Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Papierverbrauch (in Blatt):

per 31.12.2019: 10.213.500
per 31.12.2020: 7.684.500
per 31.12.2021: 5.256.000

Papierverbrauch (in Tonnen):  

per 31.12.2020: 49 t
per 31.12.2021: 55 t (gem. Erhebungskriterien analog 2020: 41,5 t)

Die gestiegene Papierverbrauch ist dadurch zu erklären, dass wir die Datenqualität der Erhebung deutlich verbessert haben. Es wird nun auch Endlospapier für Kontoauszugsdrucker und weitere Formulare, die wir beziehen, berücksichtigt.  

Das von uns verwendete Kopier- und Briefpapier wird aus hochwertigen, wiederverwendbaren Rohstoffen produziert und ist nach EU Ecolabel sowie DIN ISO 14001 zertifiziert und recycelbar. Der Anteil davon am Gesamtpapierverbrauch liegt bei 60%. Ab 2022 beziehen wir ausschließlich Kopierpapier, welches zu 100% Recyclingfasern hergestellt wird.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

a. nicht erneuerbare Quellen

Erdgas:                                    15.435 GJ (Gigajoule) (31.12.2020: 16.020 GJ)
Heizöl:                                          183 GJ (396 GJ)
Kraftstoff (Fahrzeuge):                  932 GJ (1.028 GJ) 

b. erneuerbare Quellen -

c.


i. Stromverbrauch

Laufwasserkraftwerke:                11.639 GJ (11.533 GJ)
Kraft-Wärme-Kopplung:                   309 GJ  (358 GJ)

ii. Heizenergieverbrauch

Fernwärme (gemischtes Holz):     791 GJ (648 GJ)
Fernwärme (Erdgas):                  1.421 GJ (936 GJ)  

e. Gesamtenergieverbrauch:        30.710 GJ (30.919 GJ) 

f. Berechnung erfolgt über das VfU-Kennzahlentool (Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V.).  

g. Die Umrechnung der verschiedenen Einheiten wird direkt im VfU-Kennzahlentool ausgewiesen.

Hinweis: Teilweise sind Daten auf Basis der Vorjahreswerte hochgerechnet, da endgültige Daten zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vorlagen.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Wasser (m³):
per 31.12.2019: 8.770
per 31.12.2020: 7.856
per 31.12.2021: 7.966* 

Kopierpapierverbrauch (in Blatt):
per 31.12.2019: 10.213.500
per 31.12.2020: 7.684.500
per 31.12.2021: 5.256.000

Strom (MWh):
per 31.12.2019: 3.516
per 31.12.2020: 3.215
per 31.12.2021: 3.319* 

Heizung (MWh):
per 31.12.2019: 4.907
per 31.12.2020: 4.543 
per 31.12.2021: 4.953*

*Endgültige Daten lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vor, die Zahlen sind auf Basis der Vorjahreswerte hochgerechnet.

Die Berechnung mittels des VfU-Kennzahlentools findet erstmals für das Jahr 2020 statt. Zukünftig wird es als Vergleichsmedium der jährlichen Verbrauchs- und Emissionswerte zugrunde gelegt.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Trinkwasserverbrauch (t):
per 31.12.2019: 8.770
per 31.12.2020: 7.856 
per 31.12.2021: 7.966* 

*Endgültige Daten lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vor, die Zahlen sind auf Basis der Vorjahreswerte hochgerechnet.

Wir beziehen nur Wasser von Dritten. Die Aufschlüsselung der Wasserentnahme nach Quellen wurde nicht erfasst.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

a. gefährlicher Abfall
-  

b. ungefährlicher Abfall in Tonnen

ii. Abfälle zum Recycling:                  81 t (31.12.2020: 60 t)
v. Abfälle zur Verbrennung:               59 t  (51 t)                 

c. Abfallentsorgungsmethode  

Bei einzelnen großen Standorten erfolgt die Entsorgung über einen Entsorgungsdienstleister, der uns die Abfalltrennung bestätigt. An den restlichen Standorten findet die Entsorgung über die jeweilige Gemeinde / Stadt statt.

Die Berechnung erfolgt über das VfU-Kennzahlentool des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V., welches einen weltweit anerkannten Standard für die Bilanzierung von Umweltkennzahlen in Finanzinstituten darstellt.