Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

i) erneuerbare Materialien:  

  2021 2020
Papierverbrauch in Tonnen * 100,5 79,2
Kopierpapier 58,9 38,5
Kontoauszugsdruckerpapier 36,5 38,9
Sonstiges
5,2 1,7
  * Gesamtverbrauch - ab 2021 inkl. Dienstleister für Mailingversand

Im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil zum AGB-Änderungsmechanismus waren 2021 umfangreiche Kommunikationsmaßnahmen notwendig.


Verpackungsmaterial Einheit 2021
2020
Münzrollenpapier * kg 1.020 0
Präsentationsmappen Stück 17.950 18.625
  * Bestellmenge
 
ii) nicht erneuerbare Materialen:
 
Tonerverbrauch*
(Anzahl Kartuschen)
2021 2020
Schwarz 307 372
Farbig 264 317
  * Gesamtverbrauch  

Verpackungsmaterial Einheit 2021 2020
Safebags Stück 12.281 10.962
Vakuumbeutel für Münzrollen kg 481 561

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

a) Brennstoffverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen*  

 in GJ 2021 2019*
Diesel 509,3 407,8
Benzin 276,6 275,5
Erdgas 11.709,4 19.792,1
Heizöl 323,7 48,1
  * Basis Energieaudit 2019 

b) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen: --------    

c) Energieverbrauch
 
 in MWh 2021 2019*
Stromverbrauch 4.403 4.763
Wärmeenergieverbrauch (Fernwärme) 406 1.213
  * Basis Energieaudit 2019

d) Verkaufte Energie: ---------

e) Gesamtenergieverbrauch*

 in GJ
2021 2019*
Gesamtenergieverbrauch 30.134,2 42.034,4
Nicht erneuerbare Brennstoffe 12.818,9 20.523,4
Strom 15.852,2 17.145,6
Wärmeenergie 1.463,0 4.365,4
  * Basis Energieaudit 2019   

f) Die Zahlen zum Energieverbrauch wurden auf Basis einer eigenen Verbrauchsdatenerhebung ermittelt.

g) Die Umrechnung erfolgte mit der allgemeingültigen physikalischen Formel.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

2021 wurden an 4 Standorten die Beleuchtung auf LED umgestellt. Dadurch können jährlich ca. 52.000 kWh Strom gespart werden. 2023 werden die Kältemaschine und die Kältetruhen am Verwaltungsstandort München modernisiert. Eine konkrete Bezifferung der dadurch erzielten Einsparung ist derzeit noch nicht möglich.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Als Dienstleistungsunternehmen ist die Wasserentnahme für die Unternehmenstätigkeit der Kreissparkasse nicht wesentlich. Wasser wird für die Trinkwasserversorgung sowie die Sanitär- und Klimatechnik verwendet. Die Kreissparkasse bezieht das Wasser ausschließlich über öffentliche Wasserversorger.

  2021 2020
Frischwasserverbrauch* 6.007 m3 6.133
  * bezogen auf die Verwaltungsgebäude Sendlinger-Tor-Platz und Wittelsbacherstraße

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.


Abfallarten:* Einheit 2021 2020
Aktenvernichtung -Papier/Pappe
t 38,8 37,7
Datenträger/IT+Telekommunikation Stück 1,5 0
Elektroschrott t 0,5 1,7
Hohlglas t 1,5 1,5
Siedlungsabfälle t 20,0 22,5
Kunststoff t 1,6 1,4
Metalle t 0,6 0,5
* bezogen auf die Verwaltungsstandorte München und Starnberg ohne Sonderabfälle und Müll aus Umbauten


Eine Gesamtkennziffer zum Abfallaufkommen in der Kreissparkasse kann nicht erhoben werden, da die Entsorgung in den Filialen und Geschäftsstellen über die jeweils kommunal beauftragten Unternehmen erfolgt. An den Verwaltungsstandorten München und Starnberg wird der Abfall über ein von der Kreissparkasse beauftragtes Unternehmen entsorgt.  

Sonderabfälle werden gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungswegen zugeführt. Bei Umbauten anfallende Abfälle werden durch Dienstleister fachgerecht entsorgt.