Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Aus wettbewerbsrelevanten Gründen kann dazu derzeit nicht berichtet werden.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

a. Der Erdgasverbrauch lag 2020 bei knapp 10.000 tausend kWh
c.
i. Der Stromverbrauch lag 2020 bei rund 4.000 tausend kWh, wobei ein Großteil als Ökostrom zertifiziert ist.

Die weiteren Werte konnten nicht ermittelt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Der schonende und verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource Energie entscheidet darüber, ob die nachfolgenden Generationen noch über ausreichende Energievorräte verfügen werden. Die KESSEL AG stellt sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung und verpflichtet sich, alle im Unternehmen genutzten Energieformen möglichst sparsam einzusetzen oder, falls möglich, ganz darauf zu verzichten. Ein Energiemanagementsystem unterstützt die KESSEL AG dabei, Energieeinsparpotenziale im Unternehmen zu erkennen und alternative Lösungen zu finden. Diese betreffen beispielsweise den effizienten Einsatz aller Energieformen, die Minimierung von Emissionen bei der Energieerzeugung, die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz der Anlagen sowie den Vorrang erneuerbarer Energien vor fossilen Energieformen. Der durch die Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Hallen erzeugte Strom wird zur Versorgung des Werks genutzt und in das öffentliche Netz eingespeist. Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter sind gleichermaßen für den sparsamen Umgang mit Energie verantwortlich. Energieverschwendungen sind zu melden, Ideen zum effizienteren Umgang willkommen. Energiemanagement ist bei KESSEL damit ein integrierter Bestandteil der Entscheidungen im Unternehmen. Alle Verfahren und Betriebsmittel werden proaktiv auf deren Energieeffizienz hin überprüft und beurteilt. Vorrang haben nach Möglichkeit Anlagen mit dem geringeren Energieverbrauch.Wir gehen davon aus, dass der Gesamtenergieverbrauch relativ konstant bleibt, da sich das Unternehmenswachstum und die ständigen energieeinsparmaßnahmen ausgleichen.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Der Wasserverbrauch lag 2020 bei rund 4.500 Kubikmetern. Die weiteren Werte konnten nicht ermittelt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Abfallmenge und Recyclingquote (Wertstoffanteil kg/Abfall kg) siehe Kriterium 3 Ziele.