Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Die BVG ist kein Produktionsunternehmen und setzt entsprechend keine Materialien zur Herstellung und Verpackung von Produkten ein. Erfasst werden lediglich der jährliche Druckerpapierverbrauch und der jährliche Lösemittelverbrauch.

Jahr
Druckerpapierverbrauch  [in kg]
Lösemittelverbrauch [in kg]
2018 53.238  67.881
2020 50.500 58.090
 
Im Berichtszeitraum 2020 wurden weitere interne Befassungen realisiert, um zukünftig umfassender Aussagen zum Stoff- und Ressourceneinsatz bei den Berliner Verkehrsbetrieben darlegen zu können. Beispielhaft ist hier die Entscheidungsvorbereitung hinsichtlich eines ggf. bei BVG einzuführenden Umweltmanagementsystems zu nennen.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.



Gesamtenergieverbrauch  2020  [in GWh]

  Gesamtenergieverbrauch
[in GWh]
Anteil am Gesamt
[in Prozent]
U Bahn  236,07  22,8
Straßenbahn  86,9  8,4
Omnibus  507,0  48,9
Fuhrpark (vorläufig)  4,3  0,4
Infrastruktur  201,6  19,5
Gesamt  1035,87  100
 
 

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Jedes Jahr verbraucht die BVG über 1 TWh Energie in Form verschiedener Energieträger.
Dabei ist insbesondere die Erbringung von Mobilitätsdienstleistungen in einem städtischen Umfeld von einer Vielzahl sehr dynamischer Einflussfaktoren abhängig. Im Unternehmen realisierte Energieeinsparungen sind im Berichtszeitraum beispielsweise die kontinuierlich realisierte Rückspeisung von Bremsenergie bei den elektrischen Bahnen oder auch die intensivierte Nutzung von Leichtbauweise bei der Beschaffung der zukünftigen Omnibusflotte. Daraus resultierende Verringerungen des Energieverbrauches werden bisher nicht im Detail erfasst. In Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauches werden insbesondere elektrischer Strom, Diesel, Heizöl und Fernwärme betrachtet.

Aktuelle politische Anforderungen wie das Berliner Mobilitätsgesetz, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) oder das zwischenzeitlich fortgeschriebene Energiewendegesetz (EWG Bln) fordern gleichermaßen Unternehmen im ÖPNV auf, angemessen zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen und entsprechende Maßnahmen vorzunehmen, die eine stetige Steigerung der Energieeffizienz sowie Minderung der Treibhausgasemissionen nach sich ziehen. Das entspricht dem Selbstverständnis des Unternehmens BVG.

Daher hat die BVG  -beginnend im DNK Vorberichtsjahr 2018-  ein Programm „Energieeffizienz im System Fahren“ mit sowohl verhaltensbedingten wie auch technisch erreichbaren Energieeffizienzgewinnen forciert. Die aus Energieeffizienzmaßnahmen resultierenden Minderungen des Energieverbrauches der BVG werden bei deren Initiierung mittels Abschätzung ermittelt. Durch Vielzahl und Dynamik der bei der Erbringung der Verkehrsdienstleistungen auf den Energieverbrauch wirkenden Einflussfaktoren ist eine direkte Messung der erreichten Minderungen bei Abschluss der Maßnahmen meistens nicht möglich.

Im Berichtsjahr in Initiierung bzw. Bearbeitung befindliche Energieeffizienzmaßnahmen haben in Summe ein theoretisches Einsparungsvolumen < 1 GWh pro Jahr. Darüber hinaus trägt die BVG mit Praxiserfahrungen zur Steigerung von Energieeffizienz im kommunalen ÖPNV bei. Dieses Engagement wird beispielsweise im Rahmen eines 2019 abgeschlossenen gleichnamigen Forschungsvorhaben vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) deutlich. BVG-Erfahrung aus Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz sind  folgerichtig in den praxisnahen Handlungsleitfaden des  BMVI zur Energieeffizienz im kommunalen ÖPNV eingebracht worden. 

Handlungsleitfaden BMVI Energieeffizienz kommunaler ÖPNV [2019]

Abschlussbericht BMVI Energieeffizienz kommunaler ÖPNV [2019]

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Wasserverbrauch 2020  [in Megaliter]


  2018 2020
Wasserverbrauch [in Megaliter] 395,8 357,1



Es ist Ziel der BVG, insbesondere eine Entkopplung der Wasserverbräuche vom Leistungszuwachs der vom Unternehmen erbrachten Verkehrsdienstleistungen zu sichern. Dies konnte im Vergleich der Berichtszeiträume grundsätzlich sichergestellt werden. Um Wasserverbräuche zu reduzieren werden in verschiedenen Betriebswerkstätten Wasseraufbereitungsanlagen mit verbesserter Mess- und Regeltechnik zur Fahrzeugreinigung eingesetzt.

Sämtliches Wasser stammt von den Berliner Wasserbetrieben (produziertes Wasser).

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.


Abfälle [in t] 2018 2020
Gefährliche Abfälle 14.487,0 21.720,9
Nicht gefährliche Abfälle 9.503,0 15.592,9
Abfallaufkommen gesamt 23.990,0 37.313,9
davon gefährliche Bauabfälle 12.947,0 17.882,8
davon nicht gefährliche Bauabfälle 2.829,8 5.814,2
Verwertungsquote  [%] 85,0 79,6

Abfallaufkommen gesamt ist die Summe aus gefährlichen und nichtgefährlichen Abfällen. Gefährliche Bauabfälle sind eine Teilmenge der gefährlichen Abfälle. Nichtgefährliche Bauabfälle sind eine Teilmenge der nichtgefährlichen Abfälle

Die Ermittlung der Verwertungsquote ist auf die Summe des Abfallaufkommens bezogen. Verwertungsmethode  bzw. die Einstufung zu den jeweiligen Abfallarten richtet sich nach den eventuellen Deklarationsanalysen (Abfallbeprobungen), ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle vorliegen bzw. entsprechend der Abfall-Hierarchie-Pyramide nach KrWG. Mit der Analyse wird auch das Abfallentsorgungsverfahren (beispielsweise ob eine Verwertung oder Beseitigung vorliegt) ermittelt.
Die Schwankungen der Mengen (betreffend der Abfallarten) sind auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen.

Wesentliche Punkte im Berichtszeitraum sind u.a.
  • Abfalltätigkeiten bei Bautätigkeiten z.B. U-Bahnbereich (plan – außerplanmäßig) sowie deren Abfalleinstufen (Gleisschotter/Analytik)
  • Standortplanungen für Betriebshöfe zur Umsetzung E-Mobilität, Vorbereitung Bodensanierungen
  • Entsorgung von Fahrzeugen (U-Bahn/ Omnibus/ gefährliche Abfälle/ behördliche Einstufungen) – bedingt durch Erneuerung Fuhrparkflotte
  • Instandhaltungsaufkommen sowie geänderte Instandhaltungsstrategien in Werkstätten der Bereiche
Die allgemeine Bestimmung der Abfallentsorgungsmethode ist weiterhin für die BVG gültig.