Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Der Papierverbrauch lag in 2019 bei 10,74 t KAD-Papier und 16,02 t Kopierpapier. Eine Erhebung nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Materialien wurde aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht durchgeführt.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Sofern Daten nicht für das Berichtsjahr angegeben sind, wurde aus Vereinfachungsgründen auf die Daten für das Geschäftsjahr 2018 zurückgegriffen.

a.    Die Nutzung des Fuhrparks ist zum Teil auch privat möglich, daher wurde der Kraftstoffverbrauch nur für die Pool-, Haustechnik- und Botenfahrzeuge ermittelt. Der so gemessene Kraftstoffverbrauch lag in 2019 bei 17.711 Litern.
b.    Die Bank nutzt noch Strom- oder Hybrid-Fahrzeug in untergeordnetem Umfang und bezieht den Strom nicht rein aus erneuerbaren Quellen.
c.    Der Stromverbrauch für das Geschäftsjahr 2018 betrug - 1.705 MWh; für den gleichen Zeitraum lag der Heizenergieverbrauch bei 1.668 MWh Gas/Fernwärme sowie der Heizölverbrauch bei 43.370 Litern. Kühlenergie wird nicht separat ermittelt und ist im Stromverbrauch enthalten.
d.    Die produzierte und veräußerte Strommenge betrug im Geschäftsjahr 2018 8,5 MWh.
e.    Der Gesamtenergieverbrauch im Geschäftsjahr 2018 (Strom und Heizenergie) betrug 3.373MWh.
f.    Die Verbrauchsdaten werden per Zählerstände ermittelt und erfasst.

Im laufenden Geschäftsjahr wird ein Energieaudit durchgeführt. Hieraus erwarten wir uns die Identifikation von Energieeinsparpotenzialen.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Zukünftig möchten wir uns konkrete Ziele zur Energieeinsparung setzen und die dazugehörigen Daten ermitteln, um in den Folgejahren diese Energieeinsparungen mit geeigneten Messinstrumenten kontrollieren und dokumentieren zu können. Als Basis hierzu wird uns das im laufenden Geschäftsjahr durchzuführende Energieaudit dienen. Darauf aufbauend erstellen wir eine Maßnahmenplanung für die kommenden Jahre.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Die Wasserentnahmen werden nicht zentral erfasst, da diese für unseren Geschäftsbetrieb unwesentlich und kaum beeinflussbar sind.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Die Abfallentsorgung erfolgt nach den Richtlinien der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Eine entsprechende Mülltrennung vor Ort wird durchgeführt. Die von der Stadt oder Gemeinde eingesetzten Entsorgungsbetriebe geben keine Auskunft über das Gewicht des Abfalls.