Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Das wesentliche Produkt der SÜLZLE Gruppe stellt Stahl dar. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Elektrostahl. Primärstahl trägt nur zu einem unerheblichen Anteil des Produkt-Mix bei.
Der Bezug von Eisen- und Nichteisenmetallen wird an dieser Stelle aus Wettbewerbsgründen nicht quantifiziert.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Der Energieverbrauch der SÜLZLE Gruppe setzt sich aus den folgenden Energiequellen zusammen:

Energieträger Energieart Einheit  Verbrauch 2020
Erdgas fossil kWh 1.017.956
Heizöl fossil Liter  120.232
Flüssiggas fossil Liter 574.717
Diesel (inkl. Benzin) fossil Liter  1.863.881
Strom fossil kWh 5.392.651
Ökostrom erneuerbar kWh 6.416.088
 
Der Gesamtenergiebedarf (Scope 1 und 2) der SÜLZLE Gruppe beträgt 130 TJ.

Die Verbrauchsdaten stammen aus Zählerständen, Abrechnungen und Belegen.
Die Emissionsfaktoren entstammen der Datengrundlage für Emissionsinventare der DEFRA
(Department for Environment, Food and Rural Affairs), der GEMIS- Datenbank (Globales Emissions-Modell integrierter Systeme, herausgegeben durch das Internationale Institut für Nachhaltigkeitsanalysen und -strategien), der Ecoinvent-Datenbank sowie der Datenbank des Umweltbundesamtes (UBA).

Als Berichtszeitraum wurde das Kalenderjahr 2020 angezogen, da die Daten aus 2021 zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht vollständig vorlagen. Die organisatorische Grenze umfasst die SÜLZLE Gruppe, darunter berücksichtigt alle operativen Gesellschaften mit Gesamtmitarbeiteranzahl.
Die operative Grenze bezieht die drei Emissionskategorien auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocols, Scope 1 bis 3, ein. Auf der Basis dieser Richtlinien, des Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard, wurden die vorliegenden Emissionsdaten berechnet. 

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Energetische Ausgangsbasis ist das Jahr 2018.
Maßnahmen, die zur Verringerung des Energieverbrauchs ergriffen wurden, konnten aufgrund des Unternehmenswachstums in absoluten Zahlen nicht gewertet werden.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Der Gesamtfrischwasserverbrauch im Berichtsjahr 2020 beträgt 10 Megaliter.
SÜLZLE bezieht ausschließlich Frischwasser der entsprechenden kommunalen Anbieter.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Das Gesamtgewicht beträgt 640 Tonnen und setzt sich aus folgenden wesentlichen Abfallfraktionen zusammen:
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle: 472 Tonnen
19 12 01 Papier und Pappe: 89 Tonnen
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle: 24 Tonnen
17 02 01 Holz: 22 Tonnen
    
Als Datenbasis wurde das Kalenderjahr 2020 herangezogen. Die Daten wurden anhand der Abrechnungen regionaler Entsorgerunternehmen erhoben.

Der Anteil an Metallschrott wird aus Wettbewerbsgründen nicht aufgeführt.