Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Verbrannte Abfallmenge insgesamt (2021) 441.402 Mg.   
Dadurch wurde insgesamt 598.983 MWh Energie abgegeben, die ins Fernwärmenetz bzw. ins Freibad und Stromnetz eingespeist wurde. Aus den entstandenen 107.903 Mg Rohschlacke konnten nach der entsprechenden Trocknung 66.958 Mg aufbereitetes Material sowie 11.432 Mg Metalle vermarktet werden.
Vgl. zudem die Umweltdaten 2021:

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Vgl. die Ausführungen in den Kriterien 12 und 13.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Im Hinblick auf die Relevanz wird nachfolgend lediglich die TAB betrachtet
(Quelle: Umweltdaten 2021):  

Die TAB (inklusive der Nebenanlagen) wird vollständig mithilfe der in der Anlage umgewandelten Energie betrieben.  

Zusätzlich ist der Kraftstoff zu erwähnen. Dieser wurde jedoch durch den Einsatz von Wasserstoff und batterieelektrischen PKWs in den Fahrzeugen verringert. Die Abfalllogistik hat im Jahr 2021 insgesamt 862.615,60 Liter Dieselkraftstoff verbrannt (Ottokraftstoff und Erdgas kommen bei der Abfallsammlung nicht zum Tragen).

Die primäre Aufgabe einer Thermischen Abfallbehandlungsanlage besteht in der Hygienisierung und Mineralisierung der Abfälle, wobei die in den Abfällen angelieferten Energien bestmöglich in nutzbare Energien (Wärme und Strom im Rahmen der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung) umgewandelt werden. Aufgrund der Schwankungen der Anlieferungsmengen  und der Heizwerte der Abfälle sowie der zur Umwandlung benötigten Anzahl an Behandlungsanlagen kann der Eigenbedarf stark schwanken.
Von daher führt die AWG zur Verringerung des Energieverbrauches grundsätzliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von hocheffizienten Anlagenkomponenten bei Erneuerungen von Anlagenteilen wie z.B. Austausch von Umrichtern/Beleuchtungsanlage etc.) durch, die jedoch aufgrund der oben beschriebenen Situation nicht quantifizierbar sind.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Wasser für den Betrieb 542.519 m3 (2021):

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Vgl. Umweltdaten 2021.