Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Die BVG ist kein Produktionsunternehmen und setzt entsprechend keine Materialien zur Herstellung und Verpackung von Produkten ein. Erfasst werden lediglich der jährliche Druckerpapierverbrauch und der jährliche Lösemittelverbrauch.  

  2022 2020 2018
Druckerpapierverbrauch  [in kg] 51.900 50.500 53.238
Lösemittelverbrauch  [in kg] 92.513 58.090 61.072

Die hier dargelegte jahresbezogene Darstellung des Lösemittelverbrauches weicht in Teilen von Daten in vorherigen DNK-Berichten ab, da beispielsweise die Zuordnung der Gefahrstoffe zur Darstellung der Lösemittelbilanz hinsichtlich der Berechnungsmethodik mit den zuständigen Umweltämtern neu abgestimmt wurde. Der überproportionale Anstieg des Lösemittelverbrauchs im Vergleich der Jahre 2020/2022 ergibt sich u.a. aus einer verbesserten Datenqualität, da nunmehr beispielsweise die Erfassung der bei externen Reinigungsfirmen eingesetzten Lösemittel (z. B. für Graffitibeseitigung bei U-Bahn und Omnibus) sichergestellt ist.  
In Teilen war auch die Umstellung von wasser- auf lösemittelbasierende Reinigungsmitteln innerhalb der U-Bahnwerkstätten erforderlich, was auch zu einem Anstieg des Lösemittelverbrauches beigetragen hat.   

Die BVG hat im Berichtszeitraum 2022 eine intensive Prüfung hinsichtlich eines zukünftig ganzheitlichen Umweltmanagementsystem vorgenommen, welches sich an der EMAS-Verordnung orientiert und die im Unternehmen bestehenden Umweltmanagementaktivitäten zusammenführt.

Eine abschließende unternehmerische Entscheidung über den Aufbau eines solchen Managementsystems wurde in 2022 nicht getroffen. Hierbei waren auch etwaige zukünftige Erfordernisse hinsichtlich eines im Unternehmen verfügbaren Energiemanagementsystem von Relevanz.  

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Gesamtenergieverbrauch 2022 

Mit der DNK-Erklärung 2022 wird die Darstellung des Gesamtenergieverbrauchs auf eine normenkonforme Struktur umgestellt. Diese orientiert sich u.a. an den Anforderungen der Norm DIN EN ISO 50001.

  Gesamt-energieverbrauch
[in GWh]
Anteil am Gesamt       
[in Prozent]
Strom  466,5  47,8
Fernwärme  53,2  5,4
Erdgas  3,6  0,4
Heizöl Leicht  7,2  0,7
Diesel  446,0  45,7
Benzin  k.A.  k.A.
Gesamt  976,4  100
 
davon Gesamtverbrauch erneuerbare Energie 2022:
    Bezug von Ökostrom:   465,9 GWh (100% Ökostrom) sowie
    Erzeugung durch Photovoltaik: 0,6 GWh


Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch 2022:   47,8%  (Vergleich Jahr 2020: 46,1%)

Der Anteil der erneuerbaren Energie für die von der BVG genutzten Energieträger Fernwärme, Erdgas, Heizöl Leicht, Diesel und Benzin wird nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Jedes Jahr verbraucht die BVG über 1 TWh Energie in Form verschiedener Energieträger.
Dabei ist insbesondere die Erbringung von Mobilitätsdienstleistungen in einem städtischen Umfeld von einer Vielzahl sehr dynamischer Einflussfaktoren abhängig. Im Unternehmen realisierte Energieeinsparungen sind im Berichtszeitraum beispielsweise die kontinuierlich realisierte Rückspeisung von Bremsenergie bei den elektrischen Bahnen oder auch die intensivierte Nutzung von Leichtbauweise bei der Beschaffung der zukünftigen Omnibusflotte. Daraus resultierende Verringerungen des Energieverbrauches werden bisher nicht im Detail erfasst. In Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauches werden insbesondere elektrischer Strom, Diesel, Heizöl und Fernwärme betrachtet.

