Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Unsere Leistungen bestehen nicht in materiellen Produkten. Deshalb werden natürliche Ressourcen nur indirekt – beispielsweise durch den Energieverbrauch innerhalb der Organisation – benötigt.
Für den Büroalltag beschaffen wir vor allem Papier sowie EDV-Zubehör in geringen Mengen. Hier wird besonders auf kurze Lieferwege, umweltschonende Herstellung und lange Haltbarkeit Wert gelegt.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

 
Im Jahr 2019 haben wir in unseren beiden Häusern insgesamt 18.469 Kremationen durchgeführt.
Dabei haben wir 3.706.072 kWh/a Erdgas verbraucht. Da die Brennstoffe in § 3 Absatz 1 der 27. BImSchV abschließend vorgegeben sind, ist der Einsatz erneuerbarer Materialien hier nicht gestattet.

In dem gleichen Zeitraum wurden 856.831 kWh/a Strom verbraucht, ebenfalls zu 100% bezogen von externen Energieversorgungsunternehmen.
Eine 100%-ige Zuordnung zu der Zahl der durchgeführten Kremationen ist nicht möglich, da eine Differenzierung zwischen den Kremationsöfen und anderen Verbrauchern elektrischer Energie derzeit nicht erfolgt. Wir sind dabei, entsprechend separate Stromzähler zu installieren. Im nächsten Berichtszeitraum sollte hierüber detaillierter berichtet werden können.   

An Dieselkraftstoff wurden 47.291 l verbraucht.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden 597.680 kWh/a weniger Erdgas verbraucht, hingegen stieg der Verbrauch an elektrischer Energie um 7.905 kWh/a.

Der Verbrauch an Dieselkraftstoff verringerte sich um 3.298 l.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Eine Entnahme von Wasser ist beim Betrieb einer Feuerbestattungseinrichtung nicht erforderlich.

Der innerbetriebliche Wasserverbrauch beschränkt sich auf die Nutzung der Waschräume und Toiletten durch unsere Mitarbeiter. Die betriebliche Auswirkung wird daher als unerheblich eingeschätzt, auf eine Berichterstattung wird daher verzichtet.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Das im Berichtsjahr 2019 angefallene Gesamtgewicht an gefährlichem Abfall betrug 27,4 t - siehe dazu die Ausführungen unter Kriterium 11. Der Entsorgungsweg ist gesetzlich vorgegeben, die Entsorgung selbst wird über den Sammelnachweis des Entsorgungsunternehmens nachgewiesen. Ferner wurden 6,9 t metallischer Schrott der Verwertung zugeführt.

Der weitere ungefährliche Abfall wird einem Mehrfamilienhaus entsprechend in einer Restmülltonne, einer "gelben" Tonne sowie einer Altpapiertonne (blau) gesammelt. Die betrieblichen Auswirkungen werden als unerheblich angesehen. Auf eine Berichterstattung wird daher verzichtet.