Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.
- Sowohl der Verwaltungssitz in Hannover als auch die weiteren Geschäftsstellen unseres Unternehmens haben im Jahr 2020 vollständig auf ein „papierloses Büro“ umgestellt. Wir halten auch unsere MitarbeiterInnen zum digitalen Arbeiten an und reduzieren somit Materialien auf ein Minimum. Aufgrund dieser sehr geringen Verbräuche erheben wir keine konkreten Zahlen.
Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch
d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf
e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.
f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
- Der Verbrauch unserer Dienstwagen betrug 35.022 Liter für den Indikator Diesel und 7.187 Liter für den Indikator Benzin (42.208 Liter Treibstoffe insgesamt). Da die Fahrzeuge auch privat genutzt werden, fallen hier nur etwa 40-65% in den Rahmen der dienstlichen Nutzung. Insbesondere in den Monaten mit Einschränkungen durch die COVID-19 Pandemie entfielen nochmals deutlich weniger Fahrten auf eine dienstliche Ursache.
- Da die Tätigkeiten unserer MitarbeiterInnen unmittelbar bei unseren KundInnen oder im Homeoffice stattfinden, können die Energien von Strom und Wärme nicht tatsächlich gemessen werden. Anfallende Stromverbräuche ermitteln wir somit auf Basis angenommener, durchschnittlicher Werte für technische Geräte. Der durchschnittliche Stromverbrauch eines Vollzeitmitarbeitenden wird auf 216 kWh geschätzt. Teilzeitkräfte werden entsprechend ihrer Arbeitsstunden mit reduzierten Verbräuchen durch die Berechnung des jährlichen Vollzeitäquivalents (VZÄ) berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich somit für den Indikator Strom ein Wert von 3.833 kWh/Jahr.
- Nachfolgendes Diagramm zeigt die prozentualen Anteile der Geräte im Home Office, welche sich durch die Schätzung des Stromverbrauches ergeben haben.
- Heizenergien erheben wir derzeit noch nicht, da sich aufgrund der Bandbreite und Variablen im Homeoffice kein aussagekräftiger Indikator abbilden lässt.
Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.
b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.
c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.
d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
- Im Basisjahr 2019 betrug der Treibstoffverbrauch insgesamt 44.283 Liter. Im Vergleich zur Vorjahresperiode konnten 2020 die Verbräuche insgesamt um 2.075 Liter (4,7%) gesenkt werden. Dabei wurde der Verbrauch von Diesel um 1,8% und der Verbrauch von Benzin um 16,5% verringert.
- Bezüglich des Indikators Strom halten wir unsere MitarbeiterInnen im Rahmen jährlich stattfindender Unterweisungen dazu an, die Raumausstattung energiesparend zu gestalten und (organisatorische und technische) Energiesparmaßnahmen im eigenen Office konsequent umzusetzen. Auch spritsparendes Fahren mit den Dienstwagen wird regelmäßig geschult.
- Folgende Energiesparmaßnahmen werden in Schulungen regelmäßig kommuniziert und von den MitarbeiterInnen umgesetzt:
Mobilität
- Vermeidung unnötiger Fahrten und Wege durch intelligente Planung von Geschäftsreisen (Routenplanung)
- Nutzung der Start-Stop-Automatik (dauerhafte Aktivierung) in den Dienstwagen
- Effizientes Beschleunigen / frühes Hochschalten und Nutzung der Motorbremse
- Vermeidung unnötiger Lasten
- Regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks
Büro- und andere Elektrogeräte
- Vermeiden von Leerlaufverlusten und Nutzung von „Stand-By-Betrieb“ der Geräte auch während kurzer Pausen; so arbeiteten die Geräte bis zu 15% energieeffizienter
- Umschalten der Monitore bei kurzen Unterbrechungen in den Ruhemodus und Verzicht auf Bildschirmschoner
- Nutzung von Steckerleisten mit Netzschalter, um Geräte nach Arbeitsende vom Stromnetz zu trennen
- Beschaffung von Bürokommunikationsgeräten nur mit Energieeffizienzlabel
Beleuchtung
- Gezielte Beleuchtung der Arbeitsplätze mit LED-Arbeitsplatzleuchten
- Bewusstes Ausschalten von Licht in Räumen, die länger als zehn Minuten ungenutzt bleiben (bedarfsgerechtes Ein- und Ausschalten)
Raumwärme & Belüftung
- Absenkung der Raumtemperatur nach Verlassen des Arbeitsplatzes (nach Möglichkeit, sofern gegeben im Homeoffice)
- Nutzung von Sonnenschutzsystemen vor den Fenstern zur Reduktion von Wärmelasten im Sommer
- Wir gehen davon aus, dass durch die konsequente Umsetzung aller bestehender Maßnahmen der letzten Jahre für alle oben benannten Indikatoren bereits deutliche Einsparungen erzielt werden konnten.
- Für kommende Betrachtungsperioden arbeiten wir daran, unsere Energieverbräuche aus Strom und Wärme anhand konkreter Werte zu vergleichen und so tatsächliche Einsparungen zu ermitteln.
Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.
b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.
c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).
d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.
- Wir halten unsere MitarbeiterInnen dazu an, Wasser sparsam zu verwenden. Durch die Ausübung ihrer Tätigkeiten im Homeoffice liegt die Wasserentnahme bei unseren MitarbeiterInnen zuhause für berufliche Zwecke bei weniger als 5%. Diese fallen vor allem im Badezimmer durch die Toilettenspülung und die Wassernutzung zum Händewaschen an.
- Dadurch, dass unsere MitarbeiterInnen die Tätigkeiten im Home-Office überwiegend nicht in einem separaten Büro durchführen, gibt es keine Messwerte und es lassen sich folglich keine konkreten Zahlen ermitteln.
Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.
b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.
- Abfälle fallen in den Homeoffice-Arbeitsplätzen nur im Rahmen des Hausmülls unserer MitarbeiterInnen an und werden nicht gesondert im Sinne einer Abfallkennzahl aufgenommen.
- Dadurch, dass unsere MitarbeiterInnen die Tätigkeiten im Home-Office überwiegend nicht in einem separaten Büro durchführen, gibt es keine Messwerte und es lassen sich folglich keine konkreten Zahlen ermitteln.
- Wir halten unsere MitarbeiterInnen dazu an, alle Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen. Wir verwenden, wo immer dies möglich ist, wiederverwendbare Materialien (z.B. aufladbare Batterien für Computermäuse), um Abfälle weitestgehend zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, verwenden wir Materialien bis zum Ende der Nutzungsdauer und entsorgen diese entsprechend aller geltenden gesetzlichen Vorgaben.