Aktuelle politische Anforderungen wie das Berliner Mobilitätsgesetz und das fortgeschriebene Klimaschutz- und Energiewendegesetz fordern gleichermaßen öffentliche Berliner Unternehmen auf, angemessen zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes Berlin beizutragen und entsprechende Maßnahmen vorzunehmen, die eine stetige Steigerung der Energieeffizienz sowie Minderung der Treibhausgasemissionen nach sich ziehen. Das entspricht grundsätzlich dem Selbstverständnis des Unternehmens BVG.  
Eine weitergehende Herausforderung stellt für das Unternehmen BVG die vielfach formulierte Vorbildrolle der öffentlichen Hand dar, die sowohl auf den Umfang der eingeleiteten Klimaschutzmaßnahmen, deren transparente öffentliche Darlegung wie auch eine möglichst beschleunigte Umsetzung (d.h. frühere Ergebniserreichung) der Klimaschutzbeiträge des Unternehmens abzielt. 

Die in regelmäßigen BVG-Energieaudits nach EN 16247 ermittelten energetischen Einsparpotentiale (zuletzt im Jahr 2018 für das Geschäftsjahr 2019, nächstes geplantes Energieaudit im Jahr 2023 für das Geschäftsjahr 2022) werden insbesondere bei Erneuerungsinvestitionen realisiert. Durch Vielzahl und Dynamik der bei der Erbringung der Verkehrsdienstleistungen auf den Energieverbrauch wirkenden Einflussfaktoren ist eine direkte Messung der erreichten Minderungen bei Abschluss der Maßnahmen im Bereich der Verkehrsdienstleitungen meistens nicht möglich.

Im Berichtsjahr in Bearbeitung befindliche Energieeffizienzmaßnahmen haben in Summe ein theoretisches Einsparungsvolumen <1 GWh pro Jahr. Darüber hinaus trägt die BVG mit Praxiserfahrungen zur Steigerung von Energieeffizienz im kommunalen ÖPNV bei. Dieses Engagement wird beispielsweise im Rahmen eines 2019 abgeschlossenen gleichnamigen Forschungsvorhaben vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) deutlich. BVG-Erfahrung aus Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz sind  folgerichtig in den praxisnahen Handlungsleitfaden des  BMVI zur Energieeffizienz im kommunalen ÖPNV eingebracht worden. 

Handlungsleitfaden BMVI Energieeffizienz kommunaler ÖPNV [2019]

Abschlussbericht BMVI Energieeffizienz kommunaler ÖPNV [2019]

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Wasserverbrauch 2022 

  2022 2020 2018
Wasserverbrauch [in Megaliter] 367,7 357,1 395,8

Im Jahr 2022 hat die BVG  367.677 Kubikmeter Frischwasser von Versorgungsunternehmen bezogen und verwendet. Die Erfassung / Messung des Frischwassers erfolgt über installierte Wasserzähler. Es ist Ziel der BVG, insbesondere eine Entkopplung der Wasserverbräuche vom Leistungszuwachs der vom Unternehmen erbrachten Verkehrsdienstleistungen zu sichern. Dies konnte im Vergleich der letzten DNK-Berichtszeiträume nicht immer sichergestellt werden. Die BVG entnimmt kein zusätzliches Wasser, weder aus gefährdeten Fließgewässern und Seen noch aus gefährdeten Grundwasserbereichen.

Um Wasserverbräuche zu reduzieren, werden in verschiedenen Betriebswerkstätten der Bereiche Omnibus, Straßenbahn und U-Bahn Wasseraufbereitungsanlagen mit verbesserter Mess- und Regeltechnik zur Fahrzeugreinigung eingesetzt und der unternehmerische Verantwortung für die Minderung des Wasserverbrauches zunehmende Aufmerksamkeit zuteil.   Das verwendete Frischwasser  wird über das öffentlichen Kanalsystem rückgeführt und der Wiederaufbereitung zugeführt. Die BVG versteht sich als engagierter Akteur, um zum in 2022 vom Land Berlin initiierten Masterplan Wasser konkret beizutragen.  

Masterplan Wasser: Zukunftsstrategie für Berlins Wasserwirtschaft – Land Berlin

Sämtliches Wasser stammt von den Berliner Wasserbetrieben (produziertes Wasser).  

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

 
Abfälle [in t] 2022 2020 2018
Gefährliche Abfälle 20.819,8 21.720,9 14.487,0
Nicht gefährliche Abfälle 17.647,0 15.592,9 9.503,0
Abfallaufkommen gesamt 38.466,9 37.313,9 23.990,0
davon gefährliche Bauabfälle 18.304,3 17.882,8 12.947,0
davon nicht gefährliche Bauabfälle 8.452,3 5.814,2 2.829,8
Verwertungsquote  [%] 83,6 79,6 85,0

Redaktioneller Hinweis: Rundungsbedingt können Abweichungen bei der Summenbildung entstehen.   

Abfallaufkommen gesamt ist die Summe aus gefährlichen und nichtgefährlichen Abfällen. Gefährliche Bauabfälle sind eine Teilmenge der gefährlichen Abfälle. Nichtgefährliche Bauabfälle sind eine Teilmenge der nichtgefährlichen Abfälle.  

In der BVG werden alle gefährlichen Abfälle am Entstehungsort der jeweiligen Liegenschaft gesammelt. Die Sammlung bzw. Zwischenlagerung erfolgt gemäß der nationalen Gesetzgebung. Die Erhebung der Abfallmengen erfolgt über eine Software. Innerhalb der Organisation werden die nationalen Entsorgungsmöglichkeiten und deren verschiedenen Umweltauswirkungen beachtet.
Die Geschäftsprozesse der BVG werden zunehmend auf Abfallminimierung, Wiederverwendung, Recycling und der Rückgewinnung von Stoffen ausgerichtet. Dieses Vorgehen erhält den Vorgang gegenüber anderen Entsorgungsoptionen (z.B. Mülldeponie), um etwaige negative ökologischen Auswirkungen zu minieren.  
Die Ermittlung der Verwertungsquote ist auf die Summe des Abfallaufkommens bezogen. Verwertungsmethode  bzw. die Einstufung zu den jeweiligen Abfallarten richtet sich nach den eventuellen Deklarationsanalysen (Abfallbeprobungen), ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle vorliegen bzw. entsprechend der Abfall-Hierarchie-Pyramide nach KrWG. Mit der Analyse wird auch das Abfallentsorgungsverfahren (beispielsweise ob eine Verwertung oder Beseitigung vorliegt) ermittelt. 

Die Schwankungen der Mengen (betreffend der Abfallarten) sind auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen.

Wesentliche Punkte im Berichtszeitraum sind u.a. Die allgemeine Bestimmung der Abfallentsorgungsmethode ist weiterhin für die BVG gültig.  


GRI- Angaben nach 306-3: Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen
Aufgrund der Geschäftstätigkeit ist dieser Indikator für die BVG nicht relevant und wird wertmäßig auch nicht erhoben.
GRI- Angaben nach 306-4:Transport von gefährlichem Abfall
Die BVG als berichtende Organisation übergibt generell den gefährlichen Abfall an einen externen Lieferanten (Beförderer), der nicht in der BVG-Organisation angesiedelt ist. Dabei werden die nationalen Gesetze (z.B. KrWG, sowie europäische Regelungen (z.B. ADR für den Gefahrguttransport) beachtet.

Der in der Organisationseinheit anfallende gefährliche Abfall wird nicht exportiert.
 
 
  Transport   Gefährlicher Abfall [in t]
20.811,90