Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.





Unser fortlaufendes Ziel ist, den Papierverbrauch durch die zunehmende Digitalisierung weiterhin um 5% pro Jahr zu senken. Der Papierverbrauch wird zum jeweiligen Jahresanfang für das Vorjahr ermittelt. Die verbrauchte Seitenanzahl wird durch den Drucker auf Basis der einzelnen Nutzerkonten der Verursacher angezeigt. 

Weitere Kennzahlen werden in diesem Zusammenhang aktuell nicht erhoben.
 

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.



Die Abnahme des Energieverbrauchs im Jahr 2020 für die Heizung ist sehr wahrscheinlich dadurch bedingt, dass zum einen unsere Reisetätigkeit dennoch nach- wie vor hoch war. Zum anderen hat ein Großteil unserer Berater aus dem HomeOffice gearbeitet, wobei unser Büro dennoch durchgängig besetzt war. 

Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 lag zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. Im Winter 2021 entstand durch zusätzliches Lüften vermutlich ein höherer Energiebedarf für die Heizung als in den Wintern davor. Wir gehen jedoch davon aus, dass der Verbrauch nach der Pandemie wieder gesenkt werden kann und dass wir den Energieverbrauch sowohl für Strom-, als auch für Heizung, wieder reduzieren können. 
 

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 lag zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. Im Winter 2021 entstand durch zusätzliches Lüften vermutlich ein höherer Energiebedarf für die Heizung als in den Wintern davor. Wir gehen jedoch davon aus, dass der Verbrauch nach der Pandemie wieder gesenkt werden kann und dass wir den Energieverbrauch sowohl für Strom-, als auch für Heizung, wieder reduzieren können. 

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Die verbrauchte Wassermenge ist uns nicht bekannt, da diese in unserer Nebenkostenabrechnung für unsere Büroräume bisher nicht in Volumen angegeben wurde. Wir haben die Angabe in Volumen bei der Hausverwaltung beantragt und gehen davon aus, dass die Angaben im kommenden Berichtszeitraum hinzukommen können.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Bei uns erfolgt die Abfalltrennung nach Kompost, Papier, Kunststoff und Restmüll. Da in unserer Beratung nur haushaltsübliche Mengen Abfall anfallen und diese dem städtischen Abfallentsorgungssystem zugeführt werden, gibt es derzeit kein System, das eine genaue Aufschlüsselung der Abfälle und Recyclingverfahren ermöglicht.