberichte, Gutachten, Berichte und andere Aufzeichnungen sowie Dokumente. Die Anforderungen der interessierten Parteien bestimmen somit wesentlich die Anforderungen an die Qualität. Grundsätzlich ist das Papier mit einem FSC-Siegel gekennzeichnet. 

Verbrauch an Papier in 2021 und 2022:
Art Verbrauch in Stück 2021 Verbrauch in Stück 2022
Schwarz-Weiß-Druck 2.665.277  1.948.177
Farb-Druck 972.847 872.370 
gesamt 3.638.124  2.820.547

Quelle: interne Daten, Excel

Die festzustellende Reduzierung ist mit der zunehmenden Digitalisierung der Prozesse, unter anderem durch die vermehrte Nutzung von SignPads oder die Zusendung von Berichten per Mail an den
Kunden, verbunden. Insgesamt sind die Einheiten der Division Beratung Hauptverursacher der Ausdrucke, weshalb dieser Aspekt für die Umsetzung der DIN EN ISO 14001 relevant ist.

Ein weiterer umweltrelevanter Ressourcenverbrauch resultiert aus dem Einsatz von Chemikalien in
den Laboratorien. Ein potenzieller Hebel zur Reduzierung des Chemikalieneinsatzes ist die Transparenz hinsichtlich des Chemikalienverbrauches und anderer relevanter Verbrauchsmaterialien. Die Verbräuche werden erfasst (z. B. über das Gefahrstoffverzeichnis), wobei aufgrund von normativen Vorgaben Reduzierungen oder eine Substitution von Stoffen und Verbrauchsmaterial nur bedingt möglich ist. Unabhängig davon steht dieser auch wirtschaftlich relevante Aspekt regelmäßig auf der Agenda.  


Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Der Energieverbrauch der WESSLING GmbH resultiert aus der für die Dienstleistungserbringung notwendigen Mobilität sowie dem Betrieb und der Beheizung/Kühlung der Betriebsstätten. Die WESSLING GmbH führt nach den Vorgaben des EDL-G regelmäßig Energieaudits durch. Die Energieaudits werden von qualifizierten Personen gemäß § 8b EDL-G durchgeführt. Das Audit wurde entsprechend der Vorgaben in 2019 durchgeführt und die Daten in den folgenden Jahren fortgeführt. In 2023 wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben das nächste Energieaudit durchgeführt werden. Unabhängig davon findet eine Erfassung und Bewertung der Energieverbrauchsdaten im Anwendungsbereich der DIN EN ISO 14001 statt. Wegen unterschiedlicher Erfassungsintervalle an den Standorten, Umzügen sowie Schätzungen können sich Unschärfen ergeben, die durch fortlaufende Verbesserungen in der Erfassung der Daten minimiert werden. E-Fahrzeuge werden derzeit nur für den innerbetrieblichen Transport genutzt, was in der Summe zu vernachlässigbaren Kilometerleistungen und Verbräuchen führt. Eine Initiative "E-Mobilität" steht für 2023 auf der Agenda, hier in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister.  

Allgemeine Daten 2021 und 2022:
  2021  2022
Stromverbrauch, kWh/a:  4.004.405  4.359.267
Eigenstromerzeugung (BHKW), kWh/a: 766.219   568.275
Stromverbrauch abzüglich Eigenstromerzeugung BHKW, kWh/a 3.238.186   3.790.992
Heizölverbrauch, L (kWh/a): 180.000 (1.800.000)  170.000 (1.700.000)
Verbrauch Fernwärme, kWh/a: 106.298   175.374
Gasverbrauch gesamt, kWh/a: 4.147.240   3.618.941

Kennzahlen BHKW (Energieinsel Altenberge) und Solaranlage (Bochum):
  2021  2022
Erdgasverbrauch in kWh: 2.122.490  1.574.169
Eigenstromerzeugung in kWh: 766.219  568.275
Wärmeerzeugung in kWh: 1.031.530  765.046
CO2-Einsparung gegenüber Stromnetzbezug, t (Quelle: Gemis 2016): 160  119
Leistung Solaranlage in kWp: 32  32

Kennzahlen Fuhrpark:
  2021  2022
Fahrzeuge gesamt: 208  214
Fahrzeuge Diesel: 172  169
Fahrzeuge Benzin: 36  45 
Durchschnittsverbrauch in Litern/100 km: 6,20  6,26
Kilometerleistung gesamt 5.875.303  5.169.512
Treibstoffverbrauch in Litern (kWh/a) 364.268 (3.642.680)  323.847 (3.238.470)
CO2e-Emissionen in t
(Umrechnung gem. UBA 2019, 2,65 kg/l Diesel, 2,38 kg/l Benzin)
948  839

Quelle: interne Daten, Excel

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Fuhrpark
Der Fuhrpark hat sich insgesamt (WESSLING Deutschland) um 6 Fahrzeuge im Vergleich zum Vorjahr erweitert, im Bereich der Division C&D (Beratungseinheit) wurde der Fuhrpark um 10 Fahrzeuge verkleinert. Die Anzahl der Dieselfahrzeuge wurde insgesamt um 3 Fahrzeuge reduziert, die Anzahl an Benzinfahrzeugen ist insgesamt um 9 Fahrzeuge, im Bereich der Division C&D um 2 Fahrzeuge gestiegen. Unter den Benzin-Fahrzeugen sind 2 Hybrid-Fahrzeuge vorhanden. Diese zurückhaltende Entwicklung in Richtung E-Mobilität ist ganz wesentlich auf die noch fehlende Ladeinfrastruktur zurückzuführen.
Für das Jahr 2022 sind insgesamt niedrigere Fahrleistungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Die Treibstoffkosten sind im Jahr 2022 wesentlich gestiegen. Dies begründet sich, trotz der  vergleichsweise geringen Fahrleistungen aus einer signifikanten Erhöhung vom Durchschnittspreis für Diesel um 28 % und für Benzin um 18 %. Der Durchschnittsverbrauch zeigt für WESSLING Deutschland sowie für die Division C&D nahezu keine Veränderung. Die geringeren Fahrleistungen haben die Werte der CO2-Emissionen positiv beeinflusst (siehe Daten oben GRI-SRS-302-1).

BHKW
Insgesamt hat das BHKW rund 1,6 Mio. kWh Erdgas in 2022 verbraucht. Rechnet man diesen Verbrauch für das BHKW im Verhältnis zur alternativen Nutzung von Heizkessel und Strom-Netzbezug, ergibt sich eine CO2-Einsparung von 119 Tonnen (siehe Daten oben GRI-SRS-302-1).

Beleuchtung
Die Umstellung von u.a. T8 auf LED wurde in 2022, soweit technisch möglich und im unmittelbaren Zugriff von WESSLING, abgeschlossen.

Basisjahr
WESSLING setzt auf die fortlaufende Verbesserung der Umweltleistung und die Vergleichbarkeit von Daten, weshalb das jeweils vorangegangene Jahr als Basisjahr gewählt wird.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Der Wasserverbrauch ist kein wesentlicher Umweltaspekt. Der Wasserverbrauch resultiert im Wesentlichen aus dem Betrieb der sanitären Einrichtungen und dem Verbrauch an Rein- oder Reinstwasser für analytische Prozesse. Im Jahr 2022 wurden geschätzt 16.250 m3  Wasser im Bereich der sanitären Einrichtungen verbraucht. Die Schätzung beruht auf der Grundlage von Interviews zum Nutzerverhalten unter Berücksichtigung der installierten Technik in den Sanitärräumen, da Abrechnungen teilweise über Pauschalen erfolgen.   
Die sanitären Einrichtungen werden analog der sonstigen Infrastruktur auf Stand gehalten. Der Verbrauch an Wasser für analytische Zwecke ist auftrags- bzw. methodenabhängig und nicht signifikant beeinflussbar.
Eigene Brunnen zur Grundwasserentnahme werden nicht betrieben.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Die WESSLING GmbH erzeugt an den verschiedenen Standorten in Abhängigkeit der Dienstleistungsdichte nach Art und Maß unterschiedliche Abfallfraktionen. Neben den gewerblichen Siedlungsabfällen nach GewAbfV (Gewerbeabfallverordnung) werden insbesondere an den Laborstandorten Abfälle erzeugt, die in 2022 u. a. den folgenden Kapiteln der AVV (Abfallverzeichnisverordnung) zugeordnet wurden. 

Kapitel 02: Abfälle insbesondere aus der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
Kapitel 06: Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
Kapitel 07: Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
Kapitel 08: Abfälle aus HZVA von u. a. Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
Kapitel 15: Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung
Kapitel 16: Bleiakkus, Elektroschrott, gefährliche Laborchemikalien
Kapitel 17: Bau- und Abbruchabfälle
Kapitel 18: Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung
Kapitel 20: Siedlungsabfälle, z. B. Leuchtstoffröhren

Die Fraktionstiefe umfasst ca. 40 Abfallfraktionen. Die verschiedenen Abfallfraktionen werden überwiegend nicht durch WESSLING selber erzeugt, unterliegen daher erheblichen Schwankungen, Abfallfraktionen kommen hinzu oder fallen weg. Maßgeblich handelt es sich um Material, dass WESSLING zu analytischen Zwecken überlassen wird oder aus Probenahmen stammt und im Anschluss an die Analytik bzw. die Bewertung durch WESSLING der Entsorgung zugeführt wird.
Da generell Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden sind, wird in Absprache mit Kunden und durch geschultes Probenahmepersonal darauf hingewirkt, dass WESSLING nur das notwendige Material zugeführt wird. 
  
Sämtliche Abfälle unterliegen der Abfallhierarchie gemäß §6 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz), womit die Beseitigung von Abfällen nur dann zulässig ist, wenn eine Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.   

Der Abfallprozess wird über einen bestellten und geschulten Abfallbeauftragten gelenkt. Der Umgang mit Abfällen ist in einer Verfahrensanweisung dokumentiert.

Die Hauptabfallfraktionen sind in der nachfolgenden Tabelle gelistet, die ganz wesentlich die Entsorgungskosten bestimmen. Insofern sind auch wirtschaftliche Belange Treiber der weiteren Optimierung.  Da Abfälle aus den Niederlassungen je nach Fraktion auch über den Hauptstandort entsorgt werden, sind nachfolgend die Entsorgungsmengen aus der Abfallbilanz des Hauptstandortes angegeben. 

AVV Bezeichnung gem. Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Gewicht in t
06 01 06* Säuren mit und ohne Fahrwerksbestimmungen ca. 10,07
17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten ca. 54
07 07 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien ca. 4,08
18 01 03* Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden ca. 74,78
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen 0


Die WESSLING GmbH ist teilweise Mieter von Betriebsstätten bzw. Standorten. Die Entsorgung von Abfällen obliegt je nach Standort ganz oder teilweise dem Vermieter. Auch stellt dieser die Infrastruktur für die Entsorgung zur Verfügung.
Soweit WESSLING die Verantwortung für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung trägt, werden ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe mit der ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung beauftragt.