Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Als reines Beratungsunternehmen werden nur wenige Materialien für die zu erbringenden Dienstleistungen eingesetzt.

Vor allem werden Papiere benötigt, soweit Arbeitsergebnisse nicht digital übermittelt werden können.
Soweit Papiere verwendet werden, wird Wert darauf gelegt, dass diese aus Recycling-Papier bestehen oder entsprechend umweltfreundlich zertifiziert sind (siehe https://www.gmund.com/gmund-colors-green/)

Der Verbrauch an Papier setzt sich im Jahr 2021 wie folgt zusammen:

ca. 2.000 Blatt Papier
ca. 250 Couverts für Briefe
ca. 100 Karten für bestimmte Zwecke
ca. 80 Blatt für Notizblöcke

Papier wird bei Drucken immer beidseitig bedruckt, soweit dies der Umfang zulässt.

Papier, das nicht mehr benötigt wird, wird vor einer Entsrgung darauf geprüft, ob es auf der Rückseite zu Zwecken für Notizen, die Buchhaltung o.ä. verwendet werden kann. Damit wird ein sorgfältiger Umgang mit der Ressource sicher gestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

@ a)
Im Jahr 2021 wurde insgesamt ca.

nach der belegmässigen Aufzeichnung verbraucht.

Entsprechend erfolgte eine Berücksichtigung und Umrechnung in CO² Belastung (www.ecocockpit-bw.de):




Bei dem Büroraum des Unternehmens wurden die Ressourcen-Daten nicht gesondert erhoben. Aufgrund der Tatsache, dass wir ein reines Dienstleistungsunternehmen sind haben wir in Bezug auf den Büroraum keinen erheblichen Ernergieverbrauch und in diesem Zusammenhang wurden keine Daten erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Da wir erst für das Jahr 2021 die entsprechenden Daten ermittelt haben können wir hier noch keine konkreten Daten erfassen.

Für den Bereich Büro werden bis auf weiteres keine konkreten Daten erhoben werden können, da der Energieverbrauch im Büro extrem gering ist und auch dafür keine gesondere Datenerhebung vorgesehen ist.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Für den Bereich Büro werden bis auf weiteres keine konkreten Daten erhoben werden können, da der Wasserverbrauch im Büro extrem gering ist und auch dafür keine gesondere Datenerhebung vorgesehen ist.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Für den Bereich Büro werden bis auf weiteres keine konkreten Daten erhoben werden können, da der Müllanfall im Büro extrem gering ist und auch dafür keine gesondere Datenerhebung vorgesehen ist.

Papierabfälle werden im Rahmen der Entsorgung im Altpapier entsorgt, soweit auf dem Papier keine vertraulichen Daten enthalten sind. Sollten sich auf Papier entsprechende vertrauliche Daten befinden, so wird für eine sachgemässe Unkenntlichmachung Sorge getragen, die auch einer entsprechenden fachgerechten Entsorgung nicht entgegensteht.

Tonerkartuschen werden dem Hersteller nach Gebrauch zurück geleitet.

Alle übrigen Abfälle werden ordnungsgemäss getrennt und entsorgt